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71 Jahre an der Macht – das Wahlsystem macht’s möglich

Die PRI monopolisierte in Mexiko während Jahrzehnten die Regierungsgewalt. Dabei machte sie sich das Wahlrecht geschickt zunutze.

Mexiko hält den Weltrekord für die dicksten Menschen (vorne), den hässlichsten Weihnachtsbaum (Mitte) und die längste Zeit mit der gleichen Partei im Präsidentenpalast (im Hintergrund). Bild: Eigene Aufnahme

Mexiko hält den Weltrekord für den hässlichsten Weihnachtsbaum und die längste Zeit mit der gleichen Partei im Präsidentenpalast (im Hintergrund). Bild: Eigene Aufnahme

Was ist eine Demokratie? Über diese Frage streitet sich die Wissenschaft seit Jahrhunderten. Eine einfache Definition bietet Adam Przeworski an: Ihm zufolge ist ein Land dann demokratisch, wenn es mindestens einen Machtwechsel an der Urne erlebt hat. Oder um es in seinen Worten auszudrücken: «Democracy is a system in which parties lose elections.»[1]

Wendet man diese Definition an, ist Mexiko seit dem 2. Juli 2000 eine Demokratie.[2] An diesem Tag verlor die Partido Revolucionario Institucional (PRI) zum ersten Mal seit ihrer Gründung im Jahr 1929 eine Präsidentschaftswahl. 71 Jahre lang hatte sie die Regierungsgewalt über das Land inne – länger, als es je einer anderen Partei auf der Welt gelungen war.

Wie schafft es eine Partei, 71 Jahre an der Macht zu bleiben? Es gibt einige Möglichkeiten, die eigene Macht zu erhalten, ohne auf repressive Mittel zurückgreifen zu müssen. Eine Partei, die die Regierungsgewalt inne hat, kann auf üppige staatliche Ressourcen zurückgreifen und diese gezielt an loyale Personen oder Gruppen verteilen, sie kontrolliert die staatlichen Medien und kann bei Wahlen leichter betrügen. Im Falle der PRI in Mexiko war allerdings ein anderer Faktor entscheidend: das Wahlsystem.

Der mexikanische Präsident wird nach dem relativen Mehrheitssystem oder First-Past-The-Post-System gewählt, das in diesem Blog bereits mehrmals besprochen wurde. Bei Regierungswahlen kommt dieses System nur noch in wenigen Ländern zur Anwendung. In den meisten Staaten mit Präsidialsystem sind heute zweite Wahlgänge möglich.

Die relative Mehrheitswahl begünstigt grosse Parteien stärker als jedes andere Wahlsystem. Länder mit diesem Verfahren tendieren deshalb meist zu einem Zweiparteiensystem. Wenn es trotzdem mehr als zwei einigermassen starke Parteien gibt, führt dies oft zu Verzerrungen und rouletteähnlichen Wahlen.

Als grosse Partei wurde die PRI durch das relative Mehrheitswahlsystem natürlich stark begünstigt. Sie profitierte allerdings auch davon, dass die Opposition oft nicht geeint auftrat und unter sich zerstritten war. In einem Artikel[3] im Journal of Theoretical Politics analysieren die Politikwissenschafter Alberto Diaz-Cayeros und Beatriz Magaloni, wie geschickt sich die Partei das Wahlsystem zunutze machte. Sie argumentieren, dass die PRI nicht nur Profiteurin des Mehrheitssystems war, sondern selbst Wahlrechtsreformen hin zu einem proportionaleren System, das kleineren Parteien mehr Chancen gab, zu ihrem eigenen Vorteil ausnutzte, indem sie die anderen Parteien gegeneinander ausspielte.

Tatsächlich ist erstaunlich, dass die Zahl der Oppositionsparteien im Parlament wie auch ihre Sitzstärke in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts stetig anwuchs, ohne dass die PRI ihre dominante Position oder das Präsidentenamt eingebüsst hätte – trotz wachsender Unzufriedenheit, schwacher Wirtschaftsentwicklung und einer Reihe von Korruptionsskandalen.

Diaz-Cayeros und Magaloni erklären dies damit, dass die PRI darauf achtete, trotz wachsender Opposition keine der anderen Parteien zu stark werden zu lassen. Sie legte die «Eintrittshürden» für das Parlament bewusst tief, so dass kleine Parteien relativ leicht zu einigen Sitzen kommen konnten. So wird seit 1977 ein Teil des Abgeordnetenhauses nach Proporz gewählt, und seit 1996 auch ein Teil des Senats.

Doch gerade weil es für Oppositionsparteien so leicht wurde, Parlamentssitze zu erobern, standen sie sich im Rennen um die Präsidentschaft gegenseitig im Weg. Je stärker die Opposition wurde, desto schlechter koordinierte sie sich untereinander. Selbst als Vicente Fox von der konservativen Partido Acción Nacional (PAN) im Jahr 2000 die Präsidentschaftswahl gewann und die 71-jährige Herrschaft der PRI beendete, musste er sich nicht nur gegen den Kandidaten der PRI, sondern auch gegen jenen der zweiten grossen Oppositionspartei, der linksgerichteten Partido de la Revolución Democrática (PRD), durchsetzen.

Hätte Mexiko kein relatives Mehrheitssystem, wäre die Hegemonie der PRI wohl wesentlich schneller zu Ende gegangen. Ganz abgesehen davon wären dem Land einige fragwürdige Wahlresultate erspart geblieben: Seit 1994 hat kein gewählter Präsident eine absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen können. 2006 schaffte es Felipe Calderón sogar, mit gerade einmal 35.9 Prozent zum Staatschef gewählt zu werden. Ob solch tiefe Legitimationswerte noch mit der Definition einer Demokratie vereinbar sind, sei dahingestellt.


[1] Przeworski, Adam (1991): Democracy and the market: Political and economic reforms in Eastern Europe and Latin America.

[2] Wobei es natürlich genauso fraglich ist, ob das Land heute wirklich demokratisch ist, wie, ob es vor 2000 gänzlich undemokratisch war. Generell ist es angebracht, ein Fragezeichen hinter den Sinn solcher dichotomer Demokratie-Definitionen zu setzen.

[3] Diaz-Cayeros, Alberto und Magaloni, Beatriz: «Party Dominance and the Logic of Electoral Design in Mexico’s Transition to Democracy» [PDF], in: Journal of Theoretical Politics, 2001:13.

474’820 Mitglieder als Trumpf im Verhandlungspoker

Der Koalitionsvertrag steht. Freuen kann sich vor allem die SPD. Bild: spd.de

Die Union hat die Wahlen gewonnen. Die SPD die Koalitionsverhandlungen. Bild: spd.de

Ob Deutschland künftig von einer grossen Koalition regiert wird, liegt in der Hand der SPD-Basis. Kein Wunder, konnte sich ihre Parteispitze in den Verhandlungen fast auf der ganzen Linie durchsetzen.

Nach wochenlangen Verhandlungen sind sich CDU/CSU und SPD einig geworden: Nach einer nächtlichen Marathon-Sitzung einigten sich die beiden Parteien heute Morgen auf einen Koalitionsvertrag [PDF], auf dessen Grundlage sie in den nächsten vier Jahren Deutschland regieren wollen. Damit ist der Weg für die Wiederwahl Angela Merkels als Kanzlerin frei  – das heisst: fast. Denn bevor die neue Regierung ihre Arbeit aufnehmen kann, muss die SPD-Basis grünes Licht für die grosse Koalition geben. Das ist ein Novum in der deutschen Politik: 474’820 Parteimitglieder sind aufgerufen, bis zum 12. Dezember ihre Stimme abzugeben. Am 14. Dezember soll das Ergebnis feststehen.[1] Fällt es positiv aus, kann der Bundestag Merkel drei Tage später im Amt bestätigen.

Bereits rühren die SPD-Parteioberen fleissig die Werbetrommel. In den nächsten Tagen werden sie durch das ganze Land tingeln und den ausgehandelten Vertrag in den höchsten Tönen loben.

Auf den ersten Blick ist die SPD-Führung nicht zu beneiden. Im Gegensatz zu ihren Gegenspielern bei der Union können sie nicht eigenmächtig entscheiden, ob sie eine grosse Koalition eingehen wollen oder nicht. Stattdessen sind sie ganz dem Willen ihrer Basis ausgeliefert.

Wie wir allerdings in anderem Zusammenhang bereits gesehen haben, ist diese vermeintlich schwächere Position in einer Verhandlung nicht zwingend ein Nachteil – im Gegenteil: Je schwieriger es für einen Verhandlungspartner ist, einen Kompromiss intern durchzusetzen, desto leichter fällt es ihm, Zugeständnisse herauszuholen. Das so genannte «paradox of weakness» gilt nicht nur in der internationalen Diplomatie, sondern auch für Koalitionsverhandlungen.

Die Gefahr, dass die Koalition am Ende am Nein der SPD-Basis scheitern könnte, dürfte aus Sicht der Union ein gutes Argument gewesen sein, ihrem bevorzugten Koalitionspartner in den Verhandlungen entgegenzukommen. Und tatsächlich zeigt der Blick auf den Koalitionsvertrag, dass sich die Sozialdemokraten mit den meisten ihrer Forderungen durchsetzen konnten. Vom Mindestlohn über das tiefere Pensionsalter bis zur doppelten Staatsbürgerschaft: Der Vertrag weist erstaunlich grosse Ähnlichkeit mit dem SPD-Wahlprogramm auf. Die Erfolge der Union nehmen sich demgegenüber bescheiden an: Sie erhält die geforderte «Mütterrente», und auf Steuererhöhungen soll verzichtet werden.

In den Augen vieler Beobachter steht fest: Die Sozialdemokraten haben bei diesen Koalitionsverhandlungen eindeutig mehr herausgeholt – und das notabene als Wahlverlierer und designierte Juniorpartner der Union.

Das «paradox of weakness» scheint sich wieder einmal bestätigt zu haben. Kein Wunder, spielen nun auch Unionspolitiker mit der Idee, künftig Mitgliedervoten durchzuführen.


[1] Damit die Abstimmung gültig ist, müssen sich mindestens 20 Prozent der Mitglieder, also knapp 95’000, daran beteiligen.

Gewählt mit null Stimmen ist…

Der Tod des Tessiner Staatsrats Michele Barra legt ein weiteres Problem von Regierungswahlen im Proporz zutage: Auf der Lega-Liste findet sich kein Ersatzkandidat mehr. Es folgt daher ein mit «null Stimmen gewählter» Staatsrat.

Vor wenigen Monaten verabschiedete sich der Kanton Zug vom Proporzwahlsystem des Regierungsrates und führte den Majorz ein. Seither verbleibt das Tessin als letzter Stand, der die Exekutivämter nicht mittels Mehrheitswahl, sondern durch Parteilisten wählt.

Im März dieses Jahres sorgte bereits die Wahl der Regierung Luganos für Aufsehen und Beschwerden (im Tessin werden auch die Gemeindevorstände im Proporz gewählt). Damals verblieb der kurz davor verstorbene Lega dei Ticinesi-Präsident Giuliano Bignasca auf den Wahllisten und verhalf hierdurch post mortem seiner Partei zur Mobilisierung – und mitunter dank seiner 9001 Stimmen der Partei zum fulminanten Wahlerfolg. Der viertplacierte Michele Foletti durfte nachrücken und ebenfalls ins «Municipio» einziehen.

Eine ähnliche Posse bahnt sich nun rund ums kantonale Regierungsgebäude zu Bellinzona an. Denn seit den letzten Staatsratswahlen 2011 musste die Lega zusehends tiefer in ihre Wahliste greifen, um die zwei ihr zustehenden Regierungssitze besetzen zu können. Die Kaskade begann im vergangenen April, als Marco Borradori bei den erwähnten Luganeser Wahlen zum «Sindaco» gewählt und dadurch der eine der zwei Lega-Sitze vakant wurde. Lorenzo Quardri auf Platz drei verzichtete (er hätte sein Nationalratsmandat abgeben müssen), womit – hinter Bignasca – Michele Barra übernahm.

Doch die Tessiner Politik gelangt nicht zur Ruhe: Staatsrat Barra ist gestern, nach einem halben Jahr im Amt, verstorben. Nachrücken kann niemand mehr, da die Lega-Wahlliste mit ihren maximal zulässigen fünf Kandidaten erschöpft ist:

Kandidaten Staatsrat
Lega dei Ticinesi
(Wahlen 2011)
Wahlresultat (Listenposition), Status Kandidatenstimmen
Borradori Marco Platz 1, Rücktritt 81’754
Gobbi Norman Platz 2, gewählt 61’712
Quadri Lorenzo Platz 3, Verzicht 52’928
Bignasca Giuliano Platz 4, verstorben 52’495
Barra Michele Platz 5, nachgerückt/ verstorben 40’207

Gemäss Tessiner Wahlrecht müssen sich nun die damaligen 63 Unterzeichnenden der Liste innert 30 Tagen auf die Nachfolge einigen. Der vormals ausgeschiedene Borradori und der verzichtende Nationalrat Quadri kämen nun übrigens wieder infrage. Faktisch kann jetzt also einer kleiner Kreis von Lega-Funktionären und -Mitgliedern eigenmächtig den neuen Staatsrat bestimmen. Was für Legislativen opportun erscheint, weil dort effektiv die Parteien im Vordergrund stehen sollen, ist für ein kleines, operatives Fünfergremium delikat.

«È eletto con zero voti…»

Ersatzwahlen wären bloss dann vorgesehen, falls sich die Listen-Unterzeichner nicht auf einen Nachrücker einigen können sollten – was kaum zu erwarten ist, zumal dann der zweite Lega-Sitz zur Disposition stünde. Es wird daher wohl bald ein neuer Staatsrat – «gewählt mit null Stimmen» – in die Regierung einziehen, so wie 1989 bereits Dick Marty für die FDP hineinrutschte.

Ganz abgesehen vom problematischen Nachrück-Prozedere, erscheint eine Proporzwahl für eine Exekutive an sich schon fragwürdig (vgl. letztjährige Diskussion zur Proporzwahl der Stadtberner Regierung). Denn im Gegensatz zu einem breit aufgestellten Parlament, welches die unterschiedlichen politischen Einstellungen der Bevölkerung adäquat repräsentieren soll, sollte eine Regierung anderen Massstäben genügen, statt primär den Parteienproporz zu erfüllen. Im Unterschied zum deliberativen Organ des Parlaments sollten in der dezisionistischen Regierung in erster Linie fähige Köpfe vertreten sein. Eine gewisse parteiliche Abdeckung ist zwar ebenso wünschenswert, jedoch nicht als oberste Maxime zu verstehen.

Im Majorz gewählten Staatsräten läge sodann ein ungleich anderes Selbstverständnis zugrunde: Da sie von einer Mehrheit der Tessiner Bevölkerung gewählt und dadurch getragen würden, wäre ihr Fokus auf einem breiten Elektorat ruhend. Sie repräsentierten also tendenziell den «ganzen» Kanton, anstatt sich als verlängerter Arm einer Partei zu betrachten. Die Abhängigkeit von der eigenen Partei ist denn bei Proprozwahlen virulent – nur schon aufgrund des Anmeldeprozederes.

Womöglich sind die neuerlichen Vorkommnisse Anlass, dass nach Zug auch im Tessin über einen Wechsel zur Majorzwahl der Regierung nachgedacht wird.

Welche Politiker sitzen in den Bankräten der Kantonalbanken?

Vor Kurzem waren die Kantonalbanken und ihre teilweise fragwürdige Corporate Governance Thema in diesem Blog. In vielen Kantonen legt das Parlament gleichzeitig den gesetzlichen Rahmen für die für die staatseigene Bank fest, beaufsichtigt sie und wählt ihr oberstes Führungsgremium, den Bankrat (in manchen Kantonen Verwaltungsrat genannt). Oft wird dieser mit Vertretern der Parteien besetzt, vielfach sind es selbst Parlamentarier. Die Fraktionen winken sich gegenseitig ihre Kandidaten durch, unabhängig davon, ob diese das nötige Fachwissen mitbringen. Die wichtigste Qualifikation ist das Parteibuch.

Doch wie viele Politiker sitzen eigentlich in den Bankräten der Kantonalbanken? Dank der Wirtschaftsdatenbank Infocube können wir diese Frage erstmals genau beantworten. Die Datenbank kombiniert die Angaben zu den Führungsgremien der Kantonalbanken gemäss Handelsregister mit den politischen Ämtern deren Mitglieder.

Kanton Name Behörde Partei
Aargau Roland Brogli Regierung CVP
Aargau Ruth Humbel Nationalrat CVP
Aargau Corina Eichenberger-Walther Nationalrat FDP
Appenzell-Innerrhoden Josef Koch-Signer Parlament parteilos
Appenzell-Innerrhoden Josef Manser Parlament parteilos
Appenzell-Innerrhoden Daniel Fässler Regierung CVP
Freiburg Markus Alexander Ith Parlament FDP
Freiburg Solange Berset Parlament SP
Freiburg Georges Camille Godel Regierung CVP
Basel-Land Adrian Ballmer-Held Regierung FDP
Basel-Land Claude Janiak Ständerat SP
Basel-Stadt Markus Lehmann Parlament CVP
Basel-Stadt Helmut Hersberger Parlament FDP
Basel-Stadt Andreas Sturm Parlament glp
Basel-Stadt Andreas Christoph Albrecht Parlament LDP
Basel-Stadt Sebastian Frehner Parlament SVP
Basel-Stadt Ernst Mutschler Parlament FDP
Basel-Stadt Karl Schweizer Parlament SVP
Glarus Peter Rufibach Parlament BDP
Glarus Rolf Widmer Regierung CVP
Luzern Christoph Lengwiler Parlament CVP
Nidwalden Erich Amstutz-Zwyssig Parlament CVP
Schaffhausen Florian Hotz Parlament JFSH
Schaffhausen Dino Tamagni Parlament SVP
Schaffhausen Ernst Anton Landolt Regierung SVP
Schaffhausen Markus Müller Parlament SVP
St. Gallen Martin Gehrer Regierung CVP
Tessin Fulvio Pelli Nationalrat FDP
Waadt Luc Recordon Ständerat Grüne
Zug Matthias Michel Regierung FDP
Zürich Hans Kaufmann Nationalrat SVP

Gemäss den Daten haben 31 Bankräte gleichzeitig ein höheres politisches Amt inne.[1] Die Auswertung zeigt aber auch, dass es sich dabei nicht nur um kantonale Parlamentarier handelt. In 8 Bankräten ist auch die Kantonsregierung mit einem Mitglied vertreten (in einigen Kantonen, etwa St. Gallen und Schaffhausen, ist das gesetzlich vorgeschrieben). Hinzu kommen 6 Bundesparlamentarier – sie befinden sich momentan in einem Interessenkonflikt, denn bei der anstehenden Abstimmung zum dringlichen Bundesgesetz über den US-Steuerstreit müssen sie eine Entscheidung treffen, die schwerwiegende Auswirkungen auf «ihre» Bank haben dürfte.

Auffallend – wenn auch wenig überraschend – ist, dass in jenen Kantonen, in denen das Parlament den Bankrat bestimmt, häufiger Parlamentarier zum Zug kommen. In Basel-Stadt, Appenzell-Innerrhoden, Schaffhausen und Freiburg wählt das Kantonsparlament sämtliche oder zumindest einen Grossteil der Mitglieder des Bankrats. In jenen Kantonen, in denen die Regierung den Bankrat bestimmt, kann dagegen kein eindeutiges Muster in der Zusammensetzung festgestellt werden.[2]

Bei den Parteizugehörigkeiten fällt auf, dass Mittepolitiker in den Bankräten besonders gut vertreten sind. An der Spitze liegt die CVP, gefolgt von der FDP. Untervertreten (gemessen an den Sitzanteilen in den kantonalen Parlamenten) sind dagegen die Sozialdemokraten und in geringerem Mass die SVP.

Diese Interpretationen sind insofern mit Vorsicht zu geniessen, als die Daten lediglich Bankräte erfassen, die aktuell ein politisches Amt innehaben. Parteimitglieder, die kein politisches Amt ausüben oder nur eines auf Gemeindeebene, tauchen nicht als Parteienvertreter auf, auch wenn sie das in der Praxis sind. In diese Kategorie fallen auch ehemalige Parlamentarier, die etwa im Bankrat der Zürcher Kantonalbank die Hälfte der Mitglieder ausmachen. Würde man diese Personen einbeziehen, würde die Zahl der Parteienvertreter in den Bankräten wohl deutlich höher liegen.

Besten Dank an Adrienne Fichter für das Zusammenstellen der Daten.


[1] Gesamthaft zählen die Bankräte der Kantonalbanken 184 Mitglieder.

[2] Wer bei welchen Kantonalbanken den Bankrat wählt, zeigt diese Tabelle.

Volkswahl-Initiative: Vom Jubiläumsgeschenk zur Zangengeburt

Die Volksinitiative zur Volkswahl des Bundesrates der SVP stösst nicht nur im aktuellen, lauen Abstimmungskampf auf vergleichsweise wenig Zuspruch. Es ist augenscheinlich, dass das Begehren morgen Sonntag zum dritten Mal abgelehnt wird. Die Idee war schliesslich bereits bei deren Lancierung innerhalb der Volkspartei auf alles andere als einhelligen Beifall gestossen. Eine Spurensuche.

Sie erschien am 16. Januar 1998 im Gewand eines Jubiläumsgeschenks, serviert vom Gratulanten Nationalrat Christoph Blocher. Nicht nur zum 150. Geburtstag des Schweizerischen Bundesstaats, sondern auch zum 350-Jahre-Jubiläum «Loslösung vom Deutschen Reich», 200 Jahre Helvetische Republik und 10 Jahre Albisgüetli-Tagung der SVP Zürich. Das Mitbringsel: Die Volkswahl des Bundesrates.

Was «unsere Vorfahren 1848 und auch noch 1874 als allzu kühn verwarfen», wurde damals von Blocher im Jubiläumsjahr 1998 wiederaufgegriffen. «Die Persönlichkeitswahl des Bundesrates und dessen Wiederwahl durch das Volk wäre eine echte Regierungsreform, wirksamer als das Präsidialsystem, wirksamer als ein paar neue Staatssekretäre, wirksamer als eine neue Bundesverfassung» pries der Laudator den ehemals von linker Seite postulierte Ladenhüter Direktwahl an. Blocher nutze sie gleichsam, um sie als probaten Gegenvorschlag zur damals diskutierten Verfassungsrevision und der zuvor vom Volk verworfenen Staatsleitungsreform mit Staatssekretären schmackhaft zu machen.

Die Zürcher Kantonalsektion beantragte daraufhin erfolgreich, einen nationalen, ausserordentlichen Parteitag einzuberufen, der die Lancierung einer Volksinitiative in diesem Sinne beschliessen sollte. Die Euphorie und Festfreude, der Pathos und Problemdruck schienen sodann aber bereits stark abgeklungen.

Gegenargumente des Generalsekretärs

Denn am 4. Juli 1998, als sich in Schaffhausen die SVP-Delegierten zur Beratung trafen, publizierte der (bereits damalige) Generalsekretär Martin Baltisser in den «Schaffhauser Nachrichten» einen Gastartikel zum Thema Volkswahl des Bundesrates. In starkem Kontrast zur Befehlsausgabe des Züricher Parteipräsidenten setzte Baltisser aber nicht etwa einen obendrauf, sondern legte unter dem Titel «Ein kontroverses Thema» einen ebensolchen Beitrag vor. Zwar führte er natürlich zuerst die bis heute hervorgebrachten Vorteile auf («mehr Volksnähe», «Stärkung der Gewaltentrennung», «Zuweisung von Verantwortung», «weniger ‹Filz›», «mehr Einfluss des Souveräns»). Doch erstaunen dann gerade seine 13 «Hauptargumente, welche gegen die Volkswahl sprechen»:

  • «Mangelnde, objektive Information über die Kandidaten und deren Qualitäten»
  • «Noch grössere Macht den Medien»
  • «Grosse Rolle der Finanzen bzw. der Werbung (wer über grosse Mittel verfügt, ist im Vorteil)»
  • «Permanenter Wahlkampf der sieben Bundesräte, um Wiederwahl zu sichern; Sachgeschäfte leiden»
  • «‹Populäre› Bundesräte müssen nicht die Besten sein»
  • «Entmachtung des Parlamentes»
  • «Schwierige praktische Umsetzung»
  • «Kurzfristige Politik und Entscheide werden gefördert (auf Wahlzyklus ausgerichtet)»
  • «Unpopuläre Departemente (z. B. Finanzen) werden schwierig zu verteilen»
  • «Horrende Kosten für Wahlkampf der Parteien»
  • «Berücksichtigung der Minderheiten über ‹technische› Massnahmen unbefriedigend»
  • «Verbesserung gegenüber heutiger Situation fraglich»
  • «Zeithorizont von gegen 10 Jahren zur Umsetzung der Idee; damit ungeeignet für rasche Verbesserung der Situation»

Der letzte Kritikpunkt ist heute freilich obsolet, auch wenn die Umsetzung – kämen Volkswahlen denn 2015 erstmals zum Zug – gar 17 Jahre in Anspruch genommen haben würde. Das restliche Dutzend von Nachteilen des Systemwechsels sind heute die mehrheitlich von den Initiativgegnern vorgebrachten Argumente. Hervorzuheben ist, dass die Volkspartei 1998 noch (in gleich zwei Punkten) die Rolle des Geldes kritisch ansprach, gehört sie doch unterdessen zu den eher besser bemittelten Parteien und spricht sich dezidiert gegen Revisionen im Bereich der Politfinanzierung aus. Im aktuellen Wahlkampf eher kaum erörtert wurde das Gegenargument «kurzfristige Politik und Entscheide», welches jeweils eher im Kontext von Mandatsperioden auftaucht (so bei der Verlängerung des Bundesratspräsidiums).

Beim Unbehagen um die «schwierige praktische Umsetzung» kommt zur Geltung, dass natürlich bereits damals grundlegende Fragen wie «Majorz oder Proporz?», «Einheitswahlkreis oder deren sieben regionale?», «Kantonsklausel?», «Minderheitenschutz?», «Passivlegitimation?», «Absolutes oder relatives Mehr?», «Präsidium?» und «Departementsverteilung?» debattiert wurden. Am Parteitag traten denn auch nicht nur Initiant Blocher und Christoph Mörgeli, sondern ebenso externe Historiker, Politologen und der Direktor des Bundesamts für Justiz auf.

Parteitag 133 zu 111 gegen Volksinitiative

Baltisser schloss seinen Beitrag, indem er die «interessante Alternative» zur Diskussion stellte, «dass das Parlament weiterhin für die Wahl der sieben Bundesräte verantwortlich sein soll, das Volk aber über eine Bestätigungswahl die Möglichkeit der Mitsprache erhalten soll.» Gleichzeitig forderte er die Bundesratswahl in einem Wahlgang sowie die Aufhebung der Kantonsklausel. Während ersteres immer wieder Inhalt von erfolglosen parlamentarischen Vorstössen werden sollte, wurde zweiteres ein Semester später vom Volk so beschlossen.

Unter diesen Vorzeichen darf nicht erstaunen, dass der nicht enden wollende Sonderparteitag das Postulat höchst ambivalent beriet, zumal selbst die damalige Bundeshausfraktion das Begehren mehrheitlich ablehnte. Der ehemalige SVP-Parteipräsident Hans Uhlmann (dessen Kantonalsektion Thurgau 15 Jahre später ebenfalls die Nein-Parole fassen wird) liess sich mit «Die Volkswahl passt überhaupt nicht in unser System» zitieren. Nationalrat Blocher hielt dem entgegen, dass «die papierene Gewaltentrennung dekadent geworden» sei und «alle Gewalten jetzt täglich im gleichen Raum verkehren, per du sind, voneinander abhängig und geprägt durch gegenseitige Kritiklosigkeit.»

Ausgezeichnete Chancen beim Stimmvolk

Trotz der rhetorischen Klasse Blochers wuchs die Front der Volkswahl-Gegner an, da nicht nur der Einfluss der elektronischen Medien gefürchtet wurde, sondern dabei der Schutz der sprachlichen und regionalen Minoritäten nicht zufriedenstellend wahrgenommen werden konnte. Die welsche Delegation stellte so den Antrag, das Projekt Volkswahl komplett abzubrechen. Dieser obsiegte zwar nicht, jedoch entschieden die Delegierten mit 133 zu 111 Stimmen, den Plan nicht weiter auf der Schiene «Volksinitiative» zu verfolgen, sondern via Staatsleitungsreform. Die der Volkswahl abgeneigten Bundesparlamentarier wurden also mit dem Auftrag betraut, in der Wandelhalle für das Ansinnen zu lobbyieren.

Wohl im Wissen, dass die Parlamentarier damit nicht reüssieren würden, wurde parallel der Leitende Ausschuss beauftragt, einen Bericht auszuarbeiten, wie die Volkswahl anderweitig eingeführt werden könnte. Der von Historiker Christoph Mörgeli Ende 1999 verabschiedete Bericht erkannte den parlamentarischen Weg ebenfalls als «wenig erfolgversprechend», weshalb er die Variante Volksinitiative, als letzte und einzige, dafür «sehr erfolgversprechende» Möglichkeit anpries. So seien auch «die Chancen des Begehrens beim Stimmvolk ausgezeichnet».

Die 51 Gegenvorschläge zur Volkswahl

Von Lukas Leuzinger und Claudio Kuster.

Wenn die Schweizer Stimmberechtigten am Sonntag über die Volksinitiative «Volkswahl des Bundesrates» befinden, können sie nur Ja oder Nein stimmen. Bundesrat und Parlament haben zwar erst in Betracht gezogen, jedoch schliesslich darauf verzichtet, dem Volksbegehren einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Das dürfte vor allem mit strategischen Überlegungen zusammenhängen. Am fehlenden Problembewusstsein scheint es jedenfalls nicht zu liegen. Denn mit dem seit 1848 praktisch unverändert geltenden Verfahren zur Wahl der Landesregierung ist niemand vollends zufrieden. Das beweisen die zahlreichen Vorstösse, die in den letzten 30 Jahren im Parlament eingereicht wurden.

Die folgende Übersicht zeigt, welche Ansätze zur Wahlreform des schweizerischen Regierungssystems seit 1983 im Parlament diskutiert wurden:

  • Die Idee der Volkswahl der Regierung wurde nicht nur durch zwei Volksinitiativen lanciert (1898 «für die Volkswahl des Bundesrates und die Vermehrung der Mitgliederzahl», 1939 «Wahl des Bundesrates durch das Volk und Erhöhung der Mitgliederzahl»), sondern auch im Parlament mehrfach vorgebracht – interessanterweise kamen die Vorstösse in den letzten drei Dekaden aber vornehmlich aus der linken Ratshälfte (Pa. Iv. HämmerlePa. Iv. Robert-Bächtold, Pa. Iv. ZisyadisPa.Iv. Wermuth). Die Vorstösse verlangten die Wahl mal im Proporz, mal im Majorz und die ersteren drei zusätzlich Mindestquoten für die Geschlechter beziehungsweise die Landesregionen. Die hängige Initiative Wermuth nimmt weiter die Forderung nach transparenter Kampagnenfinanzierung mit Obergrenze auf und will den Bundesrat ebenso auf neun Mitglieder aufstocken.
  • Ein anderer Reformansatz betrifft die Zusammensetzung des Bundesrats:
    • Mehrere Vorstösse hatten eine bessere Vertretung der Landessprachen bzw. Sprachregionen zum Ziel, wobei insbesondere die italienischsprachige Minderheit besser berücksichtigt werden soll (Po. Comte, Ip. Carobbio). Gleichsam schwebte den Initianten eine bessere regionale Durchmischung vor, zumal derzeit «vier Mitglieder des Bundesrates aus einem Umkreis von 25 Kilometern um Bern stammen, während wichtige Landesgegenden in der Regierung nicht vertreten sind». Sie wollten dies entweder über eine feste Anzahl Mitglieder je Sprachregion (Pa. Iv. Rennwald) erreichen oder aber über die Einschränkung, dass höchstens zwei Bundesräte aus derselben Landesgegend (von deren sieben) kommen dürfen (Kt. Iv. Tessin).
    • Auch die Vertretung der Geschlechter wurde mehrfach thematisiert. Die Pa. Iv. Bär wollte 1993, als nach dem erzwungenen Rücktritt von Elisabeth Kopp zwischenzeitlich keine Frau mehr im Gremium Einsitz nahm, lediglich eine «angemessene Vertretung» in die Verfassung schreiben. Im gleichen Jahr wurde eine Volksinitiative («für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden (Initiative 3. März)») lanciert, welche mitunter wie später die Pa. Iv. Sozialdemokratische Fraktion (nach der Abwahl von Ruth Metzler) und die Pa. Iv. Rennwald eine Garantie von drei Sitzen für beide Geschlechter vorsah.
    • Die Vertretung der Kantone war vor allem in den 1990er Jahren ein Thema, als 1993 die zukünftige Bundesrätin Ruth Dreifuss ihre Niederlassungspapiere von Genf nach Bern verlegte. Denn gemäss der damals geltenden Kantonsklausel, durfte «nicht mehr als ein Mitglied aus demselben Kanton stammen» (Art. 96 Bundesverfassung 1874). Jene umstrittene Einschränkung aus Gründungszeiten wurde daher in diversen parallelen Vorstössen (Pa. Iv. BircherPa. Iv. DucretPa. Iv. HallerPa. Iv. RufPa. Iv. Schiesser, Pa. Iv. Fraktion LdU / EVPPa. Iv. Wanner) ins Visier genommen, die eine Abschwächung beziehungsweise Aufhebung verlangten. Die breite Kritik führte schliesslich zur Abschaffung der Kantonsklausel (Pa. Iv. Staatspolitische Kommission NR, Pa. Iv. Ruf) durch eine Volksabstimmung im Vorfeld der neuen Bundesverfassung von 1999. Drei andere Vorstösse wiederum (Mo. Fraktion Schweizerische Volkspartei, Revision Kommission Nationalrat, Mo. Lauper) wollten die Definition der Kantonszugehörigkeit konkretisieren, was 1986 auch gelang.
  • Neben den erwähnten zwei Volkswahl-Volksinitiativen und der Tessiner Standesinitiative forderten weitere Begehren (Ip. FialaKt. Iv. Tessin), die Anzahl der Bundesräte von sieben auf neun zu erhöhen. Das Anliegen floss nach der Jahrtausendwende auch in das bundesrätliche Projekt der Staatsleitungsreform ein, scheiterte aber im Parlament. Die erneute Standesinitiative aus dem Südkanton wurde im letzten Herbst im Nationalrat vergleichsweise knapp mit 92 zu 85, im Ständerat im März gar mit 21 zu 20 verworfen. Zwei gleichlautende Motionen (Mo. de Buman, Mo. Fehr Jacqueline) werden das Ansinnen abermals, wohl 2014, aufs politische Parkett bringen, wobei unterdessen nicht nur mit der Vertretung der Sprachen argumentiert wird, sondern – aufgrund der diversifizierten Parteien- und Fraktionenlandschaft – vermehrt auch jene  Repräsentation in den Fokus rückt. Weitere knappe Zufallsresultate sind daher zu erwarten.
  • Eine ganze Reihe von Vorstössen befassten sich mit dem parlamentarischen Verfahren:
    • Die Idee der parallelen Einzelwahl der Bundesräte wurde bereits mehrmals (Mo. Kühne, Mo. Kühne, Mo. WeyenethMo. Weyeneth, Mo. Weyeneth, Pa. Iv. Fraktion Schweizerische Volkspartei, Pa. Iv. Minder) vorgebracht, wobei sich die Vorschläge in Details unterscheiden. Grundsätzlich sollen hiernach die Mitglieder des Bundesrats zwar weiterhin einzeln, jedoch nicht mehr hintereinander, sondern gleichzeitig gewählt werden. Begründet wurde die synchrone Wahl, weil diese weniger anfällig auf taktische Stimmabgaben und Retourkutschen sei. Zudem würden (durch den Wegfall des Anciennitätsprinzips) die amtsälteren Bundesräte nicht bevorzugt.
    • Ein weitergehender Vorschlag stellt die unveränderbare Listenwahl (Pa. Iv. Zisyadis, Pa. Iv. Markwalder, Pa. Iv. Hiltpold, Pa. Iv. Grüne Fraktion) dar. Diese Idee wurde ebenfalls schon in diesem Blog diskutiert. Im Parlament war sie jedoch chancenlos. Kritisiert wurde vor allem, dass ein solcher Systemwechsel das Ende der helvetischen Konkordanzregierung bedeuten würde (was im Falle der Pa. Iv. Zisyadis indessen auch das explizite Ziel war).
    • Mit dem Zeitpunkt der Wahl befasst sich die Pa. Iv. Minder, welche vorschlug, die Bundesratswahl ein Jahr nach hinten zu verschieben, um sie aus dem Eindruck der zeitnah stattfindenden Parlamentswahlen zu bringen.
    • Die Geschehnisse bei der Wahl Eveline Widmer-Schlumpfs 2007 standen am Ursprung der Pa. Iv. Lustenberger, die bei Bundesratswahlen Einschränkungen durch Parteistatuten verhindern wollte.
    • Schliesslich forderten mehrere Vorstösse (Pa. Iv. Robert-Bächtold, Pa. Iv. Zisyadis, Pa. Iv. Hodgers), dass die Parlamentarier die Magistratspersonen nicht mehr geheim wählen sollen, sondern durch offene Stimmabgabe.
  • Nicht mit der Ernennung von Bundesräten, sondern mit ihrer Absetzung befassten sich eine Hand voll Vorstösse, welche die Möglichkeit der Amtsenthebung forderten. Die Initiative dazu sollte entweder durch einen parlamentarischen Misstrauensantrag (Pa. Iv. Zisyadis, Pa. Iv. Grüne Fraktion) kommen oder aber via Abberufungsbegehren aus dem Volk (Pa. Iv. Schlüer). Erfolgreich war indessen nur jene Gesetzesänderung (Pa. Iv. Hochreutener, Pa. Iv. Staatspolitische Kommission NR), welche seit 2009 die Feststellung der Amtsunfähigkeit von Bundesräten bei schwerwiegender gesundheitlicher Probleme ermöglicht.
  • Weitere Vorschläge betreffen die Voraussetzung der Wählbarkeit:
    • Auf das Alter fokussierten zwei Vorstösse, wobei der erste eine obere Grenze auf das 67. Altersjahr forderte (Mo. Zapfl) während der andere die Voraussetzung des Mindestalters aufheben wollte (Mo. Müller Geri). Prägnantes Argument: «Ein Baby als Bundesrat? Warum nicht, wenn es das Parlament will?»
    • Die Pa. Iv. Guinand verlangte, dass jemand nur Bundesrat werden kann, wenn eine offizielle Kandidatur vorliegt. Auslöser für den Vorstoss war übrigens nicht die Wahl Widmer-Schlumpfs, sondern jene Francis Mattheys 14 Jahre zuvor.
  • Diverse Vorstösse schliesslich befassten sich mit der Amtsdauer, die von vier auf fünf Jahre hätte verlängert werden sollen (Pa. Iv. Chevrier) oder aber die eine Amtszeitbeschränkung von zwei Legislaturen, also von total acht Jahren, vorsahen (Frage Wasserfallen, Pa. Iv. Wasserfallen, Mo. Leutenegger).

Bemerkenswert ist, dass kein klarer Trend hinsichtlich der Urheber der Vorstösse auszumachen ist, sondern dass sie aus sämtlichen Fraktionen des Parlaments stammten. Erfolgreich waren jedoch die allerwenigsten dieser Vorschläge, und jene, die reüssierten, sahen eher Nebensächliches vor. Die weitreichendste Revision am Wahlverfahren seit 1848 war die Abschaffung der Kantonsklausel 1999. (Nein, das sukzessive Einbinden der oppositionellen Katholisch-Konservativen 1891, der BGB 1929 und der Sozialdemokraten 1949, was sodann in der bundesrätlichen Zauberformel von 1959 bis 2003 mündete, stellten sehr wohl politisch relevante Umwälzungen und Zäsuren dar, fusste indessen nicht auf institutionell-rechtlichen Systemänderungen.)

Auch bei der Abstimmung über die Volkswahl-Initiative am Sonntag zeichnet sich ein Nein ab. Damit könnte man die Diskussion als beendet betrachten. Man könnte eine Ablehnung aber auch als Gelegenheit sehen, sich einmal in Ruhe und ohne den Druck des Abstimmungskampfs mit dem schweizerischen Regierungssystem zu befassen und die Optionen neu zu beurteilen. Diese Übersicht mag dabei als Inspiration und Kompass dienen. Chancenreich erscheint aktuell zumindest die Erhöhung der Anzahl Bundesräte auf neun.

Wenn sich Politiker als Banker versuchen

In der öffentlichen Wahrnehmung sind die Kantonalbanken die Musterschüler des Schweizer Finanzplatzes. Als grundsolide, kundennah und konservativ in der Anlagepolitik werden sie wahrgenommen und grenzen sich damit deutlich von den Grossbanken ab, die global agieren und gemeinhin als Horte gieriger Spekulanten gelten. «Too big to Fail»-Vorlagen, «Abzocker»- und «1 zu 12»-Initiativen, Leverage-Ratio- und Liquiditätsvorgaben, Finanzmarktaufsicht oder Steuerhinterziehung: Damit werden unsere 24 föderalen Finanzinstitute kaum assoziiert.

Dabei sind auch die Kantonalbanken keineswegs frei von Skandalen. Angesichts des relativ einfachen Auftrags[1], den sie zu erfüllen haben, und der Staatsgarantie, die die meisten von ihnen[2] geniessen, sorgen sie sogar auffallend häufig für negative Schlagzeilen. In mehreren Kantonen, etwa in Genf oder Bern, mussten in jüngerer Vergangenheit die Steuerzahler für Misswirtschaft oder verfehlte Strategien bezahlen, in Solothurn und Appenzell-Ausserrhoden brachen die Kantonalbanken sogar zusammen.

Könnte die Corporate Governance eine Rolle spielen? In den meisten Kantonen ist das Gremium, das den rechtlichen Rahmen für die Kantonalbanken vorgibt und die Oberaufsicht innehat, das gleiche Gremium, das das oberste Lenkungsorgan bestimmt, nämlich das kantonale Parlament. Die Legislative wählt den Bankrat beziehungsweise den Verwaltungsrat, wobei vielfach Parlamentarier zum Zug kommen. Wie bei Richterwahlen sind dabei die Parteistärken ausschlaggebend. Ob die Kandidaten unternehmerische Erfahrung, eine ökonomische Ausbildung oder finanzwirtschaftliches Fachwissen mitbringen, ist zweitrangig. Die wichtigste Qualifikation ist die Parteizugehörigkeit.

Wenn ein Gremium den gesetzlichen Rahmen einer Bank bestimmt, sie beaufsichtigt und gleichzeitig ihr oberstes Führungsorgan wählt, besteht eine Vermischung von Verantwortlichkeiten, die Gefahren birgt. Dennoch sträuben sich die Parlamente dagegen, von dem System abzurücken. Im Fall der Zürcher Kantonalbank liess sich das Parlament nicht einmal von einem Rüffel der Finanzmarktaufsicht (Finma) beeindrucken – der Kantonsrat hält an seiner Doppelrolle fest.

Der Widerstand ist irgendwie verständlich: Wenn man schon über eine Bank mit Staatsgarantie verfügen kann, wird man deren Führung kaum freiwillig abtreten. Zumal die Politiker für ihre Arbeit ein beachtliches Salär beziehen. So erhielten die 13 ZKB-Bankräte 2012 zusammen rund 1,8 Millionen Franken. Davon dürfte – via Mandatssteuern – ein nicht unwesentlicher Teil an die Parteien geflossen sein.

Dennoch stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, wenn Politiker die Geschäfte einer Bank beaufsichtigen, deren regulatorischen Rahmenbedingungen sie selbst festlegen. Insbesondere mit Blick auf die Skandale der Vergangenheit.

Es ist wohl kein Zufall, dass nun die Diskussion über die Organisationsstruktur in einem Kanton wieder aufgekommen ist, dessen Kantonalbank zuletzt wenig erfreuliche Nachrichten lieferte: Die Basler Kantonalbank musste jüngst 50 Millionen Franken zurückstellen, weil sie auf eine betrügerische Anlagefirma hereingefallen war. Zudem steht sie wegen dem Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Visier der US-Steuerbehörde.

Nun unternimmt die Basel-Städtische Regierung den Versuch, eine bessere Trennung der Verantwortlichkeiten zu erreichen. Gemäss dem Entwurf des Kantonalbankengesetzes soll der Bankrat künftig vom Regierungsrat gewählt werden. Mitglieder des Parlaments sind ausdrücklich von dem Gremium ausgeschlossen.

In der Debatte, wer Bankräte wählen soll, geht es letztlich um die grundsätzliche Frage, wann ein Gremium, das im Auftrag des Staates steht, demokratisch rechenschaftspflichtig sein soll und wann nicht. Ein Bankrat, der vom Parlament gewählt wird, so kann argumentiert werden, repräsentiert die unterschiedlichen politischen Ansichten besser als ein Bankrat, der von der Regierung bestimmt wird. Allerdings ist fraglich, ob es zwingend eine solche politische Repräsentation braucht in einem Aufsichtsgremium, das nicht als politisches Organ konzipiert ist, sondern – im Gegenteil – lediglich die Vorgaben der Politik umsetzen soll. Andererseits führt die Wahl durch das Parlament nach parteipolitischen Kriterien zu einer Politisierung, die bei der Führung einer Bank nicht unbedingt wünschenswert ist. Nicht ohne Grund werden Bankrat und Präsidium der Schweizerischen Nationalbank vom Bundesrat gewählt. Es ist zu bezweifeln, ob die SNB unabhängiger agieren und bessere Entscheide treffen würde, wenn das Präsidium durch die Bundesversammlung anstatt durch die Regierung bestimmt würde.

Ein vernünftiger Grundsatz wäre wohl, dass Gremien, von denen politische Entscheide erwartet werden, demokratisch rechenschaftspflichtig sein sollen. Organe, die primär für die Umsetzung von Gesetzen in einem bestimmten Bereich zuständig sind, sollten hingegen durch die Regierung bestimmt werden oder durch ein anderes Gremium, das im Konsens entscheidet und dabei primär auf fachliche Kriterien Rücksicht nimmt.

Natürlich zählen derartige theoretische Überlegungen im politischen Alltag wenig. Es bleibt denn auch abzuwarten, ob die Basel-Städtische Kantonsregierung mit ihrem Vorschlag, dem Parlament die Kompetenz zur Wahl des Bankrats zu entziehen, Erfolg hat. Denn dieser Einschnitt muss letztlich vom Parlament selbst angenommen werden.


[1] Die Ursprünge der Kantonalbanken liegen in der Verknappung des Kreditangebots im 19. Jahrhundert. Historisch sind sie deshalb in erster Linie dazu da, den privaten und öffentlichen Kreditbedarf zu decken.

[2] 21 von 24 Kantonalbanken besitzen eine vollständige Staatsgarantie.

Direkte Demokratie – eine Begriffsklärung

Direkte Demokratie für DummiesAm 9. Juni stimmen die Schweizer Stimmbürger über die Volksinitiative für eine Volkswahl des Bundesrats ab. Die (mehr oder weniger professionellen) Kampagnen der Befürworter und Gegner sind angelaufen, in den Medien und an den Stammtischen werden die Argumente für und gegen das Anliegen diskutiert.

Unglücklicherweise wiederholt sich dabei immer wieder die gleiche Begriffsverwechslung: Die Vermischung der Volkswahl der Regierung mit der direkten Demokratie. Erst kürzlich wieder konnte man in einer Publikation der Partei, die hinter der Initiative steht, lesen:

«Die Volkswahl ist ein Vertrauensbeweis ins Volk und eine Stärkung unserer direkten Demokratie.»

Wer hofft, es handle sich dabei um einen einmaligen Ausrutscher, wird enttäuscht. Vielmehr ist die «Stärkung der direkten Demokratie» das Hauptargument der Befürworter, von dem sie rege Gebrauch machen. Auch unter Politikern ist der Brückenschlag zur direkten Demokratie äusserst beliebt, wie etwa Felix Müri beweist:

«Es ist in un­se­rem di­rekt­de­mo­kra­ti­​schen Land die nor­malste Sache der Welt, dass das Volk seine po­li­ti­schen Ver­tre­ter wählt – und zwar di­rekt.»

… oder Maurus Zeier:

«Die Volkswahl des Bundesrates müsste in einer direkten Demokratie eigentlich selbstverständlich sein.»

… oder Toni Brunner:

«Wir sind überzeugt von der Volkswahl, weil der Wettbewerb der verschiedenen Systeme ja gezeigt hat, dass eine direkte Demokratie sehr wertvoll ist. […] Für mich wäre es wie eine Vollendung der direkten Demokratie, wenn die Bevölkerung alle vier Jahre nebst dem Parlament am selben Tag auch noch den Bundesrat direkt wählen könnte.»

… und noch einige andere.

Doch nicht nur Politiker, auch die Medien beteiligen sich fleissig an der begrifflichen Verwirrung, so zum Beispiel das staatliche Fernsehen, das sie sogar in den Titel eines Artikels auf seiner Webseite aufnimmt:

«Direkte Demokratie stärken oder Bewährtes bewahren»

Selbst die Gegner der Volkswahl schmücken sie in ihren Kommentaren mit direktdemokratischen Blumen, etwa Urs Buess in der TagesWoche:

«Man kann davon ausgehen, dass der Bundesrat mit Volkswahlen manchmal anders ausgesehen hätte als die Zusammensetzung, welche die Bundesversammlung bestimmte. Mit anderen Worten: Wahrscheinlich wird – was die Besetzung des Bundesrats betrifft – die direkte Demokratie nicht bis in die letzte Konsequenz ausgeübt.»

Es ist höchste Zeit für eine Begriffsklärung. Deshalb sei an dieser Stelle ein für alle Mal gesagt: Man mag die Volkswahl der Regierung befürworten oder ablehnen – doch mit direkter Demokratie hat sie rein gar nichts zu tun.

Wie es der Name bereits sagt, handelt es sich bei der Volkswahl um eine Wahl. Die Stimmbürger entscheiden, welche Personen sie repräsentieren sollen. Dagegen geht es bei der direkten Demokratie ausschliesslich um Sachfragen, über die die Stimmbürger (anstatt ihrer Repräsentanten) direkt entscheiden.

Darauf hatte Andreas Gross bereits während der Debatte im Nationalrat hingewiesen:

«Die Volkswahl ist keine «Komplettierung» der direkten Demokratie, denn – und darauf müssen wir wahrscheinlich zurückkommen – die direkte Demokratie geht von der Sachabstimmung aus, und die Wahl ist, wie gesagt, eine Personenwahl und etwas ganz anderes.»

Dieses Unterschieds sind sich offenbar nicht alle seiner Kollegen bewusst. Dabei würde nur schon ein Blick auf Wikipedia genügen:

«Der Begriff Direkte Demokratie […] bezeichnet sowohl ein Verfahren als auch ein politisches System, in dem die stimmberechtigte Bevölkerung […] unmittelbar über politische Sachfragen abstimmt.»

Im Falle einer Einführung der Volkswahl des Bundesrats gäbe es in der Schweiz nicht eine einzige Volksabstimmung mehr. Die direkte Demokratie in der Schweiz ist vom Wahlverfahren für die Regierung schlicht und einfach überhaupt nicht betroffen.

Natürlich ist Wikipedia nicht immer über alle Zweifel erhaben. Daher lohnt es sich, ergänzend die anerkannte Fachliteratur zu konsultieren. Beispielsweise das Standardwerk «Encyclopedia of Democratic Thought», wo auf Seite 224 zu lesen ist:

«Direct democracy exists to the extent that citizens can vote directly on policy alternatives and decide what is to be done on each important issue. This contrasts with political arrangements under representative democracy where electors can only vote for individuals (in practice, alternative party governments) who will then decide on the policy outcomes.»

Der zweite Satz erklärt es kurz und schmerzlos: Die Wahl der Regierung durch das Volk ist ein Element der repräsentativen Demokratie und somit das genaue Gegenstück zur direkten Demokratie.

Noch klarer drückt es Theo Schiller in seinem Buch «Direkte Demokratie. Eine Einführung» aus:

«Direkte Demokratie bedeutet heute, dass die Bürgerinnen und Bürger als Stimmbürger im Wege der Volksabstimmung politische Sachfragen selbst entscheiden. Direktwahlen von Amtsträgern (z.B. Bürgermeistern oder Regierungschefs) gehören nicht zur direkten, sondern zur repräsentativen Demokratie.»

Wenn überhaupt, geht es bei der Volkswahl des Bundesrats also um die Stärkung der repräsentativen Demokratie, nicht der direkten Demokratie. Davon war im Abstimmungskampf bisher allerdings überhaupt nie die Rede.

Dass es sich bei der Volkswahl des Bundesrats tatsächlich um eine direkte Wahl handelt (im Gegensatz zur indirekten durch das Parlament), mag die häufige Verwechslung mit der direkten Demokratie teilweise erklären. Aber das kann keine Entschuldigung sein, insbesondere nicht bei Politikern, die sich über Jahre mit dem Thema beschäftigt haben.

Eine bessere Erklärung für die Vermischung ist wohl, dass sich Politiker daraus Vorteile für den Abstimmungskampf erhoffen. Da die direkte Demokratie (wie die Demokratie allgemein) als positiv wahrgenommen wird, wird sie von den Politikern nur allzugerne vor den Wagen gespannt, auch wenn es in Tat und Wahrheit um etwas ganz anderes geht. Wer die direkte Demokratie aber tatsächlich hoch hält, sollte darauf achten, den Begriff richtig zu verwenden und nicht leichtfertig mit anderen Fragen vermischen.

Deshalb, geschätzte Politiker und Journalisten, nochmals zum Mitschreiben: Bei der direkten Demokratie geht es einzig und allein um Sachfragen. Das Wahlverfahren für den Bundesrat hat damit nichts zu tun (es sei denn, man wollte unsere Bundesräte als Sachen behandeln, was sich allerdings nur schon aus Gründen des Anstands nicht gebietet).

Das Standardrepertoire der Anti-Transparenz-Argumente

Ende 2011 hatte die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarats ihren Bericht über die Politikfinanzierung in der Schweiz veröffentlicht. Darin bestätigten die Experten, was ohnehin bereits bekannt war: Die Finanzierung von Parteien und Kampagnen liegt hierzulande völlig im Dunkeln. Es existiert keinerlei Regelung auf nationaler Ebene. Die GRECO empfahl, diese Situation zu ändern und Offenlegungspflichten für Parteien und Abstimmungskomitees einzuführen.

Bis in diesem Monat hatte der Bundesrat Zeit, zu den Empfehlungen Stellung zu nehmen. Gleich zwei Departemente wurden damit beschäftigt. Am Mittwoch trafen Justizministerin Simonetta Sommaruga und Aussenminister Didier Burkhalter mit der Vertretern der GRECO zusammen und präsentierten ihnen das Ergebnis des bundesrätlichen Reflexionsprozesses, das sich so zusammenfassen lässt, dass die Regierung überhaupt nichts zu tun gedenkt.

Bei der Begründung seiner ablehnenden Haltung greift der Bundesrat auf das Standardrepertoire an Argumenten gegen mehr Transparenz zurück. Eine Offenlegungspflicht für Grossspenden wäre demnach nicht mit den «schweizerischen Eigenheiten» zu vereinbaren – konkret mit der direkten Demokratie, dem Föderalismus und dem Milizsystem. Betrachten wir die drei Eigenheiten einmal einzeln.

Direkte Demokratie

Die direkte Demokratie würde es «schwierig machen (…), nur die Wahlen und nicht die Abstimmungen solchen Transparenzregelungen zu unterstellen», schreibt der Bundesrat. Dies sieht auch die GRECO so, die deshalb Offenlegungspflichten sowohl für Parteien als auch Abstimmungskomitees vorschlug. Dies lehnt der Bundesrat aber ebenfalls ab, da es seiner Ansicht nach «einen grossen und kostenintensiven Aufwand verursachen» würde. Wieso ein solch «grosser und kostenintensiver Aufwand» entstehen würde, wird allerdings nicht näher erläutert.

Die Schweiz ist zwar weltweit das Land, in dem am meisten Volksabstimmungen auf nationaler Ebene stattfinden. Es ist aber bei weitem nicht der einzige GRECO-Mitgliedsstaat, dessen politisches System Elemente der direkten Demokratie kennt. In Italien etwa finden regelmässig Abstimmungen statt – und tatsächlich gelten die Offenlegungspflichten in unserem südlichen Nachbarland nicht nur für Wahlen, sondern auch für Abstimmungen.

Einmal abgesehen davon: Wenn der Bundesrat schon auf die direktdemokratische Tradition der Schweiz verweist – wieso schlägt er nicht einfach vor, das Volk über Transparenz in der Politikfinanzierung entscheiden zu lassen?

Föderalismus

Die Kantone, schreibt die Regierung, «haben in der föderalistisch organisierten Schweiz (…) eine grosse Autonomie. Ihnen allen eine unterschiedslose Regelung zur Kontrolle und Beschränkung der Finanzierung von Parteien aufzuerlegen würde sich mit der Tradition unseres Landes nicht vertragen.» Dieses Argument erscheint plausibel.[1] Wahlen und Abstimmungen auf nationaler Ebene haben zunächst einmal gar nichts zu tun mit Wahlen und Abstimmungen auf kantonaler Ebene, was auch der Grund dafür sein dürfte, dass bislang sämtliche Vorstösse im nationalen Parlament für eine Offenlegung von Spenden ausschliesslich auf die nationale Ebene zielten.

Doch auch dem kann der Bundesrat nichts abgewinnen: «Eine Regelung ausschliesslich für Aktivitäten auf nationaler Ebene wäre (…) unvollständig und ineffzient.» Das ist eine interessante Argumentationslogik: Die Schweiz kann keine Regelungen zur Politikfinanzierung einführen, weil dies in einem föderalistischen Staat gar nicht möglich ist!

Nicht ganz in diese Logik passt, dass es in anderen föderalistischen Ländern kein Problem zu sein scheint, Transparenzregeln einzuführen. In Deutschland zum Beispiel, oder Österreich, oder Belgien. Die nationale und die regionale Ebene lassen sich problemlos trennen, genauso wie das in der Schweiz bereits der Fall ist: Mit Genf und Tessin kennen zwei Kantone Offenlegungspflichten, in mehreren anderen (Basel-Land, Aargau und Zürich) stehen entsprechende Entscheide an. Eine Regelung für nationale Wahlen und Abstimmungen würde die Freiheit der Kantone in keinster Form einschränken.

Einmal abgesehen ist es etwas verwirrend, dass der Bundesrat eine Lösung, die der föderalistischen Struktur der Schweiz Rechnung trägt, als «unvollständig und ineffizient» zu bezeichnet. Er trägt auch wenig zur Auflösung dieser Verwirrung bei, macht er doch keine Angaben dazu, was an dieser Lösung denn ineffizient wäre.

Milizsystem

Das Milizsystem darf als Argument gegen Transparenz nicht fehlen. Politische Parteien finanzierten sich in der Schweiz hauptsächlich aus privaten Zuwendungen, erklärt der Bundesrat. «Der Berufs-Teil der Parteien, und damit deren Finanzbedarf, sind damit bedeutend kleiner als bei Parteien in anderen Ländern», schreibt er, um sogleich die Brücke zur staatlichen Parteienfinanzierung zu schlagen: «Aus diesen Gründen gehen Finanzierungsregelungen in vielen Ländern mit einer staatlichen Parteienfinanzierung einher, welche in der Schweiz keine Tradition hat.»

Wieso das Milizprinzip gegen eine Offenlegungspflicht spricht, bleibt unklar. In welcher Form die politische Arbeit geleistet wird, ist ja eine ganz andere Frage als jene, wie sich die Parteien finanzieren. Weshalb soll man diese beiden Dinge in einen Topf werfen?

Ebenso bleibt der kausale Zusammenhang zwischen Transparenz und staatlicher Parteienfinanzierung offen. Auch die Schweizer Parteien werden vom Staat gesponsert,[2] ohne dass das an der Intransparenz irgendetwas ändern würde. Im Verhältnis zur Bevölkerung übersteigt die Höhe dieser (indirekten) Parteienfinanzierung sogar jene in anderen Ländern, etwa Grossbritannien. Dennoch sind die britischen Parteien im Gegensatz zu den schweizerischen zur Offenlegung grösserer Spenden verpflichtet. Mit Blick auf die Schweiz scheint es tatsächlich, dass das Milizprinzip die Notwendigkeit einer (direkten) staatlichen Parteienfinanzierung reduziert, weil die Parteien tendenziell weniger Mittel beanspruchen. Was aber eine Offenlegungspflicht damit zu tun haben soll, bleibt ein Rätsel.

Bei allem Respekt: Wenn gleich zwei Departemente damit beschäftigt werden, die GRECO-Forderungen zu kontern, sollte man erwarten dürfen, dass ihnen etwas stichhaltigere Argumente einfallen als jene, die bereits seit Jahren gebetsmühlenartig wiederholt werden, wenn es um Politikfinanzierung geht. Bis Mitte Jahr will der Bundesrat nun einen ausführlicheren Bericht zuhanden der GRECO verfassen. Vielleicht gelingt es ihm bis dahin ja, seine Position etwas fundierter zu begründen.


[1] zumal eine solche Regelung wohl mit dem Subsidiaritätsprinzip in Konflikt kommen würde.

[2] In Form von Beiträgen an die Parlamentsfraktionen (insgesamt 7.5 Millionen Franken pro Jahr). Ausserdem profitieren die Parteien davon, dass politische Spenden bis 10’000 Franken von den Steuern abgezogen werden können.

Wahlkampf à la Hugo Chávez: Das Volk bezahlt

Hugo Chávez' Propagandamaschinerie: Kaum eine Strasse in Caracas, in der man dem Präsidenten nicht begegnet.

Hugo Chávez’ Propagandamaschinerie: Kaum eine Strasse in Caracas, in der man dem Präsidenten nicht begegnet. (Bild: Eigene Aufnahme)

Anfang Februar hat die Regierung Venezuelas die an den US-Dollar gebundene Landeswährung, den Bolívar Fuerte[1], abgewertet. Es war die fünfte Abwertung innert neun Jahren. Ein Dollar kostet nun 6.30 Bolívares – fast 50 Prozent mehr als zuvor.[2]

Für die Bevölkerung ist die Abwertung suboptimal. Die Massnahme der Regierung hat das Vermögen auf einem venezolanischen Bankkonto über Nacht mal eben um einen Drittel schrumpfen lassen. Und die galoppierende Inflation von über 20 Prozent dürfte sich weiter beschleunigen.

Für die Regierung ist die Abwertung hingegen eine feine Sache. Nicht nur steigt damit der Wert ihrer Ölexporte (die in Dollar abgegolten werden). Sie reduziert damit auch die drückende Last der Staatsschulden (die in der Regel auf Bolívares lauten). Dies ist auch dringend nötig, denn trotz des rekordhohen Ölpreises befinden sich die Staatsfinanzen in einem erbärmlichen Zustand. Tatsächlich hat das Budgetdefizit 2012 mit schätzungsweise 17.5 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) ein neues Rekordhoch erreicht. (Zum Vergleich: Das Defizit Griechenlands betrug 8.1 Prozent.)

Doch warum ist der Staatshaushalt Venezuelas trotz sprudelnder Öleinnahmen derart aus dem Lot geraten? Eine mögliche Erklärung bietet die Tatsache, dass 2012 Präsidentschaftswahlen stattgefunden haben, bei denen der sozialistische Amtsinhaber Hugo Chávez mit klarer Mehrheit im Amt bestätigt wurde.

Wie in diesem Blog bereits einmal thematisiert, neigen Regierungen, die wiedergewählt werden wollen, dazu, die Staatsausgaben zu erhöhen und die Steuereinnahmen zu reduzieren, weil beides Wählerstimmen bringt, während ein ausgeglichenes Budget die Wähler weniger interessiert. Plausiblerweise sollte dieser Effekt unmittelbar vor Wahlen am deutlichsten zu sehen sein.

Die Ökonomen Min Shi und Jakob Svensson haben die Entwicklung der Staatshaushalte über die Amtszeiten von Regierungen genauer unter die Lupe genommen. In ihrer Analyse [PDF] von 85 Staaten kommen sie zum Schluss, dass das Haushaltsdefizit in Jahren, in denen Wahlen stattfinden, um durchschnittlich 0.9 Prozentpunkte höher liegt als in Nicht-Wahljahren. In Entwicklungsländern ist der Effekt mit 1.3 Prozentpunkten noch etwas stärker ausgeprägt.

Diese Zahlen nehmen sich allerdings bescheiden an, wenn man sie mit der Haushaltsentwicklung in Venezuela vergleicht. 2010 hatte das Defizit noch 5.7 Prozent des BIP betragen.[3] Im Jahr darauf sank es leicht auf 5.3 Prozent. 2012 schoss der Fehlbetrag dann wie erwähnt auf 17.5 Prozent hoch – eine Zunahme um mehr als 12 Prozentpunkte.[4]

Tatsächlich tat Chávez einiges für seine Wiederwahl: Die unzähligen Sozialprogramme, über die er gratis Essen, Kleider und Wohnungen an die Armen verteilen lässt, wurden im vergangenen Jahr noch ausgeweitet, um die Wähler an die Grosszügigkeit des Präsidenten zu erinnern. Die Propagandamaschinerie mit dem Führerkult um Chávez lief auf Hochtouren, garniert mit Prestigeprojekten, etwa dem gigantischen Mausoleum für den Freiheitskämpfer Simón Bolívar, das der Präsident für rund 140 Millionen Dollar bauen liess. Die Wählermobilisierung war in der Tat gewaltig – auch in ihrem finanziellen Ausmass.

Das einzige Problem an der Sache ist, dass auf dieser Welt nichts gratis ist. Gegenwärtig bezahlen die Venezolaner über die Entwertung ihrer Währung die Zeche für die Grosszügigkeit ihres Präsidenten. Doch auch die Regierung könnte für den kostspieligen Wahlkampf bald noch eine Rechnung präsentiert bekommen: Denn sollte der an Krebs erkrankte Staatschef, der sich weiterhin in Behandlung befindet, nicht in sein Amt zurückkehren können, müsste sie Neuwahlen ansetzen. Der Kandidat von Chávez’ Partei (voraussichtlich sein Stellvertreter Nicolás Maduro) dürfte dannzumal aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Situation wesentlich schlechtere Karten haben als sein Ziehvater im vergangenen Jahr.

Aber vielleicht wirkt ja eine neuerliche Beschleunigung der Schuldenspirale Wunder.


[1] Übersetzt: «Starker Bolívar»

[2] Auf dem Schwarzmarkt ist der Kurs freilich wesentlich höher.

[3] In diesem Jahr fanden Parlamentswahlen statt, die in Venezuela aufgrund des Präsidialsystems allerdings eine relativ geringe Bedeutung haben.

[4] Die Zahlen stammen vom CIA World Factbook.