Verzerrte Sicht auf das Schwyzer Wahlsystem

Im März dieses Jahres hat das Bundesgericht entschieden, dass das Wahlsystem des Kantons Schwyz der Bundesverfassung widerspricht. Der Grund ist, dass der Kantonsrat nach dem Grundsatz des Proporz gewählt wird, die meisten Wahlkreise aber zu klein sind, um eine einigermassen proportionale Repräsentation im Parlament zu gewährleisten.

Mit dem negativen Befund der Lausanner Richter begannen die Probleme aber erst: Denn die neue Schwyzer Kantonsverfassung, die das Volk 2011 angenommen hatte, sieht genau das gleiche Wahlsystem vor. Weil der Bund die kantonalen Verfassungen auf ihre Vereinbarkeit mit der Bundesverfassung hin zu prüfen hat, musste man sich somit auch in Bern mit dem Schwyzer Wahlrecht beschäftigen. Für den Bundesrat war klar, dass der Bund den entscheidenden Absatz im Artikel zum Wahlsystem, welcher der Bundesverfassung widerspricht, nicht akzeptieren kann. Die gleiche Meinung vertrat die Staatspolitische Kommission des Ständerats. Im Plenum war dann aber das Lobbying der Schwyzer Kantonsvertreter erfolgreich: Der Ständerat sprach sich dafür aus, die Kantonsverfassung vollständig zu gewährleisten. Als nächstes kommt das Geschäft in den Nationalrat. Der Schwyzer Kantonsrat hat inzwischen entschieden, die neue Verfassung trotz des Einwands des Bundesrats in Kraft zu setzen.

Im Prinzip ist der Fall klar: Die Kantone sind bei den Bestimmungen in ihren eigenen Verfassungen frei, sofern sie nicht gegen die Bundesverfassung verstossen. Im Bezug auf das Wahlrecht bedeutet das: Jeder Kanton kann grundsätzlich selbst bestimmen, nach welchem System sein Parlament gewählt werden soll. Die Bundesverfassung schreibt nicht vor, ob das Mehrheits- oder das Verhältniswahlsystem zur Anwendung kommen soll. Wenn sich ein Kanton allerdings für das Proporzsystem entscheidet, muss dieses garantieren, dass die Parteien auch wirklich gemäss ihrer Wählerstärke im Parlament vertreten sind – das Prinzip der unverfälschten Stimmabgabe muss gewährleistet sein.

Und hier beginnen die Probleme mit dem Schwyzer Wahlsystem: Weil jede Gemeinde einen Wahlkreis bildet, sind die Wahlkreise so klein, dass kleinere Parteien keine oder nur geringe Wahlchancen haben: Von 30 Wahlkreisen haben 27 weniger als 10 Sitze – so viele sind gemäss Bundesgericht nötig, um in einem Proporzsystem eine einigermassen faire Repräsentation zu ermöglichen.

In fast der Hälfte der Wahlkreise wird lediglich ein Sitz vergeben. In diesen Gemeinden wird das Majorzsystem angewendet – obwohl die Kantonsverfassung (im Gegensatz etwa zu jener des Kantons Uri) dieses mit keinem Wort erwähnt und ausschliesslich vom «Grundsatz der Verhältniswahlen» spricht.

Dass die Wahlkreise den Gemeinden entsprechen, führt ausserdem zu extremen Ungleichheiten der Stimmgewichte. So hat die Stimme eines Bürgers in Riemenstalden (87 Einwohner, 1 Sitz) etwa 26 mal mehr Gewicht als die eines Bürgers in Unteriberg (2300 Einwohner, 1 Sitz), was mit dem Gebot der Rechtsgleichheit kaum zu vereinbaren ist.

Erschwerend kommt hinzu, dass in den Einerwahlkreisen eine besonders unfaire Form des Mehrheitssystems zur Anwendung kommt, wie Ständerat Hans Stöckli in der Debatte feststellte. Es handelt sich um die so genannte relative Mehrheitswahl, die vor allem im angelsächsischen Raum verbreitet und dort als First-Past-The-Post-System bekannt ist.[1] Bei diesem System gewinnt in jedem Fall der Kandidat mit den meisten Stimmen im ersten Wahlgang, ohne dass es einen zweiten Wahlgang gibt. Derjenige, der den Sitz bekommt, hat also (anders als es die Bezeichnung «Mehrheitswahl» erwarten liesse) nicht zwingend die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich, sondern im Extremfall deutlich weniger. Ein solches System benachteiligt kleine Parteien besonders stark und scheint schwerlich mit dem Prinzip der unverfälschten Stimmabgabe vereinbar, auch wenn sich das Bundesgericht dazu nicht geäussert hat.

Wie gesagt: Der Fall ist eigentlich klar. Die Debatte im Ständerat liess allerdings Zweifel darüber aufkommen, ob sich sämtliche Ratsmitglieder tatsächlich bewusst waren, worum es geht. Diskutiert wurde vor allem darüber, ob ein Mischsystem, das Proporz und Majorz kombiniert, mit dem Bundesrecht vereinbar ist. So ereiferte sich der Urner Standesvertreter Isidor Baumann:

«Es ist unverständlich, dass eine Mischung von Proporz und Majorz, die auf Verfassungsebene vorgesehen ist, nicht bundesrechtskonform sein soll.»

Tatsächlich ein solches System durchaus mit der Bundesverfassung vereinbar. Die Existenz eines Mischsystems an sich ist kein Problem, und es war auch nicht der Grund, weshalb sich der Bundesrat gegen die vollständige Gewährleistung ausgesprochen hatte, wie sich leicht feststellen lässt, wenn man die Botschaft der Regierung liest.

Reichlich konfus mutete das Votum des Schwyzer Ständerats Alex Kuprecht an, der zur Kritik an der relativen Mehrheitswahl Folgendes zu sagen hatte:

«Daher ist es, wenn in diesen Kleinstgemeinden nur eine Person antritt, die logische Konsequenz, dass halt nicht ein Proporzverfahren, sondern ein Majorzverfahren angewendet wird. Es ist völlig logisch, dass die Entscheidung dann im ersten Wahlgang getroffen wird.»

Das ist in der Tat völlig logisch. Kein Mehrheitswahlsystem der Welt sieht einen zweiten Wahlgang vor, wenn ein Kandidat bereits in der ersten Runde das absolute Mehr erreicht. Das ist aber eben nicht immer der Fall, und deshalb gibt es bei Majorzwahlen meist einen zweiten Wahlgang. Was das First-Past-the-Post-System kennzeichnet, ist, dass die Entscheidung immer im ersten Wahlgang fällt, egal, wie viele Stimmen der beste Kandidat dort holt.

Andere Ständeräte führten die kantonale Autonomie ins Feld und argumentierten, es gehe nicht an, dass sich der Bund in die Angelegenheiten der Kantone einmische. Der Wille der Schwyzer Bevölkerung sei zu respektieren, schliesslich habe eine deutliche Mehrheit Ja zur neuen Kantonsverfassung gesagt.

Auf den ersten Blick ist die Argumentation nachvollziehbar. Es stellt sich allerdings die Frage, ob der Bund aus Respekt vor der Schwyzer Verfassung die eigene ignorieren soll. Immerhin wurde auch die Bundesverfassung einst von einer deutlichen Mehrheit der Bevölkerung angenommen (auch wenn die Schwyzer mehrheitlich Nein sagten).

Vor allem aber muss man sich fragen, welchen Sinn es macht, dass das Parlament Kantonsverfassungen gewährleisten muss, wenn eine Mehrheit offenbar der Ansicht ist, die Kantone bräuchten sich nicht ans Bundesrecht zu halten. Konsequenterweise müssten die Ständeräte, welche die kantonale Autonomie über alles stellen, die Abschaffung von Art. 51 Abs. 2 der Bundesverfassung fordern. Dass bisher kein solcher Vorstoss eingereicht wurde, sagt genug aus über die staatspolitische Glaubwürdigkeit jener Parlamentarier.


[1] Die Probleme des First-Past-the-Post-Systems kamen in diesem Blog schon einmal zur Sprache.

Politics of Pharaoh, Continued

Mohamed_Morsi

Jubelnde Anhänger von Mohamed Morsi nach seiner Wahl zum Präsidenten. Bild: Flickr

Im Februar 2011 hatten die Ägypter ihren Diktator Hosni Mubarak in die Wüste geschickt. Zurückgelassen hat er eine Verfassung, auf deren Grundlage er drei Jahrzehnte lang das Land beherrscht hatte.

Fast zwei Jahre lang zeigte die Politik keine grosse Eile, eine neue Verfassung zu verabschieden. Jetzt aber kann es den regierenden Muslimbrüdern plötzlich nicht schnell genug gehen: Vor zwei Wochen peitschten sie in der Verfassungsgebenden Versammlung einen eiligst fertiggestellten Entwurf durch. Bereits kommenden Samstag soll das Volk darüber abstimmen.[1] Eine Annahme ist so gut wie sicher – nicht nur weil die Muslimbruderschaft nach wie vor grosse Unterstützung in der Bevölkerung geniesst, sondern auch, weil unklar ist, was bei einer Ablehnung passieren würde. Von der Instabilität haben die Ägypter allmählich genug.

Im Internet macht gegenwärtig eine Karikatur die Runde. Darauf ist Präsident Mohamed Morsi zu sehen, der sich darüber empört, dass er mit Mubarak gleichgesetzt wird. «Das alte Regime war autokratisch, diktatorisch und säkular», erklärt er. «Wir sind nicht säkular.»

Tatsächlich sind die Befürchtungen vor einer neuen Diktatur nicht völlig unbegründet. Die Muslimbruderschaft sieht ihre Stunde gekommen. Sie hat das Amt des Präsidenten erobert, ihre eigenen Leute in der Armee eingesetzt und den Einfluss der Judikative beschränkt. Weil zudem das Parlament aufgelöst worden ist, besitzt die Bruderschaft eine einmalige Machtfülle, die sie nun über Jahre hinaus zu zementieren sucht. Der Kontrast zur politischen Bescheidenheit der Gruppe unmittelbar nach der Revolution – als sie immer wieder versprochen hatte, auf keinen Fall einen Kandidaten für die Präsidentschaftswahlen aufzustellen – könnte grösser nicht sein.

Wer das Verhalten der Bruderschaft damals beobachtete, ist von den zunehmenden autoritären Tendenzen nicht überrascht. Es wäre allerdings zu einfach, die Schwächen der neuen Verfassung allein mit den Machtansprüchen der Islamisten zu erklären. Die Probleme sind grundsätzlicher Art.

Das politische System Ägyptens ist von einer ausserordentlichen Konzentration der Macht geprägt. Während Jahrhunderten wurde Ägypten von Alleinherrschern regiert – Pharaonen, Kalifen, Königen und Präsidenten. Der Politikwissenschafter Emad Gad verwendete den Begriff «politics of Pharaoh», um das politische System zu beschreiben, das auf einen einzigen starken Mann an der Spitze ausgerichtet ist.

Die neue Verfassung behält diese Tradition bei. Die Macht des Präsidenten wird gegenüber dem derzeit gültigen Grundgesetz nur minim eingeschränkt. Hingegen bleiben die Mittel, um Kritiker des Staatsoberhaupts mithilfe offen formulierter Verfassungsartikel zum Schweigen zu bringen, erhalten oder wurden gar noch ausgebaut.

In der verfassungsgebenden Versammlung wurde das Präsidialsystem, das die Macht auf eine einzelne Person konzentriert, nie grundsätzlich in Frage gestellt – selbst bevor die meisten säkularen Vertreter die Versammlung unter Protest verliessen. Auch in der breiten Bevölkerung ist diese Machtkonzentration allgemein akzeptiert. Nach gängiger Auffassung ist es gut, einen starken Mann an der Spitze des Staates zu haben, und das Problem bestand bisher bloss darin, dass der falsche Mann an der Macht war. Die grundsätzliche Gefahr, dass eine grosse Machtfülle ohne wirksame Kontrollmechanismen leicht zu Machtmissbrauch, Repression und Vetternwirtschaft führt, wird – bewusst oder unbewusst – verdrängt.

Die Revolution des 25. Januar hat in Ägypten zu einem Machtwechsel, nicht aber zu einer Reform des politischen Systems geführt. Die Menschen auf der Strasse haben einen Diktator zu Fall gebracht. Doch ohne wirklich pluralistische Institutionen besteht die ständige Gefahr, dass das Rad zurückgedreht wird und ein neues autokratisches System entsteht – ob ein Muslimbruder an der Spitze steht oder nicht, ist dabei zweitrangig.


[1] Wie in einem Land mit rund 50 Prozent Analphabeten in zwei Wochen eine vernünftige öffentliche Diskussion über eine neue Verfassung möglich sein soll, bleibt das Geheimnis der Muslimbrüder.

Bern bleibt rot-grün regiert – Hagenbach-Bischoff ist unschuldig

Die Stadt Bern hat gewählt – und sowohl Stadtpräsident Alexander Tschäppät als auch die rot-grüne Mehrheit in der Regierung bestätigt. Bei den Wahlen in den Gemeinderat – die nach dem Proporzverfahren durchgeführt wird – legten 59 Prozent der Wähler die Liste von Rot-Grün-Mitte (RGM) ein. Dahinter folgen mit einigem Abstand das Bürgerliche Bündnis (22.8 Prozent) und die Mitte-Liste (18.2 Prozent). Damit holt RGM drei von fünf Sitzen in der Exekutive, die beiden anderen Listen je einen.

Was auch immer die Gründe für den neuerlichen Wahlsieg von RGM sein mögen – dem Zuteilungsverfahren kann die Konkurrenz diesmal nicht die Schuld geben. Vor den Wahlen war eine Kontroverse über das geltende Verfahren Hagenbach-Bischoff entbrannt, nachdem der «Bund» herausgefunden hatte, dass RGM 2004 die Regierungsmehrheit verloren hätte, wenn das Sainte-Laguë-Verfahren zur Anwendung gekommen wäre. Politiker unterschiedlichster Couleur forderten deshalb eine Reform des Wahlsystems.

Bei diesen Wahlen hat das Hagenbach-Bischoff-Verfahren – mindestens bei der Gemeinderatswahl – allerdings keinen Vorteil für RGM gebracht. Unter dem Sainte-Laguë-Verfahren hätte die Sitzverteilung genau gleich ausgesehen, wie die folgende Aufstellung zeigt.

Liste Sitze ungerundet Hagenbach-Bischoff Sainte-Laguë
Rot-Grün-Mitte

3.0

3

3

Bürgerliches Bündnis

1.1

1

1

Mitte

0.9

1

1

Damit dürfte die Diskussion über das Zuteilungsverfahren fürs Erste verstummen. Wünschenswert wäre, wenn man sich stattdessen einmal mit der Frage auseinander setzen könnte, ob das Proporzverfahren bei Exekutivwahlen wirklich sinnvoll ist.

Zunächst wendet man sich in Bern aber den wirklich wichtigen Dingen des Lebens zu.

Die Sitzverteilung im Bundesrat mit neun Sitzen

Eigentlich ist die Idee, den Bundesrat zu vergrössern, fast so tot wie das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland. Im September hatte der Nationalrat eine Erhöhung der Zahl der Bundesräte auf neun abgelehnt. Zwar kommt das Geschäft noch vor den Ständerat, die Chancen der Reform sind allerdings auf ein absolutes Minimum gesunken.

Nichtsdestotrotz bricht Newsnet-Redaktor Xavier Alonso nochmals eine Lanze für eine neunköpfige Regierung. Damit könnte der SVP «ohne Drama» ein zweiter Sitz zugestanden werden, die Grünen könnten in die Regierung kommen, und auch das Tessin könnte wieder einmal im Bundesrat vertreten sein, argumentiert er. Zudem würde die Arbeitsbelastung für die einzelnen Mitglieder des Bundesrats reduziert.

Wie aber würde die parteipolitische Zusammensetzung eines neunköpfigen Bundesrats konkret aussehen? Theoretisch lässt sich die Frage mit einer kleinen Rechenübung relativ schnell beantworten. Geht man von der Definition der Konkordanz aus, zu der sich noch immer die meisten Parteien mehr oder weniger bekennen, sollten die Parteien gemäss ihrer Wählerstärke in der Regierung vertreten sein. Die Sitze sollen also proportional verteilt werden. Entscheidend ist dabei allerdings, nach welchem Verfahren man das macht.

Die Berechnung der Sitzansprüche nach dem Hagenbach-Bischoff– und dem Sainte-Laguë-Verfahren ergibt folgende Verteilungen:[1]

Partei Sitze ungerundet Hagenbach-Bischoff Sainte-Laguë
SVP

2.4

3

2

SP

1.7

2

2

FDP

1.4

2

1

CVP

1.1

1

1

Grüne

0.8

1

1

BDP

0.5

0

1

GLP

0.5

0

1

Nimmt man das in der Schweiz gebräuchliche Hagenbach-Bischoff-Verfahren als Massstab, sollte die SVP also nicht nur ohne Drama einen zweiten Sitz bekommen, sondern gleich noch einen dritten. Das Ergebnis wäre eine klare rechtsbürgerliche Mehrheit in der Regierung.

Verteilung der Sitze auf die Parteien bei einem Bundesrat mit neun Mitgliedern. Blaue Balken: Sitzzuteilung nach Hagenbach-Bischoff. Rote Balken: Sitzzuteilung nach Sainte-Laguë. (Zum Vergrössern auf die Grafik klicken.)

Mit dem Sainte-Laguë-Verfahren wiederum, das grosse Parteien weniger bevorteilt, hätten nicht nur die Grünen, sondern auch die Grünliberalen und die BDP Anspruch auf einen Bundesratssitz, während die FDP einen Sitz abgeben müsste. Statt rechtsbürgerlich wäre der Bundesrat mitte-links-dominiert.

Allerdings wissen wir spätestens seit vergangenem Dezember, dass sich die Parteien wenig um theoretische Ansprüche scheren. Lieber definiert jeder die Konkordanz so, wie es gerade am besten in seine Pläne passt: als fixe Formel, mit «Blöcken» statt Parteien oder als «inhaltliche» Konkordanz. Was auch immer die Zahlen sagen: Auch bei den nächsten Bundesratswahlen werden Parteientaktik und Absprachen im Hintergrund mehr wert sein als arithmetische Proportionalität – egal, ob es um sieben oder neun Sitze geht.


[1] Die gleiche Übung für den Bundesrat mit sieben Sitzen hat Daniel Bochsler vergangenes Jahr in der NZZ [PDF] gemacht.

Der Ständerat ist bereit für mehr Transparenz – die Medien auch?

Ein Gastbeitrag von Claudio Kuster, persönlicher Mitarbeiter von Ständerat Thomas Minder.

Durch mehr Transparenz die politischen Prozesse zu beleuchten, ist eine staatspolitisch wichtige Forderung, die auf immer breitere Unterstützung stösst. Doch Offenlegung alleine ist erst die halbe Miete, soll sie nicht bloss voyeuristische Triebe befriedigen. Denn hierauf sind insbesondere die Medien gefordert, Sachverhalte ein wenig differenzierter, ja akkurater darzustellen.

Just die Analyse des Tages-Anzeigers («Der Ständerat mag es halt doch schummrig», 31.10.2012) über die Reform der Stimmabgabe im Ständerat lässt dies allerdings vermissen: Im Artikel wird behauptet, mit der Annahme der Parlamentarischen Initiative «Transparentes Abstimmungsverhalten» von Ständerat This Jenny (siehe dazu auch hier) habe die kleine Kammer einen «Grundsatzentscheid getroffen, ihr anachronistisches Stimmgeheimnis abzuschaffen», indem fortan die Entscheidungen jedes einzelnen Ratsmitglieds elektronisch protokolliert würden.

Eine «Schlaumeierei» sei es nun von der vorberatenden Staatspolitischen Kommission des Ständerates, wenn diese in ihrem jüngst präsentierten Revisionsentwurf des Geschäftsreglements des Ständerates [PDF] bloss eine namentliche Veröffentlichung bei Gesamt- und Schlussabstimmungen, nicht jedoch für die – zugegebenermassen interessanteren – Detailberatungen der Gesetze vorsehe.

Mit Verlaub, von «Schlaumeierei» kann keine Rede sein, hat die Kommission doch nichts anderes getan, als den ausformulierten Vorstoss von Ständerat Jenny tel quel umzusetzen. Dieser sah nun einmal vor, bloss eine namentliche Veröffentlichung bei Gesamt- und Schlussabstimmungen zu erwirken. Die Idee hinter diesem Vorgehen ist offensichtlich: Der Initiant wollte nicht (von vornherein) komplette Transparenz über alle Abstimmungen im Rat forcieren, um dadurch dem Vorstoss überhaupt zum Durchbruch zu verhelfen. Dass das Plenum schliesslich der Initiative bloss hauchdünn mit 22 zu 21 Stimmen bei einer Enthaltung gefolgt ist, zeigt, dass dieses behutsame Prozedere richtig war. Gleichsam ist die grosse Minderheit zu respektieren, indem der Initiativtext nicht noch ausgedehnt wird, zumal ja diese Revision des Ratsreglements abermals vom Gesamtplenum in der Detailberatung sowie in der Gesamtabstimmung angenommen werden muss – wo wiederum knappe Entscheide zu erwarten sind.

Nichtsdestotrotz würde im Stöckli im neuen, transparenteren Regime gerade auch bei Detailberatungen mehr Klarheit vorherrschen. Denn die kleine Kammer soll (wie der Nationalrat) fortan mit einer Anzeigetafel ausgestattet werden, welche das individuelle Stimmverhalten für die Ständeräte selbst, aber gleichsam auch für Zuschauer auf Tribüne und Webcast visualisieren soll. Das heutige Handaufheben würde so immerhin durch grüne und rote Punkte dargestellt.

Sainte-Laguë kostet SP in Basel-Stadt 3 Sitze

Am 8. Juni 2011 hatte der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt sein Wahlsystem geändert und als erster Kanton der Schweiz vom Hagenbach-Bischoff-Verfahren zum Sainte-Laguë-Verfahren gewechselt.[1] Im Gegensatz zu Hagenbach-Bischoff bevorteilt Sainte-Laguë (wissenschaftlicher Name: Divisorverfahren mit Standardrundung) grosse Parteien nicht und garantiert eine proportionalere Sitzverteilung. Gleichzeitig senkte das Parlament die Hürde für Parteien, um ins Parlament zu kommen, von 5 auf 4 Prozent und schaffte die Listenverbindungen ab.

Bei den Wahlen gestern Sonntag kam das Verfahren zum ersten Mal zur Anwendung. Und tatsächlich: Die kleinen Parteien profitieren vom neuen Verfahren, wie der Vergleich mit Hagenbach-Bischoff zeigt. Grosse Verliererin ist die SP, der Sainte-Laguë gleich drei Sitze kostet.

Im Detail ergeben sich folgende Sitzgewinne und -verluste. (Quelle: Staatskanzlei Basel-Stadt, Eigene Berechnung)[2]

Partei Grossbasel Ost Grossbasel West Kleinbasel Riehen Total
FDP +1 +1
LDP
EVP
SP -1 -1 -1 -3
CVP +1 +1
GB -1 -1
GLP +1 +1 +2
SVP

Grafisch sieht das dann so aus:

Sitzgewinne und -verluste der Parteien durch das Sainte-Laguë-Verfahren im Vergleich mit dem Hagenbach-Bischoff-Verfahren.

Ohne den Wechsel zu Sainte-Laguë wäre die SP als grosse Siegerin aus den Grossratswahlen hervorgegangen und hätte 4 Sitze zugelegt – nun ist es nur einer. Neben den Sozialdemokraten hat auch das Grüne Bündnis durch die Systemänderung einen Sitz verloren. Für die Kräfteverhältnisse im Parlament sind die Auswirkungen des neuen Verfahrens durchaus entscheidend: Unter dem bisherigen Verfahren wären SP und Grünes Bündnis zusammen auf 50 Mandate gekommen und hätten damit genau die Hälfte der Sitze im Grossen Rat auf sich vereinigt. Nun hat der links-grüne Block nur 46 Sitze.

Von Sainte-Laguë profitieren konnten die Grünliberalen. Sie holten im Vergleich zu Hagenbach-Bischoff zwei Sitze mehr. CVP und FDP profitierten von je einem Sitz mehr.

+++

Edit (29.10.): Dass die GLP von der Vier-Prozent-Hürde profitierte, wie es zunächst hier stand, stimmt so nicht: Zwar holten die Grünliberalen in Riehen 4.7 Prozent und waren so zur Sitzverteilung zugelassen. Unter dem alten System mit dem 5-Prozent-Quorum wären sie das aber ebenfalls gewesen, denn die 5-Prozent-Hürde musste nur in einem Wahlkreis überwunden werden, um zur Sitzverteilung in allen Wahlkreisen zugelassen zu werden. Damit hätte die GLP auch in Kleinbasel, wo sie 3.7 Prozent der Stimmen holte, noch einen Sitz erobert. Unter dem neuen System wurde ihr dieser hingegen verwehrt. Besten Dank an Philippe Macherel, der mich darauf gebracht hat.

+++

Update 29.10.: Als Ergänzung noch die Sitzverteilung, wie sie bei Anwendung des Sainte-Laguë-Verfahrens über alle Wahlkreise (ausser Bettingen) hinweg resultiert hätte. Eine Möglichkeit dazu wäre das System des «Doppelten Pukelsheim» (oder «Doppeltproportionale Divisormethode mit Standardrundung»).

Partei Sitze nach Pukelsheim Differenz zur effektiven Sitzzahl
SP 33 =
SVP 15 =
GB 12 -1
FDP 11 -1
LDP 9 -1
CVP 7 -1
GLP 5 =
EVP 4 +3
PP 1 +1
BDP 1 +1
VA 1 -1
AB 1 =

Fazit: Die EVP hatte am meisten Proporzpech und würde vom Pukelsheim-System profitieren. Ansonsten halten sich die Verzerrungen in Grenzen, zumindest wenn man sie mit anderen Wahlen vergleicht.


[1] Um präzise zu sein: In den Kantonen, die das Verfahren des «Doppelten Pukelsheim» eingeführt haben – Zürich, Schaffhausen und Aargau – kommt Sainte-Laguë ebenfalls zur Anwendung, weil das Pukelsheim-System dieses voraussetzt.

[2] Die Wirkung von Sainte-Laguë wurde ceteris paribus gemessen, auch beim Hagenbach-Bischoff-Verfahren wurde somit die 4-Prozent-Hürde angewandt.

Bastion des Majorzsystems

Graubünden ist neben Appenzell-Ausserhoden der einzige Schweizer Kanton, der sein Parlament noch vollständig im Majorzsystem bestellt. Und wenn es nach den grossen Parteien geht, soll das weiter so bleiben. Der Grosse Rat sprach sich am Montag mit einer deutlichen Mehrheit von 93 zu 21 Stimmen gegen die Initiative «Für gerechte Wahlen» aus, welche auf die Wahlen 2014 hin das Proporzsystem einführen will. Die Lager waren klar: Die kleinen Parteien SP, SVP und Grünliberale stimmten für die Initiative, FDP, CVP und BDP, die den Grossen Rat dominieren, wollen beim Majorzsystem bleiben. Nur zwei Grossräte – Vincent Augustin (CVP) und Urs Zweifel (FDP) – wichen von der Parteilinie ab und stimmten für das Proporzsystem.

Keine Chance hatte im Parlament auch der Gegenvorschlag der Regierung, der das Proporzsystem erst bei den Wahlen 2018 einführen wollte. Der Grosse Rat verwarf ihn mit 87 zu 20 Stimmen. Damit kommt die Initiative am 3. März ohne Gegenvorschlag vors Volk.

Die deutliche Ablehnung überrascht nicht. Die drei grossen Parteien im Parlament sind die Profiteure des Majorzverfahrens und haben kein Interesse an einem System, das die Sitze gerechter auf die Parteien verteilen würde. Bezeichnenderweise war die SVP vor der Abspaltung der BDP ebenfalls eine Verfechterin des Majorzsystems. Nachdem sie zu einer Kleinpartei geworden ist, setzt sie sich nun für den Systemwechsel ein und gehört zu den Initianten der Proporzinitiative.

Dass die Grossparteien gegen die Einführung eines Systems sind, das ihnen Parlamentssitze kosten dürfte, ist durchaus legitim. Amüsant ist, wie sie gleichzeitig jegliche parteipolitische Motivation in Abrede stellen. So sagte Brigitta Hitz (FDP) während der Debatte:

«Jawohl, [das Majorzsystem] benachteiligt kleine Parteien. Aber man muss auch sagen: Die Parteienperspektive ist nicht die einzige politisch relevante Perspektive.»

Betrachtet man die Abstimmung zur Proporzinitiaitve im Grossen Rat, erscheint diese Aussage geradezu grotesk. Angesichts der klaren Aufteilung der Ja- und Nein-Stimmen fällt es schwer, im Abstimmungsergebnis irgendeine andere Perspektive als jene der Parteien zu sehen.

Näher bei der Wahrheit dürfte die Aussage des Abweichlers Vincent Augustin liegen: «Seien wir ehrlich: Es geht hier allen um Machtpolitik.»

Isländer stimmen für direkte Demokratie und offene Listenwahl

Island hat eine neue Verfassung. Und führt dabei direkte Demokratie, offene Listenwahlen und gleiche Wahlen ein. Doch ob dieser neue Wurf effektiv in Kraft tritt?

Isländische Wähler konnten am Samstag über Vorschläge für eine neue Verfassung abstimmen. Bild: Claus Sterneck

Am Samstag haben die Isländer über Vorschläge für eine neue Verfassung abgestimmt. Die Vorschläge sind von einem 25-köpfigen Verfassungsrat vorgebracht worden, der seinerseits die Bürger via Internet zu den einzelnen Artikeln befragte und ihre Vorschläge aufnahm. In der Abstimmung konnten die Bürger schliesslich sechs Fragen mit Ja oder Nein beantworten. Alle sechs Vorschläge wurden mit deutlicher Mehrheit angenommen.

Staatspolitisch interessant sind vor allem drei Vorschläge:

Direkte Demokratie (Referendum und Initiativrecht)

Die Frage 6 auf dem Stimmzettel stellte die Bürger vor die Wahl, ob künftig «ein bestimmter Anteil der Wähler» ein Referendum über ein vom Parlament beschlossenes Gesetz erzwingen können soll. Gemäss Verfassungsentwurf (Artikel 65) müssten zehn Prozent der Wähler innert drei Monaten gegen ein Gesetz Stellung beziehen. Der Entwurf sieht darüber hinaus ein Initiativrecht vor (Artikel 66): Zwei Prozent der Wählerschaft kann einen Gesetzesvorschlag unterbreiten, über den anschliessend abgestimmt wird.  Die Hürden für dieses Instrument wären somit wesentlich tiefer als für das Referendum. Allerdings wäre es am Parlament zu entscheiden, ob die Abstimmung bindend ist oder nicht. Zudem könnte das Parlament einen Gegenvorschlag vorlegen. Eine Mehrheit von 71 Prozent der Isländer sprach sich am Samstag für die Möglichkeit des Referendums aus.

Offene Listenwahl

In Frage 4 geht es um die Möglichkeit, einzelne Kandidaten zu wählen. Gemeint ist damit offenbar nicht das Mehrheitswahlsystem, sondern eine offene Listenwahl. Die Anzahl der Stimmen, die die einzelnen Kandidaten erhalten, sollen laut Artikel 39 des Entwurfs entscheidend sein für die Zusammensetzung des Parlaments, wobei Angaben zum konkreten Verfahren fehlen. Gleichzeitig sieht der Entwurf aber auch die Möglichkeit von Mehrheitswahlen im Rahmen von Einzelwahlkreisen vor. Wie solche Einzelwahlkreise festgelegt werden sollen, bleibt ebenfalls offen. 76 Prozent der Wähler sagten Ja zu Frage 4.

Repräsentationsgleichheit

In Frage 5 mussten die Isländer entscheiden, ob bei nationalen Wahlen künftig alle Stimmen das gleiche Gewicht haben sollen. Hintergrund der (auf den ersten Blick etwas seltsam anmutenden) Frage ist die Zuteilung der Parlamentssitze auf die einzelnen Wahlkreise. Bisher wurden die 63 Sitze des Althing nicht proportional auf die Wahlkreise verteilt, sondern einigermassen willkürlich den einzelnen Wahlkreisen zugeteilt. Die «ländlichen», bevölkerungsschwachen Gebiete sind im Parlament deutlich übervertreten. So hat der Wahlkreis Norðvesturkjördæmi (Nordwesten) mit 9 Sitzen doppelt so viel Gewicht wie der (bevölkerungsmässig ungleich grössere) Wahlkreis Suðvesturkjördæmi (Südwesten) mit 12 Sitzen.[1] Nach dem Entwurf des Verfassungsrats würden die Sitze künftig proportional auf die Wahlkreise verteilt. Mit einer Zustimmung von 56 Prozent war dieser Vorschlag der umstrittenste in der Volksabstimmung.

Ob die Änderungen tatsächlich in Kraft treten, ist offen, da die Abstimmung nicht bindend war. Das letzte Wort über die neue Verfassung liegt nicht beim Volk, sondern beim Parlament. Und wie viel Mitbestimmung dieses zulassen wird, steht auf einem anderen Blatt.

 


[1] Dieses Verhältnis von 1:2 ist allerdings das Maximum, das von der geltenden Verfassung akzeptiert wird. Deshalb würde Suðvesturkjördæmi bei den nächsten Wahlen einen Sitz von Norðvesturkjördæmi bekommen und die Ungleichheit so etwas gemindert. Übrigens ist bei Nationalratswahlen in der Schweiz das Verhältnis des Stimmgewichts von Appenzell-Innerrhoden zu jenem von Appenzell-Ausserrhoden mit 1:3.7 deutlich ungleicher als zwischen den isländischen Wahlkreisen.

Exekutivwahlen: Majorz oder Proporz?

Im Kanton Aargau soll die Regierung künftig nicht mehr mittels Mehrheits-, sondern mittels Verhältniswahl bestimmt werden. Das fordern zwei SVP-Grossräte – interessanterweise kurz vor den Regierungsratswahlen in zwei Wochen, wo die Partei einen zweiten Sitz im fünfköpfigen Gremium anstrebt. Bisher muss sich die SVP trotz eines Wähleranteils von 32 Prozent mit einem einzigen Sitz zufrieden geben. Bei einer Proporzwahl würde sich dies wohl ändern. Verlierer wären die Grünen, die heute mit lediglich knapp 9 Prozent Wähleranteil eine Regierungsrätin stellen.

Den Proporz auf Regierungsebene bereits eingeführt hat man in der Stadt Bern. Wenn die Stimmbürger am 25. November den Gemeinderat – die Stadtberner Regierung – bestimmen, kommt wie immer das Verhältniswahlrecht zum Zug. Auch in Bern gibt es Diskussionen über das Wahlverfahren, seit der «Bund» kürzlich ausgerechnet hat, dass das etablierte Hagenbach-Bischoff-Verfahren das Rot-Grün-Mitte-Bündnis bevorzugt. Interessanterweise wird das Proporzwahlrecht an sich in der Debatte nicht in Frage gestellt. Die Diskussion entbrannt sich vielmehr am konkreten mathematischen Verfahren, da das Sainte-Laguë-Verfahren die Machtverteilung entscheidend verschieben würde.

Den Diskussionen in beiden Kantonen ist gemein, dass sie grösstenteils entlang der parteipolitischen Gräben verlaufen. Die oberflächlichen Debatten blenden die Unterschiede zwischen der Mehrheits- und der Verhältniswahl fast vollständig aus.

Dabei sind diese durchaus fundamental. Das Proporzwahlsystem hat den Zweck, dass die Parteien möglichst entsprechend ihrer Unterstützung unter den Wählern im zu wählenden Gremium vertreten sind. Dieses soll ein möglichst genaues Abbild der Bevölkerung darstellen. Demgegenüber wird bei der Majorzwahl die Person bewusst über die Partei gestellt: Jede und jeder der Gewählten soll von einer (zumindest relativen) Mehrheit der Stimmbürger getragen werden. Damit verbunden ist ein klarer Auftrag: Die Gewählten vertreten nicht das Partikularinteresse eines bestimmten Teils der Bevölkerung, sondern das Interesse einer Mehrheit der Wähler. Das ist auch der Grund dafür, dass in fast allen Kantonen das Parlament in einer Verhältniswahl, die Regierung dagegen mittels Mehrheitswahl gewählt wird: In Parlamenten ist eine möglichst wahrheitsgetreue Abbildung der Präferenzen der Wähler gewünscht, während von Regierungsmitgliedern sachorientierte Politik und Übernahme von Verantwortung erwartet wird.

Solche Überlegungen spielen im Aargau und in Bern höchstens am Rande eine Rolle. Stattdessen sind die Diskussionen vor allem von der Frage geprägt, welches System welcher Partei nützen würde. Es zeigt sich einmal mehr das bekannte Phänomen: Fragen des politischen Systems sind auch (und oft in erster Linie) parteipolitische Fragen. Denn ob die Spielregeln geändert werden oder nicht, wird stets unter den bestehenden Regeln entschieden, und gegen eine Änderung stellen sich typischerweise jene, die von den bestehenden Regeln profitieren.

Das ist zwar weder überraschend noch verwerflich. Dennoch wäre es wünschenswert, wenn die Politiker bei der Diskussion über Regierungswahlverfahren einmal die konkreten Vor- und Nachteile von Propoz und Majorz in den Fokus ihrer Überlegungen stellen würden anstatt des Schicksals der eigenen Partei.


Einen interessanten Beitrag zum Thema hat vor einiger Zeit Mark Balsiger in seinem Blog geschrieben.

Das Schweizer Wahlsystem wird immer unproportionaler

Die Vorteile des Pukelheim-Systems wurden bereits vergangene Woche in diesem Blog thematisiert. Die Vorteile verdeutlichen sich, wenn man die Resultate der eidgenössischen Wahlen der vergangenen Jahre einmal genauer analysiert. In der Schweizer Bundesverfassung steht zwar, dass der Nationalrat nach dem Prinzip des Proporzes gewählt wird. Die Zahlen zeigen aber: In Tat und Wahrheit werden nationale Wahlen in der Schweiz immer unproportionaler und die Ergebnisse zunehmend verzerrter.

Das unter Wissenschaftern am besten akzeptierte Mass für die Proportionalität von Wahlsystemen ist der «Gallagher Index of Disproportionality», der auf den irischen Politikwissenschafter Michael Gallagher zurückgeht. Der Index berechnet die Disproportionalität, indem er für jede Partei die Differenz zwischen ihrem Stimmenanteil und ihrem Sitzanteil quadriert und die Werte zusammenzählt (man spricht auch von der Methode des kleinsten Quadrats). Je tiefer also der Indexwert, desto höher die Proportionalität. Den tiefsten Wert erreicht aktuell Südafrika mit 0.30, vor Dänemark (0.73) und den Niederlanden (0.81).

Das Schweizer Wahlsystem schneidet wesentlich schlechter ab.[1] Bei den Nationalratswahlen 2003 ergab sich ein Wert von 2.30, vier Jahre später stieg er auf 2.53. Bei den Wahlen im vergangenen Herbst erreichte er schliesslich 3.66.[2] Das ist der dritthöchste Wert der Nachkriegszeit.

Die Werte des Gallagher-Index für die Nationalratswahlen 2003, 2007 und 2011 (links). Auf der rechten Seite die entsprechenden (hypothetischen) Werte für das Hagenbach-Bischoff-System ohne Listenverbindungen sowie das Pukelsheimsystem. (Zum Vergrössern auf die Grafik klicken.)

Die Werte des Gallagher-Index für die Nationalratswahlen 2003, 2007 und 2011 (links). Auf der rechten Seite die entsprechenden (hypothetischen) Werte für das Hagenbach-Bischoff-System ohne Listenverbindungen sowie das Pukelsheimsystem. (Zum Vergrössern auf die Grafik klicken.)

Ein Grund für die steigende Disproportionalität ist der Wandel der Schweizer Parteienlandschaft. Die etablierten Parteien verlieren an Unterstützung in der Bevölkerung, neue Kräfte drängen aufs politische Parkett. Diese werden jedoch durch das Wahlsystem benachteiligt. Das gegenwärtige System mit den teilweise sehr kleinen Wahlkreisen ist den veränderten Realitäten in der Schweizer Politik immer weniger gewachsen.

Das Pukelsheim-System bietet hier klar die bessere Alternative: Wendet man das System auf die Wahlen 2011 an, ergibt sich beim Gallagher Index of Disproportionality ein Wert von 0.44. Damit würde das Schweizer Wahlsystem in Sachen Proportionalität in der gleichen Liga wie Südafrika, Dänemark oder die Niederlanden spielen.

Noch etwas anderes offenbart die Analyse: Die Vorstellung, die Abschaffung von Listenverbindungen hätte ein weniger verzerrtes Wahlsystem zur Folge, ist ein Trugschluss. Rechnet man die Sitzgewinne und -verluste bei den letzten Nationalratswahlen heraus, steigt der Indexwert sogar auf 4.33. Ohne Listenverbindungen wäre das Wahlsystem also noch unproportionaler. Dass Listenverbindungen zu gewissen Verzerrungen führen, ist indes unbestritten. Diese Verzerrungen lassen sich jedoch eliminieren, ohne gleichzeitig neue einzuführen: Die Lösung heisst Pukelsheim.

Noch stemmen sich die etablierten Parteien hartnäckig gegen eine Wahlrechtsreform. Das ist nachvollziehbar, würden bei einer Einführung des Pukelsheim-Systems Sitze doch vor allem die grossen Parteien Sitze abgeben müssen. Wenn allerdings immer mehr Kantone ihr Wahlsystem ändern müssen, weil es das Wahlergebnis zu stark verzerrt, wird es immer schwieriger, das Wahlsystem auf nationaler Ebene – das den Wählerwillen noch stärker verfälscht – zu rechtfertigen. Wer weiss, vielleicht bekommt die Schweiz irgendwann doch noch ein Wahlsystem, das im Einklang mit ihrer Verfassung steht.


[1] Wobei Ländervergleiche mit Vorsicht zu geniessen sind, weil verschiedene Faktoren wie beispielsweise die Zahl der Parteien einen Einfluss auf den Index haben.

[2] Die Forscher vom Trinity College Dublin kommen auf etwas andere Werte. Möglicherweise liegen dieser Abweichung Rundungsunterschiede zugrunde.