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Das lange Warten der jurassischen Katholiken

Logo_Serie_TrouvaillenWährend fast vierzig Jahren verwehrten die Freisinnigen im 19. Jahrhundert den jurassischen Katholiken eine Vertretung im Nationalrat. Der Konflikt darüber löste auf Bundesebene beinahe eine Staatskrise aus.

Vor Kurzem ging es an dieser Stelle darum, wie die Freisinnigen im 19. Jahrhundert die Wahlkreise für die Nationalratswahlen im Kanton Luzern nach Gesteinsformen einteilten, um sich möglichst viele Sitze zu sichern. Das ist allerdings nicht das einzige Beispiel, wo sich die Liberalen des so genannten «Gerrymandering» bedienten. Auch in anderen Kantonen wie Aargau, Bern, Freiburg oder St. Gallen warfen die Konservativen den Freisinnigen vor, die Wahlkreise zum eigenen Vorteil zu manipulieren. Besonders interessant ist das Beispiel des Kantons Bern, weil hier zum parteipolitischen Konflikt auch noch ein (sprach-)regionaler Konflikt hinzukam.[1]

Bern war zur Gründungszeit des Bundesstaats nicht nur als Sitz der Bundesbehörden von Bedeutung. Es war damals auch der grösste Kanton und stellte mit Abstand die meisten Nationalräte, nämlich 20 von insgesamt 111. Anders als Luzern war der Kanton mehrheitlich protestantisch, somit hatten die Liberalen hier keine Konkurrenz durch die Katholisch-Konservativen zu befürchten (mit einer Ausnahme, auf die wir gleich noch zu sprechen kommen werden). Es gab aber eine starke protestantisch-konservative Fraktion, die sich bei den Grossratswahlen 1850 sogar die Regierungsmacht sicherte.

Der französischsprachige Jura war zweigeteilt: Der protestantische Süden wählte mehrheitlich liberal, der katholische Norden mehrheitlich konservativ. Gemäss der Volkszählung 1850 hatte der katholische Teil der Region rund 42’000 Einwohner und demnach Anrecht auf zwei Vertreter im Nationalrat.[2] Die Liberalen hatten allerdings nicht die Absicht, den Katholisch-Konservativen diese zwei Sitze zu überlassen. Als das eidgenössische Parlament 1850 zum ersten Mal die Wahlkreise für die Nationalratswahlen einteilte, fasste es deshalb den protestantischen und den katholischen Teil des Juras (zusammen mit dem Laufental) zu einem Viererwahlkreis zusammen.[3] Die Idee dahinter war, dass der liberale Südjura zusammen mit dem katholischen, aber mehrheitlich liberal wählenden Laufental den konservativen Nordjura überstimmen würde, wodurch die Katholisch-Konservativen im Jura ohne Nationalrat bleiben würden.

Bei den Wahlen 1851 ging dieser Plan zunächst gründlich daneben: Die Katholisch-Konservativen gewannen – wohl beflügelt durch den konservativen Sieg bei den Berner Grossratswahlen im Jahr zuvor – mit knappem Mehr alle vier Sitze des Wahlkreises. Der Erfolg war allerdings von kurzer Dauer. Drei Jahre strengten sich die Liberalen bei der Mobilisierung ihrer Wähler etwas mehr an; alle katholisch-konservativen Nationalräte aus dem Jura wurden wieder abgewählt. Von da an gewannen die Freisinnigen konstant jede Nationalratswahl in dem Wahlkreis. Die katholischen Jurassier blieben während Jahrzehnten ohne Vertretung im eidgenössischen Parlament.

Natürlich hätten die Freisinnigen die parteipolitischen Absichten hinter der Wahlkreiseinteilung niemals offen eingestanden. Alfred Escher, der Präsident der zuständigen Nationalratskommission, offenbarte jedoch in einem privaten Brief zumindest indirekt derartige Überlegungen ein, als er schrieb: «Es wäre doch mehr als gutmütig gewesen, die Bildung der bernischen Wahlkreise, aus denen 23 Nationalräte hervorgehen sollten, nicht von Bundes wegen festzulegen, sondern dem konservativen Grossen Rat von Bern zu überlassen!»[4]

Der Widerstand der jurassischen Katholiken gegen die Benachteiligung wuchs aber an, und mit dem Erstarken der Katholisch-Konservativen auf Bundesebene nahm der Druck zu, den Wahlkreis Jura aufzuteilen, um den Katholiken eine eigene Vertretung zu ermöglichen.

Als im Hinblick auf die Nationalratswahlen 1890 wieder einmal die Wahlkreise festgelegt werden mussten, drängte die Opposition auf einen eigenen Wahlkreis Nordjura. In der zuständigen Kommission des Nationalrats schlug die konservative Minderheit zunächst ein gänzlich neues System der Einteilung vor, nach dem in der ganzen Schweiz jeder Wahlkreis maximal drei Sitze haben sollte, unter anderem auch jener im katholischen Jura. Als sich dafür im Nationalrat keine Mehrheit ergab, liessen die Katholisch-Konservativen die Idee wieder fallen. Im Ständerat – wo sie fast die Hälfte der Sitze hatten – fand sich trotzdem eine Mehrheit für einen eigenen Wahlkreis Nordjura. Dafür hatte der Nationalrat jedoch weiter kein Gehör; er lehnte den Vorschlag der kleinen Kammer im Dezember 1889 mit 70 zu 52 Stimmen ab.

Damit stand nun das ganze Gesetz auf der Kippe. Denn im Herbst 1890 waren Wahlen, und sollten sich die Räte nicht bald einigen, drohte der Schweiz eine Wahl ohne gültiges Wahlrecht. «Jetzt stehen wir vor einer Zwangslage», konstatierte der Präsident der ständerätlichen Kommission, der konservative Obwaldner Theodor Wirz, und machte dabei keinen Hehl aus seinem Ärger über den freisinnig dominierten Nationalrat, der aus seiner Sicht für die verfahrene Situation verantwortlich war. Sollte die Jura-Frage die Schweiz in eine Staatskrise stürzen?

Der Bundesrat versuchte zu vermitteln und schlug im März 1890 einen alternativen Teilungsplan vor. Auch diesen lehnte der Nationalrat ab. Kommissionspräsident Brunner warnte in der Diskussion davor, damit würde «ein schlimmes Muster von Wahlkreisgeometrie» statuiert – eine geradezu zynische Begründung angesichts der Unverfrorenheit, mit der die Freisinnigen seit 1848 Wahlkreisgeometrie betrieben.

Schliesslich willigte die grosse Kammer doch noch in einen Kompromiss ein: Dieser sah vor, nicht alle drei Bezirke des nördlichen Juras zu einem Wahlkreis zusammenzufassen, sondern nur Porrentruy und Delémont (sowie das Laufental). Dadurch hatte der katholische Wahlkreis nur zwei statt drei Sitze.

Immerhin: Die Gefahr einer Staatskrise war gebannt. Im Juni wurde das revidierte Gesetz von den Räten verabschiedet, im Oktober fanden die Wahlen statt – und brachten dem katholischen Jura zum ersten Mal seit fast vierzig Jahren wieder einen Verteter im Nationalrat. Fortan sollten die Katholisch-Konservativen bis zur Einführung des Proporzsystems 1919 immer ein bis zwei Nationalräte stellen.[5]

Ein Wahlkreis, der den ganzen katholischen Jura umfasste, wurde aber erst 1979 Wirklichkeit, als der nördliche Teil des Juras zu einem eigenen Kanton wurde und seither bei den Nationalratswahlen einen eigenen Wahlkreis bildet.

Dieser Beitrag ist der vierte Teil der fünfteiligen Serie «Trouvaillen aus den Anfängen des Bundesstaats». Bereits erschienen:

 


[1] Die Darstellungen in diesem Beitrag basieren hauptsächlich auf Gruner, Erich (1978): Die Wahlen in den Schweizerischen Nationalrat, 1848-1919. Vgl. zum Ganzen Corina Casanova (2011): Wahlkreisgeometrie, in: Kurze Geschichten zur Demokratie.

[2] Der protestantische Teil hatte mit 31’000 deutlich weniger Einwohner, diese wählten jedoch praktisch geschlossen freisinnig, während es im Norden eine relativ starke Minderheit gab, die nicht konservativ wählte.

[3] Bei den ersten Nationalratswahlen 1848 lag die Wahlkreiseinteilung in der Zuständigkeit der Kantone. Die damalige liberale Berner Regierung wählte die gleiche Einteilung wie zwei Jahre später das eidgenössische Parlament, mit der Ausnahme, dass der Bezirk La Neuveville damals noch dem Wahlkreis Seeland zugeteilt wurde.

[4] Brief an Ludwig Snell vom 12. Dezember 1850, zitiert in: Kölz, Alfred (1992): Neuere schweizerische Verfassungsgeschichte.

[5] 1902 erhielt der Nordkreis aufgrund des Bevölkerungswachstums einen dritten Nationalratssitz. In der Folge kam es zum freiwilligen Proporz zwischen Konservativen und Freisinnigen, unter dem die Konservativen jeweils zwei und die Freisinnigen einen Sitz erhielten.

Übersicht über Wähleranteile in kantonalen Wahlen

Eine neue Analyse vergleicht Wähleranteile und errungene Sitze der Parteien in den Kantonsparlamenten. Die Differenzen veranschaulichen die Wirkung von Wahlsystemen.

In einem Jahr finden eidgenössische Wahlen statt. Das Bundesamt für Statistik hat dies zum Anlass genommen, ein neues Portal mit Informationen zu nationalen und kantonalen Wahlen aufzuschalten. Die heute publizierten Daten, die vom Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA) stammen, geben erstmals einen gesamtschweizerischen Überblick über die Wählerstärken der Parteien bei kantonalen Wahlen. Bisher gab es lediglich Zahlen zu den Sitzanteilen der Parteien. Wie wir aber wissen, kann die Stärke einer Partei im Parlament deutlich von ihrem Wähleranteil abweichen. Diese Stimmenanteile wiederum sind teilweise schwierig zu ermitteln, beispielsweise weil Parteien Mischlisten bilden, bei denen dann nicht klar ist, an welche Partei eine Stimme gegangen ist.

Vergleich von (gewichteten) Wähleranteilen und Sitzanteilen in kantonalen Parlamenten (zum Vergrössern aufs Bild klicken). Quelle: ZDA

Vergleich von (gewichteten) Wähleranteilen und Sitzanteilen in kantonalen Parlamenten (zum Vergrössern aufs Bild klicken). Quelle: ZDA

Das ZDA hat mehrere Modelle kombiniert, um die Wähleranteile möglichst genau zu schätzen. Dies erlaubt es, den Wähleranteil bei kantonalen Wahlen und den Sitzanteil (jeweils gewichtet nach Bevölkerungszahl der Kantone) miteinander zu vergleichen (siehe Grafik).

Das Ergebnis veranschaulicht die Auswirkungen von Wahlsystemen schön. Bekanntlich wenden die meisten Kantone bei der Sitzverteilung das Hagenbach-Bischoff-Verfahren an, welches grössere Parteien bevorzugt. Entsprechend haben SVP, FDP, CVP und SP allesamt mehr Sitze in den Kantonsparlamenten, als ihnen aufgrund ihres Wähleranteils zustehen würden. Am deutlichsten sind die Unterschiede bei SVP und SP mit jeweils knapp einem Prozentpunkt. Auf der anderen Seite werden kleinere Parteien wie Grüne, Grünliberale oder die BDP gemessen an ihrem Wähleranteil schlecht bedient.

Die Unterschiede würden wohl noch deutlicher ausfallen, wenn nicht fünf Kantone (unter ihnen Zürich als grösster Stand) in jüngerer Zeit das doppeltproportionale Zuteilungsverfahren eingeführt hätten. Dieses bildet die Wähleranteile relativ genau in der Sitzverteilung ab.[1]

Hinzu kommt, dass Kantone, die ausschliesslich oder grösstenteils im Majorzsystem Wählen (Graubünden sowie die beiden Appenzell) nicht in die Analyse einbezogen wurden. Gerade in Majorzwahlkreisen gibt es aber besonders grosse Verzerrungen durch das Wahlsystem. Diese Kantone zu berücksichtigen, ist praktisch allerdings schwierig.

Schliesslich gilt es zu beachten, dass sich Verzerrungen über mehere Kantone hinweg ausgleichen können. So wird die SP in urbanen Kantonen, wo sie besonders stark ist, vom Wahlsystem begünstigt, in Kantonen, in denen sie weniger Wähleranteile hat (typischerweise ländliche Kantone), kommt sie eher zu kurz. Wenn Wähleranteil und Sitzanteil nahe beisammen liegen, ist das somit nicht unbedingt ein Hinweis, dass es keine Verzerrungen gegeben hat. Denn die Verzerrungen in die eine Richtung können duch Verzerrungen in die andere Richtung (teilweise) kompensiert werden. Die Verzerrungen durch das Wahlsystem macht dies keineswegs besser.

 


[1] Wobei dies durch gesetzliche Quoren relativiert werden kann.

Die Bürger nicht erst am Schluss fragen

Das Konkordanzsystem stösst an seine Grenzen. Um mehrheitsfähige Lösungen zu ermöglichen, muss die schweizerische Demokratie die Bürger besser einbeziehen.

Landsgemeinde Appenzell

Demokratie ist mehr als Ja und Nein sagen: Landsgemeinde in Appenzell-Innerrhoden. Bild: Flickr/hdzimmermann

In den Anfangszeiten des Bundesstaats, als die freisinnige Grossfamilie die politische Macht in der Schweiz monopolisierte, war das Referendum (zuerst das obligatorische, später das fakultative) das wichtigste Instrument der katholisch-konservativen Opposition. Sie fügte den herrschenden Liberalen so viele Abstimmungsniederlagen zu, bis sich diese gezwungen sahen, ihren Erzfeinden einen Sitz in der Regierung zuzugestehen.

Die Einbindung der Opposition war, im Nachhinein betrachtet, ein voller Erfolg. Die Katholisch-Konservativen beendeten ihre Blockadepolitik und vereinigten sich im Laufe der Zeit mit dem Freisinn zum bürgerlichen Block.

Nach dem gleichen Muster bekam später die erstarkende Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei (BGB) einen Bundesratssitz. Etwas länger dauerte es bei der SP, die bis 1943 auf ihren ersten Sitz warten musste und erst seit 1959 eine vollwertige Regierungspartei ist.

In allen drei Fällen stand hinter der Einbindung das gleiche Motiv. Die herrschenden Kräfte gaben ihre exekutive Macht nicht aus Gutmütigkeit ab, sondern um die ständige Bedrohung durch direktdemokratische Instrumente – insbesondere das Referendum – zu entschärfen. Parteien, die entsprechend ihrer Stärke in die Regierungsverantwortung eingebunden sind, ergreifen seltener das Referendum und fassen seltener Abstimmungsparolen gegen die Regierung – einerseits, weil sie an der Politik der Regierung mitwirken können (und somit eher mit ihr einverstanden sind), andererseits, weil sie auch in den Augen der Wähler zur Regierung gehören und sich mit einer reinen Oppositionspolitik unglaubwürdig machen würden.

Die Konkordanz liegt also im Interesse der Regierung. Sie führt zu breit abgestützten Lösungen, die an der Urne bessere Chancen haben als Vorschläge, die nur eine Partei unterstützt. Aus diesem Grund wurde in diesem Blog auch davor gewarnt, der SVP eine angemessene Vertretung im Bundesrat dauerhaft zu verwehren. Denn in der (Halb-)Opposition könne sie ihre Angriffe gegen die Regierung viel effektiver fahren.

Erodierende Parteibindung

Diese Warnung mag nicht völlig falsch gewesen sein, vernachlässigte indes den grundsätzlichen Wandel, den die Schweizer Politik seit den Anfängen der Konkordanz durchgemacht hat. Damals waren die Verhältnisse relativ klar: Es gab im Wesentlichen zwei Strömungen, und ihre Wählerbasis war mehr oder weniger gegeben. Ein katholischer Bauer im Kanton Obwalden wählte mit hoher Wahrscheinlichkeit sein ganzes Leben lang die Katholisch-Konservativen. Ein protestantischer Gewerbetreibender in Genf gab seine Stimme vermutlich jedes Mal den «Liberaux».

Heute sind die Verhältnisse weit weniger klar. Die Parteibindung der Wähler hat in den vergangenen Jahrzehnten deutlich abgenommen. Der Durchschnittswähler identifiziert sich nicht mehr mit einer Partei und richtet sein Stimmverhalten nach ihrer Parole aus, sondern entscheidet von Abstimmung zu Abstimmung anders. Das zeigt sich auch an der erodierenden Anzahl Parteimitglieder und der praktisch verschwundenen Parteipresse.

Diese Entwicklung ist grundsätzlich zu begrüssen: Es gibt mehr politischen Wettbewerb, und die Parteizentralen können nicht mehr nach Belieben diktieren. Für den Bundesrat bedeutet es allerdings eine wachsende Unberechenbarkeit und Unsicherheit. Und da es langfristig durchaus wünschenswert ist, dass die Regierung mehrheitsfähige Vorschläge ausarbeitet, die beim Stimmvolk auch Unterstützung finden, fragt sich, wie dies am besten erreicht werden kann.

test

Was die Opposition gegen den Bundesrat betrifft, hat die SVP in der laufenden Legislatur die SP überholt.

 

Die SVP wieder gemäss ihrer Wählerstärke in die Regierung einzubinden, mag auf den ersten Blick vielversprechend wirken. Die meisten Wähler – auch SVP-Wähler – wird das aber in ihrem Stimmverhalten wenig beeinflussen. Denn einerseits lassen sich die Parteien generell weniger in ihrer Oppositionspolitik hemmen, selbst wenn sie gemäss ihrer Stärke in der Regierung vertreten sind. Das gilt nicht nur für die SVP, sondern auch für die SP, ja sogar für FDP, die sich sehr viel häufiger gegen den Bundesrat stellen als noch vor 20 oder 30 Jahren.

Vor allem aber sind die Wähler viel weniger parteigebunden, so dass die Zusammensetzung des Bundesrats auf ihr Abstimmungsverhalten relativ wenig Einfluss hat. Es gibt genug Beispiele von Abstimmungen, bei denen die Verteilung der Ja- und Nein-Anteile völlig von dem abwich, was man aufgrund der Parteistärken und der Abstimmung im Parlament hätte erwarten können. Es sind keineswegs nur «populistische» Initiativen, bei denen der Bundesrat trotz breitem Rückhalt unter den Parteien an der Urne verliert. Die Managed-Care-Vorlage war in jahrelanger Kleinarbeit sorgfältig ausgearbeitet worden, alle wichtigen Interessengruppen waren einbezogen worden und im Parlament hatte sie eine deutliche Mehrheit hinter sich. Doch in der Volksabstimmung erlitt das Projekt mit über drei Viertel Nein-Stimmen Schiffbruch.

Deliberative Demokratie als Lösungsansatz

Das alte Rezept, Parteien in die Regierungsverantwortung einzubeziehen, stösst an seine Grenzen.

Um breit abgestützte Lösungen erreichen zu können, kann nicht allein auf die Parteien Rücksicht genommen werden. Stattdessen müssten die Bürger stärker und vor allem frühzeitig in den politischen Prozess einbezogen werden.

Natürlich haben die Bürger auf lokaler Ebene (insbesondere in Gemeinden sowie in den Landsgemeindekantonen auf kantonaler Ebene) relativ weitgehende Partizipationsmöglichkeiten und können sich an Gemeindeversammlungen in die Diskussionen einbringen. Doch die Diskussionen finden erst ganz am Ende des politischen Prozesses statt, wenn ein Projekt schon fertig ausgearbeitet wurde.

Auf Bundesebene gibt es das Vernehmlassungsverfahren, in dem die wichtigsten Interessengruppen angehört werden. Auch das ist ein Mittel, um das Risiko vor Abstimmungsniederlagen zu minimieren. Doch genauso wie Parteien vermögen Interessengruppen heute die Wähler viel weniger zu binden und abzubilden.

Es führt daher wohl kein Weg daran vorbei, die Wähler selbst direkter in die Ausarbeitung von Gesetzen einzubinden.
Wie das gehen könnte, zeigt das Konzept der «deliberativen Demokratie». Diese Theorie betont die Bedeutung öffentlicher Diskussionen und des Einbezugs der Bürger, um Lösungen im Interesse aller zu finden. In verschiedenen Ländern gab es auf lokaler Ebene bereits Versuche, dieses Konzept in der Praxis anzuwenden. So werden in der Toskana öffentliche Projekte wie ein neuer Dorfplatz in kleinen, repräsentativen Gruppen von einfachen Bürgern diskutiert und Vorschläge ausgearbeitet.  Solche Gruppen finden oft pragmatischere Lösungen als Politiker, die sich an ihren eigenen Machtinteressen orientieren. Ähnliche Versuche gab es etwa in Kanada, Kolumbien oder Bosnien-Herzegowina.[1]

Könnte dieses Modell auch in der Schweiz funktionieren? Vielleicht. Jedenfalls ist die Konkordanz in ihrer heutigen Form immer weniger in der Lage, ihren eigentlichen Zweck zu erfüllen, nämlich mehrheitsfähige Lösungen zu ermöglichen.
Es ist nötig, dass die Bürger besser in den politischen Prozess einbezogen werden – nicht trotz, sondern gerade wegen der direkten Demokratie.

 


[1] Jürg Steiner (2012): The Foundations of Deliberative Democracy.

Alte Argumente gegen neue Wahlsysteme

In mehreren Kantonen wird derzeit über Änderungen beim Wahlrecht diskutiert. Die Argumente sind dabei nicht neu – es sind weitgehend die gleichen wie vor hundert Jahren.

Keine «Anarchisten und Antimilitaristen» im Parlament: So warben die Proporzgegner 1910 für ein Nein. Bild: Europeana

Keine «Anarchisten und Antimilitaristen» im Parlament: So warben die Proporzgegner 1910 für ein Nein. Bild: Europeana

Das neue System sei «künstlich», «kompliziert» und «dem Volke unverständlich». Es würde zu einer «zersplitterten Vertretung» im Parlament führen, das damit zu einer «Versammlung von Minderheiten» degenerieren würde.[1] Diese Worte äusserte der Bundesrat im Jahr 1910 in seiner Botschaft zur Volksinitiative «für die Proporzwahl des Nationalrates». Es war die zweite von insgesamt drei Volksbegehren zur Einführung der Verhältniswahl. Das dritte wurde schliesslich 1918 vom Volk angenommen. Die Argumente des Bundesrats und der freisinningen Mehrheit im Parlament waren bei allen drei Initiativen in etwa die gleichen.

Gut hundert Jahre später verwendet der Bundesrat ganz ähnliche Argumente. Das vorgeschlagene System sei «reichlich komplex und aufwändig» in der Ermittlung der Resultate, schreibt er 2003 in einer Stellungnahme. Dies gehe zulasten der Transparenz, die er als «eine unabdingbare Voraussetzung für ein breites Vertrauen in alle demokratischen Entscheidungen» ansieht.[2]

Diesmal geht es nicht um den Wechsel zum Proporzsystem, sondern um das doppeltproportionale Zuteilungsverfahren, über dessen Einführung derzeit in vielen Kantonen diskutiert wird.

Vergangenen Herbst haben die Stimmbürger in Nidwalden und Zug dem Wechsel zum doppeltproportionalen Verfahren (nach seinem Erfinder auch doppelter Pukelsheim genannt) zugestimmt, das eine proportionalere Verteilung der Sitze auf die Parteien ermöglicht. Das Verfahren, das zuvor auch Zürich, Aargau und Schaffhausen eingeführt hatten, steht in mehreren weiteren Kantonen zur Debatte, so etwa in Schwyz, Obwalden, Freiburg und Uri. Dabei stösst bzw. stiess es vielfach auf erbitterten Widerstand unter den etablierten Grossparteien.

Auffallend ist, dass die Argumente, die heute gegen Wahlrechtsreformen wie die Einführung des doppelten Pukelsheims ins Feld geführt werden, erstaunliche Ähnlichkeiten zur Proporzdiskussion anfangs des 20. Jahrhunderts aufweisen. Die Furcht vor einem Parlament als «Versammlung von Minderheiten» bekräftigte die herrschende FDP, die 1909 in einer Resolution vor der «Zersplitterung» des Parlaments warnte und für «eine Politik der Konzentration aller guten Kräfte» eintrat.

Nicht viel anders tönt es 2013 in einem vom Bundesrat verabschiedeten Bericht zur Wahlrechtsdiskussion (der auch in diesem Blog gewürdigt wurde). Darin gibt die Regierung Bedenken Ausdruck, der Doppelproporz könne «einer Parteienfragmentierung Vorschub leisten». In die gleiche Richtung geht das Votum des Nidwaldner Landrats Toni Niederberger (SVP), der bei der Diskussion im Nidwaldner Kantonsrat über das neue Wahlsystem 2012 sagt: «Heute geht der Trend zum Minderheitenschutz ohne Ende. Alle Minderheiten werden geschützt. Aber am Schluss kommt die Mehrheit zu kurz.» Und in Zug warnt Kantonsrat Heini Schmid (CVP) davor, «dass am Ende der Kantonsrat sich nur noch aus einem Sammelsurium von Piraten, Freibeutern und anderen Splittergruppen zusammensetzt».

Hundert Jahre zuvor waren die Minderheiten, die man fürchtete, noch andere. In einem vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Gutachten warnte der Staatsrechtler Carl Hilty 1883, das Proporzsystem werde «Ultramontanen, Sozialisten und Nihilisten zu Sitz und Stimme» verhelfen.

Der Bundesrat sah sogar das Funktionieren des Parlaments in Gefahr. In der Botschaft von 1910 schrieb er, es sei «ein unentbehrliches Erfordernis des parlamentarischen Lebens und jeder Regierung», dass aus den Wahlen jeweils eine parlamentarische Mehrheit hervorgehe. Ansonsten herrsche «nur noch Verwirrung und Anarchie».[3]

In die gleiche Richtung gehen die Befürchtungen des Präsidenten der Freiburger FDP, Didier Castella, «der Anteil von vielen, bei jeden Wahlen wechselnden Kleinstparteien» vermindere die «Effizienz» des Parlamentsbetriebs.

Ein weiteres beliebtes Argument der etablierten Parteien ist, dass sich das bisherige System bewährt habe. In seiner Botschaft zur Proporzinitiative fragte der Bundesrat 1910 rhetorisch, ob «in unserer Demokratie so schwere Mängel zutage getreten» seien, die eine Änderung des Wahlsystems erforderten: «Hat nicht der gegenwärtige Modus dazu beigetragen, den regelmässigen Gang unserer Institutionen sicherzustellen?»

Ein Jahrhundert später betont der Zuger Kantonsrat Eugen Meienberg (CVP), das Wahlsystem habe sich «über hundert Jahre bewährt» und man sollte es daher «nicht einfach aufgeben». Ähnlich tönt es etwa bei der FDP Obwalden, die kein Verständnis dafür hat, dass das «bewährte» System «plötzlich umgekrempelt» werden soll.

Das Argument lässt sich natürlich auch dahingehend umkehren, dass sich das vorgeschlagene System, dort wo es ausprobiert wurde, nicht bewährt habe. So mahnte die rechtsfreisinnige Gruppe Philibert Berthelier in einer Resolution, der Proporz habe im Kanton Genf «den Ultramontanismus gefördert». Und im Nationalrat zog der Genfer Henri Fazy im Bezug auf Genf das Fazit einer «expérience déstastreuse».

Ebenso düster fällt das Fazit zum doppelten Pukelsheim aus – zumindest in den Augen des Schwyzer Kantonsrats Peter Häusermann (SVP). Im Kanton Zürich habe der doppelte Pukelsheim ein «grosses Durcheinander» ausgelöst und zu «verseuchten Wahlen» geführt, weiss er 2012 im Parlament zu berichten.

Die Liste von Argumenten, die heute ebenso wie schon vor hundert Jahren gegen die Änderung des Wahlrechts ins Feld geführt werden, liesse sich beliebig verlängern. Sogar die Seitenhiebe gegen die Nationalität politischer Gegner («ein oberschlauer, gescheiter Professor aus Deutschland») sind kein Novum. So versuchte Carl Hilty seinen Gegengutachter François Wille zu desavouieren, indem er ihn hämisch als «eingewanderten Deutschen» bezeichnete.

Allerdings gibt es auch Unterschiede in den Argumentationen. Beispielsweise verhehlten die Politiker während der Proporzdiskussion kaum, dass es ihnen im Grunde vor allem um die eigenen Machtgewinne bzw. -verluste ging. Hilty, der inzwischen für die FDP in den Nationalrat gewählt worden war, gab während der Debatte 1900 freimütig zu, bei der Wahlrechtsdiskussion gehe es «nicht um eine Gerechtigkeitsfrage, auch nicht um eine wissenschaftliche Frage, sondern um eine Machtfrage».

Auch der freisinnig dominierte Bundesrat machte kein Geheimnis aus den eigenen Machtinteressen, als er sich 1910 dagegen aussprach, ein Wahlsystem einzuführen, das «zu einer Gefährdung des Bestehens und des Einflusses der grossen Parteien oder sogar zu ihrer Zerstörung führen» könnte.

Derart offensichtlich macht sich heute wohl niemand mehr für die eigenen Interessen stark, wenn es um Wahlrechtsfragen geht. Daraus zu folgern, dass solche Interessen keine Rolle mehr spielen, dürfte allerdings eher Wunschdenken sein. Das zeigt sich allein daran, dass jene Parteien, denen eine Reform des Wahlsystems mehr Sitze bringen würde, meistens die gleichen sind, welche die Änderung befürworten, während die Gegner in der Regel jene sind, die am meisten zu verlieren haben. Vielmehr scheint es, dass die Politiker in den vergangenen hundert Jahren beim Politmarketing dazugelernt haben.

 


[1] Sämtliche historischen Zitate sind Natsch, Rudolf (1972): «Die Einführung das Proporzwahlrechts für die Wahl des schweizerischen Nationalrats (1900-1919)», in: La démocratie référendaire en Suisse au XXe siècle, S. 119-192, sowie Kölz, Alfred (1992): Neuere schweizerische Verfassungsgeschichte entnommen.

[2] Freilich hat die Begeisterung des Bundesrats für Transparenz auch Grenzen.

[3] Das Argument aus der Feder des Bundesrats entbehrt nicht einer gewissen Ironie, hatte doch der Bundesrat selbst 1891 dem Tessin das Proporzsystem aufgezwungen, um den eskalierenden Konflikt zwischen Liberalen und Konservativen zu beenden (was auch gelang).

Neues Wahlsystem in Nidwalden: Die SVP büsst ihre Übervertretung ein

Der Doppelproporz kostet der SVP in Nidwalden vier Sitze, SP und Grüne profitieren. Entscheidend ist aber eine andere Auswirkung: Das neue Wahlsystem bildet die Wählerstärken wesentlich besser ab.

Vergangenen September haben die Nidwaldner ein neues Wahlsystem für ihr Parlament eingeführt: das doppeltproportionale Divisorverfahren mit Standardrundung, besser bekannt als «doppelter Pukelsheim».

Bei den heutigen Landratswahlen kam das Verfahren nun erstmals zur Anwendung – und blieb nicht ohne Effekte auf die Sitzverteilung. «Nidwaldner Parlament wird dank Pukelsheim linker», fasste SRF das Wahlergebnis zusammen.

Tatsächlich profitierten die Grünen und die SP als kleine Parteien vom neuen Zuteilungsverfahren, wie die folgende Auswertung zeigt. Wäre in Nidwalden wie vor vier Jahren nach dem Hagenbach-Bischoff-Verfahren gewählt worden, hätten die grossen Parteien insgesamt mehr Sitze geholt.

Wahlkreis CVP Grüne FDP SVP SP Total Sitze
Beckenried

1

1

1

2

0

5

Buochs

3

1

2

2

0

8

Dallenwil

1

0

1 (+1)

1 (-1)

0

3

Emmetten

1

0

0

1

0

2

Ennetbürgen

2

1

1

2

0

6

Ennetmoos

1 (-1)

1 (+1)

0

1

0

3

Hergiswil

2

1 (+1)

3

2 (-1)

0

8

Oberdorf

2

0

1 (+1)

1 (-1)

0

4

Stans

2

2 (-1)

3

3

2 (+1)

12

Stansstad

1

1 (+1)

2 (-1)

1 (-1)

1 (+1)

6

Wolfenschiessen

1

0

1

1

0

3

Total

17

8

15

17

3

60

Effekt des Doppelproporz

-1

+2

+1

-4

+2

Besonders schwer traf es die SVP: Mit dem alten Wahlsystem hätte sie 21 Sitze geholt, mit dem neuen sind es lediglich 17. Bei CVP und FDP hielten sich die Auswirkungen des Doppelproporz auf die Sitzzahl in Grenzen. Klar profitieren konnten hingegen SP und Grüne, die jeweils 2 Sitze mehr holten, als wenn immer noch mit Hagenbach-Bischoff gewählt worden wäre.

Diese Ergebnisse kommen nicht völlig unerwartet: In diesem Blog war bereits prophezeit worden, dass die Grünen durch das neue Wahlsystem Sitze gewinnen und die SVP verlieren könnte.

Die Auswertung zeigt somit auf, dass die kleinen Parteien tendenziell vom neuen Wahlsystem profitieren.[1] Was sie nicht zeigt – und worauf auch die Medien nicht eingingen –, ist, wie genau die Parteistärken durch die Sitzverteilung abgebildet werden.

Einen aussagekräftigeren Vergleich erhält man, wenn man die Wähleranteile der Parteien ihrer Stärke im Parlament gegenüberstellt. Für die letzten Landtagswahlen unter dem Hagenbach-Bischoff- Verfahren 2010 ergibt sich dabei folgendes Bild:

Partei Wähleranteil Sitze Sitzanteil Differenz
CVP

31.1%

18

30.0%

-1.1%

Grüne

11.9%

5

8.3%

-3.6%

FDP

27.8%

17

28.3%

0.5%

SVP

26.6%

19

31.7%

5.1%

SP

2.1%

1

1.7%

-0.4%

Parteien mit einer positiven Differenz sind im Verhältnis zu ihrer Wählerstärke im Parlament übervertreten, jene mit einer negativen Differenz entsprechend untervertreten. Am höchsten ist der Unterschied bei der SVP: Sie hatte knapp ein Fünftel mehr Sitze, als ihr aufgrund ihrer Wählerstärke zugestanden hätten. Dagegen waren insbesondere die Grünen untervertreten.

Mit dem neuen Wahlsystem ändert sich das Bild deutlich:

Partei Wähleranteil Sitze Sitzanteil Differenz
CVP

29.05%

17

28.33%

-0.72%

Grüne

12.81%

8

13.33%

0.52%

FDP

24.21%

15

25.00%

0.79%

SVP

29.15%

17

28.33%

-0.82%

SP

4.78%

3

5.00%

0.22%

Das doppeltproportionale Verfahren verteilt die Sitze zunächst über das gesamte Wahlgebiet an die verschiedenen Listen, bevor ermittelt wird, in welchen Wahlkreisen die Parteien ihre Mandate erhalten. Das hat zur Folge, dass nur noch minimale Unterschiede zwischen dem Wähleranteil einer Partei und ihrer Sitzstärke bestehen.

Am grössten ist die Differenz wiederum bei der SVP, wenn auch diesmal in die andere Richtung: Mit 29.2 Prozent liegt ihr Wähleranteil 0.82 Prozentpunkt über ihrem Sitzanteil. Die Partei hatte das Proporzglück nicht auf ihrer Seite. Allerdings wäre mit jeder anderen Sitzverteilung bei irgendeiner Partei eine höhere Differenz entstanden als diese 0.82 Prozent. Der Doppelproporz minimiert tendenziell die Unter- beziehungsweise Übervertretung und gewährleistet eine Vertretung sämtlicher Parteien entsprechend ihren Wähleranteilen.

Das lässt sich auch statistisch zeigen, und zwar mit dem Gallagher Index of Disproportionality, der in diesem Blog ebenfalls schon behandelt wurde. Berechnet man diesen für die Landratswahlen 2010, kommt man auf einen Wert von 4.48. Damit waren die Wahlen in Nidwalden disproportionaler als jene auf nationaler Ebene.

Mit dem doppeltproportionalen Zuteilungsverfahren ist der Wert nun auf 1.03 gefallen. Das entspricht auch im internationalen Vergleich einem Spitzenwert.

Die wichtigste Auswirkung des neuen Verfahrens sind nicht die Sitzgewinne und -verluste der einzelnen Parteien. Entscheidend ist die Abbildung des Wählerwillens, und diese wird über den Kanton gesehen besser gewährleistet als mit Hagenbach-Bischoff.


[1] Möglich ist, dass die kleinen Parteien auch indirekt vom neuen Verfahren profitierten: Weil Stimmen an chancenlose Kandidaten nicht einfach verloren gehen, sondern in die Oberzuteilung einfliessen, wählen die Anhänger kleinerer Parteien eher ihren bevorzugten Kandidaten. Unter dem alten Wahlsystem hatten sie einen Anreiz, taktisch zu wählen und einem anderen Kandidaten mit höheren Wahlchancen die Stimme zu geben. Man spricht in diesem Zusammenhang vom «psychologischen Effekt» des Wahlsystems.

Entzauberte Konkordanz

Würde ein zweiter SVP-Sitz den Bundesrat stärken? So einfach ist es nicht.

Nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative der SVP am 9. Februar herrscht innerhalb der politischen Elite Ratlosigkeit. Eine breite Front – vier von fünf Bundesratsparteien, die Wirtschaftsverbände, die Gewerkschaften – hatte sich gegen das Ansinnen gestellt. Die Gegner investierten mehr als doppelt so viel Geld in den Abstimmungskampf wie die Befürworter. Und doch hatte die SVP am Ende die Mehrheit auf ihrer Seite.

Im Zuge der post-votalen «Chropfleerete» wird nun auch die Regierungsbeteiligung der SVP wieder zum Thema. Von verschiedenen Seiten wird angeregt, der Partei einen zweiten Bundesratssitz zu geben und sie damit voll in die Regierungsverantwortung einzubeziehen. Der frühere Chefunterhändler des Bundesrats, Jakob Kellenberger, forderte, dass die SVP nun Verantwortung übernehmen müsse – wozu sich Parteipräsident Toni Brunner umgehend bereiterklärte. Auch der ehemalige SP-Nationalrat Rudolf Strahm befürwortete in der jüngsten «Sternstunde Philosophie» die Idee, den «schweizerischen Weg der Einbindung» zu beschreiten.[1]

Die Überlegung dahinter ist plausibel: Solange die SVP nur mit einem Bein im Bundesrat ist, kann sie die Regierung leicht unter Beschuss nehmen und ihr zudem die Verantwortung für sämtliche Missstände im Land in die Schuhe schieben. Wäre sie hingegen entsprechend ihrer Wählerstärke vertreten, würde sie einen bedeutenden Teil dieser Verantwortung selbst tragen und könnte den Bundesrat nicht mehr beliebig attackieren, ohne unglaubwürdig zu werden.

Durch die Einbindung der SVP – so die Überlegung – könnte die Stabilität der der Regierung erhöht und weitere Fiaskos wie bei der Masseneinwanderungsinitiative verhindert werden.

Zumindest historisch hat sich die Strategie bewährt: Nicht zufälligerweise banden die Freisinnigen die katholisch-konservativen Erzfeinde 1891 in den Bundesrat ein, nachdem diese ihnen eine ganze Reihe empfindlicher Abstimmungsniederlagen an der Urne zugefügt hatten. Auch hinter der Aufnahme der SP in die Regierung stand die Überlegung, den oppositionellen Sozialdemokraten bei Volksabstimmungen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Die direkte Demokratie förderte so den Konsens; sie zwang die unterschiedlichen politischen Kräfte, zusammenzuarbeiten und breit abgestützte Lösungen zu finden, um das «Risiko der direkten Demokratie» zu minimieren.[2]

Würde diese Strategie auch im Fall der SVP funktionieren? Zweifel sind angebracht.

Das liegt nicht primär an der SVP, sondern an einem grundsätzlichen Wandel der schweizerischen Politik. Die Polarisierung des Parteiensystems hat zugenommen. Sehr schön veranschaulicht dies die Entwicklung der Abstimmungsparolen der vier grössten Parteien.[3] In den 1980er Jahren herrschte bei vielen Abstimmungen ein wirklicher Konsens unter den Bundesratsparteien. Die einzige Partei, die regelmässig von der Regierungsparole abwich, war die SP, und auch sie tat dies in kaum der Hälfte der Fälle.

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Was die Opposition gegen den Bundesrat betrifft, hat die SVP in der laufenden Legislatur die SP überholt.

 

In den vergangenen Jahren stieg die Zahl der abweichenden Parolen stetig an. Zwischen 2003 und 2007 wich im Durchschnitt erstmals mehr als eine der grossen Parteien von der Linie des Bundesrats ab. In der laufenden Legislatur liegt der Schnitt bislang bei 1.24. Besonders die SVP hat sich seit Beginn der 1990er Jahren von einer unscheinbaren regierungstreuen Partei zu einem regelmässigen Abstimmungsgegner des Bundesrats gewandelt. Inzwischen schert sie sogar häufiger aus als die traditionell «oppositionellste» Bundesratspartei, die SP. Seit der Abwahl Christoph Blochers 2007 gab die SVP in 29 von 52 Volksabstimmung eine andere Parole aus als der Bundesrat, während die Sozialdemokraten «nur» 24 mal abwichen. Das liegt sicher auch daran, dass die SVP damit begonnen hat, regelmässig Volksinitiativen zu lancieren (die der Bundesrat allesamt ablehnte) – etwas, das früher der SP vorbehalten war.

Hinzu kommt, dass die Parteibindung der Wähler tendenziell abgenommen hat. Die parteiliche Sozialisation ist in den letzten Dekaden deutlich schwächer geworden, was sich exemplarisch an der rückläufigen Zahl der Parteimitglieder, aber beispielsweise auch bei Umfragen zeigt. Die Wähler sind so parteiungebunden wir noch nie in der Geschichte des Bundesstaats. Selbst wenn die Bundesratsparteien also relativ geschlossen für oder gegen eine Vorlage sind, ist eine Mehrheit im Volk alles andere als sicher. Dadurch funktioniert auch die Strategie weniger gut, Parteien in die Regierungsarbeit einzubinden und durch breit abgestützte Vorlagen die Gefahr einer Niederlage an der Urne zu minimieren. Das Nein zur Erhöhung des Vignettenpreises im vergangenen November hat gezeigt, dass es den Stimmbürgern heutzutage relativ egal ist, wie breit abgestützt ein Vorschlag ist.

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In der Legislatur 2003-2007 war die bundesrätliche Erfolgsquote bei Abstimmungen so tief wie nie seit der Einführung der Zauberformel.

Die Folgen zeigen sich deutlich in der Statistik: Nach der Einführung der Zauberformel gewann der Bundesrat während Jahrzehnten konstant etwa vier von fünf Volksabstimmungen. In den letzten Jahren ist die Erfolgsquote gesunken. Paradoxerweise ging sie nach der erstmaligen Wahl eines zweiten SVP-Bundesrats besonders deutlich zurück: Zwischen 2003 und 2007 war der Bundesrat bei Volksabstimmungen so erfolglos wie noch nie seit der Einführung der Zauberformel.

Seit der Abwahl Christoph Blochers liegt die Quote wieder etwas höher. Daraus den Schluss zu ziehen, dass der Bundesrat ohne angemessene Vertretung der SVP besser fährt, ist allerdings heikel, allein schon wegen den kleinen Fallzahlen. Insbesondere die Zahl der vom Bundesrat verlorenen Abstimmungen je Legislatur ist so tief, dass eine Veränderung zwischen einer Legislatur und der nächsten auch ganz zufällig sein kann. Der generelle Trend, dass die Regierung an der Urne weniger  Erfolg hat als vor einigen Jahrzehnten, lässt sich angesichts der Zahlen jedoch kaum bestreiten.

Interessant ist zudem, dass die Regierung seit 2007 zwar nicht besonders oft verlor, aber auffallend häufig gegen Opposition von rechts. Die drei wichtigsten Abstimmungserfolge der SVP in der jüngeren Vergangenheit – die Minarett-, die Ausschaffungs- und die Masseneinwanderungsinitiative – fallen alle in diesen Zeitraum.

Der dauerhafte Ausschluss der SVP von der Regierungsverantwortung scheint also nicht der Weisheit letzter Schluss zu sein. Gleichzeitig machen die Zahlen deutlich, dass sich das «Risiko der direkten Demokratie» durch Einbindung der politischen Gegner nicht mehr so einfach entschärfen lässt wie noch in den Anfangsjahren des Bundesstaats.

Rohdaten zum Download:


[1] Die Idee wurde auch schon in diesem Blog besprochen.

[2] Vatter, Adrian (2000): «Consensus and direct democracy: Conceptual and empirical linkages», European Journal of Political Research 38: 171–192.

[3] Sämtliche Statistiken basieren auf den Daten von Swissvotes.

Zuger Kantonsrat nach «Lausanne»: Kommt es nun zum Erdrutsch?

Wie in manchen Innerschweizer Kantonen wird derzeit auch in Zug über ein neues Wahlsystem gerungen. Vor wenigen Wochen noch wurde das Wahlverfahren des Regierungsrats verhältnismässig reibungslos von Proporz auf Majorz umgestellt. Bei der Bestellung der Legislative indessen gehen die Wogen ungleich höher. So wurde bereits 2010 gemäss langjähriger bundesgerichtlicher Rechtsprechung auch das Zuger Wahlsystem verfassungswidrig erklärt.

Die Regierung schlug im Sommer 2012 dem Kantonsrat vor, er sei doch fortan nach dem doppeltproportionalen Zuteilungsverfahren zu wählen. In Zürich, Aargau und Schaffhausen hat sich dieses bewährt und so trat die Legislative Anfangs Jahr auf das Geschäft ein. Parallel dazu braute sich jedoch im Nachbarkanton Schwyz – oder eher: in Bern? – ein Sturm der Empörung zusammen: Der Nationalrat versagte dem Urkanton die vollständige Gewährleistung seiner neuen Kantonsverfassung. Der Zankapfel auch da: Ein nicht ganz so proportionales Proporzsystem. Am Fusse der Mythen brach eine elektorale Welt zusammen. Hauptschuldig ist und bleibt «ein oberschlauer, gescheiter Professor aus Deutschland, der nicht einmal hier wohnt, uns mit mathematischen Berechnungen vorschreiben geht, wie wir die Verteilungen vorzunehmen haben». Im Kanton Zürich herrsche «heute ein grosses Durcheinander», ja «verseuchte Wahlen» – «so weit hat es dieser Pukelsheim gebracht»!

Die Welle der Entrüstung schwappte alsbald auf Zug über. Flugs wurde da ein Vorstoss (CVP) eingereicht, der die föderale Opposition via Standesinitiative «zur Wiederherstellung der Souveränität der Kantone bei Wahlfragen» zurück nach Bundesbern tragen sollte. In der 2. Lesung zur Zuger Wahlgesetzrevision im April überboten sich die Lokalpolitiker mit Anträgen, wie dem Augsburger Professor der Garaus zu machen sei: Mal wurde ein Mischsystem vorgeschlagen (FDP), welches bloss in den drei Städten Proporzwahlen vorsah, dann lieber ein Rückweisungsantrag (CVP) mit kantonsweiter Majorzwahl. Als besonders empfänglich erwies sich aber der kecke Vorschlag (CVP), doch gleich ein «Pukelsheim-Verbot» in die erhabene Kantonsverfassung zu placieren. Die zuständige Regierungsrätin warnte die bürgerlichen Parlamentarier vergeblich vor der drohenden Verfassungskrise. Doch die Gesetzesmacher waren nicht mehr zu halten, sie suchten geradezu die Konfrontation, die plebiszitäre Demarkation.

«Ausgeschlossen ist das doppelt-proportionale Zuteilungsverfahren» (und ebenso Wahlkreisverbände, doch diese Konstrukte taugen interessanterweise nie als Feindbild) sollten also die Zuger Stimmbürger am kommenden 22. September in ihre Verfassung schreiben. Den zwei einzigen bekannten Möglichkeiten, wie Kleinstwahlkreise mit bloss zwei, drei Sitzen elegant in ein kohärentes Wahlsystem eingebettet werden könnten, einen definitiven Riegel schieben? Die nächsten Kantonsratswahlen abermals mit dem geltenden Verfahren abhalten, damit das Bundesgericht nicht «bloss» das Prozedere, sonder gar die Wahlen an sich kassiert? Mehreren Parteien und Einzelpersonen wurde dies zu bunt, sie gelangten vor Monatsfirst erneut ans höchste Gericht.

Wenig überraschend stoppte gestern das Bundesgericht die anberaumte Abstimmungsvorlage, sie ist und bleibt verfassungswidrig. Für Aufsehen erregte höchstens noch, dass nunmehr vergessen geglaubte Artikel der Bundesverfassung zur Begründung herangezogen wurden: «Bund und Kantone unterstützen einander in der Erfüllung ihrer Aufgaben und arbeiten zusammen. Sie schulden einander Rücksicht und Beistand. Sie leisten einander Amts- und Rechtshilfe.» Als nächsthörere Eskalationsstufe schiene nur noch die Sezession.

Den Zugerinnen und Zugern wird nunmehr lediglich das angeblich so ungeniessbare Menü «Doppelproporz» serviert. Wäre der Kanton in seinem 661. Jahr überhaupt noch regierbar, würde jene Kröte geschluckt? Oder herrschte bald Anarchie? Diese Frage kann wenigstens annäherungsweise beantwortet werden. Denn wären die letzten Parlamentswahlen 2010 bereits nach dem zur Diskussion stehenden Zuteilungsverfahren abgehalten worden, so sähen die Sitzverschiebungen wie folgt aus:

Wahlen 2010 (Doppelproporz)
CVP FDP SVP Alterna-
tive/GPS
SP GLP Gemeinde total
Stadt Zug 3 5 4 4 2 1 19
Oberägeri 1 (-1) 1 1 1 (+1) 4
Unterägeri 2 2 1 1 6
Menzingen 2 1 3
Baar 4 3 4 1 2 1 15
Cham 3 2 2 1 2 10
Hünenberg 2 1 1 (-1) 1 (+1) 1 6
Steinhausen 2 2 1 1 6
Risch 1 1 (-1) 2 1 1 (+1) 6
Walchwil 1 1 1 3
Neuheim 1 1 2
Kanton total 22 19 18 10 8 3 80
Veränderung -1 -1 -1 +2 =0 +1

Tektonische Verschiebungen sehen anders aus. Das Erdrütschchen hätte lediglich drei Sitze anders zugeteilt: Die übervorteilten grösseren Parteien CVP, FDP und SVP hätten je einen Sitz an die kleineren Alternativen/Grünen beziehungsweise an die aufstrebenden Grünliberalen abgeben müssen. Die Beschwerdeführerin SP sässe gar auf der gleichen Sitzzahl wie sie im aktuellen Verfahren erhielt (weil sie heute mitunter von einer gemeinsamen Liste mit den Grünen profitiert).

Der Zuger Brei zu Pukelsheim wird also dereinst nicht mehr halb so heiss gegessen wie man heute vermuten könnte.

Exekutivwahlen: Majorz oder Proporz?

Im Kanton Aargau soll die Regierung künftig nicht mehr mittels Mehrheits-, sondern mittels Verhältniswahl bestimmt werden. Das fordern zwei SVP-Grossräte – interessanterweise kurz vor den Regierungsratswahlen in zwei Wochen, wo die Partei einen zweiten Sitz im fünfköpfigen Gremium anstrebt. Bisher muss sich die SVP trotz eines Wähleranteils von 32 Prozent mit einem einzigen Sitz zufrieden geben. Bei einer Proporzwahl würde sich dies wohl ändern. Verlierer wären die Grünen, die heute mit lediglich knapp 9 Prozent Wähleranteil eine Regierungsrätin stellen.

Den Proporz auf Regierungsebene bereits eingeführt hat man in der Stadt Bern. Wenn die Stimmbürger am 25. November den Gemeinderat – die Stadtberner Regierung – bestimmen, kommt wie immer das Verhältniswahlrecht zum Zug. Auch in Bern gibt es Diskussionen über das Wahlverfahren, seit der «Bund» kürzlich ausgerechnet hat, dass das etablierte Hagenbach-Bischoff-Verfahren das Rot-Grün-Mitte-Bündnis bevorzugt. Interessanterweise wird das Proporzwahlrecht an sich in der Debatte nicht in Frage gestellt. Die Diskussion entbrannt sich vielmehr am konkreten mathematischen Verfahren, da das Sainte-Laguë-Verfahren die Machtverteilung entscheidend verschieben würde.

Den Diskussionen in beiden Kantonen ist gemein, dass sie grösstenteils entlang der parteipolitischen Gräben verlaufen. Die oberflächlichen Debatten blenden die Unterschiede zwischen der Mehrheits- und der Verhältniswahl fast vollständig aus.

Dabei sind diese durchaus fundamental. Das Proporzwahlsystem hat den Zweck, dass die Parteien möglichst entsprechend ihrer Unterstützung unter den Wählern im zu wählenden Gremium vertreten sind. Dieses soll ein möglichst genaues Abbild der Bevölkerung darstellen. Demgegenüber wird bei der Majorzwahl die Person bewusst über die Partei gestellt: Jede und jeder der Gewählten soll von einer (zumindest relativen) Mehrheit der Stimmbürger getragen werden. Damit verbunden ist ein klarer Auftrag: Die Gewählten vertreten nicht das Partikularinteresse eines bestimmten Teils der Bevölkerung, sondern das Interesse einer Mehrheit der Wähler. Das ist auch der Grund dafür, dass in fast allen Kantonen das Parlament in einer Verhältniswahl, die Regierung dagegen mittels Mehrheitswahl gewählt wird: In Parlamenten ist eine möglichst wahrheitsgetreue Abbildung der Präferenzen der Wähler gewünscht, während von Regierungsmitgliedern sachorientierte Politik und Übernahme von Verantwortung erwartet wird.

Solche Überlegungen spielen im Aargau und in Bern höchstens am Rande eine Rolle. Stattdessen sind die Diskussionen vor allem von der Frage geprägt, welches System welcher Partei nützen würde. Es zeigt sich einmal mehr das bekannte Phänomen: Fragen des politischen Systems sind auch (und oft in erster Linie) parteipolitische Fragen. Denn ob die Spielregeln geändert werden oder nicht, wird stets unter den bestehenden Regeln entschieden, und gegen eine Änderung stellen sich typischerweise jene, die von den bestehenden Regeln profitieren.

Das ist zwar weder überraschend noch verwerflich. Dennoch wäre es wünschenswert, wenn die Politiker bei der Diskussion über Regierungswahlverfahren einmal die konkreten Vor- und Nachteile von Propoz und Majorz in den Fokus ihrer Überlegungen stellen würden anstatt des Schicksals der eigenen Partei.


Einen interessanten Beitrag zum Thema hat vor einiger Zeit Mark Balsiger in seinem Blog geschrieben.

Die Kapitulation der CSU

Öffentlichkeitswirksam bringt die deutsche CSU einen Vorschlag ins Gespräch, wie der rechtsextremen NPD der Garaus gemacht werden könnte: Der Partei soll die staatliche Unterstützung in Form der Parteienfinanzierung durch den Bund entzogen werden. Momentan erhält die NPD jährlich rund 1.2 Millionen Euro vom Staat. Aus Sicht von CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt ist das «ein untragbarer Zustand». Auch bei der Opposition stösst das Ansinnen der Christlich-Sozialen auf Zustimmung. «Objektiv betrachtet sind Steuermittel für die NPD eine staatliche Direktinvestition in Ausländerfeindlichkeit», empörte sich etwa der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann.

Auf den ersten Blick erscheint die Idee der CSU genial. Der Entzug der staatlichen Gelder würde die NPD in arge Schwierigkeiten bringen, finanziert sie sich doch zu rund 40 Prozent über den Staat. Gleichzeitig würde der öffentliche Haushalt entlastet und das Geld könnte sinnvoller verwendet werden (beispielsweise für die nächste Rettung Griechenlands).

Der populäre Vorschlag wirft allerdings eine Reihe von Fragen auf. Das beginnt bei der Umsetzung: Wie genau ist ein Ausschluss der NDP von der Parteienfinanzierung zu begründen? Wer definiert, welche Ideologie unterstützenswürdig ist und welche nicht? Die CSU schlägt vor, dass der Bundestagspräsident einer Partei den Geldhahn zudrehen kann, wenn sie vom Verfassungsschutz beobachtet wird.[1] Damit würde die Streichung der staatlichen Mittel zu einem willkürlichen politischen Entscheid. Wenig überraschend wird der Vorschlag von Experten als untauglich und rechtlich bedenklich eingestuft.

Abgesehen von den rechtlichen Tücken ist die Idee auch grundsätzlich fragwürdig. Wer der NPD die staatliche Unterstützung mit dem Argument entziehen will, dass damit die Ausländerfeindlichkeit gefördert werde, hat den Sinn der öffentlichen Parteienfinanzierung nicht begriffen. Die staatliche Parteienfinanzierung dient eben nicht dazu, bestimmte Ideologien zu fördern und andere nicht. Vielmehr sollen die Parteien bei der Erfüllung ihrer verfassungsmässigen Funktion – der Mitwirkung an der politischen Willensbildung – unterstützt werden. Nimmt man dieses Ziel ernst, gibt es nichts kontraproduktiveres, als den demokratischen Diskurs zu schädigen, indem man einzelne Ideologien gegenüber anderen bevorteilt.

Wenn die Christlich-Sozialen also eine finanzielle Benachteiligung der NPD fordern, ist das nicht nur eine Kapitulation vor den Rechtsextremen, sondern auch ein Zeichen des Misstrauens gegenüber dem demokratischen Prozess – offebar hält es die CSU nicht für angebracht, dass sich die Bürger im Rahmen eines fairen demokratischen Wettbewerbs eine Meinung bilden können. Dass sie dafür auch noch beklatscht wird, ist einiges bedenklicher als die staatliche Unterstützung der NPD.

 


[1] Damit wären allerdings auch die Einkünfte der «Linken» nicht mehr sicher – was prompt die Grünen gegen den Vorschlag der CSU aufbrachte.