«Austauschbar wie ein Tempo-Nastüchlein»?

Ist die Präambel unserer Bundesverfassung eine weichgespülte Allerwelts-Einleitung oder ein einzigartiges Werk? Der europäische Vergleich zeigt: Zumindest in einem Punkt heben wir uns deutlich vom Durchschnitt ab.

Publiziert im «Newsnetz»-Datenblog am 31.07.2014.

Sie triefen vor Pathos, Überhöhungen und Verklärungen: In den Präambeln von Verfassungen wird an die tiefsten Gefühle der Bürger appelliert und dabei hemmungslos Patriotismus und Idealismus versprüht.

In der Schweizer Bundesverfassung von 1999 etwa tönt das dann so:

 «Im Namen Gottes des Allmächtigen!

Das Schweizervolk und die Kantone,

in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung,

im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken,

im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben,

im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen,

gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen,

geben sich folgende Verfassung:»

Trotz – oder wegen – der schönen Worte sorgt die Präambel derzeit für Kontroversen. Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) – sonst vor allem als Verwalterin der Rütli-Wiese bekannt – hat es sich zum Ziel gesetzt, die Nationalhymne zu erneuern. Als Grundlage des neuen Texts soll die Präambel der Bundesverfassung dienen, wie es in der Ausschreibung zum Wettbewerb heisst, den die SGG lanciert hat. Diese bilde die heutige politische und kulturelle Vielfalt der Eidgenossenschaft zeitgemäss ab und fördere den nationalen Zusammenhalt.

Diese Einschätzung teilen indes nicht alle. Der Nidwaldner SVP-Nationalrat und «Weltwoche»-Redaktor Peter Keller hält die Präambel für eine Ansammlung schöngeistiger Worte, die sich wie «ein Bewerbungsschreiben für eine Stelle als Sozialarbeiter» lese. Sie sei «austauschbar wie ein Tempo-Nastüchlein», kritisierte er jüngst.

Hat er recht? Ist die Einleitung unserer Verfassung nichts als angepasstes Schönwetter-Geschwurbel inmitten eines konstitutionellen Einheitsbreis? Oder wird sie vielleicht doch der helvetischen Einzigartigkeit gerecht?

Wir haben die Probe aufs Exempel gemacht und den Wortlaut der Präambel mit denjenigen anderer europäischer Verfassungen verglichen.

Von den 50 Staaten in Europa haben 47 eine Verfassung.[1] Darunter sind allerdings einige, die keine Präambel haben. Insbesondere die skandinavischen Verfassungsgeber kommen lieber direkt zur Sache, ohne sich mit Sentimentalitäten aufzuhalten. Es bleiben somit 33 Verfassungen mit Präambeln. Wie der Vergleich[2] zeigt, vermag sich die schweizerische darunter durchaus abzuheben. Trotz vieler schöner Worte ist die Präambel der Bundesverfassung alles andere als Durchschnittsware.

Das beginnt bereits beim Einstieg: «Im Namen Gottes des Allmächtigen!», tönt es bei uns feierlich. Solche religiöse Verweise sind im säkularen Europa selten. Ein Verweis auf Gott ist nur in 7 weiteren Verfassungen zu finden.[3] 5 davon lassen es bei einer trockenen Erwähnung bewenden.[4] Direkt an Gott appellieren neben der schweizerischen lediglich die griechische und die irische Verfassung.[5] Die Schöpfung findet in gar keiner anderen Verfassung Erwähnung.

Gottesbezüge in den Präambeln europäischer Verfassungen.

Gottesbezüge in den Präambeln europäischer Verfassungen.

 

Beliebt ist dagegen – wenig verwunderlich – die Freiheit: Sie kommt in 30 von 33 Präambeln vor. Eine derart starke Durchsetzung erreicht sonst kein Begriff.[6] Hier bewegt sich die Bundesverfassung ganz mit dem Mainstream.

Bereits das zweitbeliebteste Wort sucht man im Schweizer Grundgesetz jedoch vergeblich: Der Staat wird in 26 Präambeln insgesamt nicht weniger als 87-mal erwähnt. Populär ist der Begriff insbesondere in Mittel-, Ost und Südosteuropa. Die Länder, die sich ab den 1990er Jahren von Russland und Jugoslawien lösten und unabhängig wurden, beeilten sich, bereits in der Einleitung zu ihrer Verfassung ihr Recht auf einen eigenen Staat zu betonen – nicht selten unter Zuhilfenahme umfangreicher historischer Ausführungen. Einsam an der Spitze liegt Kroatien, in dessen Präambel der Staat ganze 18-mal vorkommt.

 

Begriff Anzahl Präambeln, in denen er vorkommt Gesamtzahl der Nennungen
Freiheit 30 63
Staat 26 87
Volk 25 51
Recht(e) 25 50
Nation 22 85
Demokratie 22 32
Unabhängigkeit 18 25
Friede 18 25
Bürger 17 34
Mensch(heit) 17 30
Gerechtigkeit 17 19

 

Die Schweiz schwört also lieber auf Gott statt auf den Staat und hebt sich damit von den meisten anderen europäischen Staaten ab. Auch die Nation kommt in unserer Verfassung, anders als in den meisten anderen, nicht vor. Dafür findet das Volk Erwähnung, und die Demokratie, der wir uns so gerne rühmen, darf natürlich ebenfalls nicht fehlen.

Unter dem Strich sind von den 11 beliebtesten Begriffen 5 auch in der Präambel der Bundesverfassung zu finden. Das sind zwar mehr als in der griechischen Verfassung (deren Präambel aus nur gerade 11 Wörtern besteht), aber weniger als in den meisten anderen. An der Spitze liegen Mazedonien, Moldova und Montenegro, deren Präambeln das ganze Pflichtprogramm populärer Begriffe abspulen.

 

Rohdaten zum Download


[1] Die Quasi-Verfassungen von Grossbritannien, San Marino und Vatikan-Stadt wurden bei der Analyse nicht berücksichtigt.

[2] Analysiert wurde jeweils die englische Übersetzung auf https://www.constituteproject.org.

[3] Albanien, Deutschland, Griechenland, Irland, Polen, Liechtenstein, Polen und die Ukraine.

[4] Im Fachjargon spricht man von «Nominatio Dei». Zum Gottesbezug in den Kantonsverfassungen siehe Nicht nur in der Bibel steht Gott am Anfang.

[5] Der Fachbegriff dazu heisst «Invocatio Dei».

[6] Für den Vergleich wurden jeweils auch Abwandlungen eines Begriffs (z.B. frei, freiheitlich) gezählt. Allgemeingebräuchliche Wörter (der, die, das, und, ein usw.) wurden nicht berücksichtigt.

«Von einer Initiativenflut zu sprechen, ist übertrieben»

Marc Bühlmann.

Marc Bühlmann.

Marc Bühlmann ist Mitglied der von der Bundeskanzlei eingesetzten Expertenppe, die mit ihren Ideen für politische Reformen für hitzige Diskussionen sorgte. Im Interview erklärt der Berner Politikwissenschafter, wieso er die Aufregung für übertrieben hält und warum er wenig Reformbedarf für die schweizerische Demokratie sieht.

Publiziert im «Tages-Anzeiger» und «Der Bund» vom 25.06.2014.

Sie sind eines der Mitglieder der von der Bundeskanzlei eingesetzten Expertengruppe «Democrazia Vivainta». Können Sie die Aufregung in der Öffentlichkeit über diese «Geheimgruppe» nachvollziehen?

Ja, angesichts der Art und Weise, wie die Geschichte erzählt wurde, kann ich die Aufregung nachvollziehen. Ich erhielt viele Rückmeldungen von Leuten, die sagten: Es geht doch nicht, dass die Verwaltung eine geheime Gruppe installiert, die irgendwelche Reformen in der Dunkelkammer durchsetzt. Als Demokratietheoretiker fände ich das ebenfalls katastrophal. Der Fehler liegt hier aber in der Berichterstattung, die schlicht kreuzfalsch ist.

Was ist denn richtig?

Die Gruppe war keine «Geheimgruppe», sondern eine Gruppe von Leuten mit unterschiedlichen Hintergründen, die eingeladen wurden, an einen Tisch zu sitzen und über mögliche Reformen zu diskutieren. Das war lediglich ein Brainstorming. Es gab vier Sitzungen, wir hatten kein festes Mandat, und wir erhielten auch nichts dafür.

Einige Parlamentarier kritisieren, dass sie nicht einmal über die Existenz einer solchen Gruppe informiert waren, geschweige denn über ihre Vorschläge.

Dass Politiker nicht darüber informiert sind, wo überall über politische Rechte diskutiert wird, finde ich nicht problematisch. Nachdenken sollte man nicht erst auf Erlaubnis dürfen. Anders wäre das, wenn die Gruppe einen konkreten politischen Auftrag gehabt hätte, was aber nicht der Fall war.

Eine Idee war, die Unterschriftenhürde für Volksinitiativen zu erhöhen, eine andere, eine verbindliche Vorprüfung für Initiativen einzuführen. Soll die direkte Demokratie eingeschränkt werden?

Das waren lediglich Thesen, die diskutiert wurden, und da gab es ganz unterschiedliche Meinungen. Ich beispielsweise finde es nicht zielführend, die Hürden für Initiativen zu erhöhen. Schon die Grundannahme, es gebe eine «Flut» von Initiativen, halte ich für übertrieben. Die Zahl der lancierten Initiativen hat in den letzten zehn bis zwanzig Jahren tatsächlich zugenommen, insbesondere in Wahljahren. Aber man muss auch die Zahl der Initiativen anschauen, die nicht genügend Unterschriften zustandebringen. Je mehr Initiativen lanciert werden, desto mehr scheitern auch.

Dennoch lassen solche Ideen aufhorchen. War die Expertengruppe nicht vor allem eine Reaktion auf die Masseneinwanderungsinitiative, die im Februar gegen den Willen des Bundesrats und der meisten Parteien angenommen wurde?

Der Eindruck ist völlig falsch. Ich wurde bereits im Januar angefragt, ob ich bei der Gruppe mitmachen möchte.

Welche Vorschläge gaben am meisten zu reden?

Intensiv diskutiert wurde beispielsweise über Umsetzungsschwierigkeiten bei Initiativen. In jüngerer Zeit versuchen Initiativkomitees vermehrt, das Parlament, das eigentlich für die Umsetzung zuständig ist, zu umgehen, indem sie diese bereits im Initiativtext vorwegnehmen. Oder sie lancieren nachträglich eine Durchsetzungsinitiative. Das sind neue Phänomene, die vom politischen System eigentlich nicht vorgesehen sind. Solche Probleme müssen aber meines Erachtens eher politisch und nicht institutionell gelöst werden. Ich bin von Natur aus optimistisch und gehe davon aus, dass die nötigen politischen Debatten geführt werden und sich das wieder einpendeln wird.

Sie sehen also keinen Reformbedarf?

Ich bin diesbezüglich sehr strukturkonservativ. Die Demokratie in der Schweiz funktioniert grundsätzlich gut, und sie funktioniert besser als in anderen Ländern. Wenn überhaupt braucht es höchstens kosmetische Anpassungen.

Die Diskussion darüber ist sicherlich wichtig. Umso mehr stellt sich die Frage, wieso über die Expertengruppe nicht von Beginn weg transparent kommuniziert wurde.

Ich glaube, damit hätte man dieser Gruppe eine Bedeutung gegeben, die ihr einfach nicht zukommt. Wie gesagt: Wir hatten keinen politischen Auftrag, es ging lediglich um eine Auslegeordnung.

Was passiert nun mit dieser Auslegeordnung?

Die Bundeskanzlei sammelt die verschiedenen Ideen und lässt sie wohl auch in die verwaltungsinterne Diskussion einfliessen. Ob sich daraus mehr ergibt, wird sich weisen.

Die Überhöhung von Völkerrecht ist genauso gefährlich wie die Überhöhung der Demokratie

Einige Gedanken zum Verhältnis zwischen Demokratie und internationalem Recht.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Bild: barnyz (Flickr)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Bild: barnyz (Flickr)

Das Verhältnis zwischen nationaler Demokratie und internationalem Recht wird die Schweiz in nächster Zeit – nicht nur wegen des 9. Februars – stark beschäftigen. Ob bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative oder bei der Diskussion über die Verwahrungsinitiative: immer wieder taucht die Frage auf, ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen demokratische Entscheide im Widerspruch zu internationalem Recht stehen dürfen. Das Thema ist im Rahmen der direkten Demokratie wohl besonders brennend, aber für Demokratien im Allgemeinen relevant.

Die Frage, ob sich eine Demokratie alles erlauben können soll, ist falsch gestellt. Selbstverständlich kann sie das nicht. Die Demokratie dient dazu, das Zusammenleben in einer Gesellschaft zu organisieren (und sie ist lange nicht die einzige Möglichkeit, das zu tun). Sie darf nicht die fundamentalen Rechte des Individuums verletzen. Auch die grösste Mehrheit hat keine Legitimität, einzelne Bürger zu enteignen, foltern zu lassen oder sie in ihrer Meinungsfreiheit einzuschränken. Wenn eine Mehrheit dies tut, handelt sie damit nicht richtiger oder legitimer als ein einzelner Mensch, der einen anderen bestiehlt, foltert oder ihn an der Äusserung seiner Meinung hindert.

Die Frage ist bloss: Wer bestimmt, was die fundamentalen Rechte des Einzelnen sind und wie weit sie reichen? Die Definitionen gehen weit auseinander: Was für den einen ein Grundrecht ist, hält der andere für einen übertriebenen Anspruch oder gar für himmelschreiendes Unrecht. Im Laufe der Zeit wurde versucht, einen gewissen Konsens darüber zu finden, welche Rechte von Individuen fundamental sind und nicht verletzt werden dürfen, beispielsweise im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

Viele billigen dem Vertrag die absolute Definitionshoheit darüber zu, was Menschenrechte sind und was nicht. Sie vergessen, dass auch die EMRK letztlich nichts anderes ist als ein Werk von gewissen Personen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt gewisse Ideen formuliert haben. Diese Ideen haben aber nicht allgemeine und immerwährende Gültigkeit, ohne in Frage gestellt werden zu dürfen. Ein Beispiel: Die EMRK postuliert in Artikel 4 das Verbot der Zwangsarbeit. Gleichzeitig definiert sie gewisse Ausnahmen, die nicht als Zwangsmassnahmen gelten – unter anderem «Dienstleistungen militärischer Art». Wieso? Ist es etwa weniger schlimm, einen Menschen zur Arbeit in der Armee zu zwingen wie zu irgendeiner anderen Arbeit? Der Grund, wieso die Ausnahme festgeschrieben wurde, ist einfach: Die meisten Staaten, die die Konvention 1950 unterzeichneten, kennen oder kannten damals noch die Militärdienstpflicht. Sie hätten natürlich niemals einem Vertrag zugestimmt, die diese Dienstpflicht als menschenrechtswidrig taxiert hätte. Die Ausnahmebestimmung ist somit vor allem politisch motiviert.

Die Überhöhung der EMRK ist genauso falsch und gefährlich wie die Überhöhung der Demokratie. Dokumente wie die EMRK oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sind zweifelsohne wichtige Leitlinien, aber letztlich eben auch nicht mehr als das: Leitlinien.

Wie aber kann verhindert werden, dass demokratische Entscheide die Rechte von Individuen verletzen? Nun, letztlich gibt es dagegen keine Garantie. Ausser man schafft die Demokratie ganz ab. Natürlich kann man Verbote und Hürden einführen oder sogar in die Verfassung schreiben, um solche Verletzungen zu verhindern. Diese können aber theoretisch jederzeit auf demokratischem Weg wieder beseitigt werden.

Die Demokratie jedoch im Namen international anerkannter Rechte einzuschränken, führt nun zu neuen Problemen. In welchen Fällen ist eine solche Einschränkung gerechtfertigt? Wer darf dies entscheiden? Klar ist, dass die Mehrheit lange nicht immer richtig liegt. Es gibt aber keinen Grund zur Annahme, dass die Minderheit öfter richtig liegt. Der einzige Weg, das Risiko von Konflikten zwischen demokratischen Entscheiden und individuellen Rechten zu minimieren, liegt in der Demokratie selbst.

Demokratie ist mehr als Entscheide mit Mehrheiten und Minderheiten. Zum demokratischen Prozess gehört auch die Diskussion vor einem Entscheid (und danach). Wer eine Mehrheit der Bürger auf seine Seite bringen will, muss überzeugen können. Die Demokratie lebt von der offenen Debatte, in der sich die Kraft des besseren Arguments entfalten kann. Das bedeutet, dass sich auch die Argumente für allgemein anerkannte Menschenrechte in der öffentlichen Diskussion behaupten müssen. Sie dürfen nicht über der Diskussion stehen und von ihr ausgenommen sein. Das wäre – im Gegenteil – fatal: Gerade weil Begriffe wie das Recht auf Privatsphäre oder die Religionsfreiheit oft abstrakt daherkommen, muss ihre Bedeutung (etwa im Zusammenhang mit der Überwachung im Internet) immer wieder von Neuem aufgezeigt und diskutiert werden. Ansonsten werden Grundrechte nach und nach zu sinnentleerten Gefässen. Wenn die Bürger nicht vom Sinn individueller Rechte überzeugt werden müssen, werden sie diese irgendwann auch nicht mehr akzeptieren.

Natürlich können demokratisch regierte Staaten internationale Verträge eingehen, an die sie sich zu halten haben. Sie dürfen diese – das liegt in der Natur von Verträgen – aber auch jederzeit wieder kündigen. Jeder souveräne Staat kann selbst entscheiden, an welchen Verträgen er teilnimmt und an welchen nicht.

Ein Freipass für die Einschränkung individueller Rechte ist dies nicht. Doch es ist ein Irrtum, zu glauben, man könne solche Einschränkungen wirksam verhindern, indem man die Macht der Mehrheit wegnimmt und sie in die Hände von wenigen legt.

Unerschütterlich wie ein Bergeller Granitgipfel

Zur Zeit des Zweiten Weltkriegs bedrohte das Vollmachtenregime die schweizerische Demokratie. Einer der wenigen, die sich gegen die autoritären Tendenzen auflehnten, war der Bündner Staatsrechtsprofessor Zaccaria Giacometti. Eine Biografie erinnert an den unbequemen Denker.

Zaccaria Giacometti. (Zeichnung von Alberto Giacometti, 1915)

Zaccaria Giacometti (Zeichnung von Alberto Giacometti, 1915).

Publiziert (leicht gekürzt) in der «Südostschweiz» vom 15.05.2014.

In seinem Buch über das Bergell und seine Bewohner schrieb Renato Stampa einst: «Der Bergeller gleicht seinen stolzen Granitgipfeln, die den blauen Himmel berühren und heiter in die weitesten Horizonte schauen, aber auch den Schneestürmen und Orkanen trotzen, die sich dort entfesseln.»

Es gibt wohl keine bessere Beschreibung, um Zaccaria Giacometti zu charakterisieren. In der stürmischen Zeit des Zweiten Weltkriegs machte sich der Staatsrechtler aus dem Bergell als Kämpfer gegen das Vollmachtenregime einen Namen. Gleich einem Granitfelsen inmitten eines Orkans stellte er sich gegen das autoritäre Gebaren der Bundesbehörden – im Blick stets die Ideale von Rechtsstaat und Demokratie. Dem Leben und Schaffen des eigenwilligen Juristen widmet sich ein neues Buch[1].

Bekannt ist der Name Giacometti vor allem in der Kunstwelt. Tatsächlich ist der 1893 geborene Zaccaria mit den berühmten Künstlern verwandt: Die Maler Alberto und Diego sowie der Architekt Bruno waren seine Cousins, der Maler Giovanni sein Onkel und der Maler Augusto ein Cousin über die väterliche Linie. Giovanni und Alberto malten mehrere Portraits von ihm. Sie zeigen Zaccaria Giacometti meist in Gedanken versunken, manchmal lesend, aber stets ernst und nachdenklich.

Mit den Künstlern Giacometti habe Zaccaria mehr als nur den Nachnamen gemein, sagt der Autor der Biografie, der Zürcher Staatsrechtler Andreas Kley. «Wenn man Zaccaria Giacometti liest, spürt man eine grosse Intensität des Schaffens – ganz ähnlich wie bei seinem Cousin Alberto», erklärt er im Gespräch.

Prägende Herkunft

Bereits mit 14 Jahren verliess Zaccaria Giacometti das Bergell, um zunächst das Gymnasium in Schiers zu besuchen und später in Basel und Zürich zu studieren. Dennoch prägte ihn seine Heimat ein Leben lang. Das zeigt sich auch in seinen Werken: Beispielsweise machte ihn die Herkunft aus dem protestantischen Bergell zu einem vehementen Gegner des politischen Katholizismus. Mehrmals sprach er sich etwa gegen die Wiedererrichtung der päpstlichen Nuntiatur aus.

Angesichts dieser Haltung erscheint es etwas paradox, dass Giacometti gleichzeitig tief fasziniert war vom katholischen Kirchenrecht. Er sah dieses als abgeschlossenes und in sich logisches Rechtssystem, das ihm als Vorbild für das «weltliche» Recht diente.

Das ist allerdings nur auf den ersten Blick ein Widerspruch. Denn Giacometti machte eine scharfe Unterscheidung zwischen dem Rechtssystem der katholischen Kirche und ihrer politischen Position, die er als Bedrohung für die Demokratie betrachtete.

Der Kampf gegen autoritäre Tendenzen blieb eine Leidenschaft von Giacometti, der 1927 im Alter von gerade einmal 34 Jahren zum Professor für öffentliches Recht an der Universität Zürich ernannt wurde. Und an solchen Tendenzen sollte es auch in den folgenden Jahren nicht mangeln. Es war eine Zeit, in der demokratische Staaten in ganz Europa in den Faschismus oder den Kommunismus abglitten.

In dieser Zeit nahmen die Bedrohungen für die Demokratie auch in der Schweiz zu. 1939 – unmittelbar vor dem deutschen Angriff auf Polen – liess sich der Bundesrat vom Parlament mit umfangreichen Notrechtskompetenzen ausstatten. Der Entscheid markierte den Beginn des Vollmachtenregimes. Während Jahren betätigte sich die Regierung praktisch in Eigenregie als Gesetzgeber. Sie beschnitt die Gewerbefreiheit, schränkte Liegenschaftsverkäufe ein und erlaubte der Armeeführung weitreichende Eingriffe in die Pressefreiheit.

Direkte Demokratie eingeschränkt

Die Gesetze, welche die Bundesversammlung noch selbst beschloss, stellte sie häufig unter Dringlichkeitsrecht und schaltete damit die Möglichkeit eines Referendums aus. Die damals vorherrschende Haltung auf den Punkt brachte ein Ständerat, der in der Debatte über ein Gesetz zur Lebensmittelversorgung sagte: «Die Vorlage, welche vor uns liegt, scheint mir doch zu wichtig und zu notwendig zu sein, als dass wir es auf das Referendum oder gar eine Volksabstimmung ankommen lassen dürfen.»

Die Bundesbehörden schränkten die direkte Demokratie immer stärker ein. Eingereichte Volksinitiativen wurden teilweise jahrelang schubladisiert. Viele davon liess der Bundesrat nach langem Warten abschreiben, sie kamen damit gar nie zur Abstimmung.

Diese Praktiken waren mit der Bundesverfassung kaum zu vereinbaren. Doch die militärische Bedrohungslage und die viel beschworene Notwendigkeit der nationalen Einheit liessen rechtsstaatliche Bedenken verstummen. Nur wenige Juristen stellten sich gegen das Vollmachtenregime – und kaum einer tat das so hartnäckig wie Zaccaria Giacometti. In Büchern, Aufsätzen und Zeitungsartikeln geisselte er unermüdlich die Notrechtspraxis der Bundesbehörden. Er kritisierte vor allem, dass die Vollmachtenbeschlüsse der Regierung viel zu weit gingen und praktisch keiner Kontrolle unterworfen waren. Darüber hinaus verstiessen sie aus seiner Sicht gegen die Bundesverfassung.

Die Befürworter des Vollmachtenregimes und sogar der Bundesrat gaben implizit selbst zu, dass die verfassungsmässige Grundlage schwach war. Sie wischten diesen Mangel aber mit dem Verweis auf die dringende Notwendigkeit der Massnahmen beiseite. So betonte Bundesrat Edmund Schulthess in einer vielbeachteten Rede, die Regierung müsse in Krisensituationen «ohne Verzug» handeln. Zu diesem Zweck müsse sie sich auf Notrecht abstützen, «und sollten wir es aus den Sternen holen müssen». Dieses Argument liess Giacometti indes nicht gelten. Für ihn stand fest: «Es gibt keine Legalität ausserhalb der Bundesverfassung.»

Mit seinem Widerstand gegen die Regierung machte sich der Staatsrechtsprofessor nicht nur Freunde, auch unter seinen Fachkollegen. Mit Dietrich Schindler, der an der gleichen Fakultät lehrte, lieferte sich über mehrere Zeitschriftenartikel hinweg einen Streit über die Rechtmässigkeit der Notrechtspraxis.

Wachsende Konsternation

Mit zunehmender Dauer des Vollmachtenregimes wurde Giacometti immer konsternierter über die Missachtung der Verfassung durch die Bundesbehörden. In einer Vorlesung bemerkte er einmal sarkastisch, dass in Bern neben anderen Sehenswürdigkeiten auch die Bundesverfassung gezeigt werde; die Besucher bekämen dort allerdings nur ein Loch zu sehen.

Die Geschichte sollte Giacometti schliesslich recht geben. 1949 kam die Volksinitiative «Rückkehr zur direkten Demokratie» zur Abstimmung. Sie wollte das Dringlichkeitsrecht, von dem das Parlament nach Kriegsende weiterhin rege Gebrauch machte, einschränken. Gegen den Widerstand des Bundesrats und aller grossen Parteien stimmte das Volk der Initiative zu. Drei Jahre später hob das Parlament schliesslich die letzten Vollmachtenerlasse des Bundesrats auf und beendete damit das Vollmachtenregime endgültig.

Obwohl Zaccaria Giacometti zu seiner Zeit eine landesweit bekannte Persönlichkeit war, ist die Erinnerung an ihn inzwischen weitgehend verblasst. Zu Unrecht, findet Andreas Kley. «Giacometti hatte eine klare Haltung und stand konsequent für den liberalen Rechtsstaat ein.» Solche Stimmen bräuchte es auch heute mehr, sagt Kley und denkt dabei etwa an die UBS-Rettung 2008, als der Bundesrat per Notrechtsverordnung 6 Milliarden Franken in die Grossbank einschoss. «Solche Massnahmen hätte Giacometti wohl ebenso kritisiert wie damals das Vollmachtenregime.»

 

Veranstaltungshinweis

Eine Vernissage des Buches findet am 19. Mai in Zürich (18.15 Uhr, Universität, Hörsaal RAI-G-041), am 2. Juni in Bern (18.15 Uhr, Haus der Universität) sowie am 19. Juli in Coltura (17 Uhr, Palazzo Castelmur) statt.


[1] Andreas Kley: Von Stampa nach Zürich. Der Staatsrechtler Zaccaria Giacometti, sein Leben und Werk und seine Bergeller Künstlerfamilie, Verlag Schulthess.

Die Zuger Wahlhürde wird zum Stolperstein

Die Sperrquote für den Zuger Kantonsrat gibt weiter zu reden. Denn nun stellt sich heraus, dass die Berechnung des 3-Prozent-Quorums verzerrt ist. So können bei den Wahlen im Oktober auch Parteien mit weniger als 3 Prozent Wähleranteil die Hürde überspringen.

Bei der Berechnung des 3-Prozent-Quorums im Kanton Zug haben die Stimmen unterschiedliches Gewicht.

Publiziert (leicht gekürzt) in der «Neuen Zuger Zeitung» vom 09.05.2014.

Die Sperrquote für die Parlamentswahlen im Kanton Zug beschäftigt die Politik weiter. Zwar ist das Bundesgericht auf eine Beschwerde der Piratenpartei nicht eingetreten, die das Quorum kippen wollte.

Damit ist das Thema allerdings nicht vom Tisch. Denn wie sich jetzt herausstellt, basiert die Berechnung des Quorums auf einer falschen Grundlage. Dadurch werden Stimmen aus grossen Wahlkreisen überproportional stark gewichtet.

Rückblende: 2011 erklärte das Bundesgericht das Wahlsystem für die Kantonsratswahlen in Zug für verfassungswidrig. Der Grund: In vielen Wahlkreisen sind so wenige Sitze zu vergeben, dass kleine Parteien praktisch chancenlos sind und viele Wählerstimmen ohne Wirkung bleiben.

Der Regierungsrat schlug daraufhin vor, das so genannte doppeltproportionale Zuteilungsverfahren – besser bekannt unter dem Namen «doppelter Pukelsheim» – einzuführen. Bei diesem werden die Sitze zunächst über das ganze Wahlgebiet hinweg auf die Parteien verteilt, sodass weniger Stimmen verloren gehen.

Eine Mehrheit des Kantonsrats war allerdings der Meinung, dass der Sprung ins Parlament für kleine Parteien dadurch allzu leicht würde. Um eine «Zersplitterung» des Kantonsrats in Kleinstgruppen zu verhindern, baute sie eine Hürde ins Gesetz ein: Eine Partei sollte nur zur Sitzverteilung zugelassen werden, wenn sie auf mindestens 5 Prozent Wähleranteil in einem Wahlkreis oder 3 Prozent im ganzen Kanton kommt. In dieser Form wurde das neue Gesetz vom Parlament gutgeheissen.

Ungleiches Gewicht

Der Teufel steckt jedoch im Detail, genauer: in der Berechnung dieser 3 Prozent. Im Wahl- und Abstimmungsgesetz heisst es wörtlich, eine Liste müsse «im gesamten Kanton mindestens 3 Prozent aller Parteistimmen» auf sich vereinen.

Die Parteistimmen eignen sich zur Berechnung des Wähleranteils allerdings nicht. Denn in grossen Wahlkreisen hat jeder Wähler mehr Parteistimmen zu vergeben als in kleinen. So hat ein Wähler in Zug (19 Sitze) fast zehnmal so viele Parteistimmen wie ein Wähler in Neuheim (2 Sitze). Bei der Berechnung des Quorums erhalten die grossen Wahlkreise somit ein überproportional hohes Gewicht. Um diese Verzerrung zu beheben, müssen die Parteistimmen in Relation gesetzt werden zur Anzahl Sitze im betreffenden Wahlkreis. Dadurch erhält man die so genannte Wählerzahl.

Tatsächlich nimmt das Gesetz bei der Sitzzuteilung die Wählerzahlen als Grundlage. Auch beim Quorum war in der ursprünglichen Version noch von der «Wählerzahl» die Rede. Dann jedoch ersetzte die Redaktionskommission die Formulierung durch «Parteistimmen». Der Kantonsrat winkte die Änderung in der zweiten Lesung durch.

«Ich ging damals davon aus, dass das lediglich eine begriffliche Anpassung ist», sagt Heini Schmid (CVP), der Präsident der vorberatenden Kommission. «Wir konnten ja nicht ahnen, dass sich dadurch inhaltlich etwas ändert.»

Als erster auf das Problem aufmerksam geworden ist Claudio Kuster, der politische Sekretär des Schaffhauser Ständerats Thomas Minder.[1] Er kennt das Pukelsheim-System aus seinem eigenen Kanton und interessierte sich deshalb auch für das neue Verfahren in Zug.

Mehrere Fachleute bestätigen auf Anfrage, dass die veränderte Formulierung die Berechnung des Quorums verzerrt. «Auf diese Weise werden Parteien bevorteilt, die in grossen Wahlkreisen stark sind», sagt Daniel Bochsler, Politikwissenschafter an der Universität Zürich. Andererseits werde für Parteien, die in kleinen Wahlkreisen viele Stimmen holen, die Hürde höher. Bochsler relativiert jedoch, dass die Unterschiede nicht riesig seien. Zudem gebe es ja noch ein 5-Prozent-Quorum in jedem Wahlkreis. Eine Partei mit vielen Wählern in einem kleinen Wahlkreis könnte also auch dort die Hürde überspringen.

«Die Redaktionskommission hat die Formulierung verschlimmbessert», sagt Andrea Töndury, Staatsrechtler an der Universität Zürich. Auch die Direktion des Innern bestätigt, dass die geänderte Formulierung die Berechnung verändert.

Arthur Walker (CVP), der Präsident der Redaktionskommission, reagiert auf Anfrage ausweichend. Der Begriff «Parteistimmen» sei verständlicher als die ursprüngliche Formulierung, rechtfertigt den damaligen Entscheid des Gremiums. Ohnehin seien die beiden Berechnungsarten «nicht grundsätzlich verschieden».

Korrektur gefordert

Für seinen Parteikollegen Heini Schmid hingegen ist klar, dass der Artikel nicht so stehen bleiben kann. Er will aber zunächst wissen, ob das Quorum grundsätzlich zulässig ist. Das Bundesgericht hatte sich dazu nicht geäussert – es war auf die Beschwerde der Piraten gar nicht eingetreten, weil diese seiner Ansicht nach zu spät eingereicht wurde. Noch hängig ist hingegen eine Beschwerde der Piratenpartei in der Stadt Zürich. Falls die dortige 5-Prozent-Hürde gerichtlich abgesegnet wird, wäre wohl auch die Zuger Sperrquote zulässig. In diesem Fall könnte man die Formulierung im Gesetz anpassen, sagt Schmid. Er kann sich vorstellen, dazu eine Motion im Kantonsrat einzureichen.

Klar ist: Für die Kantonsratswahlen im Oktober käme eine Gesetzesänderung zu spät. «Die Kantonsratswahlen werden nach den geltenden Bestimmungen des Wahl- und Abstimmungsgesetzes durchgeführt», heisst es bei der Direktion des Innern. Richtig gerechnet wird also frühestens bei den Wahlen 2018.

 


[1] Claudio Kuster (2014): Kritik: Doppelproporz im Wahlgesetz Zug, S. 2 f.

Alte Argumente gegen neue Wahlsysteme

In mehreren Kantonen wird derzeit über Änderungen beim Wahlrecht diskutiert. Die Argumente sind dabei nicht neu – es sind weitgehend die gleichen wie vor hundert Jahren.

Keine «Anarchisten und Antimilitaristen» im Parlament: So warben die Proporzgegner 1910 für ein Nein. Bild: Europeana

Keine «Anarchisten und Antimilitaristen» im Parlament: So warben die Proporzgegner 1910 für ein Nein. Bild: Europeana

Das neue System sei «künstlich», «kompliziert» und «dem Volke unverständlich». Es würde zu einer «zersplitterten Vertretung» im Parlament führen, das damit zu einer «Versammlung von Minderheiten» degenerieren würde.[1] Diese Worte äusserte der Bundesrat im Jahr 1910 in seiner Botschaft zur Volksinitiative «für die Proporzwahl des Nationalrates». Es war die zweite von insgesamt drei Volksbegehren zur Einführung der Verhältniswahl. Das dritte wurde schliesslich 1918 vom Volk angenommen. Die Argumente des Bundesrats und der freisinningen Mehrheit im Parlament waren bei allen drei Initiativen in etwa die gleichen.

Gut hundert Jahre später verwendet der Bundesrat ganz ähnliche Argumente. Das vorgeschlagene System sei «reichlich komplex und aufwändig» in der Ermittlung der Resultate, schreibt er 2003 in einer Stellungnahme. Dies gehe zulasten der Transparenz, die er als «eine unabdingbare Voraussetzung für ein breites Vertrauen in alle demokratischen Entscheidungen» ansieht.[2]

Diesmal geht es nicht um den Wechsel zum Proporzsystem, sondern um das doppeltproportionale Zuteilungsverfahren, über dessen Einführung derzeit in vielen Kantonen diskutiert wird.

Vergangenen Herbst haben die Stimmbürger in Nidwalden und Zug dem Wechsel zum doppeltproportionalen Verfahren (nach seinem Erfinder auch doppelter Pukelsheim genannt) zugestimmt, das eine proportionalere Verteilung der Sitze auf die Parteien ermöglicht. Das Verfahren, das zuvor auch Zürich, Aargau und Schaffhausen eingeführt hatten, steht in mehreren weiteren Kantonen zur Debatte, so etwa in Schwyz, Obwalden, Freiburg und Uri. Dabei stösst bzw. stiess es vielfach auf erbitterten Widerstand unter den etablierten Grossparteien.

Auffallend ist, dass die Argumente, die heute gegen Wahlrechtsreformen wie die Einführung des doppelten Pukelsheims ins Feld geführt werden, erstaunliche Ähnlichkeiten zur Proporzdiskussion anfangs des 20. Jahrhunderts aufweisen. Die Furcht vor einem Parlament als «Versammlung von Minderheiten» bekräftigte die herrschende FDP, die 1909 in einer Resolution vor der «Zersplitterung» des Parlaments warnte und für «eine Politik der Konzentration aller guten Kräfte» eintrat.

Nicht viel anders tönt es 2013 in einem vom Bundesrat verabschiedeten Bericht zur Wahlrechtsdiskussion (der auch in diesem Blog gewürdigt wurde). Darin gibt die Regierung Bedenken Ausdruck, der Doppelproporz könne «einer Parteienfragmentierung Vorschub leisten». In die gleiche Richtung geht das Votum des Nidwaldner Landrats Toni Niederberger (SVP), der bei der Diskussion im Nidwaldner Kantonsrat über das neue Wahlsystem 2012 sagt: «Heute geht der Trend zum Minderheitenschutz ohne Ende. Alle Minderheiten werden geschützt. Aber am Schluss kommt die Mehrheit zu kurz.» Und in Zug warnt Kantonsrat Heini Schmid (CVP) davor, «dass am Ende der Kantonsrat sich nur noch aus einem Sammelsurium von Piraten, Freibeutern und anderen Splittergruppen zusammensetzt».

Hundert Jahre zuvor waren die Minderheiten, die man fürchtete, noch andere. In einem vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Gutachten warnte der Staatsrechtler Carl Hilty 1883, das Proporzsystem werde «Ultramontanen, Sozialisten und Nihilisten zu Sitz und Stimme» verhelfen.

Der Bundesrat sah sogar das Funktionieren des Parlaments in Gefahr. In der Botschaft von 1910 schrieb er, es sei «ein unentbehrliches Erfordernis des parlamentarischen Lebens und jeder Regierung», dass aus den Wahlen jeweils eine parlamentarische Mehrheit hervorgehe. Ansonsten herrsche «nur noch Verwirrung und Anarchie».[3]

In die gleiche Richtung gehen die Befürchtungen des Präsidenten der Freiburger FDP, Didier Castella, «der Anteil von vielen, bei jeden Wahlen wechselnden Kleinstparteien» vermindere die «Effizienz» des Parlamentsbetriebs.

Ein weiteres beliebtes Argument der etablierten Parteien ist, dass sich das bisherige System bewährt habe. In seiner Botschaft zur Proporzinitiative fragte der Bundesrat 1910 rhetorisch, ob «in unserer Demokratie so schwere Mängel zutage getreten» seien, die eine Änderung des Wahlsystems erforderten: «Hat nicht der gegenwärtige Modus dazu beigetragen, den regelmässigen Gang unserer Institutionen sicherzustellen?»

Ein Jahrhundert später betont der Zuger Kantonsrat Eugen Meienberg (CVP), das Wahlsystem habe sich «über hundert Jahre bewährt» und man sollte es daher «nicht einfach aufgeben». Ähnlich tönt es etwa bei der FDP Obwalden, die kein Verständnis dafür hat, dass das «bewährte» System «plötzlich umgekrempelt» werden soll.

Das Argument lässt sich natürlich auch dahingehend umkehren, dass sich das vorgeschlagene System, dort wo es ausprobiert wurde, nicht bewährt habe. So mahnte die rechtsfreisinnige Gruppe Philibert Berthelier in einer Resolution, der Proporz habe im Kanton Genf «den Ultramontanismus gefördert». Und im Nationalrat zog der Genfer Henri Fazy im Bezug auf Genf das Fazit einer «expérience déstastreuse».

Ebenso düster fällt das Fazit zum doppelten Pukelsheim aus – zumindest in den Augen des Schwyzer Kantonsrats Peter Häusermann (SVP). Im Kanton Zürich habe der doppelte Pukelsheim ein «grosses Durcheinander» ausgelöst und zu «verseuchten Wahlen» geführt, weiss er 2012 im Parlament zu berichten.

Die Liste von Argumenten, die heute ebenso wie schon vor hundert Jahren gegen die Änderung des Wahlrechts ins Feld geführt werden, liesse sich beliebig verlängern. Sogar die Seitenhiebe gegen die Nationalität politischer Gegner («ein oberschlauer, gescheiter Professor aus Deutschland») sind kein Novum. So versuchte Carl Hilty seinen Gegengutachter François Wille zu desavouieren, indem er ihn hämisch als «eingewanderten Deutschen» bezeichnete.

Allerdings gibt es auch Unterschiede in den Argumentationen. Beispielsweise verhehlten die Politiker während der Proporzdiskussion kaum, dass es ihnen im Grunde vor allem um die eigenen Machtgewinne bzw. -verluste ging. Hilty, der inzwischen für die FDP in den Nationalrat gewählt worden war, gab während der Debatte 1900 freimütig zu, bei der Wahlrechtsdiskussion gehe es «nicht um eine Gerechtigkeitsfrage, auch nicht um eine wissenschaftliche Frage, sondern um eine Machtfrage».

Auch der freisinnig dominierte Bundesrat machte kein Geheimnis aus den eigenen Machtinteressen, als er sich 1910 dagegen aussprach, ein Wahlsystem einzuführen, das «zu einer Gefährdung des Bestehens und des Einflusses der grossen Parteien oder sogar zu ihrer Zerstörung führen» könnte.

Derart offensichtlich macht sich heute wohl niemand mehr für die eigenen Interessen stark, wenn es um Wahlrechtsfragen geht. Daraus zu folgern, dass solche Interessen keine Rolle mehr spielen, dürfte allerdings eher Wunschdenken sein. Das zeigt sich allein daran, dass jene Parteien, denen eine Reform des Wahlsystems mehr Sitze bringen würde, meistens die gleichen sind, welche die Änderung befürworten, während die Gegner in der Regel jene sind, die am meisten zu verlieren haben. Vielmehr scheint es, dass die Politiker in den vergangenen hundert Jahren beim Politmarketing dazugelernt haben.

 


[1] Sämtliche historischen Zitate sind Natsch, Rudolf (1972): «Die Einführung das Proporzwahlrechts für die Wahl des schweizerischen Nationalrats (1900-1919)», in: La démocratie référendaire en Suisse au XXe siècle, S. 119-192, sowie Kölz, Alfred (1992): Neuere schweizerische Verfassungsgeschichte entnommen.

[2] Freilich hat die Begeisterung des Bundesrats für Transparenz auch Grenzen.

[3] Das Argument aus der Feder des Bundesrats entbehrt nicht einer gewissen Ironie, hatte doch der Bundesrat selbst 1891 dem Tessin das Proporzsystem aufgezwungen, um den eskalierenden Konflikt zwischen Liberalen und Konservativen zu beenden (was auch gelang).

Lotterie um das Präsidentenamt

Der Fussballtrainer Christoph Daum sagte einst: «Man muss nicht immer die absolute Mehrheit hinter sich haben. Manchmal reichen auch 51 Prozent.» Und manchmal braucht es nicht einmal das.

Kürzlich wurden in diesem Blog die Schwächen des mexikanischen Wahlsystems thematisiert. Eine davon ist, dass – trotz Majorzsystem – unter Umständen weniger als 50 Prozent der Stimmen ausreichen, um zum Präsidenten gewählt zu werden. Denn Mexiko wählt nach dem relativen Mehr (First-Past-The-Post-System): Um zu gewinnen, muss man lediglich mehr Stimmen als die Konkurrenten holen – einen zweiten Wahlgang gibt es nicht. Sobald also mehr als zwei Kandidaten antreten, reicht im Prinzip ein beliebig tiefer Wähleranteil, solange er höher ist als jener der anderen Kandidaten. So wurde Felipe Calderón 2006 mit lediglich 35.9 Prozent zum Präsidenten gewählt.

Nun ist Mexiko nicht das einzige Land, das seinen Staatschef mit relativem Mehr kürt. Und Calderóns 35.9 Prozent sind noch weit vom Negativrekord entfernt, wie ein Vergleich zeigt.

Weltweit wenden 21 Länder das First-Past-The-Post-System für die Wahl ihres Präsidenten an. 13 davon haben ein Präsidialsystem, 4 ein parlamentarisches System und 4 können als semi-präsidentielle Demokratien[1] bezeichnet werden.

Gemäss Duvergers Gesetz bildet sich in Ländern mit relativem Mehrheitssystem tendenziell ein Zwei-Parteien-System heraus. Klassische Beispiele sind Länder wie die USA oder Grossbritannien (das allerdings seit Längerem nicht mehr dem Idealtyp entspricht). In diesem Fall funktioniert das First-Past-The-Post-System einigermassen gut.[2]

Leider halten sich Bürger und Parteien nicht immer an die politikwissenschaftliche Theorie, so dass die Parteienlandschaften auch in diesen Ländern teilweise sehr vielfältig sind. Die Folge sind Wahlen, die zur Lotterie werden und bei denen der Wählerwille teilweise stark verzerrt wird. Wenn sich beispielsweise drei ungefähr gleich starke Kandidaten um das Amt des Präsidenten bewerben, kann man bereits mit einem Wähleranteil von etwas mehr als einem Drittel gewählt werden. Kommt ein vierter Bewerber hinzu, ist die Wahl bereits mit etwas über einem Viertel der Stimmen möglich.

Den Negativrekord diesbezüglich setzten die Philippinen. Dort traten 1992 gleich sechs Kandidaten an, die sich realistische Hoffnungen auf einen Sieg machen konnten. Das Rennen machte am Ende Fidel Ramos: Gerade einmal 23.6 Prozent der Stimmen reichten ihm zum Sieg.

Dieses Resultat bedeutet nicht nur, dass ein Präsident mit einer extrem tiefen demokratischen Legitimation regiert.[3] Es ist auch völlig unklar, ob jener Kandidat Präsident geworden ist, den sich die Stimmbürger wünschen – dabei wäre ja gerade das der eigentliche Zweck einer Wahl. Es ist möglich, dass Ramos im Direktvergleich mit jedem anderen Kandidaten unterlegen wäre und bloss deshalb gewann, weil sich alle anderen gegenseitig die Stimmen wegnahmen.[4] Ein zweiter Wahlgang hätte diese Frage klären können.[5]

* Parlamentarisches System. ** Wahl des bosniakischen Vertreters (jede Volksgruppe wählt einen Vertreter in das dreiköpfige Präsidium).

* Parlamentarisches System. ** Wahl des bosniakischen Vertreters (jede Volksgruppe wählt einen Vertreter in das dreiköpfige Präsidium).

 

Eine nicht viel höhere demokratische Legitimation konnte José Azcona del Hoyo für sich beanspruchen, der 1985 mit 27.5 Prozent der Stimmen zum honduranischen Präsidenten gewählt wurde. Honduras schaffte es, die verzerrende Wirkung des relativen Mehrs dadurch noch zu verschlimmern, indem es das Wahlsystem so anpasste, dass jede Partei mehrere Kandidaten ins Rennen schicken konnte. Bei der Auswertung wurden die Stimmen zunächst nur nach Parteien ausgezählt, wobei jene Partei mit den meisten Stimmen den Präsidenten stellen sollte. Erst danach wurde geschaut, welcher Kandidat dieser Partei die meisten Stimmen holte. Azconas Liberale Partei holte eine knappe Mehrheit von 51 Prozent der Stimmen; den parteiinternen Vergleich gewann er fast ebenso knapp. Damit wurde Azcona zum Präsidenten gewählt, obschon er deutlich weniger Stimmen holte als Rafael Callejas von der Nationalen Partei, der intern viel weniger umstritten war. Kein Wunder, schaffte Honduras das neue Wahlsystem kurz darauf wieder ab.

In die Liste der Präsidenten, die mit weniger als 30 Prozent der Stimmen gewählt wurden, können sich ausserdem Levy Mwanawasa aus Sambia und Rafael Caldera aus Venezuela einreihen. Letzterer schafft es sogar noch ein zweites Mal in die Top Ten: 1993 holte er immerhin 30.5 Prozent der Stimmen.

Vielfach kommen solche Ergebnisse in Ländern zustande, die gerade erst (wieder) zu einem demokratisch(er)en System übergegangen sind und deren Parteiensystem noch nicht konstituiert ist, was bei den Philippinen 1992 und Sambia 2001 der Fall ist. Umso wichtiger wäre es für solche Staaten, von Beginn weg ein Wahlverfahren zu haben, das den Wählerwillen angemessen zum Ausdruck bringt.

Die Beispiele von Venezuela oder Mexiko zeigen aber, dass auch in Ländern mit relativ stabilen Parteiensystemen Präsidenten über Jahre hinweg keine absolute Mehrheit erlangen.[6] Selbst in Ländern, die sich selbst als Musterdemokratien verstehen, sind solche verzerrte Resultate keine Seltenheit, wie  bereits gezeigt wurde.

Selbst in Ländern, die sich selbst als Musterdemokratien verstehen, sind solche verzerrte Resultate keine Seltenheit. So wird in der Schweiz in den Kantonen, die nur einem Nationalrat haben, dieser im relativen Mehrheitssystem bestimmt, wodurch der Wahlsieger nicht selten weniger als die Hälfte der Bevölkerung hinter sich hat. Glücklicherweise wird hierzulande wenigstens nicht das Staatsoberhaupt in einem derartigen Lotterie-Verfahren gewählt.


[1] Wobei sich das Wort Demokratie hier nur auf die Selbstbeschreibung bezieht.

[2] Ausser für all jene Wähler, die eigentlich lieber einer anderen Partei als den zwei dominanten ihre Stimme geben würden, aber davon abgehalten werden, weil ihre bevorzugte Partei keine Wahlchancen hat (oder gar nicht erst zur Wahl antritt).

[3] An dieser Stelle noch auf mögliche Wahlfälschungen einzugehen, würde den Rahmen des Beitrags sprengen.

[4] Wissenschaftlich gesprochen: Die Condorcet-Verlierer-Bedingung ist nicht erfüllt.

[5] Zugegebenermassen kann auch ein zweiter Wahlgang nicht verhindern, dass nicht jener Kandidat gewählt wird, den die meisten Bürger bevorzugen (Condorcet-Bedingung). Das Risiko wird jedoch deutlich minimiert.

[6] In Venezuela hatte von 1958 bis 1978 kein Präsident die Mehrheit des Volkes hinter sich.

Der einsichtige Joachim Gauck

Das Ergebnis er Abstimmung vom 9. Februar zeigt aus Sicht des deutschen Bundespräsidenten einen grundsätzlichen Nachteil der direkten Demokratie: Das Volk entscheidet nicht so, wie es sollte.

Das Phänomen ist nicht neu: Wann immer ein Schweizer Abstimmungsergebnis international für Aufsehen sorgt, vermischen sich inhaltliche Diskussionen sehr schnell mit grundsätzlichen Diskussionen über Vor- und Nachteile der direkten Demokratie. Davor ist auch ein deutscher Bundespräsident nicht gefeit, wie Joachim Gauck in einem Gespräch offenbart. Im Vorfeld seines Besuchs in der Schweiz sprach er in der heutigen «Sternstunde Philosophie» unter anderem über die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar.

Dass Gauck über das Resultat enttäuscht ist, erstaunt nicht. Erhellend ist aber, dass er von diesem Ergebnis schnell den Bogen spannt zur Grundsatzfrage über die direkte Demokratie.

«Vielleicht zeigt uns das Ergebnis der Abstimmung, dass ein reizvolles Politikmodell wie das der direkten Demokratie auch irgendwie immer ein Aber hat. Es ist nicht so, dass das Ergebnis zustande kommt, dass sich die besonders Einsichtigen gewünscht hätten.»

Das sind einigermassen erstaunliche Worte aus dem Mund eines früheren Bürgerrechtsaktivisten. Bedeutet das nun, dass politische Entscheide möglichst den einsichtigen Leuten überlassen werden sollten? Wäre es in diesem Fall nicht klüger, man würde gleich auch Wahlen abschaffen, damit die Einsichtigen so ungestört wie möglich regieren können? Müsste es Gauck nicht zu denken geben, dass selbst die einsichtigsten Fachleute, die unter weitestgehendem Ausschluss des gemeinen Volks bestimmen können, zu folgenreichen Fehlentscheiden fähig sind (Stichwort Euro[1])?

Als Hauptargument gegen die direkte Demokratie führt Gauck ins Feld, dass sich das repräsentative System in Deutschland  – offenbar im Gegensatz zur halbdirekten Demokratie in der Schweiz – bewährt habe.

«Wenn wir der Bevölkerung die Frage stellen würden: wollt ihr das Schweizer System oder wollt ihr bei unserem System bleiben, glaube ich nicht, dass es eine Mehrheit gegen die repräsentative Demokratie geben würde.»

Nun, es gäbe eine einfach Möglichkeit, das herauszufinden. Daran scheint Gauck aber kein Interesse zu haben – vielleicht aus Angst, die Bürger würden sich nicht den Wünschen der einsichtigen Politiker entsprechend entscheiden?

Gaucks Position zeugt von einem grundsätzlichen Missverständnis. Immer wieder klagen Politiker über das fehlende Interesse an der Politik, über das mangelnde Vertrauen der Bürger in demokratische Institutionen, und fordern einen stärkeren Einbezug der Bürger. Gleichzeitig wehren sie sich mit Händen und Füssen gegen Volksabstimmungen, weil sie der Auffassung sind, sie selbst würden letztlich die besseren Entscheide fällen als die Stimmbürger.

Dabei gibt es in einer Demokratie keine «guten» oder «schlechten» Entscheide – weder in der direkten noch in der repräsentativen Demokratie. Es gibt lediglich unterschiedliche Auffassungen darüber, was gut und was schlecht ist, die sich im Wettstreit der Argumente durchzusetzen versuchen. Die Vorstellung, Politiker würden «bessere» Entscheide fällen als gewöhnliche Bürger, zeugt daher von einem gefährlichen Überlegenheitsdenken. Wie soll denn das Vertrauen der Bürger in die demokratischen Institutionen (zurück-)gewonnen werden, wenn diese ihrerseits den Bürgern nicht vertrauen?

Gerade als überzeugter Befürworter der europäischen Integration sollte Joachim Gauck erkennen, dass ohne demokratische Mitbestimmung jeder politischen Entität die Legitimität fehlt. Das zeigt nicht nur das Beispiel des Euros. Die europäische Integration war seit ihrem Beginn ein reines Eliteprojekt. Die fehlende demokratische Legitimation war relativ unproblematisch, solange es um den Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen ging. Doch je weiter die Integration fortschreitet und je stärker sie sich auf das Leben der Menschen auswirkt, desto mehr rächt es sich, dass die EU weitgehend unter Ausschluss der betroffenen Bevölkerungen geschaffen wurde.

Die Schweizer Stimmberechtigten mögen zuweilen Entscheidungen treffen, die «einsichtigen» Politikern nicht gefallen. Doch die Tatsache, dass das Volk das letzte Wort hat, zwingt Regierung und Parlament dazu, auf die Bürger zu hören und ihre Anliegen ernst zu nehmen. Diese indirekte Wirkung der direkten Demokratie, die über einzelne Abstimmungen hinausgeht, übersieht Gauck, wenn er vor den Nachteilen der direkten Demokratie warnt.

Langfristig sind die Nachteile einer Politik, die den Bürger von den wichtigen Entscheiden ausschliesst, ungleich grösser. Dass das Vertrauen in die Regierung in der Schweiz rekordverdächtig hoch ist, während die EU immer mehr den Rückhalt in der Bevölkerung verliert, ist wohl kein Zufall.


[1] In den beiden einzigen Ländern, in denen die Stimmbürger über die Einführung des Euros abstimmen konnten (Schweden und Dänemark), lehnten sie die neue Währung ab.

Neues Wahlsystem in Nidwalden: Die SVP büsst ihre Übervertretung ein

Der Doppelproporz kostet der SVP in Nidwalden vier Sitze, SP und Grüne profitieren. Entscheidend ist aber eine andere Auswirkung: Das neue Wahlsystem bildet die Wählerstärken wesentlich besser ab.

Vergangenen September haben die Nidwaldner ein neues Wahlsystem für ihr Parlament eingeführt: das doppeltproportionale Divisorverfahren mit Standardrundung, besser bekannt als «doppelter Pukelsheim».

Bei den heutigen Landratswahlen kam das Verfahren nun erstmals zur Anwendung – und blieb nicht ohne Effekte auf die Sitzverteilung. «Nidwaldner Parlament wird dank Pukelsheim linker», fasste SRF das Wahlergebnis zusammen.

Tatsächlich profitierten die Grünen und die SP als kleine Parteien vom neuen Zuteilungsverfahren, wie die folgende Auswertung zeigt. Wäre in Nidwalden wie vor vier Jahren nach dem Hagenbach-Bischoff-Verfahren gewählt worden, hätten die grossen Parteien insgesamt mehr Sitze geholt.

Wahlkreis CVP Grüne FDP SVP SP Total Sitze
Beckenried

1

1

1

2

0

5

Buochs

3

1

2

2

0

8

Dallenwil

1

0

1 (+1)

1 (-1)

0

3

Emmetten

1

0

0

1

0

2

Ennetbürgen

2

1

1

2

0

6

Ennetmoos

1 (-1)

1 (+1)

0

1

0

3

Hergiswil

2

1 (+1)

3

2 (-1)

0

8

Oberdorf

2

0

1 (+1)

1 (-1)

0

4

Stans

2

2 (-1)

3

3

2 (+1)

12

Stansstad

1

1 (+1)

2 (-1)

1 (-1)

1 (+1)

6

Wolfenschiessen

1

0

1

1

0

3

Total

17

8

15

17

3

60

Effekt des Doppelproporz

-1

+2

+1

-4

+2

Besonders schwer traf es die SVP: Mit dem alten Wahlsystem hätte sie 21 Sitze geholt, mit dem neuen sind es lediglich 17. Bei CVP und FDP hielten sich die Auswirkungen des Doppelproporz auf die Sitzzahl in Grenzen. Klar profitieren konnten hingegen SP und Grüne, die jeweils 2 Sitze mehr holten, als wenn immer noch mit Hagenbach-Bischoff gewählt worden wäre.

Diese Ergebnisse kommen nicht völlig unerwartet: In diesem Blog war bereits prophezeit worden, dass die Grünen durch das neue Wahlsystem Sitze gewinnen und die SVP verlieren könnte.

Die Auswertung zeigt somit auf, dass die kleinen Parteien tendenziell vom neuen Wahlsystem profitieren.[1] Was sie nicht zeigt – und worauf auch die Medien nicht eingingen –, ist, wie genau die Parteistärken durch die Sitzverteilung abgebildet werden.

Einen aussagekräftigeren Vergleich erhält man, wenn man die Wähleranteile der Parteien ihrer Stärke im Parlament gegenüberstellt. Für die letzten Landtagswahlen unter dem Hagenbach-Bischoff- Verfahren 2010 ergibt sich dabei folgendes Bild:

Partei Wähleranteil Sitze Sitzanteil Differenz
CVP

31.1%

18

30.0%

-1.1%

Grüne

11.9%

5

8.3%

-3.6%

FDP

27.8%

17

28.3%

0.5%

SVP

26.6%

19

31.7%

5.1%

SP

2.1%

1

1.7%

-0.4%

Parteien mit einer positiven Differenz sind im Verhältnis zu ihrer Wählerstärke im Parlament übervertreten, jene mit einer negativen Differenz entsprechend untervertreten. Am höchsten ist der Unterschied bei der SVP: Sie hatte knapp ein Fünftel mehr Sitze, als ihr aufgrund ihrer Wählerstärke zugestanden hätten. Dagegen waren insbesondere die Grünen untervertreten.

Mit dem neuen Wahlsystem ändert sich das Bild deutlich:

Partei Wähleranteil Sitze Sitzanteil Differenz
CVP

29.05%

17

28.33%

-0.72%

Grüne

12.81%

8

13.33%

0.52%

FDP

24.21%

15

25.00%

0.79%

SVP

29.15%

17

28.33%

-0.82%

SP

4.78%

3

5.00%

0.22%

Das doppeltproportionale Verfahren verteilt die Sitze zunächst über das gesamte Wahlgebiet an die verschiedenen Listen, bevor ermittelt wird, in welchen Wahlkreisen die Parteien ihre Mandate erhalten. Das hat zur Folge, dass nur noch minimale Unterschiede zwischen dem Wähleranteil einer Partei und ihrer Sitzstärke bestehen.

Am grössten ist die Differenz wiederum bei der SVP, wenn auch diesmal in die andere Richtung: Mit 29.2 Prozent liegt ihr Wähleranteil 0.82 Prozentpunkt über ihrem Sitzanteil. Die Partei hatte das Proporzglück nicht auf ihrer Seite. Allerdings wäre mit jeder anderen Sitzverteilung bei irgendeiner Partei eine höhere Differenz entstanden als diese 0.82 Prozent. Der Doppelproporz minimiert tendenziell die Unter- beziehungsweise Übervertretung und gewährleistet eine Vertretung sämtlicher Parteien entsprechend ihren Wähleranteilen.

Das lässt sich auch statistisch zeigen, und zwar mit dem Gallagher Index of Disproportionality, der in diesem Blog ebenfalls schon behandelt wurde. Berechnet man diesen für die Landratswahlen 2010, kommt man auf einen Wert von 4.48. Damit waren die Wahlen in Nidwalden disproportionaler als jene auf nationaler Ebene.

Mit dem doppeltproportionalen Zuteilungsverfahren ist der Wert nun auf 1.03 gefallen. Das entspricht auch im internationalen Vergleich einem Spitzenwert.

Die wichtigste Auswirkung des neuen Verfahrens sind nicht die Sitzgewinne und -verluste der einzelnen Parteien. Entscheidend ist die Abbildung des Wählerwillens, und diese wird über den Kanton gesehen besser gewährleistet als mit Hagenbach-Bischoff.


[1] Möglich ist, dass die kleinen Parteien auch indirekt vom neuen Verfahren profitierten: Weil Stimmen an chancenlose Kandidaten nicht einfach verloren gehen, sondern in die Oberzuteilung einfliessen, wählen die Anhänger kleinerer Parteien eher ihren bevorzugten Kandidaten. Unter dem alten Wahlsystem hatten sie einen Anreiz, taktisch zu wählen und einem anderen Kandidaten mit höheren Wahlchancen die Stimme zu geben. Man spricht in diesem Zusammenhang vom «psychologischen Effekt» des Wahlsystems.

123 Jahre Volksinitiative auf einen Blick

Geschaffen wurde die Volksinitiative als Instrument, um den Gesetzgebungsprozess anzustossen. In der Praxis wird sie aber erstaunlich oft zur Verhinderung und Abschaffung eingesetzt.

Unsere Analyse zur angeblichen Flut von Volksinitiativen löste vielfältige Reaktionen aus. Sven Zollinger, Präsident der Jungfreisinnigen Bezirk Hinwil, argumentierte auf Twitter: «Im Prinzip ist jede Initiative eine zu viel.» Denn Initiativen führten im Falle einer Annahme zu neue Gesetzen und hohen Kosten.

Sind Initiativen also nichts als überflüssige Paragraphenfabriken und Kostentreiber? Um diese Frage zu beantworten, haben wir einmal die Titel der sämtlicher dokumentierter Volksinitiativen, die seit 1891 eingereicht wurden[1], statistisch ausgewertet.

Volksinitiativen_Titel2

Die Analyse gibt interessante Aufschlüsse über Inhalt und Zweck von Volksinitiativen. Überraschend ist beispielsweise, dass das am häufigsten verwendete Wort[2] «Schutz» (bzw. «Schutze») ist, das in 20 Titeln vorkommt. Auch Wörter wie «Abschaffung» (11 mal), «Begrenzung» (6 mal) oder «Stopp» (5 mal) kommen oft vor. Entgegen seines eigentlichen Zwecks, den Gesetzgebungsprozess anzustossen und neue Ideen einzubringen, scheint das Instrument der Volksinitiative häufig ein Instrument der Abwehr, der Abschaffung und der Verhinderung zu sein. Interessant ist auch, dass Volksinitiativen immer wieder Moratorien forderten, etwa ein EU-Beitrittsmoratorium oder ein AKW-Moratorium.

Verhältnismässig selten finden sich dagegen Wörter wie «Einführung» (6 mal), «neue» (5 mal) oder «Erhöhung» (4 mal). Und auch in diesen Fällen geht es vielfach nicht um etwas neues, beispielsweise bei der Initiative «Gegen neue Kampfflugzeuge».

Gehäuft tauchen ausserdem – wenig überraschend – Wörter wie «Schweiz» (11 mal) bzw. «Schweizer» (8 mal) auf. Auch «Recht» bzw. «Rechte» (11 mal) werden häufig eingefordert. Erstaunlich selten finden sich dagegen die Begriffe «Freiheit» (2 mal) und «Demokratie» (3 mal) bzw. «demokratisch» (2 mal), die in der politischen Debatte sonst inflationär gebraucht werden.

Weshalb aber wird die Initiative offenbar so oft als Instrument zur Verhinderung und Abschaffung eingesetzt?

Zweifellos können auch unter dem Vorwand eines «Schutzes» oder eines «Stopps» neue Gesetze und höhere Kosten verursacht werden. Nicht unwesentlich dürfte aber auch die Tatsache sein, dass Volksinitiativen häufig zweckentfremdet und gegen Vorhaben eingesetzt werden, die sich nicht mit einem Referendum bekämpfen lassen. Beispiele bilden die beiden Kampfjet-Initiativen der GSoA oder (teilweise) die Rothenthurm-Initiative.

Die Volksinitiative ist damit oft eine Art verkapptes Referendum – und damit alles andere als ein Kostentreiber.

+++

Edit (23.3.): Auf Anregung eines Lesers haben wir die Grafik noch etwas angepasst, so dass ähnliche Wörter nicht doppelt vorkommen. Am generellen Bild und an der Interpretation ändert sich dadurch nichts.


[1] Viele Initiativen, die vor 1978 eingereicht wurden, wurden allerdings nicht erfasst. Erst seit dem 1. Juli 1978 dokumentiert die Bundesverwaltung alle lancierten Volksbegehren systematisch. Analysiert wurden insgesamt 422 Initiativen.

[2] abgesehen von aussagelosen Wörtern wie «der», «die» oder «von».