«Grosse Parteien haben teilweise Mühe, das neue Wahlsystem zu akzeptieren»

Drei Kantonsräte wollen, dass man nur dort für den Kantonsrat kandidieren darf, wo man wohnt. Wahlexperte Andrea Töndury hat erhebliche Bedenken.

Von Carlo Schuler, publiziert (leicht gekürzt) in der «Zentralschweiz am Sonntag» am 28.02.2016.

Im Kanton Schwyz wird am 20. März das neue Kantonsparlament gewählt. In einer Motion fordern drei bürgerliche Kantonsräte, dass Kandidierende künftig nur noch in derjenigen Gemeinde zur Wahl antreten dürfen, in der sie den Wohnsitz haben. Hintergrund: Mit dem neuen Pukelsheim-Wahlverfahren – dabei werden die Sitze zunächst aufgrund der Stimmen im gesamten Kanton auf die Parteien verteilt, erst dann erfolgt die Zuteilung in den Wahlkreisen – ist es für die Parteien wichtig, in möglichst vielen Gemeinden Kandidaturen zu stellen. Damit nimmt die Anzahl jener Personen, die ausserhalb des eigenen Wohnortes kandidieren, tendenziell leicht zu. Der SP-Kantonsrat Luka Markić plant nun einen Gegenvorstoss. Darin will er die Einführung grösserer Wahlkreise fordern. In Uri, Ob- und Nidwalden ist für die Parlamentswahlen die Wohnsitzpflicht vorgeschrieben – in Zug, Luzern und Schwyz hingegen nicht. In Zug wurde allerdings im letzten Herbst ein CVP-Vorstoss zur Einführung der Wohnsitzpflicht für erheblich erklärt.

Andrea Töndury.

Andrea Töndury.

Andrea Töndury, drei Schwyzer Kantonsräte verlangen, dass bei den Kantonsratswahlen die Kandidaten künftig immer dort wohnen müssen, wo sie sich zur Wahl stellen. Wie sehen Sie das?

Andrea Töndury:[*] Es überrascht nicht, dass dieser Vorstoss aus dem Kreis der grossen Parteien kommt. Dort hat man teilweise noch jetzt Mühe, das neue Wahlsystem zu akzeptieren. Dabei wäre das Problem mit den Einerwahlkreisen relativ einfach lösbar gewesen. Man hätte mit einer Klausel festlegen können, dass in den Gemeinden immer jene Person sicher gewählt ist, die am meisten Stimmen erzielt hat, jedenfalls sofern für seine Partei auch gesamtkantonal ein Sitzanspruch besteht.

Warum hat man das nicht gemacht?

Offenbar war man in Schwyz, aus welchen Gründen auch immer, für solche Feinheiten noch nicht bereit. Ich schliesse nicht aus, dass eine gewisse Trotzreaktion gegenüber dem neuen Verfahren eine Rolle gespielt haben könnte. Übrigens: Der Kanton Schaffhausen hat gerade kürzlich eine solche Bestimmung in sein Wahlgesetz aufgenommen.

Die Motionäre argumentieren, die Mitglieder des Kantonsrates sollen im jeweiligen Wahlkreis verankert sein. Können Sie dem etwas abgewinnen?

Nein, die Frage der lokalen Verankerung der Parlamentarierinnen und Parlamentarier spielt praktisch kaum eine Rolle. Wenn man der genannten Logik folgen wollte, so müsste man noch ganz andere Kriterien berücksichtigen. Eine Frau könnte sich dann nur durch eine Frau vertreten lassen, ein Bauer nur durch einen Bauern. Aber das ist nicht der Sinn der demokratischen Vertretung. Im Gegenteil: Möglicherweise legt sich eine gewählte Person, die von auswärts kommt, sogar noch mehr ins Zeug, weil sie sich in besonderem Masse rechenschaftspflichtig fühlt.

In einem Kantonsratsparlament geht es vor allem um gesamtkantonale Fragen. Die Abgeordneten sind demnach nicht primär Vertreter einer einzelnen Gemeinde, sondern des ganzen Kantons?

Ja, die Mitglieder eines kantonalen Parlaments sind in erster Linie dem Kanton und seiner Bevölkerung insgesamt verpflichtet. Das ist für die Wählerinnen und Wähler von entscheidender Bedeutung. Eine Wählerin aus einer kleinen Gemeinde kann sich mit ihren Frauenanliegen durch eine Frau aus einer andern Gemeinde besser vertreten fühlen als durch den möglicherweise konservativen Parlamentarier vor Ort.

Zudem sind die Leute heute tendenziell deutlich weniger ortsgebunden als früher. Die abnehmende Ortsgebundenheit lässt sich ja gerade im Kanton Schwyz leicht feststellen. Man wohnt und bezahlt Steuern im «Speckgürtel» am oberen Zürichsee. Beruflich und sozial ist man aber stark auf die Stadt Zürich ausgerichtet.

Mit dem Pukelsheim-Proporz ist es für die Parteien wichtig, in möglichst vielen Gemeinden Kandidaturen zu stellen. Mit der vorgesehenen Wohnsitzpflicht dürfte dies vor allem für die kleineren Parteien schwieriger werden – oder?

In der Tat. Die Festsetzung einer solchen Wohnsitzpflicht widerspricht klar dem Sinn und Geist des Pukelsheim-Verfahrens. Das neue System würde so ein Stück weit ausgehebelt. Man muss sich keinen Illusionen hingeben: Im politischen Prozess wissen und berechnen die Beteiligten jeweils ganz genau, was ihrem eigenen Vorteil dienlich ist. Trotzdem wäre eine solche Wohnsitzpflicht wohl nicht als rechtswidrig zu beurteilen. Das Bundesgericht hat sich damals im Zusammenhang mit den Fragen rund ums Thema «gerechter Proporz» ziemlich dezidiert geäussert. Gut möglich, dass es sich nun grössere Zurückhaltung auferlegen würde, falls es eine derartige Klage beurteilen müsste.

Das Problem rund um die Wohnsitzpflicht lässt sich anhand der Gemeinde Steinerberg illustrieren. Dort tritt der SVP-Kandidat – einer der Urheber dieser «Wohnsitz»-Motion – gegen eine junge SP-Frau an. Diese hat ihren Wohnsitz in einer Nachbargemeinde. Die grossen Parteien CVP und FDP treten in Steinerberg gar nicht erst zur Wahl an.

Aus demokratischer Sicht ist zu begrüssen, dass durch die ortsfremde Kandidatur wenigstens eine minimale Auswahl möglich ist. Für überzeugte CVP- und FDP-Wähler ist die Situation mehr als unbefriedigend. Deren Stimmpotenzial bleibt ungenutzt. Vielleicht bleiben sie gar der Urne fern.

Im Zusammenhang mit dem System Pukelsheim wird immer wieder die Frage nach grösseren Wahlkreisen ins Spiel gebracht. Könnten solche auch die Diskussionen rund um die Wohnsitzpflicht überflüssig machen?

Das trifft zu. Aus demokratischer Sicht wäre eine Kombination von Pukelsheim und grösseren Wahlkreisen ideal. Interessant: Im 19. Jahrhundert gab es letzteres schon im Kanton Schwyz. Damals bildeten die Bezirke die Wahlkreise. Zudem war in den alten Landsgemeindekantonen das Prinzip des Sich-selber-vertreten-Können zentral. Dass möglichst keine Stimmen verloren gehen, müsste vor diesem Hintergrund eigentlich auch für Konservative ein Anliegen sein.

 


[*] Wahlrechtsexperte Andrea Töndury ist Habilitand und Lehrbeauftragter für Öffentliches Recht an der Universität Zürich. Er verfasste verschiedene Schriften zum Thema Wahlrecht – so etwa 2012 eine Studie für die Nidwaldner Regierung. Im Jahre 2014 war er im Kanton Uri in Wahlrechtsfragen beratend tätig.

In einer Zweckgemeinschaft muss man sich nicht immer einig sein

Die Forderung, dass Bundesratsparteien keine Initiativen und Referenden lancieren sollen, verkennt den Unterschied zwischen einer Konkordanz- und und einer Koalitionsregierung.

In der ewigen Diskussion über mögliche Reformen des Volksinitiativrechts liess die ehemalige Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz 2014 mit einem neuen Vorschlag aufhorchen: Um die Volksinitiative wieder zu einem «Recht des Volkes» zurückzuführen, sollte es Parteien, die im Parlament Fraktionsstärke aufweisen, verboten werden, Volksinitiativen zu lancieren.

Huber-Hotz fand mit ihrer Forderung bei den Gesetzgebern bislang kein Gehör. Dafür findet sie nun im Anwalt Anton R. Greber einen Mitstreiter. Im «Tages-Anzeiger» veröffentlichte er am Mittwoch einen Beitrag, der in eine ganz ähnliche Richtung geht. Bundesratsparteien, so Greber, sollten «auf die Nutzung von Volksrechten» verzichten. Mit Blick auf seine Auffassung, dass «das Volk mit Initiativen und Referenden die Regierungspolitik beeinflussen und allenfalls korrigieren kann», erscheint diese Forderung legitim. Doch bei genauerem Hinsehen ist sie nicht nur unrealistisch und unpraktikabel (weil Initiativen oft nicht von Parteien selbst, sondern durch parteinahe Organisationen oder einzelne Politiker getragen werden), sondern auch unlogisch. Denn die scharfe Trennung zwischen «Volk» und «Regierung» wird im Konkordanzsystem stark verwischt.

Geburtshelferin der Konkordanz

Greber begründet seinen Vorschlag mit der «vollen Regierungsverantwortung», welche die Bundesratsparteien tragen müssten, und zwar «unter Einhaltung von verbindlichen Treuepflichten».

Eine «Treuepflicht» existiert zwar im Gesellschaftsrecht (Grebers bevorzugtem Rechtsgebiet), im Arbeitsrecht oder in der Ehe. Die Konkordanzregierung hat demgegenüber eher den Charakter einer Zweckgemeinschaft: Nicht aus Liebe und weil man immer gleicher Meinung ist, geht man sie ein, sondern, weil es zusammen leichter fällt, die Widrigkeiten des Alltags zu meistern – in der Praxis vor allem die Herausforderung, Vorlagen zu schmieden, die weder vom Parlament noch vom Volk bachab geschickt werden. Die direkte Demokratie war die Geburtshelferin der Konkordanz.

Greber macht nun aber den Umkehrschluss, dass, wer Teil einer Konkordanzregierung sei, das Damoklesschwert der Volksrechte nicht anzurühren habe. Schliesslich seien diese dazu da, der Opposition, die im Bundesrat nicht vertreten sei, eine Stimme zu geben.

Dieses Argument mag für eine Koalitionsregierung passen, wo sich Parteien auf ein gemeinsames Regierungsprogramm einigen. Das Wesen der Konkordanzregierung ist es aber gerade, dass sie Kräfte vereint, die nicht gleich ticken. Natürlich versucht man auch in diesem System, Kompromisse zu finden und Lösungen zu erarbeiten, die möglichst für alle tragbar sind. Und falls es im Kollegium zu Mehrheitsenscheiden kommt, so werden diese aufgrund des Kollegialitätsprinzip auch von den Unterlegenen mitgetragen – den unterlegenen Mitgliedern des Bundesrat, nicht jedoch zwingend auch von der entsprechenden Partei und ihrer Organe (Fraktion, Geschäftsleitung, Delegiertenversammlung, Kantonalsektionen usw.) per se.

Es gab und gibt also bei vielen Entscheiden des Bundesrats Parteien, die mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind.[1] Die Mitglieder des Bundesrats, die unterlegen sind, schlucken der Kollegialität zuliebe ihren Groll herunter. Aber sollen deswegen auch die Parteien daran gebunden sein, selbst in Fällen, in denen ein Entscheid ihrem eigenen Parteiprogramm fundamental zuwiderläuft? Eine solche Regel würde die Kompromissbereitschaft eher schwächen als fördern. Eine Regierung, die keine Meinungsverschiedenheiten (die Volksrechte sind nichts anderes als Ausdruck genau davon) unter den beteiligten Akteuren zulässt, mag dem Ideal einer Einparteienregierung entsprechen, passt aber schlecht zum Konkordanzsystem.

Wenn Parteien eine andere Auffassung vertreten als die Regierung, sind sie weder «unverantwortlich» noch wird die Regierung dadurch handlungsunfähig. Es zeigt nur, dass man sich nicht über alles einig ist. Überdies sind Schweizer Parteien ohnehin – analog zum Aufbau des Staates – dreistufig aufgebaut: Was womöglich der Bundesfraktion noch genehm ist, kann an der Parteibasis auf Ablehnung stossen und an einer Delegiertenversammlung in einer Resolution auf Ergreifung des Referendums kulminieren. Würde dies der (Bundesrats-)Partei verwehrt – wie es Greber intendiert –, so müsste das Wort «Volk» aus einigen Parteinamen gestrichen werden, denn basisdemokratisch wären die neuen «Zentralparteien» kaum mehr.

Symptombekämpfung

Kein Zweifel: Dass Bundesratsparteien zunehmend öfter gegen die Regierung opponieren, stellt die Konkordanz vor Herausforderungen. Doch Parteien an der Nutzung der Volksrechte hindern zu wollen, ist nichts als Symptombekämpfung. Der grosse Vorteil der direkten Demokratie ist, dass die Lösungen von Regierung und Parlament nicht in Stein gemeisselt, sondern stets herausgefordert werden und in einem öffentlichen Wettbewerb der Ideen anderen, möglicherweise besseren Vorschlägen gegenübergestellt werden können. Wäre es nicht schade, wenn sich Regierungsparteien daran nicht beteiligen könnten?

 


[1] Zumal sich Referenden und Initiativen ja nicht in erster Linie gegen Entscheide der Regierung richten, sondern gegen solche des Parlaments.

«Wir sind keine Demokratie!»

Das Wahlsystem für die US-Präsidentschaftswahlen ist fragwürdig genug. Die Vorwahlen setzen aber noch einen obendrauf.

Die Vorwahlen in den USA gehen in die heisse Phase. Am «Super Tuesday» entscheiden Republikaner in 13 und Demokraten in 11 Bundesstaaten darüber, wen sie ins Rennen um die Präsidentschaft schicken wollen. An diesem Tag dürfte auch die Vorentscheidung fallen, ob der Anti-Establishment-Kandidat Donald Trump noch von einem gemässigteren republikanischen Kandidaten eingeholt werden kann oder nicht.

Sollte es Trump tatsächlich schaffen, die republikanischen Vorwahlen zu gewinnen – Wettbüros beziffern die Chancen dafür auf über 70 Prozent –, hätte er dies massgeblich dem seltsamen Wahlsystem zu verdanken, welches in den USA zur Anwendung kommt.

Scharfe Kritik von Donald Trump

Das System der US-Präsidentschaftswahlen ist bereits unfair genug. Erstens wird im so genannten First-Past-The-Post-System gewählt, in welchem der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt, auch wenn er keine absolute Mehrheit der Stimmenden hinter sich hat (sondern nur eine relative Mehrheit).[1] Zweitens werden die wenigen Vorteile, die dieses System bietet, dadurch vereitelt, da das Verfahren in den einzelnen Staaten separat zur Anwendung kommt. Das führt dazu, dass sogar ein Kandidat gewinnen kann, der nicht einmal eine relative Mehrheit der Stimmenden hinter sich hat – so geschehen bei den Wahlen 2000, als George W. Bush weniger Stimmen holte als sein Kontrahent Al Gore, aber trotzdem ins Weisse Haus einzog. Entscheidend ist die Zahl der Wahlmänner, nicht die landesweite Stimmenzahl.

Bei den letzten Wahlen 2012 wurde dieses System von einem gewissen Donald Trump scharf kritisiert:[2]

Nun könnte ebendieser Donald Trump selbst davon profitieren.

Denn bei den republikanischen Vorwahlen kommt ein ähnliches Wahlsystem[3] zur Anwendung – nur, dass es im Vergleich mit den Präsidentschaftswahlen noch einen zusätzlichen Nachteil aufweist. Denn während am 8. November in allen Bundesstaaten gleichzeitig gewählt wird, finden die Vorwahlen gestaffelt statt. Das hat zur Folge, dass die Parteigänger in den verschiedenen Staaten sehr unterschiedlichen Einfluss darauf haben, wer für ihre Partei zu den Wahlen antritt. Die Stimmen von Demokraten und Republikanern, die in Iowa oder New Hampshire wohnen, haben besonders grosses Gewicht, denn in diesen Staaten fallen die ersten Vorentscheidungen: Wer dort schlecht abschneidet, hat wenig Chancen auf die Nomination, wer gewinnt, erhält mächtig Rückenwind für die weiteren Vorwahlen. Dagegen ist der bevölkerungsreichste Staat Kalifornien in den Vorwahlen nahezu bedeutungslos, denn die Vorwahlen finden dort relativ spät statt. In aller Regel ist das Rennen bereits entschieden, wenn die Kalifornier ihre Stimme abgeben. Doch bereits gegenüber den Wählern in den «Super Tuesday»-Staaten zählt die Stimme eines Wählers in Iowa oder New Hampshire rund fünfmal mehr, wie die Ökonomen Brian Knight und Nathan Schiff schätzen.

Kein Wunder, gibt es unter den Staaten einen regelrechten Wettstreit darüber, wer als erstes wählen darf. Um auf jeden Fall der erste zu sein, hat New Hampshire sogar in einem Gesetz festgeschrieben, dass kein anderer Bundesstaat vor ihm Vorwahlen durchführen darf. Weil der Wettbewerb dazu führte, dass sich die Vorwahlen immer weiter nach vorne verschoben, führten die Parteien schliesslich zeitliche Limiten ein und fingen an, Staaten, die «zu früh» wählten, zu bestrafen, indem diese weniger Delegierte entsenden dürfen.

Kandidaten nehmen sich Stimmen weg

Die gestaffelten Vorwahlen verschärfen auch das Problem des First-Past-The-Post-Systems, dass die Zahl der Kandidaten einen erheblichen Einfluss auf das Ergebnis hat. Donald Trump kam bei den bisherigen Vorwahlen jeweils auf 24 bis 46 Prozent der Stimmen. Das reichte in drei von vier Fällen zum Sieg, weil sich die Kandidaten des Partei-Establishments gegenseitig Stimmen wegnahmen. In der republikanischen Parteizentrale hofft man inständig, dass sich möglichst bald ein Herausforderer von Trump herauskristallisiert (wahrscheinlich wird das Marco Rubio sein) und die anderen Kandidaten sich möglichst bald zurückziehen. Das Problem, dass das Auftauchen zusätzlicher Kandidaten das Ergebnis einer Wahl verzerrt, besteht zwar auch, wenn die Entscheidung an einem einzigen Termin fällt. Immerhin gäbe es dann aber die Möglichkeit, das Problem durch eine leichte Anpassung des Wahlsystems (etwa hin zum so genannten Single-Transferable-Vote-System) zu entschärfen.[4]

Ein weiteres Problem, das sich aus der Verzettelung der Wahltermine ergibt, ist, dass sich damit auch der Wahlkampf in die Länge zieht. Das macht diesen für die Kandidaten zu einer ziemlich teuren Angelegenheit – was aus Sicht der Parteien ungünstig ist, weil sich die eigenen Kandidaten bei den Vorwahlen vor allem gegenseitig zerfleischen und kaum Wähler ausserhalb der Partei überzeugt werden. Aber auch für den neutralen Zuschauer ist die monatelange Wahlschlacht nicht wirklich attraktiv zum Verfolgen.

Natürlich ist Donald Trumps möglicher Sieg bei den Vorwahlen, sollte er denn Tatsache werden, nicht allein dem Wahlsystem geschuldet. Es kommt ihm aber zumindest entgegen, dass sich seine Gegner bislang vor allem gegenseitig Stimmen abnehmen. Aber vielleicht hat Trumps Erfolg ja auch seine guten Seiten. Vielleicht erinnert sich der grossmaulige Milliardär als Präsident dereinst an seine Worte und macht sich daran, das dysfunktionale amerikanische Wahlsystem zu reformieren.

 


[1] Siehe zum Wahlverfahren First-past-the-Post bereits die Beiträge Wieso die Silly Party in Harpenden verlor, Relativ willkürlich, Lotterie um das Präsidentenamt und Majorz: Revival in Schwyz, Katerstimmung in Grossbritannien. Einzig Maine und Nebraska weichen von diesem System ab und verteilen ihre Elektoren etwas proportionaler unter den Kandidaten.

[2] Hintergrund der Kritik war, dass es zeitweise danach aussah, dass Barack Obama weniger Stimmen holen würde als Mitt Romney, aber trotzdem mehr Wahlmänner erhalten würde. Am Ende lag Obama aber auch bei den Stimmen vorne.

[3] Wobei in einigen republikanischen und sämtlichen demokratischen Vorwahlen ein etwas proportionaleres System zur Anwendung kommt.

[4] Früher wurde die Problematik ausserdem dadurch relativiert, dass die Delegiertenstimmen durch die Führungen der lokalen Sektionen bestimmt wurden. Bei der Wahl der Präsidentschaftskandidaten an den Parteikongressen konnten die Delegierten zu einem anderen Kandidaten wechseln und zuweilen wurden Kandidaten auch erst am Kongress selbst aus dem Hut gezaubert. Seither wurde das Auswahlverfahren aber – zu Recht – geöffnet, um solche Manöver in den Hinterzimmern der Parteizentrale zu unterbinden.

Das Ende des Kantönligeists

Einst stark regional verankert, sind die Schweizer Parteien heute zunehmend national aufgestellt. Doch nicht allen gelang dieser Wechsel gleich gut.

Publiziert in der «Neuen Luzerner Zeitung» am 27.02.2016.

Die Erwartungen von Toni Brunner sind hoch. «Guy Parmelin wird uns in der Romandie 4 Prozent mehr Wählerstimmen bringen», prophezeite der SVP-Präsident in der «Zentralschweiz am Sonntag», kurz nachdem der Waadtländer zum neuen Bundesrat gewählt worden war. Tatsächlich hat die SVP in der Westschweiz noch Wachstumspotenzial. Zugleich hat sie dort in den letzten 20 Jahren bereits einen eindrücklichen Aufstieg hinter sich: Lag ihr Stimmenanteil bei den Nationalratswahlen 1995 noch unter 5 Prozent, stieg er bis 2015 um mehr als das Vierfache auf 21 Prozent.

Doch nicht nur in der Westschweiz holte die SVP auf. Sie hat es wie keine andere Partei vor ihr geschafft, in kürzester Zeit von einer regional verankerten Kraft zu einer Partei mit nationaler Ausstrahlung zu werden.

Einen weiteren Beleg dafür bietet die Zentralschweiz. Noch Anfang der 1990er-Jahre war die SVP in unserer Region weitgehend inexistent. In Luzern trat sie 1995 erstmals überhaupt zu kantonalen Wahlen an (und holte auf Anhieb 11 Sitze), in Ob- und Nidwalden sogar erst 2002. Die Partei, die bis dahin fast ausschliesslich in protestantischen Deutschschweizer Kantonen präsent war, zog vermehrt auch konservative Wähler in katholisch geprägten sowie in Westschweizer Kantonen an. Auslöser war die EWR-Abstimmung 1992, wo sich die SVP, angeführt von Christoph Blocher, auf die Seite der Gegner schlug und sich so als öffnungskritische Kraft etablierte.

Studie zeigt erhöhten Nationalisierungsgrad

Der Aufstieg der SVP mag eine Ausnahmeerscheinung sein – die zunehmende nationale Ausbreitung der Parteien ist es nicht. Dies zeigt eine neue Studie von Politikwissenschaftlern der Universitäten Zürich und Bern, welche die Nationalratswahlen von 1991 bis 2015 analysiert. Sie vergleicht das Abschneiden der Parteien in den einzelnen Kantonen. Das Fazit: Die kantonalen Unterschiede nehmen ab. Sprich: Der Stimmenanteil einer Partei im Kanton St. Gallen unterscheidet sich weniger stark von ihrem Stimmenanteil in Genf oder Uri, als dies früher der Fall war. Dargestellt werden kann dies anhand des sogenannten Nationalisierungsgrads, wobei ein hoher Grad auf tiefe kantonale Unterschiede hindeutet (siehe Grafik). Seit 2007 ist der durchschnittliche Nationalisierungsgrad relativ konstant geblieben, was auch mit dem Aufkommen der neuen Parteien GLP und BDP zu tun hat. Während sich die GLP ähnlich der SVP sehr schnell national etabliert hat, ist die Präsenz der BDP im Wesentlichen auf einzelne Deutschschweizer Kantone beschränkt geblieben.

Nationalisierungsgrad der Schweizer Parteien.

Nationalisierungsgrad der Schweizer Parteien.

 

Einen wesentlichen Grund für den Trend zur Nationalisierung sehen die Studienautoren in der Verschiebung der politischen Gräben. Der Gegensatz zwischen liberalen und konservativen Kräften, der die Schweizer Politik lange Zeit dominierte, war stark territorial geprägt. Die CVP war in katholischen Kantonen tonangebend. Der Freisinn war breiter aufgestellt, aber in urbanen und protestantischen Gebieten stärker. Die Sozialdemokraten dagegen waren seit ihrer Gründung national orientiert und nicht konfessionell geprägt.

In den 1990er-Jahren gewann ein neuer Gegensatz an Bedeutung: jener zwischen Befürwortern einer Öffnung des Landes nach aussen und Gegnern dieser Öffnung. Dieser Konflikt ist im Gegensatz zu früheren politischen Gegensätzen weniger geografisch geprägt. Die SVP wusste sich dieser Veränderung am besten anzupassen. «Die SVP hat sich neu erfunden», sagt Daniel Bochsler, Politikwissenschaftler an der Universität Zürich und einer der Autoren der Studie. Dadurch sei es ihr auch gelungen, aus ihren traditionellen Stammlanden in der protestantischen Deutschschweiz auszubrechen.

Ganz anders die CVP: Die Christdemokraten haben zwar ebenfalls versucht, ausserhalb ihrer Hochburgen zuzulegen. Doch es gelang ihnen nicht, in urbanen Gebieten über den Status einer Kleinpartei hinauszukommen. Dafür trieb ihre Öffnung nach links in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts viele konservative Wähler in die Arme der SVP.

«Nationalisierung des Wahlkampfs»

Eine weitere Erklärung dafür, dass die kantonalen Unterschiede bei den Wahlen an Bedeutung verlieren, ist die Organisation der Parteien. Der Politikberater Mark Balsiger spricht von einer «Nationalisierung des Wahlkampfs». Das heisst: Die Parteien richten ihre Wahlkämpfe national aus und versuchen, in allen Kantonen mit den gleichen Themen zu punkten. «Die Parteizentralen haben inzwischen erkannt, dass es einen einheitlichen Auftritt braucht, um Erfolg zu haben.» Die Umsetzung gelinge aber nicht allen Parteien gleich gut. Während bei SVP und SP die nationale Partei die Richtung vorgebe, spielten bei den föderalistisch gewachsenen Parteien CVP und FDP die Kantonalsektionen eine wichtigere Rolle. «Das ist ein Grund, warum sie seit 30 Jahren Wähleranteile verlieren», so Balsiger.

E-Voting: «Es gibt immer ein kleines Restrisiko»

E-Voting: Der Präsident der Staatsschreiberkonferenz, Peter Grünenfelder, sieht im elektronischen Abstimmen eine Weiterentwicklung der Demokratie. Der grüne Nationalrat Balthasar Glättli warnt vor Sicherheitsrisiken.

Publiziert in der «Neuen Luzerner Zeitung» am 22.02.2016.

Wählen und Abstimmen übers Internet – das ist bislang fast ausschliesslich Auslandschweizern vorbehalten. Bei den eidgenössischen Wahlen 2015 konnte in den Kantonen Genf und Neuenburg aber erstmals auch ein Teil der im Inland wohnhaften Stimmberechtigten übers Internet wählen. Bislang haben 13 Kantone Versuche mit E-Voting durchgeführt. Im August 2015 verweigerte der Bundesrat allerdings neun Kantonen die Bewilligung für E-Voting für die eidgenössischen Wahlen. Der Grund: Eine Überprüfung hatte ergeben, dass die Daten der Stimmbürger nach der Stimmabgabe nicht vollständig gelöscht werden und somit das Stimmgeheimnis verletzt werden könnte.

Die betroffenen Kantone beschlossen daraufhin, das gemeinsame Projekt «Consortium Vote électronique» abzubrechen. Bei den eidgenössischen Wahlen konnten nur vier Kantone die Stimmabgabe per Internet anbieten (Genf, Luzern, Basel-Stadt und Neuenburg). Nach dem Abbruch des Projekts der neun Kantone gibt es noch zwei E-Voting- Systeme, die in der Schweiz zur Anwendung kommen: Ein vom Kanton Genf entwickeltes System, das 2003 erstmals angewendet wurde. Sowie ein System, das die Post in Zusammenarbeit mit der spanischen Firma Scytl anbietet und das derzeit vom Kanton Neuenburg genutzt wird.

Beide Systeme sind sogenannte Systeme der zweiten Generation. Sie ermöglichen also die individuelle Verifizierbarkeit. Das bedeutet, dass jeder Stimmbürger nachprüfen kann, ob seine Stimme korrekt abgegeben wurde. Das mittelfristige Ziel des Bundes besteht darin, dass die Systeme daneben auch die universelle Verifizierbarkeit garantieren. Das bedeutet, dass der Kanton, der die Stimmabgabe organisiert, überprüfen kann, ob das angegebene Wahlresultat stimmt.

Balthasar Glättli und Peter Grünenfelder. (Foto: Nadia Schärli)

Balthasar Glättli und Peter Grünenfelder. (Foto: Nadia Schärli)

 

Nächsten Sonntag sind wieder Abstimmungen. Wir alle können unsere Stimme entweder an der Urne oder brieflich abgeben. Warum reicht Ihnen das nicht, Peter Grünenfelder?

Peter Grünenfelder:[*] Wenn wir sicherstellen wollen, dass alle Stimmberechtigten ihre Rechte wahrnehmen können, müssen wir neben den bisherigen Kanälen auch die elektronische Stimmabgabe, sprich E-Voting, ermöglichen. Denn mit der brieflichen Stimmabgabe kommen die Stimmzettel vieler Auslandschweizer nicht rechtzeitig bei der Staatskanzlei an. Zudem garantiert E-Voting, dass die Stimme gültig abgegeben wird – was heute nicht immer der Fall ist. Bei den eidgenössischen Wahlen 2011 beispielsweise waren 3 Prozent der eingegangenen Wahlzettel ungültig.

Balthasar Glättli, erledigen Sie Einzahlungen heute noch am Postschalter?

Balthasar Glättli:[‡] Nein, allerdings muss ich sagen: Seit ich das elektronisch mache, brauche ich viel mehr Zeit dafür. (schmunzelt)

Wieso soll es denn nicht möglich sein, elektronisch zu wählen, wenn wir doch heute so viele Alltagsgeschäfte online erledigen?

Glättli: Ich bin kein fundamentaler Gegner von E-Voting – aber es gibt einen grundlegenden Unterschied dazwischen, Bankgeschäfte online zu tätigen und abzustimmen. Beim Abstimmen muss nicht nur sichergestellt sein, dass die Stimme richtig ankommt, sondern auch, dass das Stimmgeheimnis sichergestellt ist. Bei der Bank bin ich froh, wenn sie weiss, wer eine Überweisung gemacht hat. Beim elektronischen Abstimmen ist das Gegenteil der Fall: Es geht den Staat nichts an, wie ich abstimme. Ausserdem ist es sehr wichtig, dass das Vertrauen in ein Abstimmungsresultat gewährleistet ist. Wenn ein elektronisches System irgendwo eine Hintertür hat oder gehackt werden kann, besteht die Gefahr, dass das Ergebnis verfälscht wird.

Diese Gefahr besteht auch bei der Stimmabgabe per Post oder an der Urne.

Glättli: Natürlich, es ist schon heute möglich, z. B. einzelne Couverts aus dem Briefkasten zu fischen und die Stimme zu verändern. Beim elektronischen Wählen und Abstimmen kann jedoch mit sehr viel weniger Aufwand das Resultat im Grossen verändert werden. Hier brauchen wir wirklich 100 Prozent Sicherheit, dass das nicht passiert.

Grünenfelder: Balthasar Glättli ist für mich der personifizierte digitale Widerspruch: Er ist hochaktiv in den sozialen Medien, obwohl diese teilweise grosse Sicherheits­lücken aufweisen. Gleichzeitig fordert er für E-Voting 100-prozentige Sicherheit. Ich teile das Anliegen, dass die Sicherheit beim E-Voting das Allerwichtigste ist. Wir haben aber heute zahlreiche Hürden eingebaut, sowohl seitens der Kantone als auch des Bundes. Die Systeme der zweiten Generation erfüllen bereits heute die Bedingung der individuellen Verifizierbarkeit und werden weiterentwickelt zur universellen Verifizierbarkeit. Wir haben in der Schweiz bisher 214 pannenfreie Urnengänge mit E-Voting durchgeführt. Das ist ein Erfolgsausweis. Aber wir sind immer noch in der Pilotphase, und die Systeme werden weiter verbessert.

Vergangenen August versetzte der Bundesrat E-Voting in der Schweiz allerdings einen Rückschlag, als er dem System, das in neun Kantonen zum Einsatz kam, die Bewilligung verweigerte.

Grünenfelder: Ich halte diesen Entscheid nach wie vor für falsch. Das System hat die Anforderungen des Bundes aus unserer Sicht erfüllt. Zudem sind Unterbrüche beim E-Voting für das Vertrauen der Stimmbürger in diesen Abstimmungskanal weit gravierender als Hacker­angriffe; das zeigen auch wissenschaftliche Untersuchungen. Die digitale Revolution, die derzeit im Gang ist, erfordert einen pragmatischen Umgang. Wenn man 100 Prozent risikofreie Urnengänge verlangt, müssten auch das briefliche Abstimmen und das Abstimmen an der Urne verboten werden. Es gibt immer ein kleines Restrisiko – doch wir setzen alle Energie ein, dass das Risiko so nahe bei null liegt wie möglich.

Glättli: Aus meiner Sicht hat der Entscheid des Bundesrats das Vertrauen eher gestärkt. Er hat gezeigt, dass er das Motto «Sicherheit vor Tempo» ernst nimmt. Natürlich wäre es für die Benutzerakzeptanz womöglich besser gewesen, wenn man die Sicherheitslücke einfach unter den Teppich gekehrt hätte. Aber es ist notwendig, Probleme ehrlich zu benennen, wenn es Probleme gibt.

Grünenfelder: Derart auf die leichte Schulter nehmen sollte man diesen Entscheid nicht. In den Kantonen, die E-Voting bei den letzten Wahlen nicht mehr anbieten konnten, ging die Wahlbeteiligung bei den Auslandschweizern zum Teil massiv zurück.

Glättli: Meine Hauptkritik ist, dass man E-Voting ausdehnen will, obwohl nicht alle Systeme individuelle und universelle Verifizierbarkeit bieten und somit nicht auf dem neusten technischen Stand sind. Ich würde erwarten, dass man zuerst den Schritt macht zum sichereren System, bevor man E-Voting auf eine grössere Zahl von Stimmberechtigten ausdehnt.

Grünenfelder: Diese Systeme kommen bereits zum Einsatz. Die Frage ist: Wollen wir warten, bis alle Systeme auf dem maximalen Stand der Technik sind, und dann E-Voting flächendeckend einführen? Oder wollen wir schrittweise vorgehen, indem wir die Pilotphase sukzessive ausdehnen, zuerst auf die Auslandschweizer, dann auf die Stimmberechtigten im Inland?

Sie sehen E-Voting also nach wie vor als Erfolgsgeschichte?

Grünenfelder: Ich möchte daran erinnern: Nachdem man die briefliche Wahl eingeführt hat, dauerte es zehn Jahre, bis 50 Prozent der Stimmenden brieflich wählten. Beim E-Voting haben schon bei der ersten Abstimmung 50 Prozent der Stimmenden, denen dieser Kanal offenstand, elektronisch gewählt. Mittlerweile sind wir bei bis zu 70 Prozent. Wir leben in der digitalen Revolution. Die jungen Leute wachsen mit den elektronischen Medien auf. Hier darf der Staat nicht stehen bleiben.

Glättli: Es ist doch aufschlussreich, dass gerade Politiker und politische Kräfte, die besonders nahe an der digitalen Welt sind, etwa die Piratenpartei, jene sind, die E-Voting am skeptischsten gegenüberstehen. Sie sehen eben nicht nur das Potenzial der digitalen Welt, sondern auch die Risiken und Gefahren, die damit verbunden sind.

Grünenfelder: Wenn man Herrn Glättli zuhört, meint man, es gebe nur Schwierigkeiten und Risiken. Die elektronische Stimmabgabe bietet immense Chancen, und darüber wird kaum geredet. Aber die Kantone werden weitermachen. Heute reden wir über E-Voting, bald wird die Diskussion über die elektronische Unterschriftensammlung geführt werden. Unsere Demokratie muss und wird sich weiterentwickeln.

Viele Politiker erhoffen sich von E-Voting eine höhere Stimm- und Wahlbeteiligung. Wissenschaftliche Studien haben für die Schweiz und andere Länder jedoch keinen signifikanten Effekt gezeigt, sondern eher eine Verschiebung von anderen Kanälen zum E-Voting.

Grünenfelder: Bei den Auslandschweizern ist E-Voting sehr beliebt. Für die Stimmberechtigten im Inland gibt es noch keine ausreichenden Erfahrungswerte. Ich glaube aber nach wie vor, dass der elektronische Kanal geeignet ist, der jungen Generation die Demokratie näherzubringen. Es wird sicher nicht so sein, dass, wenn heute drei von zehn jungen Stimmbürgern regelmässig abstimmen, es mit E-Voting zehn von zehn sein werden. Aber es werden sicher nicht weniger sein, möglicherweise sogar etwas mehr.

Glättli: Beim E-Voting stellen sich auch staatspolitisch schwierige Fragen. Auf Facebook liest man schnell ein Argument und klickt auf «like». Ist es richtig, das Wählen und Abstimmen auf eine «Klickdemokratie» zu reduzieren? Ich finde es eigentlich richtig, wenn man als Stimmbürger drei Momente überlegen muss, bevor man seine Stimme abgibt.

Grünenfelder: Da muss ich dagegenhalten: Bei der elektronischen Stimmabgabe ist es nicht mit einem Klick getan. Es ist ein mehrminütiger staatsbürgerlicher Akt, einfach in elektronischer Form.

Wenn Sie am 28. Februar die Möglichkeit hätten, elektronisch abzustimmen, würden Sie davon Gebrauch machen?

Grünenfelder: Ja.

Glättli: Höchstens, um einmal zu schauen, wie das in der Praxis funktioniert. Wahrscheinlich würde ich aber aus reiner Bequemlichkeit meine Stimme weiterhin brieflich abgeben.

 


[*] Peter Grünenfelder (49) ist Staatsschreiber des Kantons Aargau und Präsident der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz. Ab 1. April leitet er die Denkfabrik Avenir Suisse.

[‡] Balthasar Glättli (44) sitzt seit 2011 für die Zürcher Grünen im Nationalrat. Beruflich führt er eine Firma für Kampagnen und Webdesign.

 

Wieso sich die Demokratie schlecht als Argument gegen (oder für) die Durchsetzungsinitiative eignet

Vor der Abstimmung am 28. Februar sprechen die Gegner der Durchsetzungsinitiative vom drohenden Ende des Rechtsstaats und der Gefahr einer Diktatur. Die Warnungen vor dem «Volksabsolutismus» basieren allerdings auf einem seltsamen Verständnis von Demokratie.

Ebenfalls publiziert (leicht gekürzt) in der «Basler Zeitung» am 17.02.2016.

Landsgemeinde Appenzell 2012

Volksabstimmung an einer Appenzeller Landsgemeinde.
Bild: hdzimmermann

Eigentlich könnte man meinen, bei der Durchsetzungsinitiative, gehe es um Landesverweise für straffällige Ausländer. Wer den aktuellen Abstimmungskampf verfolgt, erhält indes den Eindruck, es stehe nicht weniger als die demokratische Grundordnung auf dem Spiel. Gegner und Befürworter geizen nicht mit grossen Worten. So wähnt SVP-Übervater Christoph Blocher die Schweiz «auf dem Weg zur Diktatur», die offenbar nur durch ein Ja am 28. Februar abgewendet werden kann. Die Gegner argumentieren genau umgekehrt: Es sei gerade der «Volksabsolutismus», der zur Diktatur und zum Niedergang der Schweiz führe. Wenn das Stimmvolk das Parlament und die Gerichte ausschalte, verstosse es gegen die «Grundregeln der Demokratie», warnte auch Bundesrätin Simonetta Sommaruga an der Medienkonferenz zum Auftakt des Abstimmungskampfs. Bei nüchterner Betrachtung kommen allerdings Zweifel an der These auf, die Durchsetzungsinitiative gefährde die Demokratie.

Vom Volk abhänigig

«Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus», heisst es im deutschen Grundgesetz. Das gilt – vielleicht noch in grösserem Masse – auch für die Schweiz.[1] Parlament, Regierung und Gerichte werden alle direkt oder indirekt durch die Stimmbürger gewählt. Das bedeutet, dass sie demokratisch legitimiert sind, aber auch, dass sie vom Volk abhängig sind. Das Volk verleiht ihnen Macht und schränkt diese gleichzeitig ein. Der Handlungsspielraum von Parlament, Regierung und Gerichten ist stets limitiert durch den Spielraum, der ihnen die Stimmbürger zuzugestehen bereit sind.

Nach Daniel Binswanger «beruht die Erfolgsgeschichte der Schweiz gerade darauf, dass die Volkssouveränität politischen ‹Checks and Balances› unterworfen ist». Das klassische Gewaltendreieck bestehend aus Parlament, Regierung und Gerichte fusst idealerweise tatsächlich auf der Idee, dass sich diese drei Institutionen gegenseitig kontrollieren und hemmen. Der Stimmbürgerschaft als Gesamtheit des Staatsvolks und somit als übergeordnetem Organ kommt der Funktion der «Checks and Balances» jedoch gerade keine Bedeutung zu. Im Gegenteil, erstere drei Institutionen verdanken ihre schiere Existenz gerade der vierten, durch welche sie (direkt wie die Bundesversammlung oder immerhin indirekt) legitimiert sind.[2] [3]

Die Frage der Definitionshoheit

Damit soll keineswegs gesagt werden, das Volk dürfe alles und habe immer recht. Das ist indes eine ganz andere Frage. Wie an anderer Stelle ausgeführt, ist niemand, auch nicht der Verfassungs- und Gesetzgeber, legitimiert, die grundlegenden Rechte und Freiheiten einer Person zu verletzen. Jemanden ohne Grund einzusperren oder ihn zu enteignen, ist falsch, egal ob der Entscheid dazu ein Parlament, eine Regierung, ein Gericht oder eine Mehrheit der Stimmbürger fällt. Die entscheidende Frage ist jedoch, wer diese Grundrechte und -freiheiten definiert und wer entscheidet, ob eine Verletzung vorliegt oder nicht.

Diese Frage stellt sich auch im Zusammenhang mit der Durchsetzungsinitiative. Wer bestimmt, ob die Ausschaffung eines kriminellen Ausländers eine ungerechtfertigte Verletzung oder eine unverhältnismässige Einschränkung seiner Grundrechte darstellt? Über Landesverweise entscheidet in der Schweiz die Judikative – die Richter müssen sich allerdings an den gesetzlichen Rahmen halten, der ihnen letztlich vom Volk vorgegeben wird. Und es steht der Mehrheit der Stimmbürger frei, diesen Rahmen anzupassen und den Entscheidungsspielraum der Gerichte in dieser Frage einzuschränken oder gar aufzuheben. Wie gerecht und wie zielführend diese Lösung ist, darüber kann man geteilter Meinung sein. Es handelt sich aber nicht um eine Aushebelung des Rechtsstaats oder um einen Verstoss gegen die Grundregeln der Demokratie, sondern um einen ganz gewöhnlichen Vorgang, indem das Volk von seinen (verfassungsmässigen) Kompetenzen als Verfassungs- und Gesetzgeber Gebrauch macht.

Aus dem gleichen Grund ist auch die Kritik, mit der Initiative werde das Parlament ausgeschaltet, irreführend. Ehrlicherweise müssten diese Kritiker umgehend die Abschaffung des fakultativen und obligatorischen Referendums fordern, da mit diesen Instrumenten immer wieder Entscheide des Parlaments umgestossen werden. Auch wäre die Volksinitiative, wie sie in sämtlichen Kantonen praktiziert wird, gemäss jener Argumentationdes Teufels, da sie die Gesetzesebene (teilweise gar die Verordnungsebene und Einzelbeschlüsse) betrifft. Es ist ja gerade Sinn und Zweck der direkten Demokratie, dass die Stimmbürger das Parlament korrigieren können, wenn sie mit dessen Entscheiden nicht einverstanden sind – auf welcher Normstufe diese auch immer angesiedelt sind.

Diktatur der Mehrheit oder der Minderheit?

Doch besteht damit nicht die Gefahr einer «Diktatur der Mehrheit», die Gefahr, dass eine Mehrheit des Volkes einzelne Personen oder Minderheiten diskriminiert, ihre Grundrechte verletzt? Definitiv. Aber besteht nicht auch die Gefahr, dass eine Minderheit des Volkes (beispielsweise das Parlament oder die Regierung) dasselbe tut?[4] Hier sind wir wieder bei der Definitionshoheit über die Menschenrechte.

Man kann natürlich der Ansicht sein, dass Menschenrechte am besten gewährleistet sind, wenn sie in der Hand einer kleinen Gruppe von Fachkundigen oder Richtern sind. Es gibt in der Geschichte allerdings genug Beispiele von gravierenden Menschenrechtsverletzungen, von Folterungen bis Völkermorden, für die kleine Gruppen aus der Elite der Gesellschaft verantwortlich waren. Demgegenüber haben die Stimmberechtigten in der Schweiz in der Vergangenheit sehr oft ein feines Sensorium für individuelle Rechte und Freiheiten gezeigt. Zuweilen haben sie sogar Regierung und Parlament zurückgepfiffen, wenn diese sich über die Verfassung hinwegsetzten. Nicht ohne Grund bezeichnete der Staatsrechtler Zaccaria Giacometti in einer Rede 1954 die Demokratie als «Hüterin der Menschenrechte».

Man kann daher optimistisch sein, dass die Demokratie in der Schweiz unabhängig vom Abstimmungsresultat am 28. Februar weiterbestehen wird. Die Warnungen vor einer drohenden Diktatur mögen ein wirkungsvolles Mobilisierungsinstrument im Abstimmungskampf sein. Der Realität werden sie jedoch nicht gerecht.

 


[1] Erstaunlicherweise ist die Volkssouveränität respektive die direkte Demokratie nicht wörtlich in der Bundesverfassung verankert; sie ergibt sich jedoch implizit daraus. Einige Kantonsverfassungen halten aber einleitend die demokratische Grundordnung mit der Wendung fest: «Die Staatsgewalt beruht auf dem Volk.» (So etwa Art. 1 Abs. 3 KV-ZH, Art. 1 Abs. 2 KV-BE, Art. 2 KV-SH.)

[2] Mit den Kantonen existiert aber durchaus ein paritätischer Gegenspieler zum Volkssouverän: Nur wenn gleichzeitig eine Mehrheit der föderalen Einheiten eine beantragte Verfassungsänderung gutheisst, kann diese in Kraft treten.

[3] Im Übrigen wirkt die These Binswangers auch deshalb seltsam, weil neben Kalifornien noch viele weitere Bundesstaaten in den USA das Instrument der Volksinitiativen kennen, ohne dass sie daran zugrundegegangen wären.

[4] Immerhin setzt sich das Bundesparlament regelmässig über die Verfassung hinweg (siehe Eine Nebensächlichkeit namens Bundesverfassung) und nunmehr bemerkt selbst Binswanger, dass «es auch die Landesregierung mit der Verfassungskultur nicht mehr sehr genau [nimmt]».

Präsident eines gespaltenen Landes

Barack Obama wollte die Polarisierung in der US-amerikanischen Politik überwinden. Am Ende musste er selbst nach deren Regeln spielen.

Am Dienstagabend hat US-Präsident Barack Obama die traditionelle «Rede zur Lage der Nation» vor dem Kongress gehalten. Wie üblich ging er darin auf die Leistungen seiner Administration (Gesundheitsreform, Atomvertrag mit dem Iran, Tötung von Osama Bin Laden etc.) und die Herausforderungen für die Zukunft (technologischer Wandel, Bildung, Terrorismus, Klimawandel etc.) ein.

Gegen Ende der Rede gab er sich jedoch auch selbstkritisch:

«It’s one of the few regrets of my presidency — that the rancor and suspicion between the parties has gotten worse instead of better. I have no doubt a president with the gifts of Lincoln or Roosevelt might have better bridged the divide.»

Die Enttäuschung Obamas war nicht gespielt. Tatsächlich stand am Anfang seiner politischen Karriere in Washington eine vielbeachtete Rede, in welcher er die tiefer werdenden Gräben in den USA beklagte. Am Parteitag der Demokraten im Juli 2004, ging Obama – damals ein weitgehend unbekannter Lokalpolitiker, der für den Senat kandidierte – auf die geläufige Einteilung von Bundesstaaten in (republikanisch dominierte) «red states» und (demokratisch dominierte) «blue states» ein. Er relativierte dieses Schwarz-Weiss-Denken:

«We worship an awesome God in the blue states, and we don’t like federal agents poking around our libraries in the red states. We coach little league in the blue states and, yes, we’ve got some gay friends in the red states. There are patriots who opposed the war in Iraq, and there are patriots who supported the war in Iraq. We are one people, all of us pledging allegiance to the stars and stripes, all of us defending the United States of America.»

Solche Worte waren ungewöhnlich, denn das Land befand sich mitten im Wahlkampf, und die Demokraten strebten gerade danach, Präsident George W. Bush aus dem Amt zu jagen und durch ihren Kandidaten John Kerry zu ersetzen. Und dann kam Obama und rief zum Zusammenhalt über die Parteigrenzen hinweg auf. Doch mit seinen Worten sprach er offenbar vielen Amerikanern aus der Seele, die genug hatten von den immer schrilleren Anfeindungen zwischen Republikanern und Demokraten.

Es ist eine Ironie der Geschichte, dass Obama letztlich gleichermassen Opfer und Profiteur des von ihm kritisierten Schwarz-Weiss-Rasters wurde, nachdem er 2008 zum Präsidenten gewählt wurde.

Unmittelbar nach seiner Wahl trieb er die Umsetzung seines wichtigsten Wahlversprechens, der Gesundheitsreform, voran. Er bezog bewusst republikanische Parlamentarier in die Ausarbeitung einer entsprechenden Gesetzesvorlage mit ein. Trotz seiner Zugeständnisse scheiterten allerdings sämtliche Bemühungen, auch Stimmen von Republikanern für das Projekt zu gewinnen – zu gross war der Druck aus der Partei sowie der Tea-Party-Bewegung, Obama keinesfalls auch nur das kleinste Erfolgserlebnis zuzugestehen. Letztlich hatte Obama nur deshalb Erfolg, weil seine Partei in beiden Parlamentskammern eine Mehrheit hatte und geschlossen genug stimmte, um das neue Gesetz ohne republikanische Unterstützung durchzubringen.

Damit war der Kurs für Obamas Präsidentschaft festgelegt: Fast alle Abstimmungen im Parlament verliefen verlässlich entlang der Parteigrenzen, und auch der Präsident verlegte sich stärker darauf, die eigene Partei zu mobilisieren, indem er seine Gegner kritisierte, anstatt zu versuchen, sie auf seine Seite zu bringen.

Parteien entfernen sich voneinander
Zu Beginn des Wahljahres 2016 ist die Politik in den USA so stark polarisiert wie nie zuvor. Nicht nur überbieten sich die republikanischen Präsidentschaftskandidaten mit immer radikaleren Positionen und wird die Favoritin bei den Demokraten, Hillary Clinton, mit Bernie Sanders von einem Kandidaten bedrängt, der selbst für europäische Verhältnisse weit links steht. Vor allem vertiefen sich die parteipolitischen Gräben in den beiden Parlamentskammern immer weiter (siehe Grafik).[1] Die Verschiebung scheint insbesondere auf Seiten der Republikaner dramatisch. Sie zeigt sich etwa am Beispiel von John McCain, der zu Beginn seiner Amtszeit als Senator dem rechten Flügel seiner Partei angehörte, heute aber links der Mitte steht, obschon sich seine Positionen im Verlauf der Zeit kaum veränderten.Polarisierung_USA

Diese Polarisierung erstaunt auf den ersten Blick, wenn man sich das politische System vor Augen hält. In den USA werden der Präsident und sämtliche Abgeordnete im Mehrheitsverfahren gewählt. In der Theorie führt dieses dazu, dass die Parteien zur Mitte hin tendieren. Denn wer jenen Wähler überzeugen kann, der genau in der Mitte steht – der berühmte «Medianwähler» – der hat die Mehrheit (zumindest in einem Zweiparteiensystem, wie es sich in den USA etabliert hat).

Mobilisierung ist entscheidend

Soweit die Theorie. In der Praxis sieht das ganze etwas anders aus.

Zum einen entscheidet der Medianwähler höchst selten eine Wahl. Denn in der Praxis geht nur ein Teil der Wähler an die Urne. Das bedeutet: Um zu gewinnen, muss man seine Anhänger möglichst zahlreich an die Urne bringen. Dazu eignet sich ein Programm, das jenem des Gegners gleicht wie ein Ei dem andern, nur bedingt.

Zum anderen gebieten die Regeln der Mediendemokratie, dass eine Partei ein klares Profil hat, möglichst geschlossen auftritt und Positionen vertritt, mit denen sie in der Öffentlichkeit gehört wird. Donald Trump macht deutlich, wie das Mediensystem heute (nicht nur in den USA) funktioniert: Mit einer provokativen Aussage, einem provokativen Tweet, einem Werbespot auf einem kleinen Lokalsender zieht er fast die gesamte öffentliche Aufmerksamkeit auf sich.

Schliesslich sorgt ein anderer Aspekt des politischen Systems dafür, dass die Polarisierung zunimmt – zumindest im Repräsentantenhaus. In den meisten Bundesstaaten legt das lokale Parlament die Wahlkreise fest. Wie wir wissen, lassen sich damit die Wahlen so beeinflussen, dass die eine oder andere Partei möglichst hohe Siegeschancen hat.

Gerrymandering hat aber noch einen anderen Effekt: Weil die Parteien in der Regel versuchen, möglichst viele Wähler der anderen Partei in einem Wahlkreis «unterzubringen», werden die Wahlen vielerorts zu unumstrittenen Angelegenheiten. Je weniger sich Kandidaten aber vor Konkurrenz fürchten müssen, desto weniger Anreiz haben sie, eine moderate Politik zu verfolgen, um Wechselwähler zu überzeugen.[2]

Gegen diese Tendenzen der Polarisierung konnte auch Barack Obama wenig ausrichten, wie er in seiner Rede zur Lage der Nation eingestand. Und die Schlussfolgerung zog:

«If we want a better politics, it’s not enough just to change a congressman or change a senator or even change a President. We have to change the system to reflect our better selves. I think we’ve got to end the practice of drawing our congressional districts so that politicians can pick their voters, and not the other way around.»

 


[1] Interessanterweise ist in der amerikanischen Bevölkerung keine, oder zumindest keine so starke Polarisierung zu beobachten wie in der Politik.

[2] In der Wissenschaft ist indes umstritten, wie stark dieser Effekt des Gerrymandering tatsächlich ist.

Littérature napoléonienne – Buchempfehlungen 2015

Der Blog «Napoleon’s Nightmare» präsentiert seine Top-10-Buchempfehlungen, die im vergangenen Jahr 2015 erschienen sind. Die ersteren fünf widmen sich spezifischen Problemen in der Schweizer Politik und Demokratie, die zweite Hälfte behandelt Autoren und Aspekte aus Deutschland und aus aller Welt.

Von Claudio Kuster und Lukas Leuzinger

 

Cassidy-Loser Fall FDPAlan Cassidy / Philipp Loser: Der Fall FDP – Eine Partei verliert ihr Land (Rotpunktverlag)
Schon oft wurde der Niedergang des Freisinns beschrieben und analysiert. In ihrem Buch Der Fall FDP wagen die beiden Journalisten Alan Cassidy und Philipp Loser einen neuen Versuch, das langsame Schrumpfen der FDP seit den 1980er-Jahren nachzuzeichnen und dessen Gründe zu analysieren. Dabei lassen sie zahlreiche ehemalige und aktive Exponenten der Partei, aber auch deren Gegner zu Wort kommen.

Das Buch ist anregend geschrieben, und die Autoren bringen ihre Analysen mit spitzer Feder auf den Punkt. Ihnen zufolge flirtete die FDP Ende der 1970er- und Anfang der 1980er-Jahre mit dem «Neoliberalismus». In den 1990er-Jahren öffnete sie sich gegenüber Europa, bevor sie sich nach der Jahrtausendwende wieder nach rechts bewegte. Alle drei Entwicklungen sehen Cassidy und Loser kritisch, was die Frage aufwirft, ob die Partei überhaupt einen Kurs hätte fahren können, der sie nicht Wählerstimmen gekostet hätte.

Letztlich hatten wohl äussere Umstände einen wesentlichen Einfluss darauf, dass die FDP an Bedeutung verlor. Das Fazit des Buches ist einfach: «Die grosse Zeit der FDP ist für immer vorbei.» Nie mehr werde die Partei eine solche umfassende Macht haben wie zu ihrer Blütezeit. Das ist eine wenig gewagte These – trotz der jüngsten Wahlerfolge, welche die FDP errang.

Avenir Suisse Bürgerstaat und StaatsbürgerAndreas Müller (Hrsg.): Bürgerstaat und Staatsbürger – Milizpolitik zwischen Mythos und Moderne (Avenir Suisse/NZZ Libro)
Das Milizsystem steht am Scheideweg. Die Bereitschaft, sich neben den beruflichen Verpflichtungen für die Gemeinschaft zu engagieren, nimmt ab. Das merken etwa die Gemeinden, die immer mehr Mühe bekunden, genug Leute für Ämter zu finden. Auch auf Bundesebene ist das Milizprinzip unter Druck – allerdings aus einem anderen Grund: Dort führt die Professionalisierung und die zunehmende Arbeitslast der Parlamentarier dazu, dass nur noch wenige von ihnen ihr Mandat als Milizamt im klassischen Sinne ausüben. Die meisten setzen mehr als zwei Drittel ihrer Arbeitszeit für die Politik ein, einige sind sogar Vollzeitpolitiker geworden.

Mit diesen Veränderungen setzt sich die Denkfabrik Avenir Suisse im Buch «Bürgerstaat und Staatsbürger» auseinander. Sie geht das Thema aus drei Perspektiven an. Erstens werden die Chrakteristiken, die Vorzüge, aber auch die Nachteile des Milizsystems aus theoretischer Sicht beschrieben, unter anderem von Georg Kohler und Hans Geser. Zweitens beschreiben Autoren wie Daniel Kübler und Sarah Bütikofer, wie das Milizsystem heute in der Praxis funktioniert. Die von ihnen identifizierten Herausforderungen nimmt Andreas Müller schliesslich zum Anlass, um mögliche Lösungsansätze zu skizzieren. Am brisantesten ist dabei wohl der Vorschlag eines «Bürgerdienstes» (den Avenir Suisse bereits vor der Abstimmung über die Wehrpflicht vorgebracht hatte), zu dem sämtliche Bewohner der Schweiz verpflichtet würden. Dieser – so die Idee – könnte Entlastung bringen bei Aufgaben, die das Milizsystem immer weniger in der Lage ist zu erfüllen.

Kreis Städtische vs. ländliche SchweizGeorg Kreis (Hrsg.): Städtische versus ländliche Schweiz? – Siedlungsstrukturen und ihre politischen Determinanten (NZZ Libro)
Die politologischen Grundkonflikte entlang den Linien Zentralismus–Föderalismus, Katholizismus–Laizismus und Arbeit–Kapital waren schon Gegenstand zahlreicher Abhandlungen. Erstaunlicherweise ist derweil die Literatur zum Stadt-Land-Graben eher dünn gesät, obschon es sich hier um den vielleicht ältesten Konflikt schlechthin handelt. Aufgeschreckt durch den 9. Februar 2014 drängt Historiker Georg Kreis mit seinem Sammelband in diese Lücke.

Hervorzuheben sind dabei, neben dem die Semantik des Urbanen nachspürenden Essay von Kreis selbst, zwei Aufsätze. Zum einen lesenswert ist der Beitrag von Politologe Wolf Linder, der alle nationalen Volksabstimmungen seit 1874 nach der Polarisierung der einleitend erwähnten Gegensätze untersucht hat. Dabei stellt er fest, dass seit den 1990er Jahren vermehrt respektive «vertieft» Stadt-Land-Konflikte manifest worden sind, so etwa bei Abstimmungen über Schwangerschaftsabbruch, Drogenpolitik, erleichterter Einbürgerung oder den aussenpolitischen Themen um UNO, EWR und EU/Bilaterale.

Journalist Paul Schneeberger wiederum zeichnet ein differenziertes Bild der Agglomerationen, die es so pauschal nicht gibt. Denn die «Agglo» reicht von Arbeitervorstädten über Gartenquartiere bis hin zu Nobelvororten. Überhaupt apostrophiert er diesen Zwischenraum des Urbanen und Ruralen durchaus positiv. Durch den Pragmatismus und Individualismus der Agglomerationsbewohner, ebenso wie die ethnische Diversität und Nähe zur Natur, erkennt er just in der Agglomerationsgemeinde, was früher der Stadt zugeschrieben wurde: «die grösstmögliche Gleichzeitigkeit menschlicher Möglichkeiten».

Rätoromanisch DemokratieCorsin Bisaz / Andreas Glaser (Hrsg.): Rätoromanische Sprache und direkte Demokratie – Herausforderungen und Perspektiven der Rumantschia (ZDA/Schulthess)
Der rätoromanischen Sprache wurde erst relativ spät, vor ziemlich genau 20 Jahren, der Status der (vierten) Amtssprache der Schweiz eingeräumt. Die Schwierigkeiten mit dem Umgang, Erhalt und Pflege dieser helvetischen Minderheitensprache sind dabei aber geblieben, ja haben sich in den letzten Dekaden eher noch akzentuiert. Eine Konferenz in Chur, organisiert durch das Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA), nahm sich 2014 diesem Themenkomplex an – hier liegt nun der äusserst spannende und anregende Tagungsband jener Vorträge vor. Abgesehen vom rätoromanischen Einleitungskapitel sind die Beiträge in deutscher Sprache verfasst.

Im ersten Kapitel werden die Rollen des Kantons Graubünden sowie des Bundesstaats nachgezeichnet: Während sich der Bund zusehends mehr für die Finanzierung der rätoromanischen Sprache engagiert, stösst die minoritäre Kultur erstaunlicherweise just im Heimatkanton auf monetären Widerstand. Symptomatisch hierfür ist eine grossrätliche Spardebatte 2003, als mit einem Federstrich alle Schulbücher in den fünf rätoromanischen Idiomen, den Dialekten, aufgehoben wurde. Das zweite Kapitel widmet sich den verfassungsmässigen Grundlagen der Rumantschia sowie dem vor einiger Zeit erlassenen Sprachengesetz zur Förderungen der Minderheitensprachen (Rätoromanisch und Italienisch).

Im dritten Kapitel stellen sich drei Akteure vor, die am Erhalt des Rätoromanischen massgeblich beteiligt sind: die Lia Rumantscha als zivilgesellschaftliche «Lobby» für die (manchmal auch disparaten) Interessen der Rätoromanen, der Rektor der pädagogischen Hochschule Graubünden («Die romanische Schule ist in fast allen Fällen eine Schule in der Peripherie») sowie der Präsident der SRG SSR Svizra Rumantscha (immerhin Chef von 160 Mitarbeitern). Im letzten Teil liefern sich die beiden Rechtsprofessoren Thomas Burri und Andreas Auer ein Pro und Contra zur Idee «Romanenstaat», einer De-Territorialisierung der dispersen Gemeinde der Rätoromanen.

Demokratie in GemeindeDaniel Kübler / Oliver Dlabac (Hrsg.): Demokratie in der Gemeinde – Herausforderungen und mögliche Reformen (ZDA/Schulthess)
Als «Schulen der Demokratie» werden Gemeinden oft bezeichnet. Doch diese Schulen stehen vor grossen Herausforderungen. Insbesondere haben sie «ein Problem mit einer immer geringeren Schülerzahl», wie Daniel Kübler treffend feststellt. In ihrem Buch analysieren Kübler und Oliver Dlabac zusammen mit weiteren Autoren die Probleme der Demokratie in den Gemeinden und mögliche Lösungen. Zu nennen sind insbesondere Gemeindefusionen und neue Formen der Bürgerbeteiligung. Tatsächlich vermögen Fusionen die Rekrutierungsprobleme in den Gemeinden zu entschärfen, wie Kübler, Dlabac, Andreas Rohner und Thomas Zenger am Beispiel des Kantons Aargau zeigen, weil der «Pool» potenzieller Kandidaten für Milizämter grösser wird.

Gemeindefusionen sind hinsichtlich der Demokratie aber nicht ohne Probleme. So analysieren Philippe Koch und Andreas Rohner die Auswirkungen von Gemeindefusionen im Kanton Tessin und kommen zum Schluss, dass die Wahlbeteiligung in fusionierten Gebieten gesunken ist. Gleichzeitig haben die Parteien an Bedeutung verloren. Fusionen sind somit ein zweischneidiges Schwert. Sicherlich ist auch die konkrete Umsetzung entscheidend, wie Ursin Fetz in seinem Beitrag anhand von Beispielen aus dem Kanton Graubünden zeigt. Insgesamt bietet das Buch eine spannende Übersicht über die Herausforderungen für die Demokratie in den Gemeinden, auch wenn sich manche Kapitel augenscheinlich an ein Fachpublikum richten und das ungenügende Lektorat den Lesegenuss zuweilen beeinträchtigt.

Nolte DemokratiePaul Nolte: Demokratie – Die 101 wichtigsten Fragen (C.H.Beck)
Paul Nolte, Professor für Neure Geschichte in Berlin, stellt «die 101 wichtigsten Fragen» zur Demokratie – und seine Antworten im gleichlautenden, kompakten Band gleich dazu. 101 Fragen sind es tatsächlich, ob er jedoch durchwegs die «wichtigsten» herausgegriffen hat, sei dahingestellt (etwa: «Gibt es eine demokratische Architektur?»). Doch das Frage-und-Antwort-Ping-Pong führt kurzweilig und abwechslungsreich von demokratietheoretischen Fragen («Beruht Demokratie auf Volkssouveränität?») über Historisches («Wie demokratisch war die Amerikanische Revolution?»), Deutschland-Spezifisches («Aber die Nationalsozialisten haben sich doch auch auf das Volk berufen?») bis in die Zukunft hinein («Leben wir schon in der Postdemokratie?»).

In die Schweiz, wo mit «Demokratie» automatisch die hiesige, unmittelbare Form assoziiert wird, blickt Nolte indes nur wenig. Denn er geht in seinen Fragen implizit dem allgemeineren, also repräsentativen Demokratiebegriff nach, während die direkte Demokratie leider nur in einer einzigen Frage behandelt wird. Umgekehrt schwingen die Erfahrungen der Weimarer Republik in diversen Schattierungen auf – schliesslich wirkt sich dieses unrühmliche Kapitel deutscher Geschichte bis heute hemmend auf Demokratisierungsbestrebungen aus.

Überhaupt greift Nolte durchaus viele kritische Punkte auf: Das späte Frauenwahlrecht, der Lobbyismus, Rechtsstaatlichkeit, demokratische Monarchien, China und Islam, Grundrechte, Populismus, Aushöhlung durch Globalisierung und Kapitalismus, Massenmedien und die Online-Demokratie – auch hierauf gibt er stets differenzierte Antworten. Durchaus skeptisch, aber letztlich stets optimistisch.

9783725573165_ZStöR 229 Kuoni_UGBeat Kuoni: Rechtliche Problemfelder direkter Demokratie in Deutschland und in der Schweiz (Schulthess)
Die vorliegende, von Andreas Auer betreute staatsrechtliche Doktorarbeit widmet sich dem Vergleich der direkten Demokratie in den Bundesländern Deutschlands mit derjenigen in den Schweizer Kantonen. Beat Kuonis Fokus zielt dabei primär auf den rechtlichen und formellen Rahmen der «sachunmittelbaren Demokratie» respektive des «Volksgesetzgebungsverfahrens», wie direkte Demokratie und Volksinitiative in den Ländern genannt werden.

Der Dissertant erläutert insbesondere die Instrumente Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid, welche als dreistufige Kaskade den Hauptunterschied zum zweistufigen Schweizer Modell (Volksinitiative, Volksabstimmung) ausmacht. Vor dem Hintergrund der noch sehr jungen, aber sich durchaus entwickelnden direkten Demokratie in den Ländern Deutschlands, dürfen auch andere Restriktionen nicht überraschen: Unterschriften dürfen an einigen Orten bloss in Amtsstuben gesammelt werden, da bei Aktionen direkt auf der Strasse Passanten überrumpelt werden könnten. Überdies dürfen Volksbegehren in Deutschland oftmals nur zurückhaltend bis gar keine finanzielle Auswirkungen zeitigen – ansonsten sie ungültig sind.

Weitere Beschränkungen sind namentlich die verbreiteten undemokratischen Zustimmungsquoren, die schon einige Volksentscheide, hinter denen eigentlich die Mehrheit der Abstimmenden stand, zunichte machten. Auch die teilweise happigen Unterschriftenquoren – Kuoni untersucht die 16 Bundesländer, die sich teilweise stark unterscheiden, stets differenziert – überraschen. Wer jedoch meint, die helvetische Urdemokratie sei der deutschen in allen Belangen überlegen, den belehrt diese flüssig lesbare Schrift an diversen Stellen ebenso, man denke nur an die Transparenzvorschriften.

Angst der RichterHans Herbert von Arnim: Die Angst der Richter vor der Macht (Edition Lingen)
Ein Büchlein mit dem sperrigen Untertitel «Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.07.2015 zur verdeckten Staatsfinanzierung der Parteien (2 BvE 4/12)» über eine Beschwerde der deutschen Kleinpartei ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei), auf die das höchste deutsche Gericht nicht einmal eingetreten ist? Ja, wenn der Beschwerdeführer Hans Herbert von Arnim heisst, seines Zeichens emiritierter Verfassungsrechtsprofessor und langjähriger Parteienkritiker. Auf Klage des heute 76-Jährigen hin wurde vor wenigen Jahren bereits die Fünf-Prozent-Sperrhürde der Europawahlen kassiert. Auch gegen die daraufhin erlassene Drei-Prozent-Hürde wehrte er sich erfolgreich.

Sein jüngster Gang nach Karlsruhe war indes nicht vom Erfolg gekrönt. Dabei ging es um viel mehr: Direkt und indirekt würden die Politiker und Parteien Deutschlands von jährlich fast 900 Millionen Euro Zuwendungen profitieren, die ihnen alleine aus der Staatsschatulle zuflössen. Und dies – so der Vorwurf Von Arnims – zu namhaften Teilen am Deutschen Grundgesetz vorbei. Die Parteien des Bundestags schufen etwa sogenannte «Globalbudges» für ihre parteinahen Stiftungen oder bewilligten Mittel für ein halbes Dutzend Mitarbeiter je Bundestagsabgeordneter, die für den persönlichen Wahlkampf und Parteiarbeit eingesetzt werden anstatt parlamentarische Geschäfte vorzubereiten.

Auch die Bundestags-Fraktionen in Berlin würden sich verdeckter Parteienfinanzierung bedienen. Erhebliche Teile der sich selbst gewährten grosszügigen Beiträge, die gemäss Verfassung nur für die interne Arbeit und Koordinierung der Fraktion verwendet werden dürften, würden für Tätigkeiten zugunsten der Mutterparteien verwendet. Die kleine ÖDP, die nicht im Bundesparlament einsitzt, sieht sich durch all diese Begünstigungen der etablierten Parteien benachteiligt und der Chancengleichheit beraubt. – Womöglich sahen es sogar die Richter so. Doch die Gutheissung der Klage hätte die parteipolitischen Grundfesten Deutschlands stark erschüttert. Zu stark.

SitzzuteilungsmethodenFriedrich Pukelsheim: Sitzzuteilungsmethoden – Ein Kompaktkurs über Stimmenverrechnungsverfahren in Verhältniswahlsystemen (Springer)
Nachdem Statistikprofessor Friedrich Pukelsheim 2014 seine umfassende Monografie Proportional Representation publizierte, legt er nun mit Sitzzuteilungsmethoden eine gestraffte Ausgabe über ebendiese Problematik vor. Nun in Deutsch und ohne komplizierte mathematische Beweise, dafür einem breiteren Publikum zugänglich.

Die einzelnen Kapitel führen über die Rundungsregeln (unabdingbar, um halbe Mandate in ganze umzuwandeln), die verschiedenen Divisormethoden (der eigentliche Algorithmus zur Verteilung der Sitze) und die Sitzverzerrungen (wenn kleine Parteien systematisch benachteiligt werden) bis hin zu Mindestsitzbedingungen (damit auch den kleinsten Wahlkreisen wenigstens ein Sitz zugesprochen wird). Ein eigenes Kapitel ist der direktmandatsbedingten Verhältniswahl gewidmet, des nicht ganz simplen Wahlverfahrens für den Deutschen Bundestag.

Aus hiesiger Warte hervorzuheben ist überdies das Schlusskapitel zum doppeltproportionalen Divisorverfahren, welches unterdessen in sechs Kantonen angewandt wird. Pukelsheim erläutert es – wie auch die anderen Verfahren und Modifikationen – an einem anschaulichen Beispiel aus der Praxis, hier der letzten Schaffhauser Kantonsratswahl 2012. Möge der Kompaktkurs dazu beitragen, dass in Zukunft auch weitere Kantone und andere Wahlregionen von diesem überaus fairen und eleganten Zuteilungsverfahren Gebrauch machen.

Grenzen GeschichtenDavid Signer: Grenzen erzählen Geschichten – Was Landkarten offenbaren (NZZ Libro)
Nach der gängigen Definition Georg Jellineks sind für einen Staat drei Elemente konstituierend: ein mit Grenzen abgestecktes Territorium, das darin ansässige Staatsvolk und eine darüber herrschende Staatsgewalt. NZZ-Auslandredaktor David Signer machte sich auf den weiten Weg, erstere genauer nachzuverfolgen und hat hierfür zusammen mit einem guten Dutzend Korrespondenten besonders auffällige, kuriose und geschichtsträchtige Grenzverläufe aufgespürt.

Aus allen Kontinenten (inklusive Nord- und Südpol) zurückgekehrt, liegen nun 44 je zwei- bis dreiseitige Kurzportraits aus aller Welt vor, stets mit einem Kartenausschnitt der nunmehr «Terra cognita» illustriert. Der vielleicht kompliziertesten Grenzverlauf überhaupt wurde in der Stadt Baarle an der belgisch-niederländischen Grenze gesichtet, wo der verwirrende Grenzverlauf – mit Exklaven in der Enklave garniert – gar quer durch Wohnungen geht.

Weitere Kurzreportagen wurden aus den Exklaven Gibralter (Grossbritannien) respektive Ceuta (Spanien) an der Meerenge zu Gibraltar oder aus dem Vatikan, dem kleinsten Staat der Welt, eingebracht. Eindrücklich sind weiter etwa das US-Pachtgebiet Guantánamo Bay auf Kuba, dessen rechtliche Grauzone überhaupt zu den dort angewandten Folterpraktiken geführt hat. Inseln sind überdies generell prädestiniert für besonderes umkämpfte oder «unnatürliche» Grenzen, wie die Beispiele Indonesien/Papua-Neuguinea, Seychellen, Komoren/Mayotte oder das zweigeteilte Zypern demonstrieren. – Die beiden Enklaven auf Schweizer Gebiet, Büsingen bei Schaffhausen und Campione am Luganersee, fehlen selbstverständlich auch nicht.

Je grösser die Wahlkreise, desto fairer die Sitzverteilung

Eine Analyse der kantonalen Parlamentswahlen der letzten vier Jahre zeigt den starken Einfluss der Wahlkreisgrösse auf die Mandatsverteilung: Werden die Mandate über den ganzen Kanton hinweg verteilt, ist das Wahlergebnis weniger verzerrt.

Von Lukas Leuzinger, Sandro Lüscher und Claudio Kuster[*]

Seit dem letzten Jahr publiziert das Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA) zusammen mit dem Bundesamt für Statistik (BFS) eine neue Erhebung zu den Wähleranteilen der Parteien in den kantonalen Parlamenten. Die Daten geben nicht nur erstmals eine präzise Übersicht über die Parteistärken in den Kantonen, sondern bieten auch Möglichkeiten für weitergehende Analysen. So kann beispielsweise die Differenz zwischen dem jeweiligen Wähleranteil und dem Sitzanteil einer Partei berechnet werden. Diese gibt einen Hinweis darauf, wie proportional ein Wahlsystem ist.

Das geläufigste Mass dazu ist der «Index of Disproportionality», der vom Politikwissenschaftler Michael Gallagher entwickelt wurde und der in diesem Blog auch schon Beachtung fand. Der Index berechnet die Disproportionalität im Wesentlichen, indem er für jede Partei die Differenz zwischen ihrem Wähleranteil und ihrem Sitzanteil nimmt, diese quadriert (um grösseren Verzerrungen mehr Beachtung zu schenken) und alle die Werte aufaddiert («Methode des kleinsten Quadrats»).[1] Die neue Statistik lässt nun auch eine präzise Anwendung auf die Kantone zu.[2]

Je höher der Gallagher-Index-Wert, desto disproportionaler die jeweilige Wahl.

Je höher der Gallagher-Index-Wert, desto disproportionaler die jeweilige Wahl.

 

Die Auswertung der Daten ergibt, dass die Unterschiede zwischen Wähler- und Sitzanteilen der Parteien im Kanton Zürich am kleinsten sind.[3] Der Gallagher-Index-Wert von 0.34 bedeutet eine sehr geringe Disproportionalität, der sich – abgesehen vom verzerrungsarmen Wahlverfahren – aufgrund des schweizweit grössten Parlaments (180 Sitze) ergibt.

Akkurate Abbildung durch Doppelproporz und Einheitswahlkreis

Dahinter folgen mit Zug, Aargau, Tessin, Nidwalden und Schaffhausen weitere fünf Kantone mit tiefen Werten von 0.72 bis 1.07. Dass die Mandatsverteilung in diesen Kantonen ziemlich genau mit den Wähleranteilen der jeweiligen Parteien übereinstimmt, erstaunt ebenfalls nicht. Denn nebst Zürich haben just auch diese Kantone das doppeltproportionale Wahlverfahren (Doppelproporz) eingeführt, welches die Mandate über den ganzen Kanton hinweg auf die Parteien aufteilt. Das Tessin wiederum wählt – als einziger Kanton neben Genf – in einem Einheitswahlkreis. Beide Systeme lassen eine sehr genaue Abbildung der Parteistärken im Parlament zu.

Am unteren Ende der Tabelle, mit Index-Werten zwischen 3.00 und 4.00, finden sich jene Kantone mit vergleichsweise verzerrten, disproportionalen Kantonsratswahlen. Diese wählen durchwegs im herkömmlichen Hagenbach-Bischoff-Verfahren, welches die grösseren Parteien begünstigt. Auch Mindestquoren wie in Wallis, Genf und Basel-Stadt führen zu Verzerrungen – schliesslich gehen dadurch kleineren Parteien, welche diese Hürde nicht erreichen, gleich alle Mandate verlustig.

Zum Vergleich sei an dieser Stelle auch der Gallagher-Index für die Nationalratswahlen erwähnt. Bei den vorletzten Wahlen 2011 betrug er 3.66, heuer 3.70. Das ist sehr hoch – nur einer der 23 untersuchten Kantone liegt darüber. Am disproportionalsten ist das Wahlsystem gemäss der Analyse in Basel-Landschaft, das auf einen Index-Wert von 3.78 kommt. «Schuld» an diesem Spitzenplatz der basellandschaftlichen Wahlen 2015 ist mitunter das Proporzglück der SVP: Mit einem Wähleranteil von 26.7 Prozent ergatterte sie gleich 31.1 Prozent aller Landrats-Mandate (28 von 90) – eine so grosse Differenz zwischen Wähler- und Sitzanteil gibt es sonst nirgends.[4]

Starker Zusammenhang

Zwar ist der Vergleich zwischen Kantonen (ebenso wie zwischen Ländern) auf Grundlage des Gallagher-Index nicht unproblematisch, namentlich deshalb, weil die Zahl der Parteien einen Einfluss auf den Index-Wert hat (je mehr Parteien, desto höher tendenziell die Disproportionalität). Dennoch ist die Frage interessant, ob sich der Einfluss des Wahlsystems statistisch feststellen lässt. Zu diesem Zweck haben wir den Gallagher-Index in Relation zur effektiven durchschnittlichen Wahlkreisgrösse gesetzt. Diese sagt aus, auf wie viele Sitze sich die Anteile der Parteien im Durchschnitt verteilen. In den Kantonen mit Doppelproporz entspricht die effektive durchschnittliche Wahlkreisgrösse der Grösse des Kantonsparlaments, weil die Sitze jeweils über den ganzen Kanton hinweg auf die Parteien verteilt werden (die Unterzuteilung in den Wahlkreisen ändert dann an den gesamtkantonalen Sitzanteilen der Parteien nichts mehr).

Um den Einfluss der Zahl der Parteien auf den Index zu berücksichtigen, wurde zusätzlich für jeden Kanton die effektive Anzahl Parteien berechnet.[5] Anschliessend wurde eine lineare Regression durchgeführt, mit dem Gallagher-Index als abhängige Variable, der effektiven Wahlkreisgrösse als erklärende Variable sowie der effektiven Anzahl Parteien als zweite erklärende Variable bzw. Kontrollvariable.[6]

 

Variable Koeffizient Standardfehler
Effektive durchschnittliche Wahlkreisgrösse -0.016178 0.003476
Effektive Anzahl Parteien 0.443274 0.191682

 

Das Ergebnis stützt die Hypothese, dass die Wahlkreisgrösse einen Einfluss auf die Disproportionalität hat, klar. Gemäss der Berechnung führt eine Erhöhung der durchschnittlichen effektiven Wahlkreisgrösse um 10 Sitze im Durchschnitt zu einem um 0.16 Punkte tieferen Wert des Gallagher-Index (siehe Tabelle). Der Zusammenhang ist stark signifikant, nämlich auf dem 0.1-Prozent-Niveau. Das heisst, dass die effektive Wahlkreisgrösse mit über 99.9-prozentiger Wahrscheinlichkeit einen negativen Einfluss auf den Gallagher-Index hat.

Die Zahl der Parteien hängt wie erwartet positiv mit dem Gallagher-Index zusammen. Dieser Zusammenhang ist allerdings viel weniger signifikant – und weniger wichtig: Die Wahlkreisgrösse ist für 86.2 Prozent der durch das Modell erklärten Varianz verantwortlich.[7]

 Zusammenhang zwischen effektiver durchschnittlicher Wahlkreisgrösse und Gallagher-Index

Abbildung 1: Zusammenhang zwischen effektiver durchschnittlicher Wahlkreisgrösse (x-Achse) und Gallagher-Index (y-Achse). Die rote Linie zeigt die lineare Regression.

 

Abbildung 1 veranschaulicht den Zusammenhang zwischen effektiver durchschnittlicher Wahlkreisgrösse und Disproportionalität. Die Verteilung der Werte legt den Schluss nahe, dass der Zusammenhang nicht linear ist, sondern umso stärker ist, je geringer die Wahlkreisgrösse ist. Das macht auch intuitiv Sinn: Eine Erhöhung der Wahlkreisgrösse von 3 auf 6 dürfte die Proportionalität des Wahlsystems deutlich verbessern. Demgegenüber ist der Effekt bei einer Erhöhung von 103 auf 106 Sitze wahrscheinlich nur noch gering.

Abbildung 2: Der Zusammenhang zwischen effektiver durchschnittlicher Wahlkreisgrösse und Gallagher Index mit einer quadratischen Regression (schwarze Linie).

 

In Abbildung 2 wird der Einfluss der Wahlkreisgrösse mittels einer quadratischen Regressionskurve (mithilfe von Excel) dargestellt. Sie zeigt tatsächlich einen abnehmenden Effekt.

Quorum macht positiven Effekt zunichte

Natürlich spielen bei der Mandatsverteilung auch noch andere Faktoren eine Rolle. Beispielsweise führt ein gesetzliches Quorum, wie es immerhin zehn Kantone (in sehr unterschiedlicher Höhe) kennen, zu einer weniger proportionalen Verteilung der Mandate. Das erklärt zumindest teilweise den relativ hohen Wert des Gallagher-Index im Kanton Genf, der trotz Einheitswahlkreis im interkantonalen Vergleich im hinteren Mittelfeld rangiert. Auch das Verfahren der Mandatszuteilung (Hagenbach-Bischoff-, Sainte Laguë- oder Bruchzahlverfahren) hat einen Einfluss.

Dennoch kann als Fazit festgehalten werden: Auf je mehr Sitze sich die Parteien in einem Kanton aufteilen, desto proportionaler können ihre Mandate verteilt werden. Wie wir gesehen haben, braucht es dazu nicht zwingend einen Einheitswahlkreis. Auch wenn die Wahlkreise (wie in Zug und Nidwalden) relativ klein sind, ist eine sehr proportionale Verteilung über den ganzen Kanton möglich, indem das doppelproportionale Verfahren zur Anwendung kommt.

 


[*] Dieser Beitrag wurde bereits am 13.05.2015 publiziert und hier in einer überarbeiteten und aktualisierten Fassung wiederveröffentlicht.

[1] Zu beachten ist, dass die Methode lediglich eine Aussage über die Proportionalität einer Mandatsverteilung einer konkreten Wahl macht und nicht aber über die Proportionalität des Wahlsystems an sich. Schliesslich kann auch ein sehr unfaires Wahlsystem durch Zufall die Wähleranteile ziemlich adäquat abbilden. Wie nicht zuletzt dieser Beitrag zeigt, erlaubt der Index dennoch Aussagen zum Wahlsystem.

[2] Für die Kantone Graubünden und die beiden Appenzell, deren Parlamente (weitestgehend) im Mehrheitswahlsystem gewählt werden, liegen keine Daten zu den Wähleranteilen vor, weshalb sie hier nicht berücksichtigt werden können.

[3] Zur Methodik: Untersucht wurden Wähler- und Sitzanteile in 23 Kantonen. Berücksichtigt wurden alle kantonalen Wahlen bis Oktober 2014 (die letzte war jene im Kanton Zug). Die Anteile von Parteien, die als «Übrige» aufgeführt sind, wurden in der Analyse nicht berücksichtigt.

[4] Adrian Vatter hat in seinem Buch «Das politische System der Schweiz» ebenfalls den Gallagher-Index für die Kantone berechnet. Er stützte sich dabei auf etwas weniger präzise Zahlen. Zudem ist der Erhebungszeitpunkt nicht der gleiche wie bei der vorliegenden Analyse. Dennoch kommt er auf vergleichbare Ergebnisse. Gemäss seinen Berechnungen weist der Kanton Tessin die niedrigste Disproportionalität auf (1.6), Uri die höchste (7.0).

[5] Die effektive Anzahl Parteien (effective number of parties) erhält man, indem man die Wähleranteile aller Parteien quadriert, die erhaltenen Werte zusammenzählt und anschliessend den Kehrwert der Summe berechnet.

[6] Für die Berechnung wurde das Statistik-Programm «R» verwendet.

[7] Die vollständige statistische Auswertung ist hier verfügbar.

Fraktionsbeiträge für die Parteikasse

Die Schweizer Parteien lassen sich vom Staat finanzieren. Sagen die Parteien.

Von Lukas Leuzinger und Claudio Kuster

Die Schweiz – das scheint insbesondere für die Sekretariate von Schweizer Parteien zu gelten – ist stolz darauf, dass sie keine staatliche Parteienfinanzierung kennt. Die Parteien, so lehrt man uns, werden durch die Zivilgesellschaft und Wirtschaft getragen und sind nicht vom Staat abhängig. Wer darauf hinweist, dass SVP, SP, FDP, CVP und Co. durchaus Geld vom Staat erhielten, nämlich in Form von Fraktionsbeiträgen[1], der wird sogleich korrigiert: Dieses Geld sei für die Fraktionen und ihre Arbeit für das Parlament bestimmt, nicht für die Parteien. So sehen es schliesslich das Parlamentsgesetz als auch das Parlamentsressourcengesetz vor.[2]

Weniger Sitze, weniger Geld

Aussagen von Parteivertretern lassen allerdings Zweifel daran aufkommen, ob die beiden Bereiche immer sauber getrennt werden. Nach den Wahlen am 18. Oktober beklagten sich die Parteien, die Federn lassen mussten, wortreich darüber, dass sie wegen der Sitzverluste nun weniger Geld zur Verfügung hätten. «Wir sind gezwungen, Personal abzubauen», wird GLP-Generalsekretärin Sandra Gurtner zitiert, die fortan noch 332’100 Franken jährlich erhalten wird.[3] Die 7,2 Stellen auf der Parteizentrale müssten voraussichtlich halbiert werden.

Fraktionsbeiträge 2015Dass die Hälfte des GLP-Parteisekretariats für Fraktionsarbeiten eingesetzt wird, ist erstaunlich genug. Überraschend ist auch die Aussage der Grünen-Generalsekretärin Mirjam Behrens: «Der Druck auf die Partei nimmt zu.» Dass die Partei darunter leidet, wenn die Fraktionsbeiträge wegschmelzen, kann nur dadurch erklärt werden, dass diese Beiträge offenbar doch nicht nur für die Fraktionsarbeit eingesetzt werden.

In diese Logik passt auch der folgende Satz: «Ausgerechnet nächstes Jahr stehen mehrere umweltrelevante Abstimmungen an – etwa zu den eigenen Initiativen für eine grüne Wirtschaft und für den Atomausstieg. Und auch das kostet viel Geld.» Dass Abstimmungskämpfe Geld kosten, will niemand bestreiten[4] – dass sie mit Fraktionsbeiträgen finanziert werden, ist aber wohl kaum der Sinn dieser Beiträge.

Steuergelder für Abstimmungskampagnen

Vielsagend ist auch das Rezept, mit dem die Grünen auf den Einnahmenrückgang reagieren wollen (neu 492’900 Franken pro Jahr). Man werde, so Behrens weiter, «versuchen, bei den Fixkosten zu sparen, indem Publikationen gestrichen oder bei den Parteianlässen der Gürtel enger geschnallt werde», schreibt die Nachrichtenagentur SDA. Publikationen und Parteianlässe sind ja gut und recht – bloss nicht der Zweck, für den Fraktionsbeiträge gedacht sind.

Auch wenn Parteien Sitze zulegen, verwenden sie das zusätzliche Geld nicht immer dafür, wofür es eigentlich gedacht wäre. Als die GLP vor vier Jahren als Wahlsiegerin gefeiert wurde, teilte die Partei mit, sie werde nicht alles Geld in zusätzliche Stellen stecken – schliesslich habe man «auch Kampagnen zu bezahlen und eine Initiative zu bewerben». Offenbar sah sie kein Problem damit, das mit Steuergeldern zu tun.

Dass die Grenze zwischen Fraktion und Partei fliessend ist, bestätigt auch manch ein Sekretariatsmitarbeiter hinter vorgehaltener Hand. Das ist wohl auch nachvollziehbar, angesichts der Überschneidungen, die es zwischen den beiden Bereichen gibt. Nichtsdestotrotz müssten diese Gelder – jährlich immerhin total 7,6 Millionen Franken – gemäss Kommentar zum Parlamentsgesetz «zweckgebunden für die Deckung der Kosten der [Fraktions]sekretariate» verwendet werden.[5] Und eine Kommission des Nationalrats, die 1989 die Fraktionsbeiträge aufstocken wollte, hielt bereits fest: «Mangels verfassungsrechtlicher Anerkennung der Parteien wäre eine allgemeine, nicht zweckgebundene Parteienfinanzierung unzulässig, weder in Form direkter Zuschüsse an die Parteien, noch in Form einer Weiterleitung von Fraktionsbeiträgen in Parteikassen zur Finanzierung von Parteiaktivitäten, die nicht zur Vorbereitung der parlamentarischen Arbeit dienen.»[6]

«Erhöhte Transparenz»? Rechnungen der Fraktionen unter Verschluss

Eigentlich liesse sich die konkrete Verwendung der Fraktionsbeiträge durchaus überprüfen, da die Fraktionen jeweils bis Ende März der Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung über die Verwendung der Beiträge im vergangenen Rechnungsjahr berichten müssen.[7] Dafür zeichnen sich die Fraktionspräsidenten verantwortlich, die jährlich «die bedeutenden Kostenblöcke für Personal, Honorare an externe Experten sowie Miet- und Infrastrukturkosten» aufzeigen müssen. Das Büro des Nationalrats rühmt denn diese Praxis in den höchsten Tönen: «Mit dieser erhöhten Transparenz soll vor allem gewährleistet werden, dass die Gelder für den Fraktionsbetrieb und nicht zur finanziellen Unterstützung der einzelnen Parteien verwendet werden.»[8]

Von «Transparenz» kann indes keine Rede sein. Denn die Verwaltungsdelegation (derzeit präsidiert durch die Nationalratspräsidentin Christa Markwalder) hält die abgelieferten Jahresrechnungen der Fraktionen unter Verschluss, wie Staatsrechts-Professorin Patricia Schiess Rütimann kritisiert.[9] Die Abrechnungen unterstehen auch nicht dem Öffentlichkeitsprinzip.[10] Selbst die von der erwähnten Nationalratskommission postulierte «jederzeit überprüfbare Zweckbindung der Fraktionsbeiträge durch die Finanzdelegation [FinDel])»[11] bleibt nichts mehr als toter Buchstabe – die Kontrolle findet in der Praxis schlicht nicht statt.[12]

Vor diesem Hintergrund wirken die stolzen Bekundungen umso befremdlicher, die Schweizer Parteien finanzierten sich absolut unabhängig von staatlichen Quellen – Bekundungen, wie sie beispielsweise immer dann (und selbst von Regierungsseite her) geäussert werden, wenn etwa die Berichterstatter der Staatengruppe gegen die Korruption (Greco) des Europarats wieder einmal die fehlende Transparenz bei der Politikfinanzierung in der Schweiz kritisieren.

 


[1] Indirekt werden die Parteien zudem über die Mandatsbeiträge ihrer Amtsträger staatlich unterstützt, ebenso über die steuerliche Begünstigung von Parteispenden. Eine direkte staatliche Parteienfinanzierung gibt es bei den Jungparteien.

[2] Art. 62 Abs. 5 Satz 1 ParlG: «Die Fraktionen erhalten einen Beitrag zur Deckung der Kosten ihrer Sekretariate.»; Art. 12 PRG: «Die Fraktionen erhalten einen jährlichen Beitrag zur Deckung der Kosten ihrer Sekretariate, bestehend aus einem Grundbeitrag und einem Beitrag pro Fraktionsmitglied.»

[3] Jetzt gehts ans Eingemachte, «Basler Zeitung», 24. Oktober 2015.

[4] Vgl. nur Michael Hermann/Sotomo, Das politische Profil des Geldes – Wahl- und Abstimmungswerbung in der Schweiz, Zürich 2012.

[5] Graf/Theler/Von Wyss-Burri, Komm. zum ParlG, Art. 62 N. 16.

[6] 89.242, Parlamentarische Initiative Beiträge an die Fraktionen der Bundesversammlung, Bericht vom 6. November 1989 der Kommission des Nationalrates (88.075), BBl 1989 III 1591.

[7] Art. 10 Abs. 2 VPRG.

[8] 09.437, Parlamentarische Initiative Erhöhung der Fraktionsbeiträge zur Deckung der Kosten der Sekretariate, Bericht des Büros des Nationalrates vom 21. August 2009, BBl 2009 6197, 6201.

[9] Patricia M. Schiess Rütimann, Politische Parteien – Privatrechtliche Vereinigungen zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht, Bern 2011, N. 756 f.

[10] Art. 2 BGÖ e contrario.

[11] BBl 1989 III 1591.

[12] Graf/Theler/Von Wyss-Burri, Komm. zum ParlG, Art. 62 N. 19.