Wenn der Proporz nicht proportional ist – oder: Eine Ode an Pukelsheim

Ein Gastbeitrag von Claudio Kuster, persönlicher Mitarbeiter von Ständerat Thomas Minder.

Die Wahlkreise der nationalen Proporzwahl (Nationalratswahlen) sind hinsichtlich der zu vergebenden Mandate sehr unterschiedlich gross: Sie reichen von kleinen Einer- (AI, AR, GL, NW, OW und UR) und Zweierwahlkreisen (JU und SH) bis hin zu den bevölkerungsreichsten Kantonen Waadt, Bern und Zürich mit deren 18, 26 und 34 Mandaten. Der schiere Unterschied dieser Wahlkreise stellt jedoch – obschon immer wieder kritisch betrachtet[1] – per se kein staatspolitisches Problem dar.

Denn es ist zwar richtig, dass die Zürcher Stimmberechtigten 34 Mal so viele Parlamentarier in den Nationalrat entsenden können wie diejenigen aus dem Kanton Glarus beispielsweise. Doch je zu vergebender Sitz kommt gleichzeitig der Stimmabgabe des Glarner Stimmbürgers – gegenüber derjenigen des Zürchers – eben auch ein 34 Mal so hohes Stimmgewicht zu. (Genau genommen sind es sogar ein überproportionales 35.4-Faches, da Glarus über einen «aufgerundeten» Nationalratssitz verfügt. In Appenzell Innerrhoden beträgt das Vielfache des Stimmgewichts je Wähler und Mandat gegenüber dem Kanton Zürich sogar 88.0.)

Zudem wurde bei der Gründung des Bundesstaats just das Zweikammersystem mit föderalem Korrektiv installiert, welches qua Ständerat allen Kantonen – mit ihren jeweils zwei Standesvertretern – das gleiche Stimmengewicht im nationalen Parlament zugesteht. Die Kritik an unterschiedlich grossen Wahlkreisen wird somit durch das Zweikammersystem ad absurdum geführt. Der Nationalrat, beziehungsweise sein Wahlprozedere, braucht nicht zu einer – zweiten! – Standeskammer umfunktioniert zu werden.

Dennoch, ein wesentlicher Mangel haftet der seit 1919 angewandten Proporzwahl für den Nationalrat durchaus an: Das Sitzzuteilungsverfahren nach Hagenbach-Bischoff führt zu nicht optimalen, das heisst nicht immer repräsentativen und teilweise verfälschten, da verzerrten Ergebnissen. Denn in den heute vorherrschenden kleineren und mittelgrossen Wahlkreisen findet keine unverfälschte Stimmabgabe statt, da effektiv nur Listen von grösseren Parteien reelle Aussichten auf einen Wahlerfolg zuteil kommt. Man spricht von einem sogenannten (zu hohen) natürlichen Quorum.

Im Kanton Schaffhausen mit seinen zwei Nationalratssitzen beispielsweise beträgt dieses Mindestquorum faktisch 33,3 Prozent. Nur jene Listen, welche auf wenigstens diesen Wähleranteil gelangen, erhalten ein Mandat auf sicher. Bei den letzten Wahlen 2011 erreichten dies die zwei Parteien SVP und SP. Die 18 % Wählerinnen und Wähler der drittstärksten Partei FDP (sowie der damit verbundenen Listen von CVP und jf) indessen konnten zwar von ihrer Präferenz Gebrauch machen, doch mit der gleichzeitigen Gewissheit, dass ihr Urnengang höchstwahrscheinlich keinen Niederschlag im eidgenössischen Parlament finden wird. Je nach Kanton existieren also – nicht prozedural gewollt, aber mathematisch bedingt – Sperrquoten von 11,1 (TI) über 16,7 (BS, GR und NE) bis hin zu 50 Prozent (oben erwähnte Einerwahlkreise).

Das Wahlverfahren sei daher durch die «doppeltproportionale Divisormethode mit Standardrundung» (besser bekannt als «doppelter Pukelsheims» oder «Neues Zürcher Zuteilungsverfahren») zu ersetzen, so wie es kürzlich Ständerat Thomas Minder (parteilos, SH) in seiner Motion «Doppelter Pukelsheim bei Nationalratswahlen» eingebracht hat.

Dabei werden die Sitze in einem ersten Schritt auf die Parteilisten gemäss nationalem Wähleranteil verteilt, der Oberzuteilung. Erst in einer zweiten Runde wird die Zuteilung auf die einzelnen Kantone getätigt. Dadurch werden insbesondere Reststimmen, die gerade in kleineren Kantonen und bei kleineren Parteien heute wertlos verfallen, immerhin der entsprechenden Partei andernorts gutgeschrieben.

Aus Sicht des Wählers würde es fortan durchaus sinnvoll, auch in kleineren Kantonen, ja selbst in solchen mit bloss einem einzigen Nationalratsmandat, eine Liste einer kleineren Partei einzulegen. Zwar wird dadurch kaum dem Kandidaten im eigenen Kanton zum Sieg verholfen, jedoch zählt die Stimme für die Partei auf nationaler Ebene; sie fliesst in die Oberzuteilung ein. Dadurch werden immerhin Kandidaten jener Partei in anderen Kantonen indirekt unterstützt.

Das heutige System benachteiligt tendenziell die kleineren Parteien, wobei je nach Konstellation (insbesondere abhängig von Listenverbindungen, siehe hinten) auch grössere Parteien wie beispielsweise die FDP Profiteure eines Systemwechsels sein könnten: Bei den Wahlen 2007 hätte die FDP mit «Pukelsheim» zwei zusätzliche Sitze erhalten, während sie bei den Wahlen 2011 auf die gleiche Sitzanzahl gelangt wäre.

Die vollständigen Sitzverschiebungen der Oberzuteilung sehen in einer Ex-post-Neuberechnung bei den vergangenen zwei Nationalratswahlen wie folgt aus:

Partei NR-Wahlen 2007[2] NR-Wahlen 2011[3]
SVP -3 -1
SP -3 -8
FDP +2 =
CVP -2 -3
GPS -1 +2
GLP = -1
BDP +2
EVP +3 +2
Lega = =
CSP = +1
CSPO =
EDU +2 +3
LPS =
MCG/MCR =
SD +1
Solidarités/PDA/AL = (PDA) / +1 (Sol.) +2
Piraten +1

Die hier dargelegte Problematik existiert – zum Teil mehr, zum Teil weniger akzentuiert – auch auf Stufe der Kantone, bei den (Proporz-)Wahlen für die kantonalen Legislativen (und analog bei Kommunalparlamentswahlen, sofern verschiedene Wahlkreise existieren, beispielsweise Stadtkreise). Das Bundesgericht schritt daher in den letzten Jahren schon in etlichen Kantonen und in der Stadt Zürich ein, da es das angewandte Wahlverfahren als bundesverfassungswidrig taxierte. Insbesondere das Rechtsgleichheitsgebot sowie die Garantie der politischen Rechte (Art. 8 und Art. 34 BV) wurden verletzt.

Auf direkte oder zumindest indirekte Pressionen aus Lausanne hin, stellten so die Kantone Zürich, Aargau und Schaffhausen ihr Wahlsystem auf den «Doppelten Pukelsheim» um. 2010 rügte das Bundesgericht die Kantone Zug und Nidwalden: Zug wird sein Wahlsystem bis 2014 umstellen; der Nidwaldner Landrat hat angedeutet, ebenfalls den «Pukelsheim» einzuführen. Im Kanton Uri wird derweil proaktiv über das zukünftiges Wahlsystem gerungen, wobei nach der Ablehnung der Volksinitiative «Kopf- anstatt Parteiwahlen» die Variante «Majorzwahl» kaum mehr zur Diskussion steht. Als Ausweg bleibt auch hier – nebst der Vergrösserung der Wahlkreise – bald nur noch «Pukelsheim».

Aufgrund von Beschwerden befasste sich das Bundesgericht zudem kürzlich mit dem Kanton Schwyz, welcher sehr kleine (z.T. Einer-) Wahlkreise kennt, da diese den einzelnen Gemeinden entsprechen. In konstanter Rechtsprechung hielt das höchste Gericht in diesem Appellentscheid[4] fest:

«Ein Proporzverfahren zeichnet sich dadurch aus, dass es den verschiedenen Gruppierungen eine Vertretung ermöglicht, die weitgehend ihrem Wähleranteil entspricht. Soweit in einer Mehrzahl von Wahlkreisen gewählt wird, hängt die Realisierung des Verhältniswahlrechts u.a. von der Grösse der Wahlkreise und damit zusammenhängend vom natürlichen Quorum ab. (…) Genügt die Ausgestaltung eines Wahlsystems diesen Anforderungen nicht, so ist es mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben von Art. 34 Abs. 2 BV nicht vereinbar. (…) Je mehr Mandate einem Wahlkreis zustehen, desto tiefer ist das natürliche Quorum, d.h. der Stimmenanteil, den eine Liste benötigt, um bei der ersten Sitzverteilung einen Sitz zu erhalten. Ein tiefes natürliches Quorum trägt dazu bei, dass alle massgeblichen politischen Kräfte nach Massgabe ihrer Parteistärke im Parlament Einsitz nehmen können. (…) Hohe natürliche Quoren bewirken, dass nicht bloss unbedeutende Splittergruppen, sondern auch Minderheitsparteien mit einem gefestigten Rückhalt in der Bevölkerung von der Mandatsverteilung ausgeschlossen bleiben. (…) Um der Rechtssicherheit willen hat das Bundesgericht festgehalten, dass natürliche Quoren, welche die Limite von 10 % übersteigen, mit einem Verhältniswahlrecht grundsätzlich nicht zu vereinbaren sind.»

Diesem «schwerwiegenden Verstoss» gewahr, beantragt daher der Bundesrat mit gleichlautender Begründung dem Kanton Schwyz die Gewährleistung zum Wahlsystem in der neuen Kantonsverfassung (§48 Abs. 3) zu versagen: «(…) hohe Quoren verzerren den Proporz und bewirken eine Ungleichbehandlung der Stimmberechtigten innerhalb des Wahlkreises. Sie führen zu einer grossen Zahl an gewichtslosen Stimmen, weil die gewählten Listen keinen Sitz erringen. Für die kleineren Parteien wirken sie als Wahlkreissperre.»

Wie gezeigt, müssen in einem Wahlkreis mindestens neun Sitze zu vergeben sein, damit der Proporz gewahrt werden kann und die Wahl nicht de facto zu einer verkappten Majorzwahl verkommt. Unterzöge man nun die nationalen Wahlkreise einer (hypothetischen) abstrakten Normenkontrolle, so müssten die Wahlkreise in nicht weniger als 19 Kantonen (AR, AI, BL, BS, FR, GL, GR, JU, NE, NW, OW, SH, SZ, SO, TG, TI, UR, VS und ZG) als bundesverfassungswidrig bezeichnet werden. Lediglich in den 7 bevölkerungsreichsten Kantonen (AG, BE, GE, LU, SG, VD und ZH) mit jeweils mindestens neun Mandaten, ist der Proporz auch tatsächlich einigermassen proportional.

Die vorliegende naheliegende Forderung, «Pukelsheim» auch für die nationalen Proporzwahlen zu verwenden, wurde bereits vor einigen Jahren in den Nationalrat getragen (Vorstösse 03.3377, 07.3884 und 09.410), jedoch nicht weiter verfolgt. Verständlich, konnten doch erst bei den kommunalen Wahlen des Zürcher Gemeinderates (2006 und 2010) sowie bei den kantonalen Wahlen in Zürich (2007 und 2011), Schaffhausen (2008 und 2012) und Aargau (2009) Erfahrungen mit dem neuen Berechnungssystem gemacht und Vertrauen erlangt werden. Die Akzeptanz, sowohl im Elektorat wie auch bei den Parteien und ihren Kandidaten, erscheint sehr hoch; Rufe zurück zu «Hagenbach-Bischoff» waren nirgends zu vernehmen. Der Bundesrat attestierte so 2008 bei der Beantwortung eines analogen Postulats immerhin: «Wenn sich das System allenthalben bewährt, kann eine Einführung auf Bundesebene geprüft werden.» Es scheint nun die Zeit reif, das bundesrätliche Versprechen einzulösen.

Diesen Lobeshymnen zum Trotz: Auch «Pukelsheim» ist nicht perfekt, können und würden doch durchaus gewisse Paradoxien auftreten. So beispielsweise, dass in einem Wahlkreis die Partei X mehr Sitze erhalten kann wie die Partei Y, obschon X weniger Stimmen erlangte als Y. Doch solche und andere, teilweise verheerendere Paradoxien (Beispiel: Partei X hätte mehr Sitze geholt, wenn sie weniger Stimmen erzielt hätte) gibt es in jedem erdenklichen Wahlsystem. Es ist gar bewiesen, dass das perfekte Wahlsystem ohne jegliches Paradoxon schlicht inexistent ist.[5]

Die genannten Nachteile und Verzerrungen lassen sich teilweise mit Listenverbindungen auffangen. Nur führen diese wiederum zu neuen Verzerrungen, welche ihrerseits den Wählerwillen inadäquat abbilden können und vereinzelt für Unverständnis sorgen. So seien an dieser Stelle die Motion Frehner «Verbot von Listenverbindungen bei den nationalen Parlamentswahlen» und Motion FDP-Liberale Fraktion «Wählerwillen ernst nehmen. Überparteiliche Listenverbindungen abschaffen» erwähnt, welche die Möglichkeit der Listenverbindung abschaffen wollen. Die darin genannten Widersprüche sind ernst zu nehmen, sie können das Vertrauen in das Wahlverfahren und somit in die Demokratie durchaus untergraben.

Jene Vorstösse würden jedoch nicht befriedigen, da sie lediglich die Symptome des heutigen Systems verlagern würden. Denn das Aufsplitten in die einzelnen Parteilisten würde die dargelegten Unzulänglichkeiten des Systems Hagenbach-Bischoff wiederum akzentuieren. So lautet denn auch die Stellungnahme des Bundesrates zu den beiden Motionen: «[Die Listenverbindungen] sind eine verbreitete Folgeerscheinung des geltenden Mandatszuteilungsverfahrens Hagenbach-Bischoff. (…) Die von den Motionären vorgeschlagene Massnahme bekämpft einzig ein Symptom, nicht aber die Verzerrungen, die aus der höchst unterschiedlichen Grösse der Kantone als Wahlkreise resultieren. Änderungen am Wahlsystem müssten denn auch darauf abzielen, diese Verzerrungen zu eliminieren.»

Die Verzerrungen seien daher an der Wurzel anzupacken, da mit dem System «Pukelsheim» Listenverbindungen sowieso obsolet würden.


[1] Zwar nicht die nationale, sondern die kantonale Ebene betrachtend: «Unterschiedlich grosse Wahlkreise bewirken zudem, dass im Vergleich unter den Wahlkreisen nicht jeder Wählerstimme das gleiche politische Gewicht zukommt.» (BGer-Urteil 1C_407/2011, 1C_445/2011, 1C_447/2011 vom 19.03.2012, siehe auch FN 4)

[3] Eigene Berechnung mit BAZI: http://www.math.uni-augsburg.de/stochastik/bazi/ (anderslautend: Hermann, Michael, Twitter 25.07.2012: https://twitter.com/mhermann_/status/228027221724516352)

[5] Weber, Anina, «Vom Proporzglück zur Proporzgenauigkeit», in: AJP 11/2010 S. 1373/1377

Versuch einer Regierungsreform – Folge 742

Bundeshaus

Unter der Bundeshauskuppel wird eine Regierungsreform diskutiert – mal wieder. Bild: Christoph Hurni

Wenn am Montag die Herbstsession des eidgenössischen Parlaments beginnt, steht für den Nationalrat ein nur allzu bekanntes Geschäft auf dem Programm: Unter dem Titel «Staatsleitungsreform» schreiben Parlament und Bundesrat seit über einem Jahrzehnt an einem neuen Kapitel in der Chronologie der Anläufe zu einer Regierungsreform.

Die Diskussion über eine Reform der Bundesregierung reicht wesentlich weiter zurück. Im Prinzip wird darüber gestritten, seit es den Bundesrat gibt. Von den zahllosen Vorschlägen, die vonseiten des Parlaments und (seltener) der Regierung eingebracht werden, war allerdings keiner vom Erfolg gekrönt. Und es sieht nicht danach aus, dass sich daran in nächster Zeit etwas ändern würde.

Das Problem scheint zu sein, dass selbst unter jenen Politikern, die eine Reform grundsätzlich befürworten, keine Einigkeit darüber besteht, wo eigentlich der Schuh drückt. Gemeinsam ist ihnen nur das diffuse Gefühl, dass unsere Regierung nicht optimal funktioniert. Aber schon bei der Diagnose der Ursachen gehen die Meinungen weit auseinander.

Viele Politiker machen die Probleme an einer grundsätzlichen Führungsschwäche fest. Sie fordern daher eine Stärkung des Bundespräsidiums. Im Raum steht gegenwärtig die Verlängerung der Amtsdauer des Bundespräsidenten auf zwei Jahre. Dieser könnte – so die Idee – eine stärkere Rolle innerhalb des Gremiums einnehmen und sich international besser vernetzen. Die Idee stammt vom Bundesrat selbst. Im Nationalrat zeichnet sich allerdings ein Nein ab. Das Problem ist, dass eine Stärkung des Präsidiums zwangsläufig dem Prinzip von Machtteilung und Konkordanz innerhalb der Regierung widerspricht. Das Schweizer Regierungssystem basiert gerade auf dem Fehlen einer eigentlichen Führung, die den Kurs des Gremiums vorgeben würde – auch wenn die Konkordanz zunehmend ausgehöhlt wird.

Einer ganz anderen Diagnose liegt der Vorschlag einer Erweiterung des Bundesrats zugrunde: Die Befürworter dieser Idee führen die Schwächen der Schweizer Regierung vor allem auf die hohe Arbeitsbelastung der sieben Mitglieder zurück. Im Vergleich zu anderen Regierungen ist der Bundesrat tatsächlich relativ klein. Eine Erhöhung der Zahl der Bundesräte auf neun, wie sie nun im Raum steht, birgt aber wiederum die Gefahr, dass sich das Problem der Führungsschwäche akzentuiert.

So blockieren sich die Befürworter der beiden Vorschläge gegenseitig. Als einzige Idee mit Chancen im Parlament bleibt somit die Erhöhung der Zahl von Staatssekretären übrig, die den Bundesrat entlasten sollen. Das ist allerdings keine Reform auf Regierungsebene, sondern auf Verwaltungsebene. Somit darf das Projekt einer Reform des Bundesrats einmal mehr als gescheitert betrachtet werden.

Die unendliche Geschichte der Schweizer Regierungsreform ist damit jedoch nicht abgeschlossen. Bereits stehen weitere Vorschläge in den Startlöchern. Zu erwähnen ist insbesondere die Idee, bei der Wahl des Gremiums anzusetzen, die in diesem Blog zu einem früheren Zeitpunkt bereits diskutiert worden war. Eine entsprechende Parlamentarische Initiative des parteilosen Ständerats Thomas Minder steht vor der Beratung in der kleinen Kammer.

Wieso die Silly Party in Harpenden verlor

Den mit Abstand anschaulichsten und unterhaltsamsten Beweis für die Mängel des britischen Mehrheitswahlsystems liefern die Briten selbst. Der «Election Night Special»-Sketch der britischen Komikertruppe Monty Python parodiert eine Sendung über die britischen Unterhauswahlen, bei denen zwei Parteien, die Silly Party und die Sensible Party, um die Sitze in den einzelnen Wahlbezirken kämpfen. Im Wahlkreis Harpenden mischt jedoch ein unabhängiger «very silly candidate» den Zweikampf gehörig auf. Film ab:

Die Ergebnisse im Detail:

Leicester

Name Partei Stimmen
Arthur J. Smith Sensible Party

30’612

Jethro Q. Walrustitty Silly Party

32’108

Luton

Name Partei Stimmen
Alan Jones Sensible Party

9’112

Tarquin Fin- tim- lin- bin- whin- bim- lin- bus- stop- F’tang- F’tang- Olé- Biscuitbarrel Silly Party

12’441

Kevin Phillips-Bong Slightly Silly

0

Harpenden

Name Partei Stimmen
James Walker Sensible Party

26’318

Elsie Zzzzzzzzzzzzzzz Silly Party

26’317

Malcolm Peter Brian Telescope Adrian Umbrella Stand Jasper Wednesday … Stoatgobbler John Raw Vegetable … Arthur Norman Michael … Featherstone Smith … Northgot Edwards Harris … Mason … Frampton Jones Fruitbat Gilbert ‹We’ll keep a welcome in the› … Williams If I Could Walk That Way Jenkin … Tiger-draws Pratt Thompson ‹Raindrops Keep Falling On My Head› Darcy Carter … Pussycat ‹Don’t Sleep In The Subway› Barton Mannering … Smith Very Silly

2

Die Wahlresultate veranschaulichen die Probleme des Mehrheitswahlsystems, wie es in Grossbritannien zur Anwendung kommt (das so genannte First-Past-the-Post-System). In diesem System werden die Sitze jeweils einzeln vergeben; es gewinnt der Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Es reichen somit weniger als 50 Prozent der Stimmen aus, um den Sitz zu holen.

Das Hauptproblem dieses Systems ist, dass es den Wählerwillen verzerrt. Weil nur ein Kandidat gewinnen kann, werden die Wähler praktisch gezwungen, strategisch zu wählen: Anstatt ihre Stimme an einen Aussenseiter, der auf ihrer Linie politisiert, zu «verschenken», wählen sie einen aussichtsreicheren Kandidaten, auch wenn er nicht unbedingt ihre Ansichten vertritt. Auf der anderen Seite besteht auch für die Politiker der politischen Blöcke ein Anreiz, sich zu koordinieren und im Idealfall alle Kräfte auf einen Kandidaten zu bündeln.

Das gelingt jedoch nicht immer gleich gut, wie die «Silly Party» in Harpenden schmerzlich erfahren musste. Obwohl mehr als die Hälfte der Wählerschaft auf der «silly» Seite des politischen Spektrums stand, machte James Walker von der «Sensible Party» das Rennen. Grund dafür war das Auftauchen eines unabhängigen, «very silly» Kandidat, der die «silly» Wählerschaft spaltete und Elsie Zzzzzzzzzzzzzzz von der «Silly Party» die entscheidenden Stimmen abnahm – ein Paradebeispiel dessen, was man in den USA auch als «Nader effect» bezeichnet.

Sobald mehr als zwei Kandidaten zur Wahl antreten, verkommen Wahlen mit dem FPTP-System somit zu einem Roulette-Spiel, dessen Ausgang oftmals kaum noch etwas mit den Absichten der Wähler zu tun hat. Das ist besonders deshalb stossend, weil Mehrheitswahlsysteme den Anspruch haben, den Wählerwillen unmittelbar auf die Regierungsverantwortung zu übertragen.

Diesem Anspruch werden Majorzwahlen viel weniger gerecht, als ihre Befürworter behaupten. Dies bestätigte eine Untersuchung des Politikwissenschafters G. Bingham Powell. Er kam darin zum Schluss, dass in Proporzsystemen die Präferenzen der Bürger eindeutig besser in der Politik der Regierung wiederspiegelt werden als in Mehrheitswahlsystemen.[1]

Von Fakten lassen sich die Briten aber offensichtlich nicht beirren. Vergangenes Jahr scheiterten die Liberaldemokraten an der Urne mit einem Vorschlag, bei den Unterhauswahlen statt dem reinen Mehrheitswahlsystem künftig eine leichte Abwandlung davon, das «Alternative Vote»-System anzuwenden.

Mit «Alternative Vote» hätte die «Silly Party» ihre Niederlage in Harpenden womöglich abwenden können, vorausgesetzt, die Wähler des «very silly» Kandidaten hätten als zweite Wahl Elsie Zzzzzzzzzzzzzzz gewählt. Eindeutig die bessere Lösung wäre aber die Einführung des Proporzwahlsystems: Damit hätten nämlich auch die «very silly» Wähler eine realistische Chance, im Parlament vertreten zu sein.


[1] Powell, G. Bingham (2000): Elections as instruments of democracy, zitiert in: Kriesi, Hanspeter (2007): Vergleichende Politikwissenschaft. Teil II.

Ein gewählter EU-Präsident zur «Stärkung der demokratischen Legitimation»?

Guido Westerwelle

Demokratisierung von oben: Guido Westerwelle. Bild: Wikipedia

Ein Interview Mario Montis hat in den letzten Tagen für Wirbel in Europa gesorgt. Der italienische Premierminister sagte im «Spiegel», die Regierungen der EU-Länder sollten weniger Rücksicht auf ihre Parlamente nehmen. «Wenn sich Regierungen vollständig durch die Entscheidungen ihrer Parlamente binden liessen, ohne einen eigenen Verhandlungsspielraum zu bewahren, wäre das Auseinanderbrechen Europas wahrscheinlicher als eine engere Integration», warnte er.

Dass Montis Aussagen von wenig Einsicht ins Funktionieren von Demokratien zeugen, sondern vielmehr sinnbildlich sind für die Hilfs- und Ideenlosigkeit der europäischen Politik, muss an dieser Stelle nicht nochmals erwähnt werden. Interessanter sind die Reaktionen auf das Interview, die vorab in Deutschland heftig und fast ausschliesslich negativ ausfielen. Kaum ein Politiker, der Monti nicht öffentlich für seine Aussage rügte. Auch Aussenminister Guido Westerwelle stimmte in den Chor der kritischen Stimmen ein. Eine Schwächung der europäischen Parlamente zugunsten der nationalen Regierungen komme nicht in Frage, erklärte er. «Wir brauchen eine Stärkung, nicht Schwächung, der demokratischen Legitimation in Europa.»

Dass sich Westerwelle die Gelegenheit, einem Technokraten – dann noch einem südeuropäischen – an den Karren zu fahren und sich selbst als grossen Demokraten zu präsentieren, nicht entgehen lässt, mag man ihm nicht verübeln. Bei der Art und Weise, wie der Aussenminister diese «Stärkung der demokratischen Legitimation» zu erreichen gedenkt, drängen sich allerdings Zweifel auf.

Im März sinnierte Westerwelle darüber, wie man die EU demokratischer machen könnte. Er brachte dabei die Idee auf, dass der EU-Präsident künftig direkt gewählt werden sollte. «Das könnte der EU neuen Schwung verleihen», meinte er.

Ob ein direkt gewählter Präsident die gewünschte Demokratisierung bringen würde, ist allerdings aus mehreren Gründen fraglich.

Zunächst besteht das Demokratiedefizit der EU nicht darin, dass die Bürger ihre Repräsentanten nicht (direkt) wählen dürften, sondern im mangelnden Einfluss auf die EU-Gesetzgebung. Denn der Einfluss des (gewählten) EU-Parlaments auf die Rechtsetzung ist gegenüber dem EU-Rat stark eingeschränkt. Allerdings dürfte sich daran auch mit einem gewählten Präsidenten nichts ändern, denn dieser dürfte wohl kaum Gesetze im Alleingang verabschieden – und falls doch, dürfte sich Europa bald mit ganz anderen Problemen als Schuldenkrisen herumschlagen…

Problematisch ist darüber hinaus, dass der Präsident in einem einfachen Mehrheitswahlsystem gewählt würde. Das würde dazu führen, dass er nur etwas mehr als die Hälfte der Bürger vertreten würde. Derart disproportionale Wahlergebnisse sind Europa fremd. Die meisten europäischen Länder sind parlamentarische Demokratien mit Proporzsystem – ziemlich exakt das Gegenteil eines präsidentiellen Systems, wie es Westerwelle für die EU vorschwebt. Es ist unwahrscheinlich, dass sich die Bürger in einem solchen System wirklich repräsentiert fühlen würden.

Zudem stellt sich die Frage, weshalb Westerwelle mit seinen Reformideen beim EU-Präsidenten anfängt. Die EU von oben zu demokratisieren, wäre zweifellos ein bequemer Ansatz – bloss funktioniert er nicht. Denn die Ebenen darunter werden durch die Wahl des Präsidenten nicht demokratischer. Die Feststellung, dass die EU undemokratisch ist, basiert aber auf einer Entwicklung am anderen Ende: Die europäische Integration hat den Einfluss nationaler Parlamente zugunsten nationaler Regierungen eingeschränkt. Westerwelles Vorschlag würde daran nichts ändern, dafür würde er einer Exekutive mehr Macht geben, die von gar keinem Parlament kontrolliert wird.

Wie nun derselbe Westerwelle behaupten kann, die «parlamentarische Kontrolle der Europapolitik» stehe «ausserhalb jeder Diskussion», bleibt sein Geheimnis.

Nichts zu feiern am 1. August

Am kommenden Mittwoch ist es wieder so weit: Inmitten von Feuerwerk, Böllern und Rabattaktionen begeht die Schweiz ihren Nationalfeiertag. Politiker von rechts bis links besinnen sich in mehr oder weniger originellen Reden auf die Ursprünge des Landes und beschwören die Tugenden unserer Vorväter.

Dabei ist die die Bedeutung des 1. Augusts 1291 für die Schweizer Geschichte mehr als zweifelhaft. Das scheint bei den Feierlichkeiten auch gar keine Rolle zu spielen. Der 1. August ist nur ein weiterer Mythos im schweizerischen Selbstverständnis. Und beim Zelebrieren von Mythen möchte man sich möglichst gar nicht durch Fakten stören lassen.

Der Blick auf die historische Tatsachen lohnt sich trotzdem, denn er fördert interessante Einsichten über das nationale Bewusstsein der Schweizer zutage. Vor allem zeigt er aber, dass der 1. August als Nationalfeiertag zwar diffuse Sentimentalitäten zu befördern vermag, jedoch denkbar ungeeignet ist, die Errungenschaften des Landes zu würdigen.

Erstens sind vom Bundesbrief wenig mehr als das Jahr und die beteiligten Parteien bekannt. Schon das genaue Datum kennen wir nicht. Auch ist unklar, welche Bedeutung dieses Dokument damals hatte, denn aus dem gleichen Zeitraum stammt eine Reihe weiterer Verträge. Angesichts der unklaren Faktenlage die Gründung der Schweiz an diesem Papier festzumachen, ist mindestens fragwürdig.

Zweitens hat am 1. August genaugenommen nur die Innerschweiz etwas zu feiern. Denn bei der «Gründung» der Schweiz anno 1291 waren lediglich drei der heute 23 Stände vertreten. Unter anderem fehlten die gesamte romanische und protestantische Schweiz. Erst nach und nach kamen weitere Kantone hinzu.

Selbst als die Eidgenossenschaft sich auf ihre heutige Grösse ausgedehnt hatte, waren sich die einzelnen Gebiete nicht gleichgestellt. Aargau, Thurgau, die Waadt und das Tessin waren Untertanengebiete ohne Rechte. Andere Kantone konnten beispielsweise in der Aussenpolitik nicht mitreden. Erst mit der Gründung des Bundesstaats 1848 wurde die Gleichheit der Kantone dauerhaft festgesetzt.

Drittens kann man bei der Unterzeichnung des Bundesbriefs kaum von der Gründung einer Nation sprechen. Vielmehr handelte es sich bei der Eidgenossenschaft zunächst um ein einfaches Bündnis eigenständiger Gebiete. Ähnlich der Nato umfasste der Pakt die Pflicht der Vertragsparteien, sich untereinander nicht anzugreifen und sich bei Angriffen von aussen gegenseitig Beistand zu leisten. In der Praxis funktionierte das allerdings nicht immer nach Plan. So rief Bern, als es 1798 von den Franzosen angegriffen wurde, die anderen Kantone vergeblich um Unterstützung an. Diese waren nicht bereit, für den hoffnungslosen Kampf eigene Soldaten zu opfern, so dass Napoleon Bonaparte die Schweiz ohne Mühe unter seine Kontrolle bringen konnte.

Viertens – und das ist das Entscheidende – haben die Grundwerte der Schweiz wenig bis gar nichts mit dem 1. August zu tun. Selbst wenn man die bisher genannten Punkte als unbedeutende historische Details abtut, ist damit noch nicht erklärt, weshalb wir die Errungenschaften der Schweiz, die wir jedes Jahr feiern, mit dem Jahr 1291 in Verbindung bringen. Die Demokratie, der liberale Rechtsstaat, die Gewaltenteilung, der föderalistische Bundesstaat – dies alles lag 1291 noch in weiter Ferne.

Natürlich waren sich dessen auch die liberalen Politiker des 19. Jahrhunderts bewusst. Die Wahl des 1. Augusts als Nationalfeiertag war damals eine Konzession an die katholisch-konservativen Gegner des Bundesstaats, die man nicht unnötig verärgern wollte, indem man sie am Nationalfeiertag an die Niederlage im Bürgerkrieg erinnerte.

Heute allerdings sind die tiefen ideologischen Gräben von damals überwunden. Es gibt somit keinen Grund mehr, am Nationalfeiertag an ein zweifelhaftes Ereignis in der dunklen Frühzeit der Schweizer Geschichte zu erinnern. Natürlich hat auch das Jahr 1291 seine historische Bedeutung für unser Land. Doch um die Grundwerte, auf denen die heutige Schweiz fusst, zu würdigen, ist nur ein Datum wirklich angemessen: Der 12. September – der Tag der Bundesstaatsgründung 1848.

 

 

Update 6.9.2012: Der Schriftsteller Alex Capus nimmt sich des Themas in einem Artikel in der heutigen WOZ an.

Schwarzpeterspiel um die Reform des House of Lords

Der deutsche Fussballspieler Moritz Volz hat kürzlich ein Buch über seine Zeit beim FC Arsenal geschrieben. In dem Werk befasst er sich unter anderem mit der Frage, weshalb eigentlich die Waschbecken in England getrennte Hähne für kaltes und warmes Wasser haben. Der praktische Nutzen der Installation ist schwer zu erkennen, stellt sie den Benutzer doch vor die wenig verlockende Wahl, seine Hände entweder zu unterkühlen oder zu verbrühen. Die Theorie, dass die Briten ein grundsätzlich anderes Temperaturempfinden als die Festlandeuropäer haben, vermag ebenfalls nicht wirklich zu überzeugen. Nach längerem Nachdenken fand Volz schliesslich eine einfache Erklärung für das Phänomen: «Die Wasserhähne waren getrennt, weil es schon immer so war. Und was schon immer so war, änderte man nicht so einfach in diesem Land.»

Möglicherweise erklärt dies auch, weshalb sich die britische Politik derart schwer damit tut, das House of Lords zu reformieren und zu einer wenigstens halbwegs demokratischen Institution zu machen. Seit gut hundert Jahren reden die Politiker von der Reform des Oberhauses. Doch erreicht haben sie bisher lediglich eine schrittweise Beschneidung der Kompetenzen der Lords. Die Mitglieder des Oberhauses selbst werden nach wie vor ernannt, erben ihren Titel oder sind Bischöfe. Nur gewählt ist keiner der Herren und Damen. So war es schon immer – und so wird es wohl vorerst auch bleiben.

Denn das von der konservativ-liberalen Koalitionsregierung vorgeschlagene Gesetz zur Reform des House of Lords liegt bereits nach der ersten Beratung im Unterhaus im Sterben. Der Entwurf ist ein vorsichtiger Kompromiss, der einen langsamen Übergang zu einem Parlament vorsieht, in das die Mehrheit der Mitglieder gewählt (ein Teil aber immer noch ernannt) würde. Der konservative Premierminister David Cameron hatte die Reform 2010 als Zugeständnis an die Liberaldemokraten für deren Regierungsbeteiligung akzeptiert. Doch im Unterhaus stellten sich konservative Hinterbänkler gegen die offizielle Position der Partei und blockierten das Gesetz. Nur dank der Stimmen der Opposition erlitt die Vorlage nicht schon in der ersten Lesung Schiffbruch. Nun steht eine zweite Beratung an. Dort können die traditionalistischen Rebellen die Debatte aber so lange verzögern, bis die Legislaturperiode abgelaufen ist. Es wäre nicht das erste Mal, dass die Liberaldemokraten bei einem für sie zentralen Anliegen am Ende mit abgesägten Hosen dastünden.

Wieso aber tut sich die britische Politik derart schwer damit, eine Institution, die aus dem frühen Mittelalter stammt, an die moderne Zeit anzupassen? An der mangelnden Unterstützung in der Bevölkerung kann es nicht liegen, wünscht doch eine solide Mehrheit der Stimmbürger eine Reform des Oberhauses. Auch versprachen alle drei grossen Parteien im Wahlkampf, sich des Problems anzunehmen.

Der Widerstand der Traditionalisten wäre vielleicht verständlich, wenn es irgendwelche Vorteile bringen würde, dass Parlamentsmitglieder ernannt werden oder ihren Sitz erben. Die Lords sehen sich selbst oftmals als besonders geeignete Gesetzgeber, weil sie keine Abwahl fürchten müssen und deshalb unabhängiger politisieren könnten. Die Realität deckt sich allerdings nicht mit diesem Selbstverständnis – im Gegenteil: Weil sie den Wählern gegenüber nicht verpflichtet sind, verpflichten sich die Lords gerne anderen Interessen, mit Vorliebe solchen, die sie dafür grosszügig entschädigen. Manche von ihnen waren in der Vergangenheit sogar bereit, Bestechungsgelder anzunehmen. Die Höchststrafe dafür war eine Suspendierung vom Parlament für sechs Monate. Ein definitiver Ausschluss ist nicht möglich – wer einmal Lord ist, bleibt es in der Regel auf Lebenszeit.

Dass sich die britische Politik derart schwertut mit einer Reform des House of Lords, hat aber möglicherweise einen viel einfacheren Grund: Die grossen Parteien haben eigentlich gar kein Interesse daran. Es ist ein offenes Geheimnis, dass David Cameron mit einem Scheitern des Gesetzes gut leben könnte (sofern nicht gleich die Regierungskoalition zerbricht, was jedoch unwahrscheinlich ist). Immerhin hat er als Premierminister die Macht, neue Mitglieder selbst zu bestimmen. Zudem sitzen im Oberhaus einige der wichtigsten Unterstützer und Geldgeber seiner Partei, mit denen er es sich lieber nicht verscherzen möchte.

Doch auch die oppositionelle Labour-Partei ist alles andere als unschuldig. Man erinnere sich an den so genannten «Cash for Honours»-Skandal, als herauskam, dass mehrere vom damaligen Premier Tony Blair vorgeschlagene Lords kurz vor ihrer Nomination grössere Geldmengen an Labour gegeben hatten, womit sie den Verdacht erweckten, sich ihre Titel erkauft zu haben. Die einzige in der Sache einigermassen unbefangene der grossen Parteien sind die Liberaldemokraten. Sie sind aber schlicht zu schwach, um selbst eine Reform durchzusetzen.

So dürfte alles beim Alten bleiben: Die Parteien spielen auf Zeit, fordern öffentlich lautstark die Reform des Oberhauses und machen ihre politischen Gegner für deren Scheitern verantwortlich. Wenn sie sich da mal nicht die Finger verbrennen.

Der Fürst droht, das Volk spurt

Das Schloss Vaduz. Bild: fisherbray (Flickr)

Formell stimmt die Bevölkerung Liechtensteins am 1. Juli über eine Volksinitiative ab, welche die direkte Demokratie stärken will. Bisher hat der Landesfürst bei Gesetzes- und Verfassungsänderungen stets das letzte Wort. Als Staatsoberhaupt muss er jedes Gesetz sanktionieren und hat somit ein Vetorecht.

Die Volksinitiative «Ja – damit deine Stimme zählt» fordert, dass dieses Vetorecht bei Volksabstimmungen abgeschafft wird[1], so dass die Stimmbürger bei Volksentscheiden auch tatsächlich entscheiden können, ohne auf das Wohlwollen des Fürsten angewiesen zu sein.

Formell geht es im Ländle also um eine bescheidene Anpassung der bestehenden Regeln. Faktisch geht es aber längst um viel mehr: Erbprinz Alois hat aus der Volksabstimmung kurzerhand ein Plebiszit über Sein oder Nichtsein der Monarchie gemacht, indem ankündigte, das Fürstenhaus werde die politische Verantwortung vollständig abgeben, sollte die Initiative angenommen werden. Das Ergebnis der Abstimmung steht damit faktisch schon fest, denn die meisten Liechtensteiner – auch jene, die eine Ausweitung der Volksrechte befürworten – stehen hinter der Staatsform der Monarchie. Für eine geringfügige Verfassungsänderung werden sie diese nicht aufs Spiel setzen wollen.

Mit seiner Ankündigung greift Alois auf ein bewährtes Mittel zurück: Auch sein Vater, Fürst Hans-Adam II., wusste Einschüchterung als Mittel zu nutzen, um seine politischen Ziele zu erreichen: Die neue Verfassung – welche die Macht des Fürsten deutlich ausweitete – boxte er 2003 durch, indem er dem Stimmvolk für den Fall einer Ablehnung mit dem Wegzug drohte. Angesichts des Rückhalts, den die Monarchie in der Bevölkerung geniesst, muss die Zustimmung von 65 Prozent der Stimmberechtigten geradezu als Enttäuschung gewertet werden.

Nun wiederholt sich also das ganze Spiel: Der Fürst droht – und die Volksabstimmung wird zur Farce. Schon das Vetorecht ist ein Affront gegen die Volksrechte. Aber Volksentscheide mit Drohungen zu verknüpfen steht in eklatantem Widerspruch zu jedem Verständnis von Demokratie.

In einer Volksabstimmung haben die Stimmbürger die Wahl zwischen dem bestehenden Recht und einer Änderung des Gesetzes bzw. der Verfassung. Wer – wie Alois – diese Frage willkürlich mit einer ganz anderen verknüpft, verletzt das Prinzip der unverfälschten Stimmabgabe. Die Bürger können am 1. Juli nicht frei ihre Meinung zum fürstlichen Vetorecht abgeben. Vielmehr nehmen sie an einer erzwungenen Vertrauensabstimmung teil, deren Ergebnis nichts mit der eigentlichen Fragestellung zu tun hat.

Am 1. Juli wird eine Mehrheit der Liechtensteiner dem Fürsten das Vertrauen aussprechen und die Volksinitiative notgedrungen ablehnen. Den Entscheid kann man gut finden oder schlecht. Doch demokratisch ist er nicht.


[1] Bei Parlamentsentscheiden bliebe das Vetorecht bestehen.

Verfassungspolitische Verwirrung

Vergangene Woche hat das hat das Eidgenössische Parlament die Behandlung der Volksinitiative «gegen die Abzockerei» des Unternehmers und Ständerats Thomas Minder abgeschlossen – mehr als vier Jahre nachdem sie eingereicht worden war. Das allein ist rekordverdächtig. Die Parlamentarier sicherten sich aber noch einen weiteren Eintrag in die Geschichtsbücher: Mit dem Vorlegen einer «Bonussteuer» als direkten Gegenvorschlag wird erstmals überhaupt eine Initiative sowohl mit einem indirekten als auch einem direkten Gegenvorschlag bekämpft.

Den indirekten Gegenvorschlag hatten National- und Ständerat bereits in der Frühjahrssession beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Revision des Aktienrechts, die einige Forderungen der Initiative übernimmt (etwa, dass die Aktionäre jährlich über die Gesamtvergütung des Verwaltungsrats abstimmen). Würde das Volk die Initiative ablehnen, dürfte diese Änderung in Kraft treten (vorbehalten die Ergreifung des Referendums). Das gilt auch für den Fall, dass das Volk dem direkten Gegenvorschlag den Vorzug gibt und eine «Bonussteuer» in die Verfassung aufnimmt.

Wer angesichts dieser Konstellation den Durchblick verliert, darf beruhigt sein: Auch in Bundesbern tut man sich schwer mit dem komplizierten Paket, das man da gebastelt hat.

Nun kann man von einer «Bonussteuer» halten, was man will. Aus staatspolitischer Sicht müssen allerdings die Umstände, unter denen der direkte Gegenvorschlag zustande gekommen ist, zu denken geben. Jahrelang bekämpften Parlamentarier die Volksinitiative «gegen die Abzockerei»  unter anderem mit dem Argument, dass die Stärkung der Aktionärsrechte in der Verfassung nichts zu suchen habe. Das war auch eines der Hauptargumente für den indirekten Gegenvorschlag, der eine solche Stärkung via Gesetz erreichen will.

Und nun halten es dieselben Parlamentarier für eine gute Idee, in der Verfassung einen Maximalbetrag von 3 Millionen Franken festzuschreiben, bis zu dem Löhne von den Steuern abgezogen werden können. Mit anderen Worten: Aktienrechtliche Bestimmungen gehören nicht in die Verfassung, fiskalpolitische Details aber sehr wohl.

Bei allem Respekt: Von sachkundigen Volksvertretern sollte man doch eine stringentere Argumentation erwarten dürfen – vor allem wenn sie vier Jahre Zeit zum Nachdenken haben.

Wenn sich die direkte Demokratie selbst Grenzen setzt

An dieser Stelle sei auf meinen neusten Beitrag für direktedemokratie.com hingewiesen.

Der Artikel befasst sich anlässlich der anstehenden Abstimmung über die Staatsvertragsinitiative mit der Frage, weshalb die Schweizer Stimmbürger der Ausweitung direktdemokratischer Rechte im Allgemeinen skeptisch gegenüberstehen.

Kommentare sind wie immer willkommen.

Die Demokratie zerstört sich selbst

Das Parlamentsgebäude in Athen. (Bild: George Voudouris)

Am Sonntag wählt Griechenland ein neues Parlament. Aller Voraussicht nach werden die beiden dominanten Parteien, die sozialistische PASOK und die konservative Nea Dimokratia, einen historischen Rückgang ihrer Wählerstärken erleben. Protestparteien wie die rechtsextreme Chrysi Avgi werden mit ihrer Polemik gegen die Sparpolitik der Regierung massiv zulegen. Obschon das griechische Wahlsystem die grossen Parteien begünstigt,[1] werden PASOK und Nea Dimokratia möglicherweise nicht einmal gemeinsam eine Mehrheit im Parlament erreichen – es droht eine Blockade des parlamentarischen Prozesses.

Die Bürger verlieren das Vertrauen in die etablierten Parteien und die Politik – das Phänomen zeigt sich nicht nur in Griechenland, sondern auch in anderen europäischen Ländern. Kein Wunder sehen politische Beobachter durch die Schuldenkrise und die Sparpolitik bereits die Demokratie in Gefahr.[2] Ruchlose Spekulanten treiben die Zinsen für Staatsanleihen in die Höhe und ziehen damit die Schlinge enger um den Hals der schuldengeplagten Länder, so der Tenor der empörten Kommentare. Die Bürger hätten nichts mehr zu entscheiden, weil ihnen die Politik von internationalen Institutionen und Ratingagenturen aufgezwungen werde.

Das ist allerdings nur die halbe Wahrheit. Denn der Umstand, dass ein Staat von Gläubigern «erpresst» wird, setzt voraus, dass er auf Kredite angewiesen ist, weil er seine Ausgaben nicht mehr mit ordentlichen Einnahmen zu decken vermag. Die Frage muss daher auch lauten, wieso die Sorgenkinder der Eurozone, aber auch fast alle anderen westlichen Demokratien, in der Vergangenheit über ihre Verhältnisse gelebt und Schulden angehäuft haben.

Genau diese Frage stellten sich die Ökonomen James M. Buchanan und Richard E. Wagner bereits vor knapp vier Jahrzehnten. Ihr 1977 erschienenes Buch «Democracy in Deficit» ist heute aktueller denn je. Sie stellen darin die These auf, dass Demokratien eine inhärente Tendenz haben, Haushaltsdefizite zu generieren. Die Erklärung dafür ist einfach: Aus Sicht des einzelnen Bürgers hat ein Defizit unmittelbare und direkte Vorteile (mehr staatliche Leistungen und/oder tiefere Steuern). Hingegen liegen die Nachteile (Rückzahlung der Schulden plus Zinsen, Inflation) in ferner Zukunft – womöglich kann man ihre Bewältigung ganz bequem auf die nächste Generation abschieben.

Somit ist es für Politiker rational, Schulden anzuhäufen. Höhere Staatsausgaben bringen Wählerstimmen, tiefere Steuern bringen Wählerstimmen – ein ausgeglichener Haushalt aber begeistert niemanden.

Wenn also die Demokratie zerstört wird, dann nicht durch Finanzhaie und Spekulanten, sondern durch die Demokratie selbst. Die fehlende Haushaltsdisziplin war demokratisch legitimiert. Die Bürger westlicher Demokratien profitierten über Jahre von der Schuldenpolitik, und mit ihnen die Politiker, die sie wählten. Die Schuldenkrise setzte der Illusion des kostenlosen Konsums ein schmerzhaftes Ende.

Es gibt aber auch eine gute Nachricht: Die Demokratie kann sich nicht nur selbst zerstören, sondern auch selbst retten. Buchanan und Wagner haben sich überlegt, wie man die Tendenz von Demokratie, Schuldenberge anzuhäufe, unterbinden könnte. Weil Politiker nach ihrer These keinen Anreiz haben, von sich aus für einen ausgeglichenen Staatshaushalt zu sorgen, bleibt nur die Lösung, sie dazu zu zwingen. Buchanan und Wagner schlugen daher vor, in der Verfassung festzuschreiben, dass der Staat nicht mehr ausgeben darf, als er über Steuern einnimmt. Wird dennoch ein Defizit budgetiert, werden die Ausgaben (oder alternativ die Einnahmen) automatisch angepasst.

Diesem Prinzip liegt letztlich auch die Schweizer Schuldenbremse zugrunde, die 2001 in einer Volksabstimmung angenommen worden ist. Der Entwicklung der Finanzlage der Eidgenossenschaft und dem Lob aus dem Ausland nach zu urteilen, hat sich das Instrument bewährt. Einen ähnlichen Mechanismus wollen nun auch die EU-Staaten im Rahmen des Fiskalpakts einführen.

Die rechts- und linksextremen Protestparteien in Griechenland wird er an ihrem Wahlerfolg nicht mehr hindern können.


[1] Nach der proportionalen Verteilung der Sitze auf die Parteien erhält die Partei mit den meisten Stimmen einen Bonus in Form von 40 zusätzlichen Parlamentssitzen. Ausserdem gibt es eine Sperrklausel, die kleinen Parteien den Einzug ins Parlament erschwert.

[2] Beispiele hier, hier und hier.