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Kantonale Abweichler: Spielverderber oder volksnahe Parteisektionen?

Gestern Abend hat die SVP Thurgau eher überraschend die Nein-Parole zur eidg. Volksinitiative «Volkswahl des Bundesrates» beschlossen (75 zu 58 Nein). Kantonalsektionen, die bei nationalen Parolenfassungen gegenüber ihrer Mutterpartei abweichen sind grundsätzlich nichts Unübliches, sondern föderaler Courant normal.

Gerade der vergangene nationale Abstimmungssonntag vom 3. März illustrierte eindrücklich die Uneinigkeit diverser Parteien, als zu den drei Vorlagen über 40 abweichende Parolenfassungen der Kantonalparteien zu verzeichnen waren: Beim Familienartikel nahmen 6 FDP-Sektionen sowie die FDP.Die Liberalen Frauen eine eigene Meinung ein, während beim Raumplanungsgesetz (RPG) deren 8 FDP- und 5 CVP-Sektionen abwichen. Bei der Abzocker-Initiative wiederum fassten gar 4 GLP- und 11 SVP-Sektionen die Ja-Parole entgegen ihrer ablehnenden Mutterparteien.

Das Thurgauer Nein jedoch ist in einem anderen Kontext zu betrachten: Die konträre Meinung gilt hier nicht irgendeiner Behördenvorlage (wie Familienartikel oder RPG) oder einer (Abzocker-)Initiative von Einzelpersonen. Die ablehnende Haltung betrifft hier immerhin ein Volksbegehren, welches von der eigenen Partei lanciert und pünktlich im Wahljahr 2011 eingereicht wurde. Im Initiativkomitee zur Volkswahl-Initiative ist die Thurgauer Sektion zudem mit Nationalrat Hansjörg Walter vertreten, der ein Jahr vor deren Lancierung haarscharf einer «wilden Bundesratswahl» entging.

Wie oft Parteisektionen abweichende Parolen zu «eigenen» Begehren fassen, zeigt die folgende Übersicht. Untersucht wurden alle Volksinitiativen, über die zwischen 2002 und 2013 abgestimmt wurde und deren Urheberschaft klar einer Partei zuzuordnen ist. Ebenfalls mitberücksichtigt wurden direkte Gegenentwürfe zu zurückgezogenen Volksinitiativen:

Datum Name der Volksinitiative Lancierende Partei Abweichende Kantonal-
sektionen
Abstimmungs-­
ergebnis Volk (und Stände)
09.06.2013 «Volkswahl des Bundesrates» SVP TG;

Unterwallis (Stimmfreigabe)

24.0 % Ja
(0 : 20 6/2)
30.11.2008 «Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik – Mehr Wachstum für die Schweiz!» FDP GE;

BS, TI
(Stimmfreigabe)

34.0 % Ja
(0 : 20 6/2)
01.06.2008 Gegenentwurf zur zurückgezogenen eidg. Volksinitiative «für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung» SVP AR, FR 30.5 % Ja
(0 : 20 6/2)

Im 12-jährigen Untersuchungszeitraum trat die Situation «kantonale Abweichler» somit lediglich drei Mal auf. Auch im zusätzlich untersuchten Bereich 1985 bis 2001 wurden keine weiteren Volksinitiativen mit solcherlei Abweichlern entdeckt, wobei in jener Zeitspanne nicht mit Sicherheit alle Parolenfassungen eruiert werden konnten.

Auffallend bei diesen drei Vorlagen ist zunächst, dass sie keine Kernthemen der jeweiligen Parteien betreffen. Womöglich waren jene Begehren durchaus als Partei-Vehikel konzipiert, doch hat man sie nicht unbedingt als Initiativen in Erinnerung, die zur Schärfung des Parteiprofils oder zur Mobilisierung beitrugen.

Bei den aufgeführten Vorlagen scheint der Problemdruck vergleichsweise gering zu sein. Auf den Themenkomplex Gesundheitswesen und insbesondere Krankenkassenprämien mag dies nicht unbedingt zutreffen (gemäss VOX-Analyse wurde die Beeinträchtigung der freien Arzt- und Spitalwahl befürchtet). Doch gerade die Verbandsbeschwerderecht- und die Volkswahl-Initiative scheinen als (Über-)Reaktionen auf singuläre Ereignisse wahrgenommen zu werden.

Die Initiative der FDP entstand im Nachgang der VCS-Beschwerde gegen das Hardturm-Stadion in Zürich und wurde vornehmlich durch die Zürcher Parteisektion und Nationalrätin Doris Fiala getragen. Die Volkswahl-Initiative wurde derweil durch die SVP – nachdem sie bereits 2002 beschlossen und im Dezember 2003 wieder ad acta gelegt wurde – im Nachgang zur Abwahl von Bundesrat Christoph Blocher abermals aus der Schublade gezogen.

Fazit: Sind eher Partikularinteressen denn breiter Problemdruck Motor einer Initiative, soll nicht erstaunen, wenn sich nicht einmal alle eigenen Parteisektionen gehorsam hinter das Begehren stellen. Dass die FDP-Initiative just vom Hardturm weit entfernte Sektionen wie das Tessin oder Genf nicht zu überzeugen vermochte, ist geradezu symptomatisch. (Bei der abweichenden FDP Basel-Stadt könnten natürlich auch Sympathien für GC und den FCZ mitspielen.)

Diese zwei Volksinitiativen erreichten denn auch bloss 31 beziehungsweise 34 Prozent Ja-Stimmen, während die Volkswahl-Initiative gemäss einer aktuellen Umfrage gar bloss 25 Prozent der Bürger zu überzeugen scheint. Will ein Volksbegehren aus einer Parteiküche obsiegen, so darf es durchaus polarisieren – ohne hohes Ranking im Sorgenbarometer ist es indessen zum Scheitern verurteilt. Kantonale Dissidenten können denn auch nicht als «illoyale Spielverderber» bezeichnet werden, sondern zeichnen sich eher als volksnahe Vorboten einer drohenden Kanterniederlage aus.

Die analoge Analyse fällt bei fakultativen Referendumsabstimmung schwieriger oder zumindest weniger aussagekräftig aus: Zum einen finden sich oftmals mehrere Parteien aufseiten Referendumsführer wieder. Andererseits erscheint das (abweichende) Befürworten einer Behördenvorlage weniger aufmüpfig als die Ablehnung einer Volksinitiative der Mutterpartei. Nichtsdestotrotz seien hier auch jene Referendumsabstimmungen zwischen 2002 und 2013 aufgeführt, bei denen sich der ergreifenden Partei kantonale Sektionen widersetzt haben:

Datum Name des Referendums Ergreifende Partei Abweichende Kantonal-sektionen Abstimmungs­ergebnis Volk
08.02.2009 Weiterführung Freizügigkeitsabkommen sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien SVP TG 59.6 % Ja
26.11.2006 Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas («Kohäsionsmilliarde») SVP GR 53.4 % Ja
25.09.2005 Ausdehnung Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EG-Mitgliedstaaten SVP BE, GR, TG, VD 56.0 % Ja
05.06.2005 Bilaterale Abkommen «Schengen und Dublin» SVP BE, GR 54.6 % Ja
26.09.2004 Erwerbsersatzgesetz (für Dienstleistende und bei Mutterschaft) SVP BE, VD 55.5 % Ja
22.09.2002 Elektrizitätsmarktgesetz GPS SG 47.4 % Ja

Es sticht ins Auge, dass solch oppositionelle – beziehungsweise eher: staatstragende – Parteisektionen mit einer Ausnahme ausschliesslich bei der SVP zu finden sind. Referenden zur Linken wurden durch die kantonalen Ableger praktisch immer unterstützt. Oder es wurde zumindest nicht öffentlich aufgemuckt.

Wie schon bei den oben untersuchten Initiativen zeigt sich eine Korrelation zwischen der innerparteilichen Opposition und dem Erfolg des Referendums: Kaum je lehnte das Stimmvolk ein Gesetz ab, wenn Kantonalsektionen der Gegner ausscherten.

Auffallend (und in Abweichung zu den Initiativen) ist wiederum, dass die durch die SVP Schweiz bekämpften Vorlagen allesamt Kernthemen der Partei betreffen: EU, Migration, Asyl, Sicherheit, Finanzen, Gesellschaftspolitik. Das Verhältnis Schweiz–EU darf gar als eigentliche Pièce de résistance der Volkspartei bezeichnet werden, weshalb in diesen Fragen dissidente Sektionen doch erstaunen mögen.

Betrachtet man indessen die konkreten Kantonalparteien etwas genauer, fallen zunächst die SVP Bern und Graubünden auf. Die in den Jahren 2004 bis 2006 je drei Mal opponierenden Sektionen werden 2008 in der Sezession eine zentrale Rolle spielen und sind heute (nebst Glarus) die stärksten BDP-Sektionen schweizweit.

Und nebst der SVP Waadt bleibt abermals die gestern wieder aufbegehrende Sektion Thurgau: Die 38.7-Prozent-Partei (bei den Nationalratswahlen 2011 nach der SVP Schaffhausen der höchste Wähleranteil schweizweit) zeigt nun einmal gelegentlich gerne seinen «Leuezah» – vor allem dem anderen Löwen nebenan, der hier für einmal eine Volksinitiative zu nah am Reissbrett entworfen zu haben scheint.

*****

Ergänzung 09.06.2013: Weitere abweichende Sektion und Abstimmungsergebnis eingefügt (in rot).

Ständemehr und Minderheitenrechte

Die Abstimmungsresultate haben am gestrigen Sonntag für böses Blut gesorgt. Grund war nicht etwa die vieldiskutierte «Abzocker»-Initiative, sondern der Familienartikel, der von einer Mehrheit der Bürger befürwortet, aber von einer Mehrheit der Kantone versenkt wurde. Obschon eine solche Konstellation relativ selten vorkommt (in der Geschichte des Bundesstaats waren bisher nur neun Vorlagen am Ständemehr gescheitert), hagelte es sofort Kritik am Ständemehr. Dass eine Verfassungsänderung die Zustimmung einer Mehrheit der Kantone erfordert, sei ein alter Zopf und bevorteile eine Handvoll konservativer Hinterwäldler, die eine fortschrittliche Familienpolitik verhinderten, lautete der Tenor auf Twitter und diversen News-Portalen.

Es ist kein neues Phänomen: Wenn das Abstimmungsresultat nicht den eigenen Wünschen entspricht, werden gerne die institutionellen Grundlagen in Frage gestellt. Viele, die nach dem Ja zur Ausschaffungsinitiative die direkte Demokratie am liebsten abgeschafft hätten, loben nach dem Ja zur «Abzocker»-Initiative das Volk in den Himmel – und umgekehrt.

Die meisten Menschen stimmen wohl zu, dass (auch) in einer Demokratie Minderheiten geschützt werden müssen. Die Idee ist, zu verhindern, dass Minderheiten durch die Mehrheit unterdrückt werden. Das Ständemehr ist ein Instrument des Minderheitenschutzes – es schützt die Minderheit der Bewohner kleiner Kantone und gibt ihnen gegenüber den bevölkerungsreichen Ständen mehr Gewicht.[1] Diese Einschränkung des Mehrheitsprinzips ist an sich legitim. Zumal es letztlich die Kantone gewesen wären, die von der Umsetzung des Familienartikels betroffen gewesen wären. Fraglich ist allenfalls, ob die Kantone in allen Bereichen der Bundespolitik ein solches Gewicht haben sollen, auch dort, wo sie keine direkten Konsequenzen zu tragen haben.

Gleichzeitig muss man sich bewusst sein, dass durch das Ständemehr (ebenso wie durch die Institution des Ständerats) genau eine Minderheit geschützt wird (die Bewohner kleiner, meist ländlicher Kantone). Das hat historische Gründe: Als die Liberalen im 19. Jahrhundert den losen Bund von souveränen Ständen zu einem Bundesstaat vereinigen wollten, mussten sie die Kantone – die Macht an den Zentralstaat abgeben mussten – für den Souveränitätsverlust kompensieren. Die Stände erhielten in der ersten Bundesverfassung deshalb einen weitreichenden Einfluss auf die Bundespolitik.

Andere Minderheiten haben diesen Einfluss nicht. So müssen Verfassungsänderungen zwar von einer Mehrheit der Kantone gutgeheissen werden, nicht aber von einer Mehrheit der Gemeinden. Müsste auch diese Anforderung erfüllt werden, wäre beispielsweise die Zweitwohnungsinitiative an der Urne gescheitert.

Eben jene Initiative ist gleichzeitig ein gutes Beispiel für den Sinn von Minderheitenrechten. Viel war geschrieben worden darüber, dass die urbanen Regionen – die von der Verfassungsänderung nicht betroffen waren – den Berggebieten ihren Willen aufgedrückt hätten. Dabei wurde grosszügig ausgeblendet, dass gerade die Bergkantone dank dem Ständemehr überproportionalen Einfluss auf die Entscheidung hatten. Dass auch eine Mehrheit der Kantone Ja sagte, zeigt, dass die Initiative in den betroffenen Gebieten zumindest nicht auf einhellige Ablehnung stiess. Das trug massgeblich zur Legitimität des Entscheids bei, auch wenn die Kritik dadurch nicht gänzlich entkräftet werden konnte.

Man mag das Ständemehr für überholt und unfair halten. Gleichzeitig muss man eingestehen, dass es für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist zu verhindern, dass die Direktbetroffenen einer Entscheidung den Willen einer nicht betroffenen Mehrheit aufgezwungen erhalten.[2]


Mit dem Thema Ständemehr hat sich auch Philippe Wampfler auf seinem Blog auseinandergesetzt.


[1] Im Extremfall können Kantone mit knapp 20 Prozent Bevölkerungsanteil eine Vorlage zu Fall bringen.

[2] Wobei Minderheitenrechte nicht der einzige Weg sind, um dies zu verhindern. Diese Funktion können beispielsweise auch individuelle Grundrechte erfüllen.

Das Volk als Risikofaktor

Mit seiner Ankündigung, ein Referendum über die Mitgliedschaft Grossbritanniens in der EU durchzuführen, hat David Cameron in ein Wespennest gestochen. Die europäischen Partner werfen dem britischen Premierminister vor, sich von Europa abzuwenden, reden gar von «Erpressung». Und auch im Inland muss sich Cameron Kritik anhören. Oppositionsführer Ed Miliband schlug die Option eines Referendums sogleich aus. Sogar Camerons Koalitionspartner und Vize-Premier Nick Clegg sprach sich gegen die Pläne aus und warnte, ein Referendum würde «Unsicherheit» bringen und der Wirtschaft schaden.[1]

Die Kritik aus dem In- und Ausland ist aufschlussreich, weil sie einiges über das Demokratieverständnis gewisser Politiker aussagt. Eines der Highlights im negativen Sinn markieren die Ausführungen von Tony Blair in der jüngsten Ausgabe des «Spiegels». Die Aussagen des ehemaligen Premierministers sind stellenweise so grotesk, dass sie eine genauere Betrachtung verdienen.

«Ein Referendum ist ein unberechenbares Instrument der demokratischen Willensbildung. Wenn man nicht dazu gezwungen ist, sollte man die Finger davon lassen.»

Jede demokratische Entscheidung ist unberechenbar. Auch Wahlen sind unberechenbar. Nach Blairs Logik dürften also auch keine Wahlen mehr stattfinden. Falls Blair ein Regierungssystem ohne Risiko wünscht, wäre die Rückkehr zur absoluten Monarchie wohl der richtige Weg.

«Ich habe Probleme damit, wenn wir ein Referendum mit der Ausstiegsoption auf den Weg bringen und riskieren, dass Grossbritannien die Europäische Union verlässt.»

Und wenn die Bevölkerung nun der Meinung ist, Grossbritannien sollte die EU verlassen? Was sagt uns, dass diese Meinung «falsch» wäre? Die Tatsache, dass sie nicht mit der Meinung von Herrn Blair übereinstimmt?

Blair fährt fort:

«Mit der Frage von Reformen innerhalb Europas hat das nichts zu tun.»

Es spricht einiges dafür, dass die wirtschaftlichen und politischen Fehlentwicklungen in der EU sehr viel mit institutionellen Faktoren und insbesondere mit dem Mangel an demokratischer Mitbestimmung zu tun haben. Während Jahrzehnten haben die Regierungen der EU-Staaten Gesetzgebungskompetenzen verschoben – an die EU und insbesondere an den Europäischen Rat, letztlich also an sich selbst. Der Einfluss der Bürger auf politische Entscheidungen ist immer indirekter geworden. Dabei wäre eben dieser Einfluss ein wichtiges Instrument demokratischer Kontrolle, weil damit Fehlentscheide korrigiert werden könnten. An dieser Kontrolle mangelt es in der EU.

«Ob Politiker mitreden oder nicht, die Bürger werden diskutieren.»

Diskutieren dürfen sie also, die Bürger. Nur entscheiden offenbar nicht.

«Alle entwickelten Staaten der Welt müssen sich radikal ändern, um mit der Globalisierung, der Technologisierung und den Folgen der zunehmenden Alterung Schritt zu halten.»

Die Staaten müssen sich radikal ändern, meint Blair. Nur das politische System sollte genauso bleiben wie es ist. Es sollte höchstens noch ein bisschen weniger demokratische Mitbestimmung geben.


[1] Ironischerweise hatte Cameron selbst genau dasselbe Wort benutzt, als er die Pläne der Scottish National Party kritisierte, ein Referendum über die Unabhängigkeit Schottlands abzuhalten.

Politics of Pharaoh, Continued

Mohamed_Morsi

Jubelnde Anhänger von Mohamed Morsi nach seiner Wahl zum Präsidenten. Bild: Flickr

Im Februar 2011 hatten die Ägypter ihren Diktator Hosni Mubarak in die Wüste geschickt. Zurückgelassen hat er eine Verfassung, auf deren Grundlage er drei Jahrzehnte lang das Land beherrscht hatte.

Fast zwei Jahre lang zeigte die Politik keine grosse Eile, eine neue Verfassung zu verabschieden. Jetzt aber kann es den regierenden Muslimbrüdern plötzlich nicht schnell genug gehen: Vor zwei Wochen peitschten sie in der Verfassungsgebenden Versammlung einen eiligst fertiggestellten Entwurf durch. Bereits kommenden Samstag soll das Volk darüber abstimmen.[1] Eine Annahme ist so gut wie sicher – nicht nur weil die Muslimbruderschaft nach wie vor grosse Unterstützung in der Bevölkerung geniesst, sondern auch, weil unklar ist, was bei einer Ablehnung passieren würde. Von der Instabilität haben die Ägypter allmählich genug.

Im Internet macht gegenwärtig eine Karikatur die Runde. Darauf ist Präsident Mohamed Morsi zu sehen, der sich darüber empört, dass er mit Mubarak gleichgesetzt wird. «Das alte Regime war autokratisch, diktatorisch und säkular», erklärt er. «Wir sind nicht säkular.»

Tatsächlich sind die Befürchtungen vor einer neuen Diktatur nicht völlig unbegründet. Die Muslimbruderschaft sieht ihre Stunde gekommen. Sie hat das Amt des Präsidenten erobert, ihre eigenen Leute in der Armee eingesetzt und den Einfluss der Judikative beschränkt. Weil zudem das Parlament aufgelöst worden ist, besitzt die Bruderschaft eine einmalige Machtfülle, die sie nun über Jahre hinaus zu zementieren sucht. Der Kontrast zur politischen Bescheidenheit der Gruppe unmittelbar nach der Revolution – als sie immer wieder versprochen hatte, auf keinen Fall einen Kandidaten für die Präsidentschaftswahlen aufzustellen – könnte grösser nicht sein.

Wer das Verhalten der Bruderschaft damals beobachtete, ist von den zunehmenden autoritären Tendenzen nicht überrascht. Es wäre allerdings zu einfach, die Schwächen der neuen Verfassung allein mit den Machtansprüchen der Islamisten zu erklären. Die Probleme sind grundsätzlicher Art.

Das politische System Ägyptens ist von einer ausserordentlichen Konzentration der Macht geprägt. Während Jahrhunderten wurde Ägypten von Alleinherrschern regiert – Pharaonen, Kalifen, Königen und Präsidenten. Der Politikwissenschafter Emad Gad verwendete den Begriff «politics of Pharaoh», um das politische System zu beschreiben, das auf einen einzigen starken Mann an der Spitze ausgerichtet ist.

Die neue Verfassung behält diese Tradition bei. Die Macht des Präsidenten wird gegenüber dem derzeit gültigen Grundgesetz nur minim eingeschränkt. Hingegen bleiben die Mittel, um Kritiker des Staatsoberhaupts mithilfe offen formulierter Verfassungsartikel zum Schweigen zu bringen, erhalten oder wurden gar noch ausgebaut.

In der verfassungsgebenden Versammlung wurde das Präsidialsystem, das die Macht auf eine einzelne Person konzentriert, nie grundsätzlich in Frage gestellt – selbst bevor die meisten säkularen Vertreter die Versammlung unter Protest verliessen. Auch in der breiten Bevölkerung ist diese Machtkonzentration allgemein akzeptiert. Nach gängiger Auffassung ist es gut, einen starken Mann an der Spitze des Staates zu haben, und das Problem bestand bisher bloss darin, dass der falsche Mann an der Macht war. Die grundsätzliche Gefahr, dass eine grosse Machtfülle ohne wirksame Kontrollmechanismen leicht zu Machtmissbrauch, Repression und Vetternwirtschaft führt, wird – bewusst oder unbewusst – verdrängt.

Die Revolution des 25. Januar hat in Ägypten zu einem Machtwechsel, nicht aber zu einer Reform des politischen Systems geführt. Die Menschen auf der Strasse haben einen Diktator zu Fall gebracht. Doch ohne wirklich pluralistische Institutionen besteht die ständige Gefahr, dass das Rad zurückgedreht wird und ein neues autokratisches System entsteht – ob ein Muslimbruder an der Spitze steht oder nicht, ist dabei zweitrangig.


[1] Wie in einem Land mit rund 50 Prozent Analphabeten in zwei Wochen eine vernünftige öffentliche Diskussion über eine neue Verfassung möglich sein soll, bleibt das Geheimnis der Muslimbrüder.

Bastion des Majorzsystems

Graubünden ist neben Appenzell-Ausserhoden der einzige Schweizer Kanton, der sein Parlament noch vollständig im Majorzsystem bestellt. Und wenn es nach den grossen Parteien geht, soll das weiter so bleiben. Der Grosse Rat sprach sich am Montag mit einer deutlichen Mehrheit von 93 zu 21 Stimmen gegen die Initiative «Für gerechte Wahlen» aus, welche auf die Wahlen 2014 hin das Proporzsystem einführen will. Die Lager waren klar: Die kleinen Parteien SP, SVP und Grünliberale stimmten für die Initiative, FDP, CVP und BDP, die den Grossen Rat dominieren, wollen beim Majorzsystem bleiben. Nur zwei Grossräte – Vincent Augustin (CVP) und Urs Zweifel (FDP) – wichen von der Parteilinie ab und stimmten für das Proporzsystem.

Keine Chance hatte im Parlament auch der Gegenvorschlag der Regierung, der das Proporzsystem erst bei den Wahlen 2018 einführen wollte. Der Grosse Rat verwarf ihn mit 87 zu 20 Stimmen. Damit kommt die Initiative am 3. März ohne Gegenvorschlag vors Volk.

Die deutliche Ablehnung überrascht nicht. Die drei grossen Parteien im Parlament sind die Profiteure des Majorzverfahrens und haben kein Interesse an einem System, das die Sitze gerechter auf die Parteien verteilen würde. Bezeichnenderweise war die SVP vor der Abspaltung der BDP ebenfalls eine Verfechterin des Majorzsystems. Nachdem sie zu einer Kleinpartei geworden ist, setzt sie sich nun für den Systemwechsel ein und gehört zu den Initianten der Proporzinitiative.

Dass die Grossparteien gegen die Einführung eines Systems sind, das ihnen Parlamentssitze kosten dürfte, ist durchaus legitim. Amüsant ist, wie sie gleichzeitig jegliche parteipolitische Motivation in Abrede stellen. So sagte Brigitta Hitz (FDP) während der Debatte:

«Jawohl, [das Majorzsystem] benachteiligt kleine Parteien. Aber man muss auch sagen: Die Parteienperspektive ist nicht die einzige politisch relevante Perspektive.»

Betrachtet man die Abstimmung zur Proporzinitiaitve im Grossen Rat, erscheint diese Aussage geradezu grotesk. Angesichts der klaren Aufteilung der Ja- und Nein-Stimmen fällt es schwer, im Abstimmungsergebnis irgendeine andere Perspektive als jene der Parteien zu sehen.

Näher bei der Wahrheit dürfte die Aussage des Abweichlers Vincent Augustin liegen: «Seien wir ehrlich: Es geht hier allen um Machtpolitik.»

Isländer stimmen für direkte Demokratie und offene Listenwahl

Island hat eine neue Verfassung. Und führt dabei direkte Demokratie, offene Listenwahlen und gleiche Wahlen ein. Doch ob dieser neue Wurf effektiv in Kraft tritt?

Isländische Wähler konnten am Samstag über Vorschläge für eine neue Verfassung abstimmen. Bild: Claus Sterneck

Am Samstag haben die Isländer über Vorschläge für eine neue Verfassung abgestimmt. Die Vorschläge sind von einem 25-köpfigen Verfassungsrat vorgebracht worden, der seinerseits die Bürger via Internet zu den einzelnen Artikeln befragte und ihre Vorschläge aufnahm. In der Abstimmung konnten die Bürger schliesslich sechs Fragen mit Ja oder Nein beantworten. Alle sechs Vorschläge wurden mit deutlicher Mehrheit angenommen.

Staatspolitisch interessant sind vor allem drei Vorschläge:

Direkte Demokratie (Referendum und Initiativrecht)

Die Frage 6 auf dem Stimmzettel stellte die Bürger vor die Wahl, ob künftig «ein bestimmter Anteil der Wähler» ein Referendum über ein vom Parlament beschlossenes Gesetz erzwingen können soll. Gemäss Verfassungsentwurf (Artikel 65) müssten zehn Prozent der Wähler innert drei Monaten gegen ein Gesetz Stellung beziehen. Der Entwurf sieht darüber hinaus ein Initiativrecht vor (Artikel 66): Zwei Prozent der Wählerschaft kann einen Gesetzesvorschlag unterbreiten, über den anschliessend abgestimmt wird.  Die Hürden für dieses Instrument wären somit wesentlich tiefer als für das Referendum. Allerdings wäre es am Parlament zu entscheiden, ob die Abstimmung bindend ist oder nicht. Zudem könnte das Parlament einen Gegenvorschlag vorlegen. Eine Mehrheit von 71 Prozent der Isländer sprach sich am Samstag für die Möglichkeit des Referendums aus.

Offene Listenwahl

In Frage 4 geht es um die Möglichkeit, einzelne Kandidaten zu wählen. Gemeint ist damit offenbar nicht das Mehrheitswahlsystem, sondern eine offene Listenwahl. Die Anzahl der Stimmen, die die einzelnen Kandidaten erhalten, sollen laut Artikel 39 des Entwurfs entscheidend sein für die Zusammensetzung des Parlaments, wobei Angaben zum konkreten Verfahren fehlen. Gleichzeitig sieht der Entwurf aber auch die Möglichkeit von Mehrheitswahlen im Rahmen von Einzelwahlkreisen vor. Wie solche Einzelwahlkreise festgelegt werden sollen, bleibt ebenfalls offen. 76 Prozent der Wähler sagten Ja zu Frage 4.

Repräsentationsgleichheit

In Frage 5 mussten die Isländer entscheiden, ob bei nationalen Wahlen künftig alle Stimmen das gleiche Gewicht haben sollen. Hintergrund der (auf den ersten Blick etwas seltsam anmutenden) Frage ist die Zuteilung der Parlamentssitze auf die einzelnen Wahlkreise. Bisher wurden die 63 Sitze des Althing nicht proportional auf die Wahlkreise verteilt, sondern einigermassen willkürlich den einzelnen Wahlkreisen zugeteilt. Die «ländlichen», bevölkerungsschwachen Gebiete sind im Parlament deutlich übervertreten. So hat der Wahlkreis Norðvesturkjördæmi (Nordwesten) mit 9 Sitzen doppelt so viel Gewicht wie der (bevölkerungsmässig ungleich grössere) Wahlkreis Suðvesturkjördæmi (Südwesten) mit 12 Sitzen.[1] Nach dem Entwurf des Verfassungsrats würden die Sitze künftig proportional auf die Wahlkreise verteilt. Mit einer Zustimmung von 56 Prozent war dieser Vorschlag der umstrittenste in der Volksabstimmung.

Ob die Änderungen tatsächlich in Kraft treten, ist offen, da die Abstimmung nicht bindend war. Das letzte Wort über die neue Verfassung liegt nicht beim Volk, sondern beim Parlament. Und wie viel Mitbestimmung dieses zulassen wird, steht auf einem anderen Blatt.

 


[1] Dieses Verhältnis von 1:2 ist allerdings das Maximum, das von der geltenden Verfassung akzeptiert wird. Deshalb würde Suðvesturkjördæmi bei den nächsten Wahlen einen Sitz von Norðvesturkjördæmi bekommen und die Ungleichheit so etwas gemindert. Übrigens ist bei Nationalratswahlen in der Schweiz das Verhältnis des Stimmgewichts von Appenzell-Innerrhoden zu jenem von Appenzell-Ausserrhoden mit 1:3.7 deutlich ungleicher als zwischen den isländischen Wahlkreisen.

Der Fürst droht, das Volk spurt

Das Schloss Vaduz. Bild: fisherbray (Flickr)

Formell stimmt die Bevölkerung Liechtensteins am 1. Juli über eine Volksinitiative ab, welche die direkte Demokratie stärken will. Bisher hat der Landesfürst bei Gesetzes- und Verfassungsänderungen stets das letzte Wort. Als Staatsoberhaupt muss er jedes Gesetz sanktionieren und hat somit ein Vetorecht.

Die Volksinitiative «Ja – damit deine Stimme zählt» fordert, dass dieses Vetorecht bei Volksabstimmungen abgeschafft wird[1], so dass die Stimmbürger bei Volksentscheiden auch tatsächlich entscheiden können, ohne auf das Wohlwollen des Fürsten angewiesen zu sein.

Formell geht es im Ländle also um eine bescheidene Anpassung der bestehenden Regeln. Faktisch geht es aber längst um viel mehr: Erbprinz Alois hat aus der Volksabstimmung kurzerhand ein Plebiszit über Sein oder Nichtsein der Monarchie gemacht, indem ankündigte, das Fürstenhaus werde die politische Verantwortung vollständig abgeben, sollte die Initiative angenommen werden. Das Ergebnis der Abstimmung steht damit faktisch schon fest, denn die meisten Liechtensteiner – auch jene, die eine Ausweitung der Volksrechte befürworten – stehen hinter der Staatsform der Monarchie. Für eine geringfügige Verfassungsänderung werden sie diese nicht aufs Spiel setzen wollen.

Mit seiner Ankündigung greift Alois auf ein bewährtes Mittel zurück: Auch sein Vater, Fürst Hans-Adam II., wusste Einschüchterung als Mittel zu nutzen, um seine politischen Ziele zu erreichen: Die neue Verfassung – welche die Macht des Fürsten deutlich ausweitete – boxte er 2003 durch, indem er dem Stimmvolk für den Fall einer Ablehnung mit dem Wegzug drohte. Angesichts des Rückhalts, den die Monarchie in der Bevölkerung geniesst, muss die Zustimmung von 65 Prozent der Stimmberechtigten geradezu als Enttäuschung gewertet werden.

Nun wiederholt sich also das ganze Spiel: Der Fürst droht – und die Volksabstimmung wird zur Farce. Schon das Vetorecht ist ein Affront gegen die Volksrechte. Aber Volksentscheide mit Drohungen zu verknüpfen steht in eklatantem Widerspruch zu jedem Verständnis von Demokratie.

In einer Volksabstimmung haben die Stimmbürger die Wahl zwischen dem bestehenden Recht und einer Änderung des Gesetzes bzw. der Verfassung. Wer – wie Alois – diese Frage willkürlich mit einer ganz anderen verknüpft, verletzt das Prinzip der unverfälschten Stimmabgabe. Die Bürger können am 1. Juli nicht frei ihre Meinung zum fürstlichen Vetorecht abgeben. Vielmehr nehmen sie an einer erzwungenen Vertrauensabstimmung teil, deren Ergebnis nichts mit der eigentlichen Fragestellung zu tun hat.

Am 1. Juli wird eine Mehrheit der Liechtensteiner dem Fürsten das Vertrauen aussprechen und die Volksinitiative notgedrungen ablehnen. Den Entscheid kann man gut finden oder schlecht. Doch demokratisch ist er nicht.


[1] Bei Parlamentsentscheiden bliebe das Vetorecht bestehen.

Verfassungspolitische Verwirrung

Vergangene Woche hat das hat das Eidgenössische Parlament die Behandlung der Volksinitiative «gegen die Abzockerei» des Unternehmers und Ständerats Thomas Minder abgeschlossen – mehr als vier Jahre nachdem sie eingereicht worden war. Das allein ist rekordverdächtig. Die Parlamentarier sicherten sich aber noch einen weiteren Eintrag in die Geschichtsbücher: Mit dem Vorlegen einer «Bonussteuer» als direkten Gegenvorschlag wird erstmals überhaupt eine Initiative sowohl mit einem indirekten als auch einem direkten Gegenvorschlag bekämpft.

Den indirekten Gegenvorschlag hatten National- und Ständerat bereits in der Frühjahrssession beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Revision des Aktienrechts, die einige Forderungen der Initiative übernimmt (etwa, dass die Aktionäre jährlich über die Gesamtvergütung des Verwaltungsrats abstimmen). Würde das Volk die Initiative ablehnen, dürfte diese Änderung in Kraft treten (vorbehalten die Ergreifung des Referendums). Das gilt auch für den Fall, dass das Volk dem direkten Gegenvorschlag den Vorzug gibt und eine «Bonussteuer» in die Verfassung aufnimmt.

Wer angesichts dieser Konstellation den Durchblick verliert, darf beruhigt sein: Auch in Bundesbern tut man sich schwer mit dem komplizierten Paket, das man da gebastelt hat.

Nun kann man von einer «Bonussteuer» halten, was man will. Aus staatspolitischer Sicht müssen allerdings die Umstände, unter denen der direkte Gegenvorschlag zustande gekommen ist, zu denken geben. Jahrelang bekämpften Parlamentarier die Volksinitiative «gegen die Abzockerei»  unter anderem mit dem Argument, dass die Stärkung der Aktionärsrechte in der Verfassung nichts zu suchen habe. Das war auch eines der Hauptargumente für den indirekten Gegenvorschlag, der eine solche Stärkung via Gesetz erreichen will.

Und nun halten es dieselben Parlamentarier für eine gute Idee, in der Verfassung einen Maximalbetrag von 3 Millionen Franken festzuschreiben, bis zu dem Löhne von den Steuern abgezogen werden können. Mit anderen Worten: Aktienrechtliche Bestimmungen gehören nicht in die Verfassung, fiskalpolitische Details aber sehr wohl.

Bei allem Respekt: Von sachkundigen Volksvertretern sollte man doch eine stringentere Argumentation erwarten dürfen – vor allem wenn sie vier Jahre Zeit zum Nachdenken haben.

Wenn sich die direkte Demokratie selbst Grenzen setzt

An dieser Stelle sei auf meinen neusten Beitrag für direktedemokratie.com hingewiesen.

Der Artikel befasst sich anlässlich der anstehenden Abstimmung über die Staatsvertragsinitiative mit der Frage, weshalb die Schweizer Stimmbürger der Ausweitung direktdemokratischer Rechte im Allgemeinen skeptisch gegenüberstehen.

Kommentare sind wie immer willkommen.

Das Steuerabkommen und das «paradox of weakness»

Wer sitzt am kürzeren Hebel? Die Schweizer Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf und ihr deutscher Amtskollege Wolfgang Schäuble (Bild: Keystone)

Wir müssen wieder mal zusammenstehen. Im Steuerstreit mit Deutschland wird von allen Seiten nationale Einigkeit beschworen. In der gestrigen «NZZ am Sonntag» (Text nicht online verfügbar) mokiert sich Chefredaktor Felix E. Müller über die Konkurrenz, die seiner Meinung nach zu wenig stramm die offizielle Position der Eidgenossenschaft vertritt. Dem Tages-Anzeiger macht Müller zum Vorwurf, dass er «angebliche Schwachstellen» des Steuerabkommens mit Deutschland anprangert, während der Blick «primär den Standpunkt Deutschlands» transportiere. Eine breite öffentliche Diskussion, klärt uns Müller auf, sei «der grösste Nachteil» in zwischenstaatlichen Konflikten.

Offenbar vertritt Müller die Ansicht, dass Meinungs- und Pressefreiheit zugunsten höherer Ziele eingeschränkt werden sollten. Darüber kann man geteilter Meinung sein. Von dieser Frage einmal abgesehen lässt die These, eine offene Diskussion untergrabe die Verhandlungsposition eines Landes, mit Blick auf die Realität gewisse Zweifel aufkommen. Gerade das Beispiel des Steuerabkommens weist eher auf das Gegenteil hin. Wäre ganz Deutschland ohne wenn und aber hinter seiner Regierung gestanden, würde das im September 2011 unterschriebene Steuerabkommen wohl mit dem damaligen Wortlaut in Kraft treten. Aufgrund des ausgebauten Föderalismus braucht das Abkommen aber auch in der kleinen Parlamentskammer, dem Bundesrat, eine Mehrheit – und damit auch Stimmen der Opposition. Das erlaubte es der SPD, weitere Zugeständnisse von der Schweiz zu fordern, indem sie den Vertag scheitern zu lassen drohte. Der innenpolitische Widerstand brachte für Deutschland schliesslich ein besseres Verhandlungsergebnis.

In der Politikwissenschaft wird dieses Phänomen als «paradox of weakness» bezeichnet. Der Begriff geht auf Thomas Schelling zurück, der feststellte, dass Regierungen, die innenpolitisch schwach sind, in Verhandlungen oft erfolgreicher sind als vermeintlich stärkere Verhandlungspartner. Je mehr Widerstand im Innern eine Regierung glaubhaft machen kann, desto eher kommen ihr andere Regierungen entgegen – schliesslich wollen sie nicht riskieren, dass eine nach aufwendigen Verhandlungen gefundene Lösung bei der Ratifizierung scheitert.

Zu den Instrumenten des «paradox of weakness» kann auch die direkte Demokratie gezählt werden. Sie dürfte sogar ein besonders wirksames Mittel sein, ist das Stimmvolk doch noch wesentlich unberechenbarer als eine Oppositionspartei. Kann eine Regierung in Verhandlungen glaubhaft machen, dass die Bevölkerung eine Lösung versenken könnte, werden die Verhandlungspartner eher zu Konzessionen bereit sein.

Damit lässt sich auch erklären, dass die Schweiz in den Verhandlungen mit der EU im Grossen und Ganzen gute Resultate erzielt hat, obschon sie eigentlich die schwächere der beiden Parteien ist. Denn während seitens der EU ein Kopfnicken aller Kommissionsmitglieder genügte, mussten in der Schweiz regelmässig gut 4 Millionen Bürger überzeugt werden. Das Referendum hing wie ein Damoklesschwert über den Verhandlungen und drohte jahrelange Bemühungen zunichte zu machen. Auch das Steuerabkommen mit Deutschland untersteht dem (fakultativen) Referendum. Entsprechende Pläne hat die Auns, wie der SonntagsBlick berichtete. Möglicherweise wird das die Motivation der SPD, weitere Nachverhandlungen zu fordern, dämpfen.

Selbst im undemokratischen Theater innerhalb der EU um den Vertrag von Lissabon zeigt sich diese Wirkung der direkten Demokratie: Die Iren lehnten den Vertrag 2008 in einer Volksabstimmung zwar zunächst ab. Das Nein gab der Regierung in Dublin aber die Möglichkeit, in der EU zahlreiche Vorteile für ihr Land auszuhandeln. Brüssel gewährte Irland zähneknirschend eine Sonderbehandlung, damit die Bevölkerung dem Lissabonner Vertrag im zweiten Anlauf brav zustimmte.[1]

Zum bedingungslosen Zusammenstehen besteht im Steuerstreit mit Deutschland also kein Grund. Tages-Anzeiger und Blick sollen von der Meinungs- und Pressefreiheit ohne schlechtes Gewissen Gebrauch machen. Was die freisinnige Qualitätspresse aus Zürich angeht, so dürfte sie ihre Rolle durchaus über die Funktion als bundesrätliches Sprachrohr hinaus interpretieren. Demokratischer Pluralismus schwächt die Verhandlungsposition der Schweiz nicht – hingegen wird der demokratische Pluralismus durch Denk- und Schreibverbote gefährdet.


[1] Im Fall des Fiskalpakts, über den Irland am 31. Mai abstimmen wird, spielt der Vorteil der direkten Demokratie allerdings nicht im gleichen Masse: Der Vertrag wird in Kraft treten, ob die Iren mitmachen oder nicht.