Wahlkampf à la Hugo Chávez: Das Volk bezahlt

Hugo Chávez' Propagandamaschinerie: Kaum eine Strasse in Caracas, in der man dem Präsidenten nicht begegnet.

Hugo Chávez’ Propagandamaschinerie: Kaum eine Strasse in Caracas, in der man dem Präsidenten nicht begegnet. (Bild: Eigene Aufnahme)

Anfang Februar hat die Regierung Venezuelas die an den US-Dollar gebundene Landeswährung, den Bolívar Fuerte[1], abgewertet. Es war die fünfte Abwertung innert neun Jahren. Ein Dollar kostet nun 6.30 Bolívares – fast 50 Prozent mehr als zuvor.[2]

Für die Bevölkerung ist die Abwertung suboptimal. Die Massnahme der Regierung hat das Vermögen auf einem venezolanischen Bankkonto über Nacht mal eben um einen Drittel schrumpfen lassen. Und die galoppierende Inflation von über 20 Prozent dürfte sich weiter beschleunigen.

Für die Regierung ist die Abwertung hingegen eine feine Sache. Nicht nur steigt damit der Wert ihrer Ölexporte (die in Dollar abgegolten werden). Sie reduziert damit auch die drückende Last der Staatsschulden (die in der Regel auf Bolívares lauten). Dies ist auch dringend nötig, denn trotz des rekordhohen Ölpreises befinden sich die Staatsfinanzen in einem erbärmlichen Zustand. Tatsächlich hat das Budgetdefizit 2012 mit schätzungsweise 17.5 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) ein neues Rekordhoch erreicht. (Zum Vergleich: Das Defizit Griechenlands betrug 8.1 Prozent.)

Doch warum ist der Staatshaushalt Venezuelas trotz sprudelnder Öleinnahmen derart aus dem Lot geraten? Eine mögliche Erklärung bietet die Tatsache, dass 2012 Präsidentschaftswahlen stattgefunden haben, bei denen der sozialistische Amtsinhaber Hugo Chávez mit klarer Mehrheit im Amt bestätigt wurde.

Wie in diesem Blog bereits einmal thematisiert, neigen Regierungen, die wiedergewählt werden wollen, dazu, die Staatsausgaben zu erhöhen und die Steuereinnahmen zu reduzieren, weil beides Wählerstimmen bringt, während ein ausgeglichenes Budget die Wähler weniger interessiert. Plausiblerweise sollte dieser Effekt unmittelbar vor Wahlen am deutlichsten zu sehen sein.

Die Ökonomen Min Shi und Jakob Svensson haben die Entwicklung der Staatshaushalte über die Amtszeiten von Regierungen genauer unter die Lupe genommen. In ihrer Analyse [PDF] von 85 Staaten kommen sie zum Schluss, dass das Haushaltsdefizit in Jahren, in denen Wahlen stattfinden, um durchschnittlich 0.9 Prozentpunkte höher liegt als in Nicht-Wahljahren. In Entwicklungsländern ist der Effekt mit 1.3 Prozentpunkten noch etwas stärker ausgeprägt.

Diese Zahlen nehmen sich allerdings bescheiden an, wenn man sie mit der Haushaltsentwicklung in Venezuela vergleicht. 2010 hatte das Defizit noch 5.7 Prozent des BIP betragen.[3] Im Jahr darauf sank es leicht auf 5.3 Prozent. 2012 schoss der Fehlbetrag dann wie erwähnt auf 17.5 Prozent hoch – eine Zunahme um mehr als 12 Prozentpunkte.[4]

Tatsächlich tat Chávez einiges für seine Wiederwahl: Die unzähligen Sozialprogramme, über die er gratis Essen, Kleider und Wohnungen an die Armen verteilen lässt, wurden im vergangenen Jahr noch ausgeweitet, um die Wähler an die Grosszügigkeit des Präsidenten zu erinnern. Die Propagandamaschinerie mit dem Führerkult um Chávez lief auf Hochtouren, garniert mit Prestigeprojekten, etwa dem gigantischen Mausoleum für den Freiheitskämpfer Simón Bolívar, das der Präsident für rund 140 Millionen Dollar bauen liess. Die Wählermobilisierung war in der Tat gewaltig – auch in ihrem finanziellen Ausmass.

Das einzige Problem an der Sache ist, dass auf dieser Welt nichts gratis ist. Gegenwärtig bezahlen die Venezolaner über die Entwertung ihrer Währung die Zeche für die Grosszügigkeit ihres Präsidenten. Doch auch die Regierung könnte für den kostspieligen Wahlkampf bald noch eine Rechnung präsentiert bekommen: Denn sollte der an Krebs erkrankte Staatschef, der sich weiterhin in Behandlung befindet, nicht in sein Amt zurückkehren können, müsste sie Neuwahlen ansetzen. Der Kandidat von Chávez’ Partei (voraussichtlich sein Stellvertreter Nicolás Maduro) dürfte dannzumal aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Situation wesentlich schlechtere Karten haben als sein Ziehvater im vergangenen Jahr.

Aber vielleicht wirkt ja eine neuerliche Beschleunigung der Schuldenspirale Wunder.


[1] Übersetzt: «Starker Bolívar»

[2] Auf dem Schwarzmarkt ist der Kurs freilich wesentlich höher.

[3] In diesem Jahr fanden Parlamentswahlen statt, die in Venezuela aufgrund des Präsidialsystems allerdings eine relativ geringe Bedeutung haben.

[4] Die Zahlen stammen vom CIA World Factbook.

Das Volk als Risikofaktor

Mit seiner Ankündigung, ein Referendum über die Mitgliedschaft Grossbritanniens in der EU durchzuführen, hat David Cameron in ein Wespennest gestochen. Die europäischen Partner werfen dem britischen Premierminister vor, sich von Europa abzuwenden, reden gar von «Erpressung». Und auch im Inland muss sich Cameron Kritik anhören. Oppositionsführer Ed Miliband schlug die Option eines Referendums sogleich aus. Sogar Camerons Koalitionspartner und Vize-Premier Nick Clegg sprach sich gegen die Pläne aus und warnte, ein Referendum würde «Unsicherheit» bringen und der Wirtschaft schaden.[1]

Die Kritik aus dem In- und Ausland ist aufschlussreich, weil sie einiges über das Demokratieverständnis gewisser Politiker aussagt. Eines der Highlights im negativen Sinn markieren die Ausführungen von Tony Blair in der jüngsten Ausgabe des «Spiegels». Die Aussagen des ehemaligen Premierministers sind stellenweise so grotesk, dass sie eine genauere Betrachtung verdienen.

«Ein Referendum ist ein unberechenbares Instrument der demokratischen Willensbildung. Wenn man nicht dazu gezwungen ist, sollte man die Finger davon lassen.»

Jede demokratische Entscheidung ist unberechenbar. Auch Wahlen sind unberechenbar. Nach Blairs Logik dürften also auch keine Wahlen mehr stattfinden. Falls Blair ein Regierungssystem ohne Risiko wünscht, wäre die Rückkehr zur absoluten Monarchie wohl der richtige Weg.

«Ich habe Probleme damit, wenn wir ein Referendum mit der Ausstiegsoption auf den Weg bringen und riskieren, dass Grossbritannien die Europäische Union verlässt.»

Und wenn die Bevölkerung nun der Meinung ist, Grossbritannien sollte die EU verlassen? Was sagt uns, dass diese Meinung «falsch» wäre? Die Tatsache, dass sie nicht mit der Meinung von Herrn Blair übereinstimmt?

Blair fährt fort:

«Mit der Frage von Reformen innerhalb Europas hat das nichts zu tun.»

Es spricht einiges dafür, dass die wirtschaftlichen und politischen Fehlentwicklungen in der EU sehr viel mit institutionellen Faktoren und insbesondere mit dem Mangel an demokratischer Mitbestimmung zu tun haben. Während Jahrzehnten haben die Regierungen der EU-Staaten Gesetzgebungskompetenzen verschoben – an die EU und insbesondere an den Europäischen Rat, letztlich also an sich selbst. Der Einfluss der Bürger auf politische Entscheidungen ist immer indirekter geworden. Dabei wäre eben dieser Einfluss ein wichtiges Instrument demokratischer Kontrolle, weil damit Fehlentscheide korrigiert werden könnten. An dieser Kontrolle mangelt es in der EU.

«Ob Politiker mitreden oder nicht, die Bürger werden diskutieren.»

Diskutieren dürfen sie also, die Bürger. Nur entscheiden offenbar nicht.

«Alle entwickelten Staaten der Welt müssen sich radikal ändern, um mit der Globalisierung, der Technologisierung und den Folgen der zunehmenden Alterung Schritt zu halten.»

Die Staaten müssen sich radikal ändern, meint Blair. Nur das politische System sollte genauso bleiben wie es ist. Es sollte höchstens noch ein bisschen weniger demokratische Mitbestimmung geben.


[1] Ironischerweise hatte Cameron selbst genau dasselbe Wort benutzt, als er die Pläne der Scottish National Party kritisierte, ein Referendum über die Unabhängigkeit Schottlands abzuhalten.

Relativ willkürlich

Der Kanton Obwalden ist traditionell eine CVP-Hochburg. Während Jahrzehnten besetzten die Christlichdemokraten durchgehend den einzigen Nationalratssitz des Kantons. Und vor den Eidgenössischen Wahlen 2007 sah es nicht danach aus, als ob sich daran etwas ändern würde. Dann aber betrat Luke Gasser die Politbühne des Innerschweizer Kantons: Der Filmemacher bewarb sich als unabhängiger Kandidat um den Obwaldner Nationalratssitz. Neben ihm traten Patrick Imfeld (CVP), Christoph von Rotz (SVP) und Beat von Wyl (SP) zur Wahl an.

Mit seiner Kandidatur veränderte Gasser die Ausgangslage für die Wahl entscheidend. Denn im Vorfeld der Wahl gab Gasser bekannt, dass er im Fall einer Wahl der CVP-Fraktion beitreten würde. Bei der Wahl am 21. Oktober dürfte er daher viele Stimmen von CVP-Wählern erhalten haben – sehr zum Leidwesen des offiziellen Kandidaten der Partei, Patrick Imfeld: Dieser erreichte 32.5 Prozent der Stimmen und lag damit wenige Stimmen hinter Christoph von Rotz, der die Wahl mit 32.9 Prozent gewann. Gasser kam auf 23 Prozent der Stimmen, Beat von Wyl auf 11.6 Prozent.

Der Wahlausgang sorgte für viel böses Blut in Obwalden: Die CVP warf Gasser vor, seine Kandidatur habe der Partei ihren Sitz gekostet. Ob der Vorwurf berechtigt war oder nicht, ist sekundär. Doch wie ist es möglich, dass ein Kandidat mit nicht einmal einem Drittel der Stimmen eine Majorzwahl gewinnt? Der Grund dafür liegt im speziellen Wahlsystem für die Nationalratswahlen: Jene Kantone, die nur einen Sitz in der grossen Kammer haben (Obwalden, Nidwalden, Uri, Glarus sowie die beiden Appenzell), besetzen diesen nach dem Majorzverfahren. Dabei gibt es allerdings keinen zweiten Wahlgang: Gewählt wird nach dem relativen Mehrheitssystem oder First-Past-The-Post-System, das in diesem Blog bereits mehrmals thematisiert worden ist, zuletzt im Zusammenhang mit dem Schwyzer Wahlrecht.

Die Kantone mit nur einem Nationalratssitz besetzen diesen bereits seit 1919 nach dem relativen Mehr. Bei den Beratungen zum Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) 1976 schlug der Bundesrat vor, in diesen Kantonen nach dem absoluten Mehr zu wählen und damit zweite Wahlgänge zu ermöglichen. Die Einerwahlkreis-Kantone wollten aber an der relativen Mehrheitswahl festhalten und brachten den Vorschlag der Regierung zum Scheitern, wie die Bundeskanzlei auf Anfrage schreibt.

Die Einerwahlkreis-Kantone haben sich also bewusst entschlossen, an der relativen Mehrheitswahl festzuhalten, trotz der offensichtlichen Nachteile dieses Systems. Wie das Beispiel von Obwalden zeigt, kann das Wahlergebnis allein durch das Auftreten eines zusätzlichen Kandidaten vollkommen auf den Kopf gestellt werden. Die relative Mehrheitswahl verzerrt den Wählerwillen, weil ein Kandidat gewählt werden kann, obwohl ein anderer möglicherweise von einer Mehrheit der Bevölkerung bevorzugt worden wäre (und deshalb einen zweiten Wahlgang gewonnen hätte).[1]

Das Wahlergebnis in Obwalden ist kein Einzelfall: Es kommt häufig vor, dass bei Nationalratswahlen in Einerwahlkreisen ein Kandidat mit weniger als 50 Prozent der Stimmen gewinnt. Allein bei den letzten vier eidgenössischen Wahlen trat dieser Fall fünf Mal auf:  1999 wurde Arthur Löpfe (CVP) in Appenzell-Innerrhoden mit 46.3 Prozent gewählt, 2003 Gabi Huber (FDP) in Uri mit 36.6 Prozent sowie Marianne Kleiner (FDP) in Appenzell-Ausserrhoden mit 41.1 Prozent, 2007 Christoph von Rotz in Obwalden mit 32.9 Prozent und schliesslich im vergangenen Jahr Peter Keller (SVP) in Nidwalden mit 45.2 Prozent.

Es gibt kein vernünftiges Argument dafür, solche Resultate zuzulassen. (Es sei denn, man möchte unbedingt ein Zwei-Parteien-System schaffen, was allerdings der politischen Kultur in der Schweiz völlig widersprechen würde.) Das relative Mehrheitswahlsystem führt nicht selten zu einer vollkommen willkürlichen Sitzverteilung. Wenn ein Kanton schon nur einen Nationalrat stellt, sollte dieser wenigstens die Mehrheit der Stimmbürger vertreten. Es wäre technisch problemlos möglich, einige Wochen nach dem ersten Wahlgang eine Stichwahl durchzuführen. Und selbst wenn das das Problem sein sollte, könnte man immer noch auf das Alternative-Vote-System zurückgreifen, das den Bürgern erlaubt, eine Rangfolge der Kandidaten zu erstellen, und damit im Prinzip einen zweiten Wahlgang gleichzeitig mit dem ersten ermöglicht (deshalb auch «Instant Runoff Voting» genannt).

Besonders stossend ist, dass neben den Nationalratswahlen (in den meisten Kantonen gleichzeitig) auch noch Ständeratswahlen stattfinden, die wiederum nach dem in der Schweiz üblichen Majorzsystem mit zweitem Wahlgang durchgeführt werden. So wählen die Bürger in Obwalden einen Nationalrat und einen Ständerat, aber nach zwei gänzlich unterschiedlichen Verfahren. Das schafft zusätzliche Verwirrung, weil der Bürger bei der relativen Mehrheitswahl strategisch wählen muss, um seine Stimme nicht zu verschenken, bei der Mehrheitswahl mit zweitem Wahlgang jedoch nicht (bzw. in sehr viel geringerem Ausmass). Um auf das eingangs beschriebene Beispiel zurückzukommen: Wäre es bei dieser Wahl nicht um den Nationalrats-, sondern um den Ständeratssitz Obwaldens gegangen, hätten die CVP-Wähler Luke Gasser problemlos ihre Stimme geben können, ohne den offiziellen Kandidaten ihrer Partei zu schädigen. Denn in der Stichwahl hätten sie diesem immer noch zum Sieg verhelfen können.

Angesichts der schwerwiegenden Nachteile der relativen Mehrheitswahl drängt sich eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen der Nationalratswahlen auf. Eine Möglichkeit wäre der Wechsel zum Pukelsheim-System, durch den das relative Mehrheitswahlsystem obsolet würde. Allerdings hat der Ständerat diese Option erst vor Kurzem wieder einmal verworfen. Die einfachste Lösung wäre daher, durch eine Änderung des BPR die in der Schweiz gebräuchliche und in der Bevölkerung akzeptierte absolute Mehrheitswahl mit Stichwahl endlich auch bei Nationalratswahlen zu ermöglichen. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre sollten eigentlich auch die Einerwahlkreis-Kantone dazu Hand bieten.


[1] Wissenschaftlich gesprochen: Die Condorcet-Bedingung ist nicht erfüllt.

Der Nachteil der Transparenz: Sie ist ungemütlich

Auch im Jahre 2013 nach Christus stimmt der Ständerat ab wie zu Zeiten der Tagsatzung. Die Damen und Herren strecken ihre Hand auf; wer wie gestimmt hat, erfährt die Öffentlichkeit nicht – jedenfalls bis vor Kurzem.

Die intransparenten Abstimmungen sind für die Ständeräte äusserst angenehm: Die Politiker können von niemandem auf ihre Meinung behaftet werden, und müssen sich vor der nächsten Wahl keine unangenehme Fragen gefallen lassen, ob sie in den vergangenen vier Jahre wirklich im Sinne ihrer Wähler gestimmt haben. Umso einfacher ist es, im Sinne anderer Interessen zu stimmen, insbesondere wenn diese Interessen das angemessen zu würdigen wissen.

Ironischerweise führen die Gegner von mehr Transparenz gerne das Argument der «Unabhängigkeit» an, die durch ein transparentes Abstimmungsverfahren gefährdet würde. So auch der Ökonom Yvan Lengwiler in seinem Meinungsbeitrag mit dem Titel «Transparenz bringt auch Nachteile» in der NZZ von heute (Artikel online nicht frei verfügbar). Transparenz mache es für die Ratsmitglieder viel schwieriger, von der Parteilinie abzuweichen, schreibt Lengwiler. Und macht dazu ein Beispiel:

«Es kommt eine Vorlage zur steuerlichen Unterstützung von kinderreichen Familien zur Abstimmung. Die CVP-Spitze vertritt diese Vorlage mit Vehemenz; ein Mitglied des Nationalrats, das auf der Liste der CVP gewählt wurde, kann sich aber nicht wirklich für die Vorlage begeistern. (…) Wird dieses CVP-Ratsmitglied den roten Kopf drücken und damit die Parteileitung desavouieren – oder wird es linientreu auf den grünen Knopf drücken? Der rote Knopf entspräche seiner Überzeugung. Allerdings ist sich das Ratsmitglied sicher, dass es von seinen Parteikolleginnen und -kollegen schief angeschaut würde, wenn da auf der Anzeigetafel an seinem Platz eine Lampe rot aufleuchtete, inmitten eines grünen Meers.»

Wenn das Ratsmitglied gegen die Vorlage ist, sollte es nicht versuchen, seine Kollegen in der Fraktion und im Parlament von den Nachteilen zu überzeugen? Ist es zu viel verlangt, dass ein Parlamentarier zu seiner Meinung steht? Sollten seine Wähler nicht genau das von ihm erwarten dürfen? Wenn unsere Politiker gegen ihre Überzeugung stimmen, weil sie nicht «schief angeschaut» werden möchten, dann haben wir in diesem Land wahrlich noch ganz andere Probleme als das Abstimmungssystem im Parlament. Ganz abgesehen muss auch ein CVP-Ständerat, der bei dieser Vorlage Nein stimmt, damit rechnen, schief angeschaut zu werden.

«Und wenn der CVP-Vertreter tatsächlich entsprechend seiner eigenen Überzeugung abstimmt (und das zu oft passiert), wird er seinen guten Listenplatz behalten können?»

Es ist schwer vorstellbar, dass die Schweizer Parteien derart diktatorisch geführt werden. Das wäre ohnehin relativ schwierig, weil die Kantonalparteien über die Listen entscheiden. Der Autor nennt auch keine Beispiele von Nationalräten, die wegen mangelnder Linientreue ihren Listenplatz verloren hätten. Mir sind ebenfalls keine bekannt. Dabei gibt es – gerade in der CVP – genug Parlamentarier, die weit weg von der Parteilinie politisieren.

Einmal abgesehen davon ist es etwas abwegig, mit Listenplätzen gegen mehr Transparenz im Ständerat zu argumentieren, wo doch die Ständeräte in der Regel nach dem Majorzverfahren gewählt werden. Es braucht schon einiges, um als wieder kandidierender Ständerat von der eigenen Partei nicht vorgeschlagen zu werden.

Ausserdem kommen bei den Nationalratswahlen offene Listen zur Anwendung, der Wähler kann also beliebig Namen von der Liste streichen oder hinzufügen, weshalb der Listenplatz nicht so entscheidend ist wie in anderen Ländern. Gemäss politikwissenschaftlichen Untersuchungen und dem gesunden Menschenverstand ist die Parteidisziplin in Systemen mit offener Listenwahl wesentlich kleiner als in solchen mit geschlossenen Listen.

Nichtsdestotrotz ist Lengwiler davon überzeugt, dass Transparenz zu mehr Parteidisziplin führe. Und damit nicht genug:

«Je strikter die Parteidisziplin durchgesetzt wird, desto undurchlässiger werden die Kommunikation und die Gestaltungsmöglichkeit der Parlamentarier zwischen den Parteilinien und desto weniger demokratisch ist letztlich die ganze Arbeit des Parlamentes.»

Der Sprung von transparenteren Abstimmungen im Parlament hin zu weniger Demokratie ist ziemlich abenteuerlich. Vor allem, wenn man den Fokus einzig auf das Verhältnis zwischen dem Parlamentarier und seiner Partei legt, und den Stimmbürger dabei vollständig ausklammert.

Eines der wesentlichen Merkmale einer Demokratie ist die Rechenschaftsfähigkeit: Die Volksvertreter sind gegenüber dem Volk rechenschaftspflichtig. Um ihre Vertreter zur Verantwortung ziehen zu können, müssen die Bürger aber darüber informiert sein, wie ihre Repräsentanten sie vertreten. Das ist unbequem für die Parlamentarier, doch es ist nötig, um die demokratische Rechenschaft zu gewährleisten. Dass sich die Parlamentarier einmal alle vier Jahre wählen lassen, um danach unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu entscheiden, wie sich das Lengwiler vorstellt, ist sicher im Sinne der Politiker. Ob die Arbeit des Parlaments damit wirklich besonders demokratisch wäre, darf allerdings bezweifelt werden.

Vorteile und Risiken von Todessternen

Volkswirtschaftlich interessant: Todesstern. Bild: Wikipedia

Volkswirtschaftlich interessant: Todesstern. Bild: Wikipedia

Gerade erst sind die USA haarscharf am «Fiscal Cliff» vorbeigeschrammt. Im letzten Moment schafften es Demokraten und Republikaner noch, im seit Monaten schwelenden Budgetstreit so etwas wie eine Einigung zu erzielen.

Damit kann sich die amerikanische Politik nun wieder wichtigeren Themen zuwenden. Beispielsweise der Frage, ob das Land für schätzungsweise 85,2 Trillionen Dollar[1] einen Todesstern bauen soll. Genau das fordern mehr als 30’000 Bürger in einer Petition. 25’000 Unterschriften waren nötig, um eine offizielle Stellungnahme der Regierung zu erwirken.

Die Meinungen zu dem Vorhaben gehen auseinander. Die Befürworter versprechen sich höhere Sicherheit und militärische Überlegenheit. Ausserdem weisen sie auf die ökonomischen Vorteile hin. Ein Todesstern würde laut den Petitionären Tausende neue Jobs schaffen. Tatsächlich wäre das Projekt nach keynesianischer Logik eine ideale Massnahme, um die Wirtschaft mittels antizyklischer Ausgabenpolitik wieder in Schwung zu bringen. Der dadurch ausgelöste Boom würde die Kosten für den Bau bestimmt schnell wieder hereinspülen.

Skeptiker geben zu bedenken, dass ein Todesstern ungeahnte sicherheitspolitische Risiken mit sich bringen würde. Sie befürchten, dass eine solch mächtige Waffe die Feinde der USA nicht etwa einschüchtern, sondern eine Rebellion geradezu provozieren würde. Ganz abgesehen davon, dass der Einsatz des Todessterns das wirtschaftliche Potenzial der betroffenen Planeten vollständig zerstören würde. Diese Befürchtungen haben die Todesstern-Gegner inzwischen dazu bewogen, selbst eine Petition zu lancieren. Mit rund zwei Dutzend Unterschriften hält sich der Erfolg bislang jedoch in Grenzen.

Man darf gespannt sein, für welche Seite sich die Obama-Administration in dieser Debatte entscheiden wird. Sollte sie sich für einen Todesstern aussprechen, müssten ihr die Republikaner in der Debatte zur Schuldenobergrenze Ende Februar allerdings ziemlich weit entgegenkommen: Die Obergrenze liegt gegenwärtig bei lächerlichen 16 Billionen Dollar – für den Bau eines Todessterns müsste sie etwa 5 Millionen mal höher sein.

P.S. In der Schweiz gab es bisher keine Forderungen für den Bau eines Todessterns, obschon sich ein solcher für die beste Armee der Welt eigentlich anbieten würde. Zuerst müsste allerdings die Verfassung geändert werden, weil die vor zehn Jahren eingeführte Schuldenbremse solchen interessanten keynesianischen Experimenten im Weg steht.

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Update 12.1.: Das Weisse Haus hat zur Petition Stellung genommen. Die Regierung hat für die Idee wenig übrig, wie sie in ihrer offiziellen Antwort schreibt: «The Administration does not support blowing up planets.» (Danke für den Hinweis, Philippe Wampfler)


[1] 85’200’000’000’000’000’000 Dollar

Verzerrte Sicht auf das Schwyzer Wahlsystem

Im März dieses Jahres hat das Bundesgericht entschieden, dass das Wahlsystem des Kantons Schwyz der Bundesverfassung widerspricht. Der Grund ist, dass der Kantonsrat nach dem Grundsatz des Proporz gewählt wird, die meisten Wahlkreise aber zu klein sind, um eine einigermassen proportionale Repräsentation im Parlament zu gewährleisten.

Mit dem negativen Befund der Lausanner Richter begannen die Probleme aber erst: Denn die neue Schwyzer Kantonsverfassung, die das Volk 2011 angenommen hatte, sieht genau das gleiche Wahlsystem vor. Weil der Bund die kantonalen Verfassungen auf ihre Vereinbarkeit mit der Bundesverfassung hin zu prüfen hat, musste man sich somit auch in Bern mit dem Schwyzer Wahlrecht beschäftigen. Für den Bundesrat war klar, dass der Bund den entscheidenden Absatz im Artikel zum Wahlsystem, welcher der Bundesverfassung widerspricht, nicht akzeptieren kann. Die gleiche Meinung vertrat die Staatspolitische Kommission des Ständerats. Im Plenum war dann aber das Lobbying der Schwyzer Kantonsvertreter erfolgreich: Der Ständerat sprach sich dafür aus, die Kantonsverfassung vollständig zu gewährleisten. Als nächstes kommt das Geschäft in den Nationalrat. Der Schwyzer Kantonsrat hat inzwischen entschieden, die neue Verfassung trotz des Einwands des Bundesrats in Kraft zu setzen.

Im Prinzip ist der Fall klar: Die Kantone sind bei den Bestimmungen in ihren eigenen Verfassungen frei, sofern sie nicht gegen die Bundesverfassung verstossen. Im Bezug auf das Wahlrecht bedeutet das: Jeder Kanton kann grundsätzlich selbst bestimmen, nach welchem System sein Parlament gewählt werden soll. Die Bundesverfassung schreibt nicht vor, ob das Mehrheits- oder das Verhältniswahlsystem zur Anwendung kommen soll. Wenn sich ein Kanton allerdings für das Proporzsystem entscheidet, muss dieses garantieren, dass die Parteien auch wirklich gemäss ihrer Wählerstärke im Parlament vertreten sind – das Prinzip der unverfälschten Stimmabgabe muss gewährleistet sein.

Und hier beginnen die Probleme mit dem Schwyzer Wahlsystem: Weil jede Gemeinde einen Wahlkreis bildet, sind die Wahlkreise so klein, dass kleinere Parteien keine oder nur geringe Wahlchancen haben: Von 30 Wahlkreisen haben 27 weniger als 10 Sitze – so viele sind gemäss Bundesgericht nötig, um in einem Proporzsystem eine einigermassen faire Repräsentation zu ermöglichen.

In fast der Hälfte der Wahlkreise wird lediglich ein Sitz vergeben. In diesen Gemeinden wird das Majorzsystem angewendet – obwohl die Kantonsverfassung (im Gegensatz etwa zu jener des Kantons Uri) dieses mit keinem Wort erwähnt und ausschliesslich vom «Grundsatz der Verhältniswahlen» spricht.

Dass die Wahlkreise den Gemeinden entsprechen, führt ausserdem zu extremen Ungleichheiten der Stimmgewichte. So hat die Stimme eines Bürgers in Riemenstalden (87 Einwohner, 1 Sitz) etwa 26 mal mehr Gewicht als die eines Bürgers in Unteriberg (2300 Einwohner, 1 Sitz), was mit dem Gebot der Rechtsgleichheit kaum zu vereinbaren ist.

Erschwerend kommt hinzu, dass in den Einerwahlkreisen eine besonders unfaire Form des Mehrheitssystems zur Anwendung kommt, wie Ständerat Hans Stöckli in der Debatte feststellte. Es handelt sich um die so genannte relative Mehrheitswahl, die vor allem im angelsächsischen Raum verbreitet und dort als First-Past-The-Post-System bekannt ist.[1] Bei diesem System gewinnt in jedem Fall der Kandidat mit den meisten Stimmen im ersten Wahlgang, ohne dass es einen zweiten Wahlgang gibt. Derjenige, der den Sitz bekommt, hat also (anders als es die Bezeichnung «Mehrheitswahl» erwarten liesse) nicht zwingend die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich, sondern im Extremfall deutlich weniger. Ein solches System benachteiligt kleine Parteien besonders stark und scheint schwerlich mit dem Prinzip der unverfälschten Stimmabgabe vereinbar, auch wenn sich das Bundesgericht dazu nicht geäussert hat.

Wie gesagt: Der Fall ist eigentlich klar. Die Debatte im Ständerat liess allerdings Zweifel darüber aufkommen, ob sich sämtliche Ratsmitglieder tatsächlich bewusst waren, worum es geht. Diskutiert wurde vor allem darüber, ob ein Mischsystem, das Proporz und Majorz kombiniert, mit dem Bundesrecht vereinbar ist. So ereiferte sich der Urner Standesvertreter Isidor Baumann:

«Es ist unverständlich, dass eine Mischung von Proporz und Majorz, die auf Verfassungsebene vorgesehen ist, nicht bundesrechtskonform sein soll.»

Tatsächlich ein solches System durchaus mit der Bundesverfassung vereinbar. Die Existenz eines Mischsystems an sich ist kein Problem, und es war auch nicht der Grund, weshalb sich der Bundesrat gegen die vollständige Gewährleistung ausgesprochen hatte, wie sich leicht feststellen lässt, wenn man die Botschaft der Regierung liest.

Reichlich konfus mutete das Votum des Schwyzer Ständerats Alex Kuprecht an, der zur Kritik an der relativen Mehrheitswahl Folgendes zu sagen hatte:

«Daher ist es, wenn in diesen Kleinstgemeinden nur eine Person antritt, die logische Konsequenz, dass halt nicht ein Proporzverfahren, sondern ein Majorzverfahren angewendet wird. Es ist völlig logisch, dass die Entscheidung dann im ersten Wahlgang getroffen wird.»

Das ist in der Tat völlig logisch. Kein Mehrheitswahlsystem der Welt sieht einen zweiten Wahlgang vor, wenn ein Kandidat bereits in der ersten Runde das absolute Mehr erreicht. Das ist aber eben nicht immer der Fall, und deshalb gibt es bei Majorzwahlen meist einen zweiten Wahlgang. Was das First-Past-the-Post-System kennzeichnet, ist, dass die Entscheidung immer im ersten Wahlgang fällt, egal, wie viele Stimmen der beste Kandidat dort holt.

Andere Ständeräte führten die kantonale Autonomie ins Feld und argumentierten, es gehe nicht an, dass sich der Bund in die Angelegenheiten der Kantone einmische. Der Wille der Schwyzer Bevölkerung sei zu respektieren, schliesslich habe eine deutliche Mehrheit Ja zur neuen Kantonsverfassung gesagt.

Auf den ersten Blick ist die Argumentation nachvollziehbar. Es stellt sich allerdings die Frage, ob der Bund aus Respekt vor der Schwyzer Verfassung die eigene ignorieren soll. Immerhin wurde auch die Bundesverfassung einst von einer deutlichen Mehrheit der Bevölkerung angenommen (auch wenn die Schwyzer mehrheitlich Nein sagten).

Vor allem aber muss man sich fragen, welchen Sinn es macht, dass das Parlament Kantonsverfassungen gewährleisten muss, wenn eine Mehrheit offenbar der Ansicht ist, die Kantone bräuchten sich nicht ans Bundesrecht zu halten. Konsequenterweise müssten die Ständeräte, welche die kantonale Autonomie über alles stellen, die Abschaffung von Art. 51 Abs. 2 der Bundesverfassung fordern. Dass bisher kein solcher Vorstoss eingereicht wurde, sagt genug aus über die staatspolitische Glaubwürdigkeit jener Parlamentarier.


[1] Die Probleme des First-Past-the-Post-Systems kamen in diesem Blog schon einmal zur Sprache.

Politics of Pharaoh, Continued

Mohamed_Morsi

Jubelnde Anhänger von Mohamed Morsi nach seiner Wahl zum Präsidenten. Bild: Flickr

Im Februar 2011 hatten die Ägypter ihren Diktator Hosni Mubarak in die Wüste geschickt. Zurückgelassen hat er eine Verfassung, auf deren Grundlage er drei Jahrzehnte lang das Land beherrscht hatte.

Fast zwei Jahre lang zeigte die Politik keine grosse Eile, eine neue Verfassung zu verabschieden. Jetzt aber kann es den regierenden Muslimbrüdern plötzlich nicht schnell genug gehen: Vor zwei Wochen peitschten sie in der Verfassungsgebenden Versammlung einen eiligst fertiggestellten Entwurf durch. Bereits kommenden Samstag soll das Volk darüber abstimmen.[1] Eine Annahme ist so gut wie sicher – nicht nur weil die Muslimbruderschaft nach wie vor grosse Unterstützung in der Bevölkerung geniesst, sondern auch, weil unklar ist, was bei einer Ablehnung passieren würde. Von der Instabilität haben die Ägypter allmählich genug.

Im Internet macht gegenwärtig eine Karikatur die Runde. Darauf ist Präsident Mohamed Morsi zu sehen, der sich darüber empört, dass er mit Mubarak gleichgesetzt wird. «Das alte Regime war autokratisch, diktatorisch und säkular», erklärt er. «Wir sind nicht säkular.»

Tatsächlich sind die Befürchtungen vor einer neuen Diktatur nicht völlig unbegründet. Die Muslimbruderschaft sieht ihre Stunde gekommen. Sie hat das Amt des Präsidenten erobert, ihre eigenen Leute in der Armee eingesetzt und den Einfluss der Judikative beschränkt. Weil zudem das Parlament aufgelöst worden ist, besitzt die Bruderschaft eine einmalige Machtfülle, die sie nun über Jahre hinaus zu zementieren sucht. Der Kontrast zur politischen Bescheidenheit der Gruppe unmittelbar nach der Revolution – als sie immer wieder versprochen hatte, auf keinen Fall einen Kandidaten für die Präsidentschaftswahlen aufzustellen – könnte grösser nicht sein.

Wer das Verhalten der Bruderschaft damals beobachtete, ist von den zunehmenden autoritären Tendenzen nicht überrascht. Es wäre allerdings zu einfach, die Schwächen der neuen Verfassung allein mit den Machtansprüchen der Islamisten zu erklären. Die Probleme sind grundsätzlicher Art.

Das politische System Ägyptens ist von einer ausserordentlichen Konzentration der Macht geprägt. Während Jahrhunderten wurde Ägypten von Alleinherrschern regiert – Pharaonen, Kalifen, Königen und Präsidenten. Der Politikwissenschafter Emad Gad verwendete den Begriff «politics of Pharaoh», um das politische System zu beschreiben, das auf einen einzigen starken Mann an der Spitze ausgerichtet ist.

Die neue Verfassung behält diese Tradition bei. Die Macht des Präsidenten wird gegenüber dem derzeit gültigen Grundgesetz nur minim eingeschränkt. Hingegen bleiben die Mittel, um Kritiker des Staatsoberhaupts mithilfe offen formulierter Verfassungsartikel zum Schweigen zu bringen, erhalten oder wurden gar noch ausgebaut.

In der verfassungsgebenden Versammlung wurde das Präsidialsystem, das die Macht auf eine einzelne Person konzentriert, nie grundsätzlich in Frage gestellt – selbst bevor die meisten säkularen Vertreter die Versammlung unter Protest verliessen. Auch in der breiten Bevölkerung ist diese Machtkonzentration allgemein akzeptiert. Nach gängiger Auffassung ist es gut, einen starken Mann an der Spitze des Staates zu haben, und das Problem bestand bisher bloss darin, dass der falsche Mann an der Macht war. Die grundsätzliche Gefahr, dass eine grosse Machtfülle ohne wirksame Kontrollmechanismen leicht zu Machtmissbrauch, Repression und Vetternwirtschaft führt, wird – bewusst oder unbewusst – verdrängt.

Die Revolution des 25. Januar hat in Ägypten zu einem Machtwechsel, nicht aber zu einer Reform des politischen Systems geführt. Die Menschen auf der Strasse haben einen Diktator zu Fall gebracht. Doch ohne wirklich pluralistische Institutionen besteht die ständige Gefahr, dass das Rad zurückgedreht wird und ein neues autokratisches System entsteht – ob ein Muslimbruder an der Spitze steht oder nicht, ist dabei zweitrangig.


[1] Wie in einem Land mit rund 50 Prozent Analphabeten in zwei Wochen eine vernünftige öffentliche Diskussion über eine neue Verfassung möglich sein soll, bleibt das Geheimnis der Muslimbrüder.

Bern bleibt rot-grün regiert – Hagenbach-Bischoff ist unschuldig

Die Stadt Bern hat gewählt – und sowohl Stadtpräsident Alexander Tschäppät als auch die rot-grüne Mehrheit in der Regierung bestätigt. Bei den Wahlen in den Gemeinderat – die nach dem Proporzverfahren durchgeführt wird – legten 59 Prozent der Wähler die Liste von Rot-Grün-Mitte (RGM) ein. Dahinter folgen mit einigem Abstand das Bürgerliche Bündnis (22.8 Prozent) und die Mitte-Liste (18.2 Prozent). Damit holt RGM drei von fünf Sitzen in der Exekutive, die beiden anderen Listen je einen.

Was auch immer die Gründe für den neuerlichen Wahlsieg von RGM sein mögen – dem Zuteilungsverfahren kann die Konkurrenz diesmal nicht die Schuld geben. Vor den Wahlen war eine Kontroverse über das geltende Verfahren Hagenbach-Bischoff entbrannt, nachdem der «Bund» herausgefunden hatte, dass RGM 2004 die Regierungsmehrheit verloren hätte, wenn das Sainte-Laguë-Verfahren zur Anwendung gekommen wäre. Politiker unterschiedlichster Couleur forderten deshalb eine Reform des Wahlsystems.

Bei diesen Wahlen hat das Hagenbach-Bischoff-Verfahren – mindestens bei der Gemeinderatswahl – allerdings keinen Vorteil für RGM gebracht. Unter dem Sainte-Laguë-Verfahren hätte die Sitzverteilung genau gleich ausgesehen, wie die folgende Aufstellung zeigt.

Liste Sitze ungerundet Hagenbach-Bischoff Sainte-Laguë
Rot-Grün-Mitte

3.0

3

3

Bürgerliches Bündnis

1.1

1

1

Mitte

0.9

1

1

Damit dürfte die Diskussion über das Zuteilungsverfahren fürs Erste verstummen. Wünschenswert wäre, wenn man sich stattdessen einmal mit der Frage auseinander setzen könnte, ob das Proporzverfahren bei Exekutivwahlen wirklich sinnvoll ist.

Zunächst wendet man sich in Bern aber den wirklich wichtigen Dingen des Lebens zu.

Die Sitzverteilung im Bundesrat mit neun Sitzen

Eigentlich ist die Idee, den Bundesrat zu vergrössern, fast so tot wie das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland. Im September hatte der Nationalrat eine Erhöhung der Zahl der Bundesräte auf neun abgelehnt. Zwar kommt das Geschäft noch vor den Ständerat, die Chancen der Reform sind allerdings auf ein absolutes Minimum gesunken.

Nichtsdestotrotz bricht Newsnet-Redaktor Xavier Alonso nochmals eine Lanze für eine neunköpfige Regierung. Damit könnte der SVP «ohne Drama» ein zweiter Sitz zugestanden werden, die Grünen könnten in die Regierung kommen, und auch das Tessin könnte wieder einmal im Bundesrat vertreten sein, argumentiert er. Zudem würde die Arbeitsbelastung für die einzelnen Mitglieder des Bundesrats reduziert.

Wie aber würde die parteipolitische Zusammensetzung eines neunköpfigen Bundesrats konkret aussehen? Theoretisch lässt sich die Frage mit einer kleinen Rechenübung relativ schnell beantworten. Geht man von der Definition der Konkordanz aus, zu der sich noch immer die meisten Parteien mehr oder weniger bekennen, sollten die Parteien gemäss ihrer Wählerstärke in der Regierung vertreten sein. Die Sitze sollen also proportional verteilt werden. Entscheidend ist dabei allerdings, nach welchem Verfahren man das macht.

Die Berechnung der Sitzansprüche nach dem Hagenbach-Bischoff– und dem Sainte-Laguë-Verfahren ergibt folgende Verteilungen:[1]

Partei Sitze ungerundet Hagenbach-Bischoff Sainte-Laguë
SVP

2.4

3

2

SP

1.7

2

2

FDP

1.4

2

1

CVP

1.1

1

1

Grüne

0.8

1

1

BDP

0.5

0

1

GLP

0.5

0

1

Nimmt man das in der Schweiz gebräuchliche Hagenbach-Bischoff-Verfahren als Massstab, sollte die SVP also nicht nur ohne Drama einen zweiten Sitz bekommen, sondern gleich noch einen dritten. Das Ergebnis wäre eine klare rechtsbürgerliche Mehrheit in der Regierung.

Verteilung der Sitze auf die Parteien bei einem Bundesrat mit neun Mitgliedern. Blaue Balken: Sitzzuteilung nach Hagenbach-Bischoff. Rote Balken: Sitzzuteilung nach Sainte-Laguë. (Zum Vergrössern auf die Grafik klicken.)

Mit dem Sainte-Laguë-Verfahren wiederum, das grosse Parteien weniger bevorteilt, hätten nicht nur die Grünen, sondern auch die Grünliberalen und die BDP Anspruch auf einen Bundesratssitz, während die FDP einen Sitz abgeben müsste. Statt rechtsbürgerlich wäre der Bundesrat mitte-links-dominiert.

Allerdings wissen wir spätestens seit vergangenem Dezember, dass sich die Parteien wenig um theoretische Ansprüche scheren. Lieber definiert jeder die Konkordanz so, wie es gerade am besten in seine Pläne passt: als fixe Formel, mit «Blöcken» statt Parteien oder als «inhaltliche» Konkordanz. Was auch immer die Zahlen sagen: Auch bei den nächsten Bundesratswahlen werden Parteientaktik und Absprachen im Hintergrund mehr wert sein als arithmetische Proportionalität – egal, ob es um sieben oder neun Sitze geht.


[1] Die gleiche Übung für den Bundesrat mit sieben Sitzen hat Daniel Bochsler vergangenes Jahr in der NZZ [PDF] gemacht.

Der Ständerat ist bereit für mehr Transparenz – die Medien auch?

Ein Gastbeitrag von Claudio Kuster, persönlicher Mitarbeiter von Ständerat Thomas Minder.

Durch mehr Transparenz die politischen Prozesse zu beleuchten, ist eine staatspolitisch wichtige Forderung, die auf immer breitere Unterstützung stösst. Doch Offenlegung alleine ist erst die halbe Miete, soll sie nicht bloss voyeuristische Triebe befriedigen. Denn hierauf sind insbesondere die Medien gefordert, Sachverhalte ein wenig differenzierter, ja akkurater darzustellen.

Just die Analyse des Tages-Anzeigers («Der Ständerat mag es halt doch schummrig», 31.10.2012) über die Reform der Stimmabgabe im Ständerat lässt dies allerdings vermissen: Im Artikel wird behauptet, mit der Annahme der Parlamentarischen Initiative «Transparentes Abstimmungsverhalten» von Ständerat This Jenny (siehe dazu auch hier) habe die kleine Kammer einen «Grundsatzentscheid getroffen, ihr anachronistisches Stimmgeheimnis abzuschaffen», indem fortan die Entscheidungen jedes einzelnen Ratsmitglieds elektronisch protokolliert würden.

Eine «Schlaumeierei» sei es nun von der vorberatenden Staatspolitischen Kommission des Ständerates, wenn diese in ihrem jüngst präsentierten Revisionsentwurf des Geschäftsreglements des Ständerates [PDF] bloss eine namentliche Veröffentlichung bei Gesamt- und Schlussabstimmungen, nicht jedoch für die – zugegebenermassen interessanteren – Detailberatungen der Gesetze vorsehe.

Mit Verlaub, von «Schlaumeierei» kann keine Rede sein, hat die Kommission doch nichts anderes getan, als den ausformulierten Vorstoss von Ständerat Jenny tel quel umzusetzen. Dieser sah nun einmal vor, bloss eine namentliche Veröffentlichung bei Gesamt- und Schlussabstimmungen zu erwirken. Die Idee hinter diesem Vorgehen ist offensichtlich: Der Initiant wollte nicht (von vornherein) komplette Transparenz über alle Abstimmungen im Rat forcieren, um dadurch dem Vorstoss überhaupt zum Durchbruch zu verhelfen. Dass das Plenum schliesslich der Initiative bloss hauchdünn mit 22 zu 21 Stimmen bei einer Enthaltung gefolgt ist, zeigt, dass dieses behutsame Prozedere richtig war. Gleichsam ist die grosse Minderheit zu respektieren, indem der Initiativtext nicht noch ausgedehnt wird, zumal ja diese Revision des Ratsreglements abermals vom Gesamtplenum in der Detailberatung sowie in der Gesamtabstimmung angenommen werden muss – wo wiederum knappe Entscheide zu erwarten sind.

Nichtsdestotrotz würde im Stöckli im neuen, transparenteren Regime gerade auch bei Detailberatungen mehr Klarheit vorherrschen. Denn die kleine Kammer soll (wie der Nationalrat) fortan mit einer Anzeigetafel ausgestattet werden, welche das individuelle Stimmverhalten für die Ständeräte selbst, aber gleichsam auch für Zuschauer auf Tribüne und Webcast visualisieren soll. Das heutige Handaufheben würde so immerhin durch grüne und rote Punkte dargestellt.