Sainte-Laguë kostet SP in Basel-Stadt 3 Sitze

Am 8. Juni 2011 hatte der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt sein Wahlsystem geändert und als erster Kanton der Schweiz vom Hagenbach-Bischoff-Verfahren zum Sainte-Laguë-Verfahren gewechselt.[1] Im Gegensatz zu Hagenbach-Bischoff bevorteilt Sainte-Laguë (wissenschaftlicher Name: Divisorverfahren mit Standardrundung) grosse Parteien nicht und garantiert eine proportionalere Sitzverteilung. Gleichzeitig senkte das Parlament die Hürde für Parteien, um ins Parlament zu kommen, von 5 auf 4 Prozent und schaffte die Listenverbindungen ab.

Bei den Wahlen gestern Sonntag kam das Verfahren zum ersten Mal zur Anwendung. Und tatsächlich: Die kleinen Parteien profitieren vom neuen Verfahren, wie der Vergleich mit Hagenbach-Bischoff zeigt. Grosse Verliererin ist die SP, der Sainte-Laguë gleich drei Sitze kostet.

Im Detail ergeben sich folgende Sitzgewinne und -verluste. (Quelle: Staatskanzlei Basel-Stadt, Eigene Berechnung)[2]

Partei Grossbasel Ost Grossbasel West Kleinbasel Riehen Total
FDP +1 +1
LDP
EVP
SP -1 -1 -1 -3
CVP +1 +1
GB -1 -1
GLP +1 +1 +2
SVP

Grafisch sieht das dann so aus:

Sitzgewinne und -verluste der Parteien durch das Sainte-Laguë-Verfahren im Vergleich mit dem Hagenbach-Bischoff-Verfahren.

Ohne den Wechsel zu Sainte-Laguë wäre die SP als grosse Siegerin aus den Grossratswahlen hervorgegangen und hätte 4 Sitze zugelegt – nun ist es nur einer. Neben den Sozialdemokraten hat auch das Grüne Bündnis durch die Systemänderung einen Sitz verloren. Für die Kräfteverhältnisse im Parlament sind die Auswirkungen des neuen Verfahrens durchaus entscheidend: Unter dem bisherigen Verfahren wären SP und Grünes Bündnis zusammen auf 50 Mandate gekommen und hätten damit genau die Hälfte der Sitze im Grossen Rat auf sich vereinigt. Nun hat der links-grüne Block nur 46 Sitze.

Von Sainte-Laguë profitieren konnten die Grünliberalen. Sie holten im Vergleich zu Hagenbach-Bischoff zwei Sitze mehr. CVP und FDP profitierten von je einem Sitz mehr.

+++

Edit (29.10.): Dass die GLP von der Vier-Prozent-Hürde profitierte, wie es zunächst hier stand, stimmt so nicht: Zwar holten die Grünliberalen in Riehen 4.7 Prozent und waren so zur Sitzverteilung zugelassen. Unter dem alten System mit dem 5-Prozent-Quorum wären sie das aber ebenfalls gewesen, denn die 5-Prozent-Hürde musste nur in einem Wahlkreis überwunden werden, um zur Sitzverteilung in allen Wahlkreisen zugelassen zu werden. Damit hätte die GLP auch in Kleinbasel, wo sie 3.7 Prozent der Stimmen holte, noch einen Sitz erobert. Unter dem neuen System wurde ihr dieser hingegen verwehrt. Besten Dank an Philippe Macherel, der mich darauf gebracht hat.

+++

Update 29.10.: Als Ergänzung noch die Sitzverteilung, wie sie bei Anwendung des Sainte-Laguë-Verfahrens über alle Wahlkreise (ausser Bettingen) hinweg resultiert hätte. Eine Möglichkeit dazu wäre das System des «Doppelten Pukelsheim» (oder «Doppeltproportionale Divisormethode mit Standardrundung»).

Partei Sitze nach Pukelsheim Differenz zur effektiven Sitzzahl
SP 33 =
SVP 15 =
GB 12 -1
FDP 11 -1
LDP 9 -1
CVP 7 -1
GLP 5 =
EVP 4 +3
PP 1 +1
BDP 1 +1
VA 1 -1
AB 1 =

Fazit: Die EVP hatte am meisten Proporzpech und würde vom Pukelsheim-System profitieren. Ansonsten halten sich die Verzerrungen in Grenzen, zumindest wenn man sie mit anderen Wahlen vergleicht.


[1] Um präzise zu sein: In den Kantonen, die das Verfahren des «Doppelten Pukelsheim» eingeführt haben – Zürich, Schaffhausen und Aargau – kommt Sainte-Laguë ebenfalls zur Anwendung, weil das Pukelsheim-System dieses voraussetzt.

[2] Die Wirkung von Sainte-Laguë wurde ceteris paribus gemessen, auch beim Hagenbach-Bischoff-Verfahren wurde somit die 4-Prozent-Hürde angewandt.

Bastion des Majorzsystems

Graubünden ist neben Appenzell-Ausserhoden der einzige Schweizer Kanton, der sein Parlament noch vollständig im Majorzsystem bestellt. Und wenn es nach den grossen Parteien geht, soll das weiter so bleiben. Der Grosse Rat sprach sich am Montag mit einer deutlichen Mehrheit von 93 zu 21 Stimmen gegen die Initiative «Für gerechte Wahlen» aus, welche auf die Wahlen 2014 hin das Proporzsystem einführen will. Die Lager waren klar: Die kleinen Parteien SP, SVP und Grünliberale stimmten für die Initiative, FDP, CVP und BDP, die den Grossen Rat dominieren, wollen beim Majorzsystem bleiben. Nur zwei Grossräte – Vincent Augustin (CVP) und Urs Zweifel (FDP) – wichen von der Parteilinie ab und stimmten für das Proporzsystem.

Keine Chance hatte im Parlament auch der Gegenvorschlag der Regierung, der das Proporzsystem erst bei den Wahlen 2018 einführen wollte. Der Grosse Rat verwarf ihn mit 87 zu 20 Stimmen. Damit kommt die Initiative am 3. März ohne Gegenvorschlag vors Volk.

Die deutliche Ablehnung überrascht nicht. Die drei grossen Parteien im Parlament sind die Profiteure des Majorzverfahrens und haben kein Interesse an einem System, das die Sitze gerechter auf die Parteien verteilen würde. Bezeichnenderweise war die SVP vor der Abspaltung der BDP ebenfalls eine Verfechterin des Majorzsystems. Nachdem sie zu einer Kleinpartei geworden ist, setzt sie sich nun für den Systemwechsel ein und gehört zu den Initianten der Proporzinitiative.

Dass die Grossparteien gegen die Einführung eines Systems sind, das ihnen Parlamentssitze kosten dürfte, ist durchaus legitim. Amüsant ist, wie sie gleichzeitig jegliche parteipolitische Motivation in Abrede stellen. So sagte Brigitta Hitz (FDP) während der Debatte:

«Jawohl, [das Majorzsystem] benachteiligt kleine Parteien. Aber man muss auch sagen: Die Parteienperspektive ist nicht die einzige politisch relevante Perspektive.»

Betrachtet man die Abstimmung zur Proporzinitiaitve im Grossen Rat, erscheint diese Aussage geradezu grotesk. Angesichts der klaren Aufteilung der Ja- und Nein-Stimmen fällt es schwer, im Abstimmungsergebnis irgendeine andere Perspektive als jene der Parteien zu sehen.

Näher bei der Wahrheit dürfte die Aussage des Abweichlers Vincent Augustin liegen: «Seien wir ehrlich: Es geht hier allen um Machtpolitik.»

Isländer stimmen für direkte Demokratie und offene Listenwahl

Island hat eine neue Verfassung. Und führt dabei direkte Demokratie, offene Listenwahlen und gleiche Wahlen ein. Doch ob dieser neue Wurf effektiv in Kraft tritt?

Isländische Wähler konnten am Samstag über Vorschläge für eine neue Verfassung abstimmen. Bild: Claus Sterneck

Am Samstag haben die Isländer über Vorschläge für eine neue Verfassung abgestimmt. Die Vorschläge sind von einem 25-köpfigen Verfassungsrat vorgebracht worden, der seinerseits die Bürger via Internet zu den einzelnen Artikeln befragte und ihre Vorschläge aufnahm. In der Abstimmung konnten die Bürger schliesslich sechs Fragen mit Ja oder Nein beantworten. Alle sechs Vorschläge wurden mit deutlicher Mehrheit angenommen.

Staatspolitisch interessant sind vor allem drei Vorschläge:

Direkte Demokratie (Referendum und Initiativrecht)

Die Frage 6 auf dem Stimmzettel stellte die Bürger vor die Wahl, ob künftig «ein bestimmter Anteil der Wähler» ein Referendum über ein vom Parlament beschlossenes Gesetz erzwingen können soll. Gemäss Verfassungsentwurf (Artikel 65) müssten zehn Prozent der Wähler innert drei Monaten gegen ein Gesetz Stellung beziehen. Der Entwurf sieht darüber hinaus ein Initiativrecht vor (Artikel 66): Zwei Prozent der Wählerschaft kann einen Gesetzesvorschlag unterbreiten, über den anschliessend abgestimmt wird.  Die Hürden für dieses Instrument wären somit wesentlich tiefer als für das Referendum. Allerdings wäre es am Parlament zu entscheiden, ob die Abstimmung bindend ist oder nicht. Zudem könnte das Parlament einen Gegenvorschlag vorlegen. Eine Mehrheit von 71 Prozent der Isländer sprach sich am Samstag für die Möglichkeit des Referendums aus.

Offene Listenwahl

In Frage 4 geht es um die Möglichkeit, einzelne Kandidaten zu wählen. Gemeint ist damit offenbar nicht das Mehrheitswahlsystem, sondern eine offene Listenwahl. Die Anzahl der Stimmen, die die einzelnen Kandidaten erhalten, sollen laut Artikel 39 des Entwurfs entscheidend sein für die Zusammensetzung des Parlaments, wobei Angaben zum konkreten Verfahren fehlen. Gleichzeitig sieht der Entwurf aber auch die Möglichkeit von Mehrheitswahlen im Rahmen von Einzelwahlkreisen vor. Wie solche Einzelwahlkreise festgelegt werden sollen, bleibt ebenfalls offen. 76 Prozent der Wähler sagten Ja zu Frage 4.

Repräsentationsgleichheit

In Frage 5 mussten die Isländer entscheiden, ob bei nationalen Wahlen künftig alle Stimmen das gleiche Gewicht haben sollen. Hintergrund der (auf den ersten Blick etwas seltsam anmutenden) Frage ist die Zuteilung der Parlamentssitze auf die einzelnen Wahlkreise. Bisher wurden die 63 Sitze des Althing nicht proportional auf die Wahlkreise verteilt, sondern einigermassen willkürlich den einzelnen Wahlkreisen zugeteilt. Die «ländlichen», bevölkerungsschwachen Gebiete sind im Parlament deutlich übervertreten. So hat der Wahlkreis Norðvesturkjördæmi (Nordwesten) mit 9 Sitzen doppelt so viel Gewicht wie der (bevölkerungsmässig ungleich grössere) Wahlkreis Suðvesturkjördæmi (Südwesten) mit 12 Sitzen.[1] Nach dem Entwurf des Verfassungsrats würden die Sitze künftig proportional auf die Wahlkreise verteilt. Mit einer Zustimmung von 56 Prozent war dieser Vorschlag der umstrittenste in der Volksabstimmung.

Ob die Änderungen tatsächlich in Kraft treten, ist offen, da die Abstimmung nicht bindend war. Das letzte Wort über die neue Verfassung liegt nicht beim Volk, sondern beim Parlament. Und wie viel Mitbestimmung dieses zulassen wird, steht auf einem anderen Blatt.

 


[1] Dieses Verhältnis von 1:2 ist allerdings das Maximum, das von der geltenden Verfassung akzeptiert wird. Deshalb würde Suðvesturkjördæmi bei den nächsten Wahlen einen Sitz von Norðvesturkjördæmi bekommen und die Ungleichheit so etwas gemindert. Übrigens ist bei Nationalratswahlen in der Schweiz das Verhältnis des Stimmgewichts von Appenzell-Innerrhoden zu jenem von Appenzell-Ausserrhoden mit 1:3.7 deutlich ungleicher als zwischen den isländischen Wahlkreisen.

Exekutivwahlen: Majorz oder Proporz?

Im Kanton Aargau soll die Regierung künftig nicht mehr mittels Mehrheits-, sondern mittels Verhältniswahl bestimmt werden. Das fordern zwei SVP-Grossräte – interessanterweise kurz vor den Regierungsratswahlen in zwei Wochen, wo die Partei einen zweiten Sitz im fünfköpfigen Gremium anstrebt. Bisher muss sich die SVP trotz eines Wähleranteils von 32 Prozent mit einem einzigen Sitz zufrieden geben. Bei einer Proporzwahl würde sich dies wohl ändern. Verlierer wären die Grünen, die heute mit lediglich knapp 9 Prozent Wähleranteil eine Regierungsrätin stellen.

Den Proporz auf Regierungsebene bereits eingeführt hat man in der Stadt Bern. Wenn die Stimmbürger am 25. November den Gemeinderat – die Stadtberner Regierung – bestimmen, kommt wie immer das Verhältniswahlrecht zum Zug. Auch in Bern gibt es Diskussionen über das Wahlverfahren, seit der «Bund» kürzlich ausgerechnet hat, dass das etablierte Hagenbach-Bischoff-Verfahren das Rot-Grün-Mitte-Bündnis bevorzugt. Interessanterweise wird das Proporzwahlrecht an sich in der Debatte nicht in Frage gestellt. Die Diskussion entbrannt sich vielmehr am konkreten mathematischen Verfahren, da das Sainte-Laguë-Verfahren die Machtverteilung entscheidend verschieben würde.

Den Diskussionen in beiden Kantonen ist gemein, dass sie grösstenteils entlang der parteipolitischen Gräben verlaufen. Die oberflächlichen Debatten blenden die Unterschiede zwischen der Mehrheits- und der Verhältniswahl fast vollständig aus.

Dabei sind diese durchaus fundamental. Das Proporzwahlsystem hat den Zweck, dass die Parteien möglichst entsprechend ihrer Unterstützung unter den Wählern im zu wählenden Gremium vertreten sind. Dieses soll ein möglichst genaues Abbild der Bevölkerung darstellen. Demgegenüber wird bei der Majorzwahl die Person bewusst über die Partei gestellt: Jede und jeder der Gewählten soll von einer (zumindest relativen) Mehrheit der Stimmbürger getragen werden. Damit verbunden ist ein klarer Auftrag: Die Gewählten vertreten nicht das Partikularinteresse eines bestimmten Teils der Bevölkerung, sondern das Interesse einer Mehrheit der Wähler. Das ist auch der Grund dafür, dass in fast allen Kantonen das Parlament in einer Verhältniswahl, die Regierung dagegen mittels Mehrheitswahl gewählt wird: In Parlamenten ist eine möglichst wahrheitsgetreue Abbildung der Präferenzen der Wähler gewünscht, während von Regierungsmitgliedern sachorientierte Politik und Übernahme von Verantwortung erwartet wird.

Solche Überlegungen spielen im Aargau und in Bern höchstens am Rande eine Rolle. Stattdessen sind die Diskussionen vor allem von der Frage geprägt, welches System welcher Partei nützen würde. Es zeigt sich einmal mehr das bekannte Phänomen: Fragen des politischen Systems sind auch (und oft in erster Linie) parteipolitische Fragen. Denn ob die Spielregeln geändert werden oder nicht, wird stets unter den bestehenden Regeln entschieden, und gegen eine Änderung stellen sich typischerweise jene, die von den bestehenden Regeln profitieren.

Das ist zwar weder überraschend noch verwerflich. Dennoch wäre es wünschenswert, wenn die Politiker bei der Diskussion über Regierungswahlverfahren einmal die konkreten Vor- und Nachteile von Propoz und Majorz in den Fokus ihrer Überlegungen stellen würden anstatt des Schicksals der eigenen Partei.


Einen interessanten Beitrag zum Thema hat vor einiger Zeit Mark Balsiger in seinem Blog geschrieben.

Das Schweizer Wahlsystem wird immer unproportionaler

Die Vorteile des Pukelheim-Systems wurden bereits vergangene Woche in diesem Blog thematisiert. Die Vorteile verdeutlichen sich, wenn man die Resultate der eidgenössischen Wahlen der vergangenen Jahre einmal genauer analysiert. In der Schweizer Bundesverfassung steht zwar, dass der Nationalrat nach dem Prinzip des Proporzes gewählt wird. Die Zahlen zeigen aber: In Tat und Wahrheit werden nationale Wahlen in der Schweiz immer unproportionaler und die Ergebnisse zunehmend verzerrter.

Das unter Wissenschaftern am besten akzeptierte Mass für die Proportionalität von Wahlsystemen ist der «Gallagher Index of Disproportionality», der auf den irischen Politikwissenschafter Michael Gallagher zurückgeht. Der Index berechnet die Disproportionalität, indem er für jede Partei die Differenz zwischen ihrem Stimmenanteil und ihrem Sitzanteil quadriert und die Werte zusammenzählt (man spricht auch von der Methode des kleinsten Quadrats). Je tiefer also der Indexwert, desto höher die Proportionalität. Den tiefsten Wert erreicht aktuell Südafrika mit 0.30, vor Dänemark (0.73) und den Niederlanden (0.81).

Das Schweizer Wahlsystem schneidet wesentlich schlechter ab.[1] Bei den Nationalratswahlen 2003 ergab sich ein Wert von 2.30, vier Jahre später stieg er auf 2.53. Bei den Wahlen im vergangenen Herbst erreichte er schliesslich 3.66.[2] Das ist der dritthöchste Wert der Nachkriegszeit.

Die Werte des Gallagher-Index für die Nationalratswahlen 2003, 2007 und 2011 (links). Auf der rechten Seite die entsprechenden (hypothetischen) Werte für das Hagenbach-Bischoff-System ohne Listenverbindungen sowie das Pukelsheimsystem. (Zum Vergrössern auf die Grafik klicken.)

Die Werte des Gallagher-Index für die Nationalratswahlen 2003, 2007 und 2011 (links). Auf der rechten Seite die entsprechenden (hypothetischen) Werte für das Hagenbach-Bischoff-System ohne Listenverbindungen sowie das Pukelsheimsystem. (Zum Vergrössern auf die Grafik klicken.)

Ein Grund für die steigende Disproportionalität ist der Wandel der Schweizer Parteienlandschaft. Die etablierten Parteien verlieren an Unterstützung in der Bevölkerung, neue Kräfte drängen aufs politische Parkett. Diese werden jedoch durch das Wahlsystem benachteiligt. Das gegenwärtige System mit den teilweise sehr kleinen Wahlkreisen ist den veränderten Realitäten in der Schweizer Politik immer weniger gewachsen.

Das Pukelsheim-System bietet hier klar die bessere Alternative: Wendet man das System auf die Wahlen 2011 an, ergibt sich beim Gallagher Index of Disproportionality ein Wert von 0.44. Damit würde das Schweizer Wahlsystem in Sachen Proportionalität in der gleichen Liga wie Südafrika, Dänemark oder die Niederlanden spielen.

Noch etwas anderes offenbart die Analyse: Die Vorstellung, die Abschaffung von Listenverbindungen hätte ein weniger verzerrtes Wahlsystem zur Folge, ist ein Trugschluss. Rechnet man die Sitzgewinne und -verluste bei den letzten Nationalratswahlen heraus, steigt der Indexwert sogar auf 4.33. Ohne Listenverbindungen wäre das Wahlsystem also noch unproportionaler. Dass Listenverbindungen zu gewissen Verzerrungen führen, ist indes unbestritten. Diese Verzerrungen lassen sich jedoch eliminieren, ohne gleichzeitig neue einzuführen: Die Lösung heisst Pukelsheim.

Noch stemmen sich die etablierten Parteien hartnäckig gegen eine Wahlrechtsreform. Das ist nachvollziehbar, würden bei einer Einführung des Pukelsheim-Systems Sitze doch vor allem die grossen Parteien Sitze abgeben müssen. Wenn allerdings immer mehr Kantone ihr Wahlsystem ändern müssen, weil es das Wahlergebnis zu stark verzerrt, wird es immer schwieriger, das Wahlsystem auf nationaler Ebene – das den Wählerwillen noch stärker verfälscht – zu rechtfertigen. Wer weiss, vielleicht bekommt die Schweiz irgendwann doch noch ein Wahlsystem, das im Einklang mit ihrer Verfassung steht.


[1] Wobei Ländervergleiche mit Vorsicht zu geniessen sind, weil verschiedene Faktoren wie beispielsweise die Zahl der Parteien einen Einfluss auf den Index haben.

[2] Die Forscher vom Trinity College Dublin kommen auf etwas andere Werte. Möglicherweise liegen dieser Abweichung Rundungsunterschiede zugrunde.

Wenn der Proporz nicht proportional ist – oder: Eine Ode an Pukelsheim

Ein Gastbeitrag von Claudio Kuster, persönlicher Mitarbeiter von Ständerat Thomas Minder.

Die Wahlkreise der nationalen Proporzwahl (Nationalratswahlen) sind hinsichtlich der zu vergebenden Mandate sehr unterschiedlich gross: Sie reichen von kleinen Einer- (AI, AR, GL, NW, OW und UR) und Zweierwahlkreisen (JU und SH) bis hin zu den bevölkerungsreichsten Kantonen Waadt, Bern und Zürich mit deren 18, 26 und 34 Mandaten. Der schiere Unterschied dieser Wahlkreise stellt jedoch – obschon immer wieder kritisch betrachtet[1] – per se kein staatspolitisches Problem dar.

Denn es ist zwar richtig, dass die Zürcher Stimmberechtigten 34 Mal so viele Parlamentarier in den Nationalrat entsenden können wie diejenigen aus dem Kanton Glarus beispielsweise. Doch je zu vergebender Sitz kommt gleichzeitig der Stimmabgabe des Glarner Stimmbürgers – gegenüber derjenigen des Zürchers – eben auch ein 34 Mal so hohes Stimmgewicht zu. (Genau genommen sind es sogar ein überproportionales 35.4-Faches, da Glarus über einen «aufgerundeten» Nationalratssitz verfügt. In Appenzell Innerrhoden beträgt das Vielfache des Stimmgewichts je Wähler und Mandat gegenüber dem Kanton Zürich sogar 88.0.)

Zudem wurde bei der Gründung des Bundesstaats just das Zweikammersystem mit föderalem Korrektiv installiert, welches qua Ständerat allen Kantonen – mit ihren jeweils zwei Standesvertretern – das gleiche Stimmengewicht im nationalen Parlament zugesteht. Die Kritik an unterschiedlich grossen Wahlkreisen wird somit durch das Zweikammersystem ad absurdum geführt. Der Nationalrat, beziehungsweise sein Wahlprozedere, braucht nicht zu einer – zweiten! – Standeskammer umfunktioniert zu werden.

Dennoch, ein wesentlicher Mangel haftet der seit 1919 angewandten Proporzwahl für den Nationalrat durchaus an: Das Sitzzuteilungsverfahren nach Hagenbach-Bischoff führt zu nicht optimalen, das heisst nicht immer repräsentativen und teilweise verfälschten, da verzerrten Ergebnissen. Denn in den heute vorherrschenden kleineren und mittelgrossen Wahlkreisen findet keine unverfälschte Stimmabgabe statt, da effektiv nur Listen von grösseren Parteien reelle Aussichten auf einen Wahlerfolg zuteil kommt. Man spricht von einem sogenannten (zu hohen) natürlichen Quorum.

Im Kanton Schaffhausen mit seinen zwei Nationalratssitzen beispielsweise beträgt dieses Mindestquorum faktisch 33,3 Prozent. Nur jene Listen, welche auf wenigstens diesen Wähleranteil gelangen, erhalten ein Mandat auf sicher. Bei den letzten Wahlen 2011 erreichten dies die zwei Parteien SVP und SP. Die 18 % Wählerinnen und Wähler der drittstärksten Partei FDP (sowie der damit verbundenen Listen von CVP und jf) indessen konnten zwar von ihrer Präferenz Gebrauch machen, doch mit der gleichzeitigen Gewissheit, dass ihr Urnengang höchstwahrscheinlich keinen Niederschlag im eidgenössischen Parlament finden wird. Je nach Kanton existieren also – nicht prozedural gewollt, aber mathematisch bedingt – Sperrquoten von 11,1 (TI) über 16,7 (BS, GR und NE) bis hin zu 50 Prozent (oben erwähnte Einerwahlkreise).

Das Wahlverfahren sei daher durch die «doppeltproportionale Divisormethode mit Standardrundung» (besser bekannt als «doppelter Pukelsheims» oder «Neues Zürcher Zuteilungsverfahren») zu ersetzen, so wie es kürzlich Ständerat Thomas Minder (parteilos, SH) in seiner Motion «Doppelter Pukelsheim bei Nationalratswahlen» eingebracht hat.

Dabei werden die Sitze in einem ersten Schritt auf die Parteilisten gemäss nationalem Wähleranteil verteilt, der Oberzuteilung. Erst in einer zweiten Runde wird die Zuteilung auf die einzelnen Kantone getätigt. Dadurch werden insbesondere Reststimmen, die gerade in kleineren Kantonen und bei kleineren Parteien heute wertlos verfallen, immerhin der entsprechenden Partei andernorts gutgeschrieben.

Aus Sicht des Wählers würde es fortan durchaus sinnvoll, auch in kleineren Kantonen, ja selbst in solchen mit bloss einem einzigen Nationalratsmandat, eine Liste einer kleineren Partei einzulegen. Zwar wird dadurch kaum dem Kandidaten im eigenen Kanton zum Sieg verholfen, jedoch zählt die Stimme für die Partei auf nationaler Ebene; sie fliesst in die Oberzuteilung ein. Dadurch werden immerhin Kandidaten jener Partei in anderen Kantonen indirekt unterstützt.

Das heutige System benachteiligt tendenziell die kleineren Parteien, wobei je nach Konstellation (insbesondere abhängig von Listenverbindungen, siehe hinten) auch grössere Parteien wie beispielsweise die FDP Profiteure eines Systemwechsels sein könnten: Bei den Wahlen 2007 hätte die FDP mit «Pukelsheim» zwei zusätzliche Sitze erhalten, während sie bei den Wahlen 2011 auf die gleiche Sitzanzahl gelangt wäre.

Die vollständigen Sitzverschiebungen der Oberzuteilung sehen in einer Ex-post-Neuberechnung bei den vergangenen zwei Nationalratswahlen wie folgt aus:

Partei NR-Wahlen 2007[2] NR-Wahlen 2011[3]
SVP -3 -1
SP -3 -8
FDP +2 =
CVP -2 -3
GPS -1 +2
GLP = -1
BDP +2
EVP +3 +2
Lega = =
CSP = +1
CSPO =
EDU +2 +3
LPS =
MCG/MCR =
SD +1
Solidarités/PDA/AL = (PDA) / +1 (Sol.) +2
Piraten +1

Die hier dargelegte Problematik existiert – zum Teil mehr, zum Teil weniger akzentuiert – auch auf Stufe der Kantone, bei den (Proporz-)Wahlen für die kantonalen Legislativen (und analog bei Kommunalparlamentswahlen, sofern verschiedene Wahlkreise existieren, beispielsweise Stadtkreise). Das Bundesgericht schritt daher in den letzten Jahren schon in etlichen Kantonen und in der Stadt Zürich ein, da es das angewandte Wahlverfahren als bundesverfassungswidrig taxierte. Insbesondere das Rechtsgleichheitsgebot sowie die Garantie der politischen Rechte (Art. 8 und Art. 34 BV) wurden verletzt.

Auf direkte oder zumindest indirekte Pressionen aus Lausanne hin, stellten so die Kantone Zürich, Aargau und Schaffhausen ihr Wahlsystem auf den «Doppelten Pukelsheim» um. 2010 rügte das Bundesgericht die Kantone Zug und Nidwalden: Zug wird sein Wahlsystem bis 2014 umstellen; der Nidwaldner Landrat hat angedeutet, ebenfalls den «Pukelsheim» einzuführen. Im Kanton Uri wird derweil proaktiv über das zukünftiges Wahlsystem gerungen, wobei nach der Ablehnung der Volksinitiative «Kopf- anstatt Parteiwahlen» die Variante «Majorzwahl» kaum mehr zur Diskussion steht. Als Ausweg bleibt auch hier – nebst der Vergrösserung der Wahlkreise – bald nur noch «Pukelsheim».

Aufgrund von Beschwerden befasste sich das Bundesgericht zudem kürzlich mit dem Kanton Schwyz, welcher sehr kleine (z.T. Einer-) Wahlkreise kennt, da diese den einzelnen Gemeinden entsprechen. In konstanter Rechtsprechung hielt das höchste Gericht in diesem Appellentscheid[4] fest:

«Ein Proporzverfahren zeichnet sich dadurch aus, dass es den verschiedenen Gruppierungen eine Vertretung ermöglicht, die weitgehend ihrem Wähleranteil entspricht. Soweit in einer Mehrzahl von Wahlkreisen gewählt wird, hängt die Realisierung des Verhältniswahlrechts u.a. von der Grösse der Wahlkreise und damit zusammenhängend vom natürlichen Quorum ab. (…) Genügt die Ausgestaltung eines Wahlsystems diesen Anforderungen nicht, so ist es mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben von Art. 34 Abs. 2 BV nicht vereinbar. (…) Je mehr Mandate einem Wahlkreis zustehen, desto tiefer ist das natürliche Quorum, d.h. der Stimmenanteil, den eine Liste benötigt, um bei der ersten Sitzverteilung einen Sitz zu erhalten. Ein tiefes natürliches Quorum trägt dazu bei, dass alle massgeblichen politischen Kräfte nach Massgabe ihrer Parteistärke im Parlament Einsitz nehmen können. (…) Hohe natürliche Quoren bewirken, dass nicht bloss unbedeutende Splittergruppen, sondern auch Minderheitsparteien mit einem gefestigten Rückhalt in der Bevölkerung von der Mandatsverteilung ausgeschlossen bleiben. (…) Um der Rechtssicherheit willen hat das Bundesgericht festgehalten, dass natürliche Quoren, welche die Limite von 10 % übersteigen, mit einem Verhältniswahlrecht grundsätzlich nicht zu vereinbaren sind.»

Diesem «schwerwiegenden Verstoss» gewahr, beantragt daher der Bundesrat mit gleichlautender Begründung dem Kanton Schwyz die Gewährleistung zum Wahlsystem in der neuen Kantonsverfassung (§48 Abs. 3) zu versagen: «(…) hohe Quoren verzerren den Proporz und bewirken eine Ungleichbehandlung der Stimmberechtigten innerhalb des Wahlkreises. Sie führen zu einer grossen Zahl an gewichtslosen Stimmen, weil die gewählten Listen keinen Sitz erringen. Für die kleineren Parteien wirken sie als Wahlkreissperre.»

Wie gezeigt, müssen in einem Wahlkreis mindestens neun Sitze zu vergeben sein, damit der Proporz gewahrt werden kann und die Wahl nicht de facto zu einer verkappten Majorzwahl verkommt. Unterzöge man nun die nationalen Wahlkreise einer (hypothetischen) abstrakten Normenkontrolle, so müssten die Wahlkreise in nicht weniger als 19 Kantonen (AR, AI, BL, BS, FR, GL, GR, JU, NE, NW, OW, SH, SZ, SO, TG, TI, UR, VS und ZG) als bundesverfassungswidrig bezeichnet werden. Lediglich in den 7 bevölkerungsreichsten Kantonen (AG, BE, GE, LU, SG, VD und ZH) mit jeweils mindestens neun Mandaten, ist der Proporz auch tatsächlich einigermassen proportional.

Die vorliegende naheliegende Forderung, «Pukelsheim» auch für die nationalen Proporzwahlen zu verwenden, wurde bereits vor einigen Jahren in den Nationalrat getragen (Vorstösse 03.3377, 07.3884 und 09.410), jedoch nicht weiter verfolgt. Verständlich, konnten doch erst bei den kommunalen Wahlen des Zürcher Gemeinderates (2006 und 2010) sowie bei den kantonalen Wahlen in Zürich (2007 und 2011), Schaffhausen (2008 und 2012) und Aargau (2009) Erfahrungen mit dem neuen Berechnungssystem gemacht und Vertrauen erlangt werden. Die Akzeptanz, sowohl im Elektorat wie auch bei den Parteien und ihren Kandidaten, erscheint sehr hoch; Rufe zurück zu «Hagenbach-Bischoff» waren nirgends zu vernehmen. Der Bundesrat attestierte so 2008 bei der Beantwortung eines analogen Postulats immerhin: «Wenn sich das System allenthalben bewährt, kann eine Einführung auf Bundesebene geprüft werden.» Es scheint nun die Zeit reif, das bundesrätliche Versprechen einzulösen.

Diesen Lobeshymnen zum Trotz: Auch «Pukelsheim» ist nicht perfekt, können und würden doch durchaus gewisse Paradoxien auftreten. So beispielsweise, dass in einem Wahlkreis die Partei X mehr Sitze erhalten kann wie die Partei Y, obschon X weniger Stimmen erlangte als Y. Doch solche und andere, teilweise verheerendere Paradoxien (Beispiel: Partei X hätte mehr Sitze geholt, wenn sie weniger Stimmen erzielt hätte) gibt es in jedem erdenklichen Wahlsystem. Es ist gar bewiesen, dass das perfekte Wahlsystem ohne jegliches Paradoxon schlicht inexistent ist.[5]

Die genannten Nachteile und Verzerrungen lassen sich teilweise mit Listenverbindungen auffangen. Nur führen diese wiederum zu neuen Verzerrungen, welche ihrerseits den Wählerwillen inadäquat abbilden können und vereinzelt für Unverständnis sorgen. So seien an dieser Stelle die Motion Frehner «Verbot von Listenverbindungen bei den nationalen Parlamentswahlen» und Motion FDP-Liberale Fraktion «Wählerwillen ernst nehmen. Überparteiliche Listenverbindungen abschaffen» erwähnt, welche die Möglichkeit der Listenverbindung abschaffen wollen. Die darin genannten Widersprüche sind ernst zu nehmen, sie können das Vertrauen in das Wahlverfahren und somit in die Demokratie durchaus untergraben.

Jene Vorstösse würden jedoch nicht befriedigen, da sie lediglich die Symptome des heutigen Systems verlagern würden. Denn das Aufsplitten in die einzelnen Parteilisten würde die dargelegten Unzulänglichkeiten des Systems Hagenbach-Bischoff wiederum akzentuieren. So lautet denn auch die Stellungnahme des Bundesrates zu den beiden Motionen: «[Die Listenverbindungen] sind eine verbreitete Folgeerscheinung des geltenden Mandatszuteilungsverfahrens Hagenbach-Bischoff. (…) Die von den Motionären vorgeschlagene Massnahme bekämpft einzig ein Symptom, nicht aber die Verzerrungen, die aus der höchst unterschiedlichen Grösse der Kantone als Wahlkreise resultieren. Änderungen am Wahlsystem müssten denn auch darauf abzielen, diese Verzerrungen zu eliminieren.»

Die Verzerrungen seien daher an der Wurzel anzupacken, da mit dem System «Pukelsheim» Listenverbindungen sowieso obsolet würden.


[1] Zwar nicht die nationale, sondern die kantonale Ebene betrachtend: «Unterschiedlich grosse Wahlkreise bewirken zudem, dass im Vergleich unter den Wahlkreisen nicht jeder Wählerstimme das gleiche politische Gewicht zukommt.» (BGer-Urteil 1C_407/2011, 1C_445/2011, 1C_447/2011 vom 19.03.2012, siehe auch FN 4)

[3] Eigene Berechnung mit BAZI: http://www.math.uni-augsburg.de/stochastik/bazi/ (anderslautend: Hermann, Michael, Twitter 25.07.2012: https://twitter.com/mhermann_/status/228027221724516352)

[5] Weber, Anina, «Vom Proporzglück zur Proporzgenauigkeit», in: AJP 11/2010 S. 1373/1377

Versuch einer Regierungsreform – Folge 742

Bundeshaus

Unter der Bundeshauskuppel wird eine Regierungsreform diskutiert – mal wieder. Bild: Christoph Hurni

Wenn am Montag die Herbstsession des eidgenössischen Parlaments beginnt, steht für den Nationalrat ein nur allzu bekanntes Geschäft auf dem Programm: Unter dem Titel «Staatsleitungsreform» schreiben Parlament und Bundesrat seit über einem Jahrzehnt an einem neuen Kapitel in der Chronologie der Anläufe zu einer Regierungsreform.

Die Diskussion über eine Reform der Bundesregierung reicht wesentlich weiter zurück. Im Prinzip wird darüber gestritten, seit es den Bundesrat gibt. Von den zahllosen Vorschlägen, die vonseiten des Parlaments und (seltener) der Regierung eingebracht werden, war allerdings keiner vom Erfolg gekrönt. Und es sieht nicht danach aus, dass sich daran in nächster Zeit etwas ändern würde.

Das Problem scheint zu sein, dass selbst unter jenen Politikern, die eine Reform grundsätzlich befürworten, keine Einigkeit darüber besteht, wo eigentlich der Schuh drückt. Gemeinsam ist ihnen nur das diffuse Gefühl, dass unsere Regierung nicht optimal funktioniert. Aber schon bei der Diagnose der Ursachen gehen die Meinungen weit auseinander.

Viele Politiker machen die Probleme an einer grundsätzlichen Führungsschwäche fest. Sie fordern daher eine Stärkung des Bundespräsidiums. Im Raum steht gegenwärtig die Verlängerung der Amtsdauer des Bundespräsidenten auf zwei Jahre. Dieser könnte – so die Idee – eine stärkere Rolle innerhalb des Gremiums einnehmen und sich international besser vernetzen. Die Idee stammt vom Bundesrat selbst. Im Nationalrat zeichnet sich allerdings ein Nein ab. Das Problem ist, dass eine Stärkung des Präsidiums zwangsläufig dem Prinzip von Machtteilung und Konkordanz innerhalb der Regierung widerspricht. Das Schweizer Regierungssystem basiert gerade auf dem Fehlen einer eigentlichen Führung, die den Kurs des Gremiums vorgeben würde – auch wenn die Konkordanz zunehmend ausgehöhlt wird.

Einer ganz anderen Diagnose liegt der Vorschlag einer Erweiterung des Bundesrats zugrunde: Die Befürworter dieser Idee führen die Schwächen der Schweizer Regierung vor allem auf die hohe Arbeitsbelastung der sieben Mitglieder zurück. Im Vergleich zu anderen Regierungen ist der Bundesrat tatsächlich relativ klein. Eine Erhöhung der Zahl der Bundesräte auf neun, wie sie nun im Raum steht, birgt aber wiederum die Gefahr, dass sich das Problem der Führungsschwäche akzentuiert.

So blockieren sich die Befürworter der beiden Vorschläge gegenseitig. Als einzige Idee mit Chancen im Parlament bleibt somit die Erhöhung der Zahl von Staatssekretären übrig, die den Bundesrat entlasten sollen. Das ist allerdings keine Reform auf Regierungsebene, sondern auf Verwaltungsebene. Somit darf das Projekt einer Reform des Bundesrats einmal mehr als gescheitert betrachtet werden.

Die unendliche Geschichte der Schweizer Regierungsreform ist damit jedoch nicht abgeschlossen. Bereits stehen weitere Vorschläge in den Startlöchern. Zu erwähnen ist insbesondere die Idee, bei der Wahl des Gremiums anzusetzen, die in diesem Blog zu einem früheren Zeitpunkt bereits diskutiert worden war. Eine entsprechende Parlamentarische Initiative des parteilosen Ständerats Thomas Minder steht vor der Beratung in der kleinen Kammer.

Wieso die Silly Party in Harpenden verlor

Den mit Abstand anschaulichsten und unterhaltsamsten Beweis für die Mängel des britischen Mehrheitswahlsystems liefern die Briten selbst. Der «Election Night Special»-Sketch der britischen Komikertruppe Monty Python parodiert eine Sendung über die britischen Unterhauswahlen, bei denen zwei Parteien, die Silly Party und die Sensible Party, um die Sitze in den einzelnen Wahlbezirken kämpfen. Im Wahlkreis Harpenden mischt jedoch ein unabhängiger «very silly candidate» den Zweikampf gehörig auf. Film ab:

Die Ergebnisse im Detail:

Leicester

Name Partei Stimmen
Arthur J. Smith Sensible Party

30’612

Jethro Q. Walrustitty Silly Party

32’108

Luton

Name Partei Stimmen
Alan Jones Sensible Party

9’112

Tarquin Fin- tim- lin- bin- whin- bim- lin- bus- stop- F’tang- F’tang- Olé- Biscuitbarrel Silly Party

12’441

Kevin Phillips-Bong Slightly Silly

0

Harpenden

Name Partei Stimmen
James Walker Sensible Party

26’318

Elsie Zzzzzzzzzzzzzzz Silly Party

26’317

Malcolm Peter Brian Telescope Adrian Umbrella Stand Jasper Wednesday … Stoatgobbler John Raw Vegetable … Arthur Norman Michael … Featherstone Smith … Northgot Edwards Harris … Mason … Frampton Jones Fruitbat Gilbert ‹We’ll keep a welcome in the› … Williams If I Could Walk That Way Jenkin … Tiger-draws Pratt Thompson ‹Raindrops Keep Falling On My Head› Darcy Carter … Pussycat ‹Don’t Sleep In The Subway› Barton Mannering … Smith Very Silly

2

Die Wahlresultate veranschaulichen die Probleme des Mehrheitswahlsystems, wie es in Grossbritannien zur Anwendung kommt (das so genannte First-Past-the-Post-System). In diesem System werden die Sitze jeweils einzeln vergeben; es gewinnt der Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Es reichen somit weniger als 50 Prozent der Stimmen aus, um den Sitz zu holen.

Das Hauptproblem dieses Systems ist, dass es den Wählerwillen verzerrt. Weil nur ein Kandidat gewinnen kann, werden die Wähler praktisch gezwungen, strategisch zu wählen: Anstatt ihre Stimme an einen Aussenseiter, der auf ihrer Linie politisiert, zu «verschenken», wählen sie einen aussichtsreicheren Kandidaten, auch wenn er nicht unbedingt ihre Ansichten vertritt. Auf der anderen Seite besteht auch für die Politiker der politischen Blöcke ein Anreiz, sich zu koordinieren und im Idealfall alle Kräfte auf einen Kandidaten zu bündeln.

Das gelingt jedoch nicht immer gleich gut, wie die «Silly Party» in Harpenden schmerzlich erfahren musste. Obwohl mehr als die Hälfte der Wählerschaft auf der «silly» Seite des politischen Spektrums stand, machte James Walker von der «Sensible Party» das Rennen. Grund dafür war das Auftauchen eines unabhängigen, «very silly» Kandidat, der die «silly» Wählerschaft spaltete und Elsie Zzzzzzzzzzzzzzz von der «Silly Party» die entscheidenden Stimmen abnahm – ein Paradebeispiel dessen, was man in den USA auch als «Nader effect» bezeichnet.

Sobald mehr als zwei Kandidaten zur Wahl antreten, verkommen Wahlen mit dem FPTP-System somit zu einem Roulette-Spiel, dessen Ausgang oftmals kaum noch etwas mit den Absichten der Wähler zu tun hat. Das ist besonders deshalb stossend, weil Mehrheitswahlsysteme den Anspruch haben, den Wählerwillen unmittelbar auf die Regierungsverantwortung zu übertragen.

Diesem Anspruch werden Majorzwahlen viel weniger gerecht, als ihre Befürworter behaupten. Dies bestätigte eine Untersuchung des Politikwissenschafters G. Bingham Powell. Er kam darin zum Schluss, dass in Proporzsystemen die Präferenzen der Bürger eindeutig besser in der Politik der Regierung wiederspiegelt werden als in Mehrheitswahlsystemen.[1]

Von Fakten lassen sich die Briten aber offensichtlich nicht beirren. Vergangenes Jahr scheiterten die Liberaldemokraten an der Urne mit einem Vorschlag, bei den Unterhauswahlen statt dem reinen Mehrheitswahlsystem künftig eine leichte Abwandlung davon, das «Alternative Vote»-System anzuwenden.

Mit «Alternative Vote» hätte die «Silly Party» ihre Niederlage in Harpenden womöglich abwenden können, vorausgesetzt, die Wähler des «very silly» Kandidaten hätten als zweite Wahl Elsie Zzzzzzzzzzzzzzz gewählt. Eindeutig die bessere Lösung wäre aber die Einführung des Proporzwahlsystems: Damit hätten nämlich auch die «very silly» Wähler eine realistische Chance, im Parlament vertreten zu sein.


[1] Powell, G. Bingham (2000): Elections as instruments of democracy, zitiert in: Kriesi, Hanspeter (2007): Vergleichende Politikwissenschaft. Teil II.

Ein gewählter EU-Präsident zur «Stärkung der demokratischen Legitimation»?

Guido Westerwelle

Demokratisierung von oben: Guido Westerwelle. Bild: Wikipedia

Ein Interview Mario Montis hat in den letzten Tagen für Wirbel in Europa gesorgt. Der italienische Premierminister sagte im «Spiegel», die Regierungen der EU-Länder sollten weniger Rücksicht auf ihre Parlamente nehmen. «Wenn sich Regierungen vollständig durch die Entscheidungen ihrer Parlamente binden liessen, ohne einen eigenen Verhandlungsspielraum zu bewahren, wäre das Auseinanderbrechen Europas wahrscheinlicher als eine engere Integration», warnte er.

Dass Montis Aussagen von wenig Einsicht ins Funktionieren von Demokratien zeugen, sondern vielmehr sinnbildlich sind für die Hilfs- und Ideenlosigkeit der europäischen Politik, muss an dieser Stelle nicht nochmals erwähnt werden. Interessanter sind die Reaktionen auf das Interview, die vorab in Deutschland heftig und fast ausschliesslich negativ ausfielen. Kaum ein Politiker, der Monti nicht öffentlich für seine Aussage rügte. Auch Aussenminister Guido Westerwelle stimmte in den Chor der kritischen Stimmen ein. Eine Schwächung der europäischen Parlamente zugunsten der nationalen Regierungen komme nicht in Frage, erklärte er. «Wir brauchen eine Stärkung, nicht Schwächung, der demokratischen Legitimation in Europa.»

Dass sich Westerwelle die Gelegenheit, einem Technokraten – dann noch einem südeuropäischen – an den Karren zu fahren und sich selbst als grossen Demokraten zu präsentieren, nicht entgehen lässt, mag man ihm nicht verübeln. Bei der Art und Weise, wie der Aussenminister diese «Stärkung der demokratischen Legitimation» zu erreichen gedenkt, drängen sich allerdings Zweifel auf.

Im März sinnierte Westerwelle darüber, wie man die EU demokratischer machen könnte. Er brachte dabei die Idee auf, dass der EU-Präsident künftig direkt gewählt werden sollte. «Das könnte der EU neuen Schwung verleihen», meinte er.

Ob ein direkt gewählter Präsident die gewünschte Demokratisierung bringen würde, ist allerdings aus mehreren Gründen fraglich.

Zunächst besteht das Demokratiedefizit der EU nicht darin, dass die Bürger ihre Repräsentanten nicht (direkt) wählen dürften, sondern im mangelnden Einfluss auf die EU-Gesetzgebung. Denn der Einfluss des (gewählten) EU-Parlaments auf die Rechtsetzung ist gegenüber dem EU-Rat stark eingeschränkt. Allerdings dürfte sich daran auch mit einem gewählten Präsidenten nichts ändern, denn dieser dürfte wohl kaum Gesetze im Alleingang verabschieden – und falls doch, dürfte sich Europa bald mit ganz anderen Problemen als Schuldenkrisen herumschlagen…

Problematisch ist darüber hinaus, dass der Präsident in einem einfachen Mehrheitswahlsystem gewählt würde. Das würde dazu führen, dass er nur etwas mehr als die Hälfte der Bürger vertreten würde. Derart disproportionale Wahlergebnisse sind Europa fremd. Die meisten europäischen Länder sind parlamentarische Demokratien mit Proporzsystem – ziemlich exakt das Gegenteil eines präsidentiellen Systems, wie es Westerwelle für die EU vorschwebt. Es ist unwahrscheinlich, dass sich die Bürger in einem solchen System wirklich repräsentiert fühlen würden.

Zudem stellt sich die Frage, weshalb Westerwelle mit seinen Reformideen beim EU-Präsidenten anfängt. Die EU von oben zu demokratisieren, wäre zweifellos ein bequemer Ansatz – bloss funktioniert er nicht. Denn die Ebenen darunter werden durch die Wahl des Präsidenten nicht demokratischer. Die Feststellung, dass die EU undemokratisch ist, basiert aber auf einer Entwicklung am anderen Ende: Die europäische Integration hat den Einfluss nationaler Parlamente zugunsten nationaler Regierungen eingeschränkt. Westerwelles Vorschlag würde daran nichts ändern, dafür würde er einer Exekutive mehr Macht geben, die von gar keinem Parlament kontrolliert wird.

Wie nun derselbe Westerwelle behaupten kann, die «parlamentarische Kontrolle der Europapolitik» stehe «ausserhalb jeder Diskussion», bleibt sein Geheimnis.

Nichts zu feiern am 1. August

Am kommenden Mittwoch ist es wieder so weit: Inmitten von Feuerwerk, Böllern und Rabattaktionen begeht die Schweiz ihren Nationalfeiertag. Politiker von rechts bis links besinnen sich in mehr oder weniger originellen Reden auf die Ursprünge des Landes und beschwören die Tugenden unserer Vorväter.

Dabei ist die die Bedeutung des 1. Augusts 1291 für die Schweizer Geschichte mehr als zweifelhaft. Das scheint bei den Feierlichkeiten auch gar keine Rolle zu spielen. Der 1. August ist nur ein weiterer Mythos im schweizerischen Selbstverständnis. Und beim Zelebrieren von Mythen möchte man sich möglichst gar nicht durch Fakten stören lassen.

Der Blick auf die historische Tatsachen lohnt sich trotzdem, denn er fördert interessante Einsichten über das nationale Bewusstsein der Schweizer zutage. Vor allem zeigt er aber, dass der 1. August als Nationalfeiertag zwar diffuse Sentimentalitäten zu befördern vermag, jedoch denkbar ungeeignet ist, die Errungenschaften des Landes zu würdigen.

Erstens sind vom Bundesbrief wenig mehr als das Jahr und die beteiligten Parteien bekannt. Schon das genaue Datum kennen wir nicht. Auch ist unklar, welche Bedeutung dieses Dokument damals hatte, denn aus dem gleichen Zeitraum stammt eine Reihe weiterer Verträge. Angesichts der unklaren Faktenlage die Gründung der Schweiz an diesem Papier festzumachen, ist mindestens fragwürdig.

Zweitens hat am 1. August genaugenommen nur die Innerschweiz etwas zu feiern. Denn bei der «Gründung» der Schweiz anno 1291 waren lediglich drei der heute 23 Stände vertreten. Unter anderem fehlten die gesamte romanische und protestantische Schweiz. Erst nach und nach kamen weitere Kantone hinzu.

Selbst als die Eidgenossenschaft sich auf ihre heutige Grösse ausgedehnt hatte, waren sich die einzelnen Gebiete nicht gleichgestellt. Aargau, Thurgau, die Waadt und das Tessin waren Untertanengebiete ohne Rechte. Andere Kantone konnten beispielsweise in der Aussenpolitik nicht mitreden. Erst mit der Gründung des Bundesstaats 1848 wurde die Gleichheit der Kantone dauerhaft festgesetzt.

Drittens kann man bei der Unterzeichnung des Bundesbriefs kaum von der Gründung einer Nation sprechen. Vielmehr handelte es sich bei der Eidgenossenschaft zunächst um ein einfaches Bündnis eigenständiger Gebiete. Ähnlich der Nato umfasste der Pakt die Pflicht der Vertragsparteien, sich untereinander nicht anzugreifen und sich bei Angriffen von aussen gegenseitig Beistand zu leisten. In der Praxis funktionierte das allerdings nicht immer nach Plan. So rief Bern, als es 1798 von den Franzosen angegriffen wurde, die anderen Kantone vergeblich um Unterstützung an. Diese waren nicht bereit, für den hoffnungslosen Kampf eigene Soldaten zu opfern, so dass Napoleon Bonaparte die Schweiz ohne Mühe unter seine Kontrolle bringen konnte.

Viertens – und das ist das Entscheidende – haben die Grundwerte der Schweiz wenig bis gar nichts mit dem 1. August zu tun. Selbst wenn man die bisher genannten Punkte als unbedeutende historische Details abtut, ist damit noch nicht erklärt, weshalb wir die Errungenschaften der Schweiz, die wir jedes Jahr feiern, mit dem Jahr 1291 in Verbindung bringen. Die Demokratie, der liberale Rechtsstaat, die Gewaltenteilung, der föderalistische Bundesstaat – dies alles lag 1291 noch in weiter Ferne.

Natürlich waren sich dessen auch die liberalen Politiker des 19. Jahrhunderts bewusst. Die Wahl des 1. Augusts als Nationalfeiertag war damals eine Konzession an die katholisch-konservativen Gegner des Bundesstaats, die man nicht unnötig verärgern wollte, indem man sie am Nationalfeiertag an die Niederlage im Bürgerkrieg erinnerte.

Heute allerdings sind die tiefen ideologischen Gräben von damals überwunden. Es gibt somit keinen Grund mehr, am Nationalfeiertag an ein zweifelhaftes Ereignis in der dunklen Frühzeit der Schweizer Geschichte zu erinnern. Natürlich hat auch das Jahr 1291 seine historische Bedeutung für unser Land. Doch um die Grundwerte, auf denen die heutige Schweiz fusst, zu würdigen, ist nur ein Datum wirklich angemessen: Der 12. September – der Tag der Bundesstaatsgründung 1848.

 

 

Update 6.9.2012: Der Schriftsteller Alex Capus nimmt sich des Themas in einem Artikel in der heutigen WOZ an.